Architekten-Honorar: Meinungen erbeten
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekten-Honorar: Meinungen erbeten
wir tragen uns mit dem Gedanken, einen Anbau an unseren bestehende Immobilie vorzunehmen. Mit diesen Gedanken im Kopf haben wir einen Architekten zu uns bestellt, ihm unsere Vorstellungen für den Anbau geschildert und ihn gebeten, sich dazu mal Gedanken zu machen und eine Zeichnung zu schicken. Er war eine Stunde bei uns schickte uns dann eine Zeichnung mit diversen Ansichten (drei oder vier Blätter). Da wir zwar die Ideen ganz passabel fanden, aber der Anbau wohl in der ins Auge gefassten Form zu teuer wird und das Haus nicht entsprechend im Wert steigert, haben wir das Projekt einstweilen auf Eis gelegt. Das ganze war vor einem Jahr. Vor wenigen Tagen schrieb ich dem Architekten und teilte ihm mit, dass wir uns immer noch endgültig entschieden hätten, aber vermutlich von einem Anbau aus Kostengründen Abstand nehmen würden. Ich bat ihn um Rücksendung unserer Hausunterlagen. Die kriegten wir mit einem freundlichen Anschreiben zurückgeschickt und zudem eine Rechnung über 450 € (gemäß HOAIAbk. 2009, § 33 und 34 u. f.). Ich fiel aus allen Wolken. Ich weiß zwar, dass Architekten ordentliche Honorare verlangen (ja auch zurecht), aber dass wir für nichts und wieder nichts nun 450 € zahlen sollen, dagegen sträubt es mich innerlich. Ist eine Forderung in dieser Höhe, wenn man das Angebot nicht annimmt, statthaft? Kann ich mit dem Architekten verhandeln?
Ich ärgere mich, weil wir mit dem Architekten seinerzeit zwar so verblieben waren, dass er uns einen Entwurf zuschickt, dabei erwähnte er aber nichts von Kosten, die damit verbunden sind. In anderen handwerklichen Bereichen ist es daóch auch üblich, dass man sich Angebote / Entwürfe erstellen lässt und diese dann entweder annimmt oder ablehnt (und dann keine Kosten daraus entstehen). Hätte der Architekt uns nicht wenigstens sagen sollen, dass dei Gedanken, die wir ihn baten sich zu unserem Projekt zu machen, Kosten in Höhe von mehreren hundert € verursachen würden?
Ich kann mir vorstellen, dass ich der Fairness halber eine "kill fee " zahle, wie sie bspw. in schriftstellerischen Bereich üblich ist, wenn ein Beitrag geschrieben, aber nicht gedruckt wird, aber 450 € für letzten Endes nichts?
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Komische Einstellung ...
Sie erteilen Auftrag (Machen Sie mal eine Zeichnung), finden das Ergebnis auch noch "ganz passabel", aber wollen dafür am besten gar nichts bezahlen und wenn doch, dann ein paar Ct.
Rechnen Sie doch mal das Honorar auf die Arbeitszeit um (auch Fahrzeit ist Arbeitszeit).
Wenn Sie aus einer Branche kommen, in der Sklavenhaltung noch üblich ist, sollten Sie DAGEGEN angehen und dieses perfide System nicht auf andere Branchen übertragen wollen.
Seien Sie froh, dass der Kollege nur 450 € abrechnet, juristisch wäre da erheblich für ihn drin gewesen.
Ich denke, 450 € für einen akzeptablen Entwurf sind in keiner Weise überteuert. -
@R. D.
Ruhig Brauner ... :)
@Detti: Einfach mal HOAIAbk. in Wikipedia nachlesen, Architektenleistungen werden nun einmal nach Phasen abgerechnet und das Beschriebene geht mindestens bis zur Vorplanung. UnterNochmal deutlich: Der Architekt hat kein Angebot mit Bildern geschickt, sondern Ihren Auftrag zur ersten Vorplanung (und vermutlich auch Kostenabschätzung) ausgeführt.
Typisches Missverständnis, leider. -
Aha
Gut. Besten Dank für die Meinungen.
Das sieht so aus, als hätten wir einfach Pech gehabt bzw. als seien wir einfach unbedarft, was Architektenleistungen anbelangt.
