Architektenhonorar: Angemessene Kosten für Entwurf & Anbau? Erfahrungen & Vergleich
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar: Angemessene Kosten für Entwurf & Anbau? Erfahrungen & Vergleich
wir tragen uns mit dem Gedanken, einen Anbau an unseren bestehende Immobilie vorzunehmen. Mit diesen Gedanken im Kopf haben wir einen Architekten zu uns bestellt, ihm unsere Vorstellungen für den Anbau geschildert und ihn gebeten, sich dazu mal Gedanken zu machen und eine Zeichnung zu schicken. Er war eine Stunde bei uns schickte uns dann eine Zeichnung mit diversen Ansichten (drei oder vier Blätter). Da wir zwar die Ideen ganz passabel fanden, aber der Anbau wohl in der ins Auge gefassten Form zu teuer wird und das Haus nicht entsprechend im Wert steigert, haben wir das Projekt einstweilen auf Eis gelegt. Das ganze war vor einem Jahr. Vor wenigen Tagen schrieb ich dem Architekten und teilte ihm mit, dass wir uns immer noch endgültig entschieden hätten, aber vermutlich von einem Anbau aus Kostengründen Abstand nehmen würden. Ich bat ihn um Rücksendung unserer Hausunterlagen. Die kriegten wir mit einem freundlichen Anschreiben zurückgeschickt und zudem eine Rechnung über 450 € (gemäß HOAIAbk. 2009, § 33 und 34 u. f.). Ich fiel aus allen Wolken. Ich weiß zwar, dass Architekten ordentliche Honorare verlangen (ja auch zurecht), aber dass wir für nichts und wieder nichts nun 450 € zahlen sollen, dagegen sträubt es mich innerlich. Ist eine Forderung in dieser Höhe, wenn man das Angebot nicht annimmt, statthaft? Kann ich mit dem Architekten verhandeln?
Ich ärgere mich, weil wir mit dem Architekten seinerzeit zwar so verblieben waren, dass er uns einen Entwurf zuschickt, dabei erwähnte er aber nichts von Kosten, die damit verbunden sind. In anderen handwerklichen Bereichen ist es daóch auch üblich, dass man sich Angebote / Entwürfe erstellen lässt und diese dann entweder annimmt oder ablehnt (und dann keine Kosten daraus entstehen). Hätte der Architekt uns nicht wenigstens sagen sollen, dass dei Gedanken, die wir ihn baten sich zu unserem Projekt zu machen, Kosten in Höhe von mehreren hundert € verursachen würden?
Ich kann mir vorstellen, dass ich der Fairness halber eine "kill fee " zahle, wie sie bspw. in schriftstellerischen Bereich üblich ist, wenn ein Beitrag geschrieben, aber nicht gedruckt wird, aber 450 € für letzten Endes nichts?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Sie unsicher bezüglich der Höhe des Architektenhonorars sind. Es ist wichtig, die erbrachten Leistungen und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) zu berücksichtigen.
Grundlagen der Honorarberechnung: Das Honorar richtet sich nach:
- Leistungsphasen: Entwurf, Planung, Bauleitung etc.
- Anrechenbare Kosten: Baukosten des Anbaus
- Honorarzone: Schwierigkeitsgrad des Projekts
Vorgehen zur Prüfung:
- Angebot prüfen: Vergleichen Sie das Angebot mit den erbrachten Leistungen und der HOAI.
- Rechnung prüfen: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten an.
- HOAI-Rechner nutzen: Es gibt Online-Rechner, die eine erste Einschätzung ermöglichen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie das Architektenhonorar von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, um sicherzustellen, dass es angemessen ist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und Honorarzonen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzonen, anrechenbare Kosten - Leistungsphasen
- Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauprojekts umfassen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.
Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung - Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Bauausführung des Projekts entstehen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerleistungen und Baunebenkosten. Diese Kosten dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß der HOAI.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, HOAI - Honorarzone
- Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.
Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Honorar - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel beurteilen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten oder Handwerkern vermitteln.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baubegleitung, Mängelgutachten - Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Erstellung eines ersten Konzepts für das Bauprojekt. Sie beinhaltet die Ausarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie die Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, HOAI, Vorentwurf - Bauleitung
- Die Bauleitung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Handwerker und die Einhaltung der Planungsvorgaben. Der Bauleiter ist verantwortlich für die Qualitätssicherung und die Einhaltung des Budgets und des Zeitplans.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, HOAI, Objektüberwachung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie berechnet sich das Architektenhonorar?
Das Architektenhonorar basiert auf den anrechenbaren Baukosten, den erbrachten Leistungsphasen (gemäß HOAI) und der Honorarzone, die den Schwierigkeitsgrad des Projekts widerspiegelt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen ist wichtig, um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen. - Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Bauausführung des Projekts entstehen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerleistungen und Baunebenkosten. Diese Kosten dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß der HOAI. - Was ist die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und Honorarzonen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung. - Was tun, wenn das Honorar zu hoch erscheint?
Wenn das Architektenhonorar zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten anfordern. Vergleichen Sie das Angebot mit den erbrachten Leistungen und der HOAI. Bei Unklarheiten kann ein unabhängiger Bausachverständiger hinzugezogen werden. - Welche Leistungsphasen gibt es?
Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung über den Entwurf und die Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung, Bauleitung und Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar. - Kann man das Architektenhonorar verhandeln?
Grundsätzlich ist das Architektenhonorar innerhalb der durch die HOAI vorgegebenen Rahmen verhandelbar. Es ist ratsam, vorab ein detailliertes Angebot einzuholen und die Leistungen und Kosten genau zu prüfen. - Was ist eine Honorarzone?
Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar. - Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?
Einen unabhängigen Bausachverständigen finden Sie über Berufsverbände, Architektenkammern oder Ingenieurkammern. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung im Bereich Honorarprüfung.
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Architektenhonorar: Arbeitszeit vs. Bezahlung für Entwurf
Komische Einstellung ...
Sie erteilen Auftrag (Machen Sie mal eine Zeichnung), finden das Ergebnis auch noch "ganz passabel", aber wollen dafür am besten gar nichts bezahlen und wenn doch, dann ein paar Ct.
Rechnen Sie doch mal das Honorar auf die Arbeitszeit um (auch Fahrzeit ist Arbeitszeit).
Wenn Sie aus einer Branche kommen, in der Sklavenhaltung noch üblich ist, sollten Sie DAGEGEN angehen und dieses perfide System nicht auf andere Branchen übertragen wollen.
Seien Sie froh, dass der Kollege nur 450 € abrechnet, juristisch wäre da erheblich für ihn drin gewesen.
Ich denke, 450 € für einen akzeptablen Entwurf sind in keiner Weise überteuert. -
HOAI-Grundlagen: Architektenleistungen und Vorplanung erklärt
@R. D.
Ruhig Brauner ...🙂
@Detti: Einfach mal HOAIAbk. in Wikipedia nachlesen, Architektenleistungen werden nun einmal nach Phasen abgerechnet und das Beschriebene geht mindestens bis zur Vorplanung. UnterNochmal deutlich: Der Architekt hat kein Angebot mit Bildern geschickt, sondern Ihren Auftrag zur ersten Vorplanung (und vermutlich auch Kostenabschätzung) ausgeführt.
Typisches Missverständnis, leider. -
Architekten Angebote: Unbedarft bei Entwurf & Kosten?
Aha
Gut. Besten Dank für die Meinungen.
Das sieht so aus, als hätten wir einfach Pech gehabt bzw. als seien wir einfach unbedarft, was Architektenleistungen anbelangt.
