wir haben in 2003 einen Bauantrag über einen Architekten gestellt, hauptsächlich erstmal mit dem Hintergrund die damalige Eigenheim- Zulage noch zu bekommen. Zwischen uns und dem Architekten wurde weder ein schriftlicher Vertrag, noch wurden wir auf Kosten, die uns dadurch entstehen sollten, von ihm hingewiesen.
Er hat also eine Bauzeichnung vorgenommen, inkl. der Baubeschreibung und es wurde ein sog. Erhebungsvordruck für Baumaßnahmen ausgefüllt. Die erste Bauzeichnung musste korrigiert werden, da sie vom Landkreis abgelehnt wurde. Daraufhin machte er eine zweite Zeichnung. Unterdessen immer mit der Info an Ihn, dass wir nicht wissen, wann wir bauen und ob wir überhaupt irgendwann bauen. Die Jahre vergingen und wir haben in 2007 unseren Antrag nochmal durch unseren Architekten verlängern lassen. Das war also von da an unser letztmaliger Kontakt mit ihm. Jetzt vor 3 Wochen bekommen wir auf einmal eine Honorarabrechnung von diesem Architekten über 4.300 €. Wie gesagt, gebaut haben wir bis jetzt noch nicht. Er verlangt also wirklich für diese oben genannten Leistungen dieses Honorar. Wir sind aus allen Wolken gekippt und fragen uns, warum jetzt erst die Rechnung? Wusste er doch, dass wir mit unserem Bauvorhaben im Grunde noch völlig im Unklaren waren. Hätte er damals schon so eine Summe erwähnt, hätten wir uns doch den ganzen Aufwand für die Eigenheimzulage sparen können.
Ist diese Forderung überhaupt noch rechtens? Oder gibt es auch dort eine Verjährung? Und wie kommt eine so hohe Summe bloß zustande? Wenn wir denn jetzt gebaut hätten, und ihn auch mit der Baubetreuung beauftragt hätten, vl. hätten wir diese Summe dann verstandenn, aber so?
Vl. können Sie uns ein wenig weiterhelfen, wie wir jetzt reagieren können. Vielen Dank.