Ich war davon ausgegangen, dass man beim Hausbau erstmal verschiedene Angebote einholt (vielleicht auch mit Zeichnungen, damit man sich als Laie überhaupt was vorstellen kann) und sich dann für den einen oder anderen Entwurf entscheidet. So läuft es doch bei allen anderen Leistungen Gewerken auch. Plant man einen Garten, erhält man erstmal einen Entwurf. Plant man einen Kamin, kriegt man kostenfreie Angebote. Etc.
Nun bin ich schlauer. -
Schlauer vielleicht, ...
aber noch nicht ausreichend schlau.
Es muss hier auch bei anderen Gewerken unterschieden werden zwischen Planung und Angebot.
Angebote sind in der Regel kostenfrei, es sei denn es wurde eine Kostenerstattung vereinbart -
Planungsleistungen sind nicht kostenfrei.
Sollten Sie also einen Haustechnikplaner für ein Sanitärunternehmen halten kann es auch hier zu Überraschungen kommen
Gruß -
Aber alles, was wir wollten, war ...
Aber alles, was wir wollten, war eine Skizze, auf der ersichtlich wird, was man mit dem vorhandenen Grundstück und dem vorhandenen Haus machen kann, um mehr Platz zu gewinnen. Eine großbe Skizze hätte da ausgereicht. Macht ein Architekt sowas nicht? Hätten wir das explizit sagen sollen? Es ging uns hauptsächlich darum, erstmal eine Machbarkeitsstudie anzugehen, um dann in einem zweiten Schritt konkreter zu werden. Die Zeichnungen, die wir jetzt haben, sehen schon sehr konkret aus. -
Gehen Sie ...
zum Bäcker, sagen, Sie wollen ein Brötchen, bekommen es, beißen rein und windern sich dann, dass die Bedienung gern 30 oder 50 Ct hätte? So nach dem Motto - Ich wollte doch erstmal nur wissen, ob die mir schmecken, dann wollte ich sehen, ob ich mehr kaufe.
Ich denke, DAS bringt keiner. Aber andere sollen ihre Arbeit für lau hergeben? Die Logik hätte ich jetzt gern mal näher erklärt. -
Zur Beurteilung
der "Machbarkeit" braucht es eine gewisse Planung und auch deren Darstellung. Der Planer muss da soweit arbeiten, dass der beauftragende Laie den Vorschlag beurteilen kann. Mit der Hand hingekritzelte Striche als grober Anhaltspunkt führen nur etwas später zu Ärger wg. sicherer Missverständnisse.
Das Bäckerbeispiel ist etwas unglücklich, da geht es schließlich um ein schon fertiges Produkt. Besser wären hier andere Freiberufler: Steuerberater, der sich Gedanken über die Gestaltung einer zukünftigen Erbschaft machen soll; der Anwalt, der sich Gedanken über die Abwicklung eines Kaufvertrags machen soll usw. Weil jeder Fall anders ist, wird die Beschäftigung damit schon viel früher (als Planung) zu einem Teil des Auftrags als z.B. bei Handwerkern.
Ich wäre allerdings auch skeptisch, ob ein Schlosser allzu oft kostenlos zwei Stunden Aufmaß macht, Design bespricht und klaglos wieder geht, wenn die neue Treppe doch nicht bestellt wird. Auch im Handwerk ist es nicht völlig unüblich, sich Angebote bezahlen zu lassen (meist mit Anrechnung bei Auftrag) und sie haben schon etwas mehr als ein Angebot bekommen. -
Bebe dem Anfrager in Teilen recht
Leider ist es wohl so, dass sich der Anfragende in diesem Fall nicht wohl mit den Finessen der ja auch hier im Forum von vielen Architekten vertretenen Selbstverständlichkeiten hinsichtlich der Auer ausreichend befasst hat. Wir wissen im Einzelfall natürlich nicht wie konkret Ihre Beauftragung ausgesehen hat und ob eine solche so wie es hier den Anschein hat stattfand. Dass die Kostenhöhe, die Ihr Architekt offensichtlich ansetzte, keineswegs Ihren Vorstellungen entsprach, haben Sie verdeutlicht. Und daraus leitet sich schließlich das Honorar ab.Dass die von vielen so hochgehaltene HOAIAbk. aber weit mehr als oft keinerlei realistischen Ansatz bietet Lässt sich im Hinblick auf den tatsächlichen Aufwand beispielhaft verdeutlichen:
Bei einem Objekt mit Kosten in Höhe von 1 Millionen € brutto würde ein Architekt nach den Standardsätzen im Mittelsatz Für das gesamte Vorhaben rund 105.000 € brutto erhalten. Selbst wenn man jetzt einen großzügigen Stundensatz von 120 € ansetzt (HOAI sieht max. 82 € vor), würde Der Architekt rund 875 Stunden mit Ihrem Objekt verbringen, also rund 22 vollständige Arbeitswochen bei täglich 8 Stunden ausschließlich an Ihrem Objekt. Kaum ein Vorhaben wird diesen Einsatz tatsächlich erfordern. Ach ja, hochgehalten wird die so große Verantwortung. Auch hier ein Vergleich zur Realitätsabgleichung: Ein Oberarzt einer Uniklinik erhält mit seinen Zulagen vielleicht 80 T€ in höchster Gehaltsstufe, arbeitet bei mittlerer Belastung vielleicht 65 Stunden pro Woche, im Jahr etwas über 3000 Stunden und hat in einer Klinik vielleicht für 6000-10000 Patientenaufnahmen und leben Verantwortung getragen. Nun gehören Ärzte ja nicht zu denen, die gemeinhin im Ruf der Branche wie oben genannt, die im Sklaventum steht.