Ich war davon ausgegangen, dass man beim Hausbau erstmal verschiedene Angebote einholt (vielleicht auch mit Zeichnungen, damit man sich als Laie überhaupt was vorstellen kann) und sich dann für den einen oder anderen Entwurf entscheidet. So läuft es doch bei allen anderen Leistungen Gewerken auch. Plant man einen Garten, erhält man erstmal einen Entwurf. Plant man einen Kamin, kriegt man kostenfreie Angebote. Etc.
Nun bin ich schlauer. -
Planungsleistungen vs. Angebote: Kostenpflichtige Architektenarbeit
Schlauer vielleicht, ...
aber noch nicht ausreichend schlau.
Es muss hier auch bei anderen Gewerken unterschieden werden zwischen Planung und Angebot.
Angebote sind in der Regel kostenfrei, es sei denn es wurde eine Kostenerstattung vereinbart -
Planungsleistungen sind nicht kostenfrei.
Sollten Sie also einen Haustechnikplaner für ein Sanitärunternehmen halten kann es auch hier zu Überraschungen kommen
Gruß -
Architekt: Machbarkeitsstudie für Anbau – Explizite Beauftragung?
Aber alles, was wir wollten, war ...
Aber alles, was wir wollten, war eine Skizze, auf der ersichtlich wird, was man mit dem vorhandenen Grundstück und dem vorhandenen Haus machen kann, um mehr Platz zu gewinnen. Eine großbe Skizze hätte da ausgereicht. Macht ein Architekt sowas nicht? Hätten wir das explizit sagen sollen? Es ging uns hauptsächlich darum, erstmal eine Machbarkeitsstudie anzugehen, um dann in einem zweiten Schritt konkreter zu werden. Die Zeichnungen, die wir jetzt haben, sehen schon sehr konkret aus. -
Architektenleistung: Honorar für erbrachte Arbeit rechtens!
Gehen Sie ...
zum Bäcker, sagen, Sie wollen ein Brötchen, bekommen es, beißen rein und windern sich dann, dass die Bedienung gern 30 oder 50 Ct hätte? So nach dem Motto - Ich wollte doch erstmal nur wissen, ob die mir schmecken, dann wollte ich sehen, ob ich mehr kaufe.
Ich denke, DAS bringt keiner. Aber andere sollen ihre Arbeit für lau hergeben? Die Logik hätte ich jetzt gern mal näher erklärt. -
Planung zur Machbarkeit: Darstellung vs. Missverständnisse
Zur Beurteilung
der "Machbarkeit" braucht es eine gewisse Planung und auch deren Darstellung. Der Planer muss da soweit arbeiten, dass der beauftragende Laie den Vorschlag beurteilen kann. Mit der Hand hingekritzelte Striche als grober Anhaltspunkt führen nur etwas später zu Ärger wg. sicherer Missverständnisse.
Das Bäckerbeispiel ist etwas unglücklich, da geht es schließlich um ein schon fertiges Produkt. Besser wären hier andere Freiberufler: Steuerberater, der sich Gedanken über die Gestaltung einer zukünftigen Erbschaft machen soll; der Anwalt, der sich Gedanken über die Abwicklung eines Kaufvertrags machen soll usw. Weil jeder Fall anders ist, wird die Beschäftigung damit schon viel früher (als Planung) zu einem Teil des Auftrags als z.B. bei Handwerkern.
