Architektenhonorar ohne Absprache: Nutzungsänderung abgelehnt – Was tun bei Stundenabrechnung?
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Architektenhonorar ohne Absprache: Nutzungsänderung abgelehnt – Was tun bei Stundenabrechnung?

Hallo,
seinerzeit habe ich mich mit meinem Architekten getroffen und eine Nutzungsänderung einer gewerblich Halle zur Wohnnutzung besprochen. Hier wurde ein Erfolg zugesproche. Er legte los. Beantrag/Nutzungsänderung usw. Schlussendlich Ablehnung und eine Rechnung auf Stundenbasis zu 75 € die Stunde. Relativ teure Angelegenheit. Darf er das? Umbaukosten wären ca. 50000 € gewsesen.
Also Danke.
  • Name:
  • Rene
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Wenn ein Architekt ohne vorherige klare Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abrechnet und die Nutzungsänderung abgelehnt wurde, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

    • Architektenvertrag: Existiert ein schriftlicher Vertrag? Dieser sollte die Grundlage für die Honorarberechnung bilden.
    • Honorarvereinbarung: Wurde vorab eine Honorarvereinbarung getroffen? Wenn nicht, gilt im Streitfall die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) als Richtlinie, auch wenn diese nicht zwingend anzuwenden ist.
    • Angemessenheit der Stundenanzahl: Ist die abgerechnete Stundenzahl für die erbrachten Leistungen nachvollziehbar und angemessen? Lassen Sie sich die Tätigkeiten detailliert aufschlüsseln.
    • Erfolglose Leistung: Grundsätzlich besteht auch bei erfolgloser Leistung ein Anspruch auf Honorar, allerdings kann dies reduziert werden, wenn der Architekt seine Leistung mangelhaft erbracht hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Klären Sie, ob die Honorarforderung des Architekten berechtigt ist und ob eine Reduzierung möglich ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren, ist aber nicht zwingend anzuwenden, wenn eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Honorarvereinbarung, Leistungsphasen
    Nutzungsänderung
    Eine Nutzungsänderung bezeichnet die Änderung der Zweckbestimmung eines Gebäudes oder eines Teils davon. Sie ist genehmigungspflichtig, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen unterscheidet und baurechtliche Vorschriften berührt.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Zweckbestimmung
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Honorarhöhe und Zahlungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarvereinbarung
    Honorarvereinbarung
    Eine Honorarvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Höhe des Architektenhonorars. Sie kann sich an der HOAI orientieren, aber auch individuell festgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen
    Stundenlohn
    Der Stundenlohn ist ein Entgelt, das für jede geleistete Arbeitsstunde gezahlt wird. Im Architektenbereich kann der Stundenlohn als Grundlage für die Honorarberechnung dienen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Honorarvereinbarung, Leistungsstunden
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in öffentliches und privates Baurecht unterteilt.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Nutzungsänderung
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Planungsprozess

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Architekt ohne Absprache nach Stunden abrechnet?
      Prüfen Sie, ob eine Honorarvereinbarung existiert. Wenn nicht, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Stunden und Tätigkeiten an. Vergleichen Sie diese mit dem üblichen Aufwand für solche Leistungen. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.
    2. Gilt die HOAI auch ohne ausdrückliche Vereinbarung?
      Die HOAI dient als Richtlinie für die Honorarberechnung, auch wenn sie nicht explizit vereinbart wurde. Sie kann im Streitfall herangezogen werden, um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen. Allerdings ist die HOAI nicht zwingend anzuwenden, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde.
    3. Muss ich das Architektenhonorar zahlen, auch wenn die Nutzungsänderung abgelehnt wurde?
      Grundsätzlich besteht ein Honoraranspruch auch bei erfolgloser Leistung. Allerdings kann dieser reduziert werden, wenn der Architekt seine Leistung mangelhaft erbracht hat oder seine Beratung fehlerhaft war. Lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen.
    4. Wie kann ich die Angemessenheit der Architektenrechnung prüfen?
      Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung an und vergleichen Sie die abgerechneten Stunden mit dem üblichen Aufwand für die erbrachten Leistungen. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzu, um die Angemessenheit zu beurteilen.
    5. Welche Rolle spielt ein schriftlicher Architektenvertrag?
      Ein schriftlicher Architektenvertrag ist die beste Grundlage für eine transparente Honorarvereinbarung. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Honorarhöhe und Zahlungsbedingungen enthalten. Fehlt ein solcher Vertrag, kann es im Streitfall schwierig werden, die Rechte und Pflichten der Parteien zu bestimmen.
    6. Was ist eine Nutzungsänderung?
      Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon für einen anderen Zweck genutzt werden soll als bisher. Dies erfordert in der Regel eine Genehmigung der Baubehörde.
    7. Welche Kosten können bei einer Nutzungsänderung entstehen?
      Neben den Architektenkosten können Kosten für Gutachten, Genehmigungsgebühren und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen entstehen. Es ist ratsam, sich vorab einen Überblick über alle zu erwartenden Kosten zu verschaffen.
    8. Was bedeutet HOAI?
      HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und dient als Richtlinie für die Honorarberechnung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen lassen
      Überprüfung des Architektenvertrags auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit.
    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
      Informationen zur HOAI und ihrer Bedeutung für die Honorarberechnung.
    • Rechte und Pflichten des Architekten
      Überblick über die Rechte und Pflichten des Architekten im Rahmen eines Bauprojekts.
    • Nutzungsänderung: Genehmigung und Voraussetzungen
      Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für eine Nutzungsänderung.
    • Bauherrenhaftung
      Informationen zur Haftung des Bauherrn bei Bauprojekten.
  2. HOAI vs. Stunden: Architektenhonorar bei Nutzungsänderung

    Zwei Fragen ...
    Zwei Fragen die man trennen muss:
    1. Darf der Architekt nach Stunden abrechnen?
    Nein, darf er nicht. Bei anrechenbaren Kosten über 25.565 € muss der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen, wenn die erbrachten Leistungen in der HOAI beschrieben sind. Besteht keine schriftliche Vereinbarung, so ist der Mindestsatz abzurechnen.
    => Gilt übrigens auch bei Leistungen nach Zeitaufwand, § 6 HOAI 1996/2002, Mindestsatz = 31 bis 38 €.
    2. Darf der Architekt überhaupt eine Rechnung stellen?
    Hier wird die Sachlage schon komplexer und sollte eher mit einem Fachanwalt als in einem Forum diskutiert werden. Prinzipiell schuldet der Architekt eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Da der Antrag abgelehnt wurde, hat er sein werkvertraglich gesetztes Ziel nicht erreicht. Welche Gründe dabei aber mit hineinspielen und ob er die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt bekam, lässt sich hier momentan nicht nachvollziehen.
  3. Architektenhonorar: Abrechnung nach Stunden nur bei Zusatzleistungen

    Nach Stunden
    Nach Stundenaufwand könnte er vielleicht Leistungen abrechnen, die über den Planungsauftrag hinausgehen, z.B. eine Bestandsaufnahme und das Anfertigen von Bestandsplänen, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung über die Höhe von Stundensätzen nur zu den Mindestsätzen, wie von Herrn Wolz erläutert.
    Anwaltliche Beratung vorausgesetzt könnten Sie die Rechnung als nicht prüffähig zurückweisen und die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung verlangen.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenhonorar bei Nutzungsänderung: Stundenabrechnung rechtens?

    💡 Kernaussagen: Bei anrechenbaren Kosten über 25.565 € muss der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen, sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine Stundenabrechnung vorliegt. Leistungen, die über den Planungsauftrag hinausgehen, können eventuell nach