Jeder vergleiche selbst. Hier gibt es deutlichen Verlust von Bodenhaftung bei einigen der in der Architektenriege Tätigen.
MfG Cuchi
Interne Fundstellen
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- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- … Architekten …
- … Verehrte Bauinteressenten,mit uns und auf uns können Sie bauen.Lassen Sie sich bitte in einem kostenlosen und unverbindlichemErstgespräch mit uns, fachlich beraten.Man muß reden - miteinander.Ein Jeder will und muß sparen.Wir bieten Ihnen attraktive und kostengünstige Lösungen.Die Entscheidung zu einer eigenen Immobilie fällt nicht leicht.In der Regel gibt es dazu drei Möglichkeiten:1. Kauf eines bereits bestehenden Gebäudes2. Kauf über einen Bauträger3. Bauen in Zusammenarbeit mit einem Architekten …
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- … kreativen Architekten, der von Ihnen bezahlt wird,und daher nur Ihre Interessen vertreten kann.Die allgemein herrschende Meinung, ein Architekt sei zu teuer,vermutlich stehen in seinen Garagen …
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- … mit erledigt statt dem Bauherrn klar zu sagen: Such dir einen Architekten, der eine Planung macht und eine Ausschreibung und dann komm damit …
- … Angebotspreis. Keine Ausschreibung - kein Angebot! Gern vermitteln wir dir einen Architekten. Dessen Kosten verrechnen wir dann gerne mit dem Ausführungskosten, wenn der …
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- … Ja hätte Sie, denn in Ihrem Angebot stand eine Pos. Mit Architekten und Genehmigunskosten. …
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- … Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) (Honorar …
- … Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 50 % über Kostenabrechnung
- … 2) Vorschläge des Architekten …
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- … habe, dass wir bei 260 000 waren. Damit meine ich den Architekten und uns. …
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- … ... na ja .. das kann ja auch eine Masche des Architekten sein, die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um sein …
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- … Budget von 200.000 und einer Kostenberechnung von 260.000 . kann kein Honorar von 40. ooo, oo nach der HOAIAbk. berechnet werden ... besonders …
- … Vereinbart laut Vertrag warn mit dem Architekten bei Gebäudeklasse 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im Bestand …
- … neues unterschrieben. Er hat die 40 000 für alles veranschlagt: sein Honorar, Gutachter, Statiker, Genehmigungen etc. …
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- … Prinzipiell ist der Architektenvertrag …
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- … an alle die, die meinen, man müsse doch Verständnis für einen Architekten haben, das beim Altbau nicht alles so exakt planbar sei, die …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Fassadendämmung
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung …
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- … Leute zum Arzt oder zum Anwalt gehen, diskutiert keiner über deren Honorar - weder vorher noch hinterher. …
- … Abgesehen davon finde ich die Honorarforderung auch nicht gerade üppig, zumal sich bei Sanierung immer noch …
- … Leider gibt es bei der Haftpflichtversicherung des Architekten keinen günstigen Tarif für bloß mal draufkucken . …
- … ist). Dazwischen gibt es kaum Spielraum. Warum sollte es dann beim Honorar einen geben? …
- … Meine Meinung: keine weiteren Angebote einholen, alle bisherigen Angebote in die Tonne und …
- … Als Laien haben wir natürlich keine Ahnung, was hinter so einer Architektenleistung alles steckt bzw. stecken sollte. Da haben wir wohl das …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenplan vom Architekten passt nicht
- … Kostenplan vom Architekten passt nicht …
- … Wir haben für unser Bauvorhaben einen Architekten beauftragt der auch einen Kostenplan erstellt hat. …
- … wollten auch nicht günstigt Bauen Sondern Real Bauen das wurde dem Architekten aber auch von Anfang an Mitgeteilt. …
- … (unerlaubte Rechtsberatung), sondern über die nur im Rahmen einer privaten Laienmeinung (auch Architekten und Ingenieure sollten sich in dem Fall als Laien …