Ich wäre allerdings auch skeptisch, ob ein Schlosser allzu oft kostenlos zwei Stunden Aufmaß macht, Design bespricht und klaglos wieder geht, wenn die neue Treppe doch nicht bestellt wird. Auch im Handwerk ist es nicht völlig unüblich, sich Angebote bezahlen zu lassen (meist mit Anrechnung bei Auftrag) und sie haben schon etwas mehr als ein Angebot bekommen. -
Architekten-Selbstverständlichkeiten: HOAI-Kenntnisse erforderlich
Bebe dem Anfrager in Teilen recht
Leider ist es wohl so, dass sich der Anfragende in diesem Fall nicht wohl mit den Finessen der ja auch hier im Forum von vielen Architekten vertretenen Selbstverständlichkeiten hinsichtlich der Auer ausreichend befasst hat. Wir wissen im Einzelfall natürlich nicht wie konkret Ihre Beauftragung ausgesehen hat und ob eine solche so wie es hier den Anschein hat stattfand. Dass die Kostenhöhe, die Ihr Architekt offensichtlich ansetzte, keineswegs Ihren Vorstellungen entsprach, haben Sie verdeutlicht. Und daraus leitet sich schließlich das Honorar ab.Dass die von vielen so hochgehaltene HOAIAbk. aber weit mehr als oft keinerlei realistischen Ansatz bietet Lässt sich im Hinblick auf den tatsächlichen Aufwand beispielhaft verdeutlichen:
Bei einem Objekt mit Kosten in Höhe von 1 Millionen € brutto würde ein Architekt nach den Standardsätzen im Mittelsatz Für das gesamte Vorhaben rund 105.000 € brutto erhalten. Selbst wenn man jetzt einen großzügigen Stundensatz von 120 € ansetzt (HOAI sieht max. 82 € vor), würde Der Architekt rund 875 Stunden mit Ihrem Objekt verbringen, also rund 22 vollständige Arbeitswochen bei täglich 8 Stunden ausschließlich an Ihrem Objekt. Kaum ein Vorhaben wird diesen Einsatz tatsächlich erfordern. Ach ja, hochgehalten wird die so große Verantwortung. Auch hier ein Vergleich zur Realitätsabgleichung: Ein Oberarzt einer Uniklinik erhält mit seinen Zulagen vielleicht 80 T€ in höchster Gehaltsstufe, arbeitet bei mittlerer Belastung vielleicht 65 Stunden pro Woche, im Jahr etwas über 3000 Stunden und hat in einer Klinik vielleicht für 6000-10000 Patientenaufnahmen und leben Verantwortung getragen. Nun gehören Ärzte ja nicht zu denen, die gemeinhin im Ruf der Branche wie oben genannt, die im Sklaventum steht.
Jeder vergleiche selbst. Hier gibt es deutlichen Verlust von Bodenhaftung bei einigen der in der Architektenriege Tätigen.
MfG Cuchi
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Architektenhonorar für Anbau: Kosten, Planung & Erfahrungen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Architektenhonoraren für Entwurf und Planung eines Anbaus. Ein zentraler Punkt ist das Verständnis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Unterscheidung zwischen kostenfreien Angeboten und kostenpflichtigen Planungsleistungen. Viele Nutzer betonen, dass Architektenleistungen, insbesondere die Vorplanung, in der Regel honorarpflichtig sind. Es wird empfohlen, die Beauftragung klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Planungsleistungen vs. Angebote: Kostenpflichtige Architektenarbeit wird darauf hingewiesen, dass Planungsleistungen nicht kostenfrei sind, im Gegensatz zu reinen Angeboten. Klären Sie dies vorab mit dem Architekten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Grundlagen: Architektenleistungen und Vorplanung erklärt verweist auf die HOAI und erklärt, dass Architektenleistungen nach Phasen abgerechnet werden, wobei die beschriebene Leistung mindestens bis zur Vorplanung geht.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe des Architektenhonorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Projekts, die erbrachten Leistungen und die Honorarzone gemäß HOAI. Es ist ratsam, sich vorab ein Angebot einzuholen und die Leistungen genau zu definieren.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich gründlich über die HOAI und die üblichen Architektenhonorare für Anbauten. Definieren Sie klar Ihre Anforderungen und Wünsche gegenüber dem Architekten und holen Sie sich ein detailliertes Angebot ein. Klären Sie vorab, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lesen Sie den Beitrag Planung zur Machbarkeit: Darstellung vs. Missverständnisse, um zu verstehen, warum eine gewisse Planungstiefe notwendig ist, um Missverständnisse zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … b) Anbau an die DHH …