- … Meine Laienmeinung ist, dass sich in den nun erzielten Preisen die Marktlage wiederspiegelt. Dafür kann der Architekt nichts. Wenn in den Leistungsverzeichnissen Dinge vergessen wurden, diese aber bezahlt werden müssen, dann sind das Sowieso-Kosten, wodurch Sie einen Mehrwert am Gebäude erhalten. Sie können also nicht erwarten, dass nun jemand anderes (Architekt, dessen Versicherung) Ihre Baukosten anteilig bezahlt. Allenfalls kann ich mir Schadenersatzmöglichkeiten vorstellen, wenn durch eine fehlerhafte Kostenschätzung Sie nun nachfinanzieren müssen und dadurch schlechtere Konditionen erhalten. Möglicherweise wurde auch der zeitliche Ablauf der Planung nicht so eingehalten, wie es sein sollte. Im Idealfall soll der Kostenanschlag (alle Angebote für das BVAbk.) vor Baubeginn vollständig aufgestellt werden. Erst mit Kenntnis des Kostenanschlags gibt der Bauherr den Start für das BV frei, oder hat nochmal die Möglichkeit, etwas umzuplanen, wenn es günstiger werden muss. …
- … 12.000,- in eine Position ist natürlich viel und zeugt nicht von Qualitätsarbeit, aber Sie sollten sich klarmachen, dass deshalb der Architekt keinen Schaden von 12.000,- zu begleichen hat, weil es Sowieso-Kosten sind. Sie erhalten ja auch für 12.000,- mehr Material. Der Schaden liegt ggf. in ungünstigeren Kreditkonditionen, wenn nachfinanziert werden muss. Bevor Sie deshalb den Architekt mit ungewissem Ergebnis verklagen, sollten Sie verhandeln, ob wegen der Unannehmlichkeiten ggf. Kürzungen am Honorar vereinbart werden können. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten Honorar zu Hoch
- … Architekten Honorar zu Hoch …
- … Die Kosten, im Angebot sind 2/3 kleiner als die, der Architekt im Honorar augelistet hat. Sprich 200.000 Angebot 300.000 steht im Honorar. …
- … Schlüsselfertigbauers enthalten sind. Diese Kosten fallen deshalb aber nicht bei der Honorarermittlung unter den Tisch. …
- … Der Architektenrechnung sollte aber nachvollziehbar entnommen …
- … wenn wir mit der Baufirma 1 ein gültigen Werksvertrag haben, wird Architekten Honorar schon im schlüsselfertigen Angebot dabei sein. …
- … vorliegt. Da der Architekt zusammen mit der Baufirma arbeitet, sind die Honorarkosten gleich höher. Damit die Konkurrenz Angebote nicht so verlockend sind. …
- … Das ist aber nur meine Meinung. …
- … Nichts desto trotz Architekten Rechnung muss ich bezahlen in jedem Fall. Darum versuche ich den Architektenhonorar auf Niveau des Angebotes zu bringen …
- … für ein schlüsselfertiges Haus, der Architekt als eine Vorlage für die Honorarerstellung vornimmt. Was der eigentlich nicht machen will, und verweist auf …
- … gemacht, also wird auch mit den anrechenbaren Kosten des Holzständerhauses das Honorar berechnet. Das Umschwenken auf den Ziegelbau ist eine Sache mit der …
- … nur im Zentimeterbereich ist. Für die Änderungen zahlen Sie dann nochmal Honorar. Da scheint mir aber schon jetzt sowas von der Wurm drin …
- … Schlüsselfertig bedeutet für den Architekten, er berücksichtigt Kosten bis zum fertigen Einzug, also komplett mit Ausbau, …
- … hinzu, dass Sie ein anderes Haus wollen und alle Leistungen des Architekten fallen nochmal an. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektkosten, wenn Bau nicht genehmigt
- … mit dem Bauamt lieferten kein eindeutiges Ergebnis: verschiedene Mitarbeiter - verschiedene Meinungen. Es soll vom Bauamt aus zunächst ein Bauantrag gestellt werden, …
- … Nun meine Frage: wenn ich einen Architekten mit der Planung und dem Einreichen des Bauantrags beauftrage, wird auch im Fall einer Ablehnung durch Bauamt der gesamte Honorar fällig? Sind diese Kosten mein Risiko? Oder wie geht man …
- … Grundsätzlich hat der Architekt eine genehmigungsfähige Planung anzufertigen. Wenn Sie einen Architekten einschalten hat dieser also zuerst einmal zu prüfen, ob Ihr Bauwunsch …
- … Für eine möglichst einfach gehaltene Bauvoranfrage sollten sich aber die notwendigen Architektenkosten auf wenige Arbeitsstunden reduzieren lassen, sodass Sie nicht allzu viel …
- … Danke, dann bleibt es nur einen Architekten zu finden:) Komisch, alle die ich über örtliche oder so gefunden …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag bezahlen?
- … Aber dieser Satz könnte einen Anspruch auf Planungshonorar gem. HOAIAbk. auslösen: und ob die Stadt die Genehmigung für den …
- … Wenn der Bauunternehmer Planungshonorar im Sinne der HOAIAbk. geltend machen will, müsste er aber eine …
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- … Sie sollten im Hinterkopf behalten, dass es für die Planungsleistungen eine Honorarmöglichkeit gibt. Nur muss der Bauunternehmer erstmal auf den Trichter …
- … Unternehmer will schon für lau auf Ämter rennen um dem Bauherren Architektenhonorar zu sparen, wenn letztlich nicht mal ein Auftrag rausspringt?! …
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- … einen Architekten beauftragen können, der sowohl die planungsrechtliche als auch die Kostenseite hätte …
- … Nur damit auch mal eine Meinung von Bauherrn-Seite dazukommt ... …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
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- … selbst in die Tasche, und stellen die Sachverhalte geschönt dar, um Meinungen zu bekommen, die ihnen gefallen. Das hilft aber nicht. …
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- … Auch die Frage an einen Architekten was …
- … Diese Frage an einen Architekten gestellt löst ebenfalls eine honorarpflichtige Leistung, nämlich die der Kostenschätzung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertragsrücktritt des Architekten - Schadensersatz?
- … Vertragsrücktritt des Architekten - Schadensersatz? …
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- … Bauherr diese Pläne unterzeichnet und beim Bauamt einreicht. Bei vielen mündlichen Architektenverträgen ist die Abgabe des Bauantrags beim Bauamt der erste schriftliche …
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- … wonach durch Vorlage der Pläne beim Bauamt durch den Bauherrn der Honoraranspruch für die Leistungsphasen 1-4 nachgewiesen ist. …
- … Dies ist aber nur meine Privatmeinung und ist keine Rechtsberatung. …
- … danke für ihre interessante Meinung insbesondere …
- … danke für ihre interessante Meinung insbesondere zum Punkt mündlicher vertrag. …
- … nun stellt sich die Frage warum ich überhaupt diesen Architekten gewählt habe - weil meine Eltern bereits 2x mit ihm …
- … Planer nur seine 'ersparten Aufwendungen' ansetzen muss und fast das gesamte Honorar bekommen würde. Rechte und PFLICHTEN gelten für beide Seiten und es …
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- … sehe ich das grundsätzlich genauso, anhand der hier oft nachzulesenden Bauherrenmeinungen ist man damit aber in der Minderheit. …
- … und -Begleitung enthält. es war immer die rede von der vollumfänglichen Architektenbegleitung, da ich als leihe keine einzelauftragsvergabe durchführen kann, v.a. nicht …
- … in der vom Architekten genannten Zeit von 6 Monaten (Baubeginn bis Bezugsfertigkeit). …
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- … natürlich mehr umbauten Raum und damit kosten bedeutet. das Angebot des Architekten im Rahmen der Tektur die Dachneigung zu ändern lehnte ich ab, …
- … bewiesen werden. Wenn tatsächlich über 4 hinaus beauftragt wurde, hätte dem Architekten eine Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gesetzt werden müssen. Bei …
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- … ferner habe ich den Architekten sowohl im Gespräch als auch schriftlich um eine einvernehmliche Lösung gebeten. …
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