- … b) 46000 für den Anbau …
- … doppelt berücksichtigen. Wenn er ob 84000 nimmt, wie kommt er beim Anbau auf die 132000 ?!? Das übersteigt den Wert des Hauses ja bei …
- … Ich verstehe, dass Sie das Architektenhonorar für den Umbau und Anbau Ihrer Doppelhaushälfte als hoch empfinden. Um …
- … Anrechenbare Kosten: Diese bilden die Basis für das Architektenhonorar. Prüfen Sie, ob alle angesetzten Kosten korrekt sind. Nicht anrechenbar sind …
- … Ein komplexer Umbau kann eine höhere Honorarzone rechtfertigen als ein einfacher Anbau. …
- … Leistungsphasen: Das Architektenhonorar wird anhand der erbrachten Leistungsphasen (1-9) berechnet. Klären …
- … Ich empfehle Ihnen, die Berechnung des Architektenhonorars detailliert zu prüfen und mit den genannten Faktoren abzugleichen. Die HOAI …
- … Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … Grundstückskosten oder Finanzierungskosten. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAIAbk.. …
- … Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?Innerhalb der HOAIAbk.-Vorgaben können Architekten und Bauherren den …
- … Architektenhonorar: Planungsphase entscheidend für Kosten! …
- … Architektenhonorar: Honorarangebot prüfen – Einfluss auf Kosten? …
- … HOAIAbk.: Architektenhonorar – Mittelsatz Verhandlungssache! …
- … Architektenhonorar: Bausubstanz-Bewertung vs. Hauswert – Wie ansetzen? …
- … Architektenhonorar: Ähnlicher Fall im HOAI-Forum – Lesetipp! …
- … Für den Anbau, der für sich genommen relativ geringe anrechenbare Baukosten mit sich bringt, …
- … Erschwerend für einen brauchbaren Rat kommt hinzu, dass ein Anbau und eine energetische Aufrüstung zusammen kommen, wo die mitzuverarbeitende Bausubstanz unterschiedlich …
- … Architektenhonorar: Bausumme, Umbauzuschlag & Verhandlungstipps …
- … Die Verhandlung wird nicht einfach, aber es wird Ihnen wohl auch kein Fachmann konkrete Zahlen nennen können. Vielleicht (nur als Laie) so: energ. Sanierung (vermutlich mit Außenwanddämmung) 84 T mit hauptsächlicher Arbeit im ausführenden Bereich => mehr als vorhandene Substanz vollständig umbauen geht an Aufwand für diese Substanz nicht => Anbau hauptsächl. Planungsarbeiter, denn Ausführung wird wenig beeinflusst => höchstens gleicher …
- … Architektenhonorar Umbau & Anbau: Kosten, HOAIAbk. & Verhandlung …
- … um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für Umbau- und Anbauarbeiten. Dabei werden die anrechenbaren Kosten, die Honorarhöhe nach HOAIAbk. und Verhandlungsmöglichkeiten beleuchtet. Ein wichtiger Punkt ist die Bewertung der mitverarbeiteten Bausubstanz und deren Einfluss auf das Honorar. Zudem wird auf die Bedeutung der Planungsphase und die Möglichkeit der Honorarverhandlung hingewiesen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Bausubstanz-Bewertung vs. Hauswert – Wie ansetzen? wird die Frage aufgeworfen, …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Ähnlicher Fall im HOAIAbk.-Forum – Lesetipp! verweist auf einen ähnlichen Fall im …
- … 📊 Fakten/Zahlen: Im Beitrag Architektenhonorar: Bausumme, Umbauzuschlag & Verhandlungstipps wird eine Beispielrechnung aufgeführt, die zeigt, dass …
- … bei der genannten Bausumme inklusive Umbauzuschlag ein Architektenhonorar von über 45.000 Euro entstehen kann. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Verhandlung. …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag HOAIAbk.: Architektenhonorar – Mittelsatz Verhandlungssache! betont, dass der Mittelsatz des Architektenhonorars nicht …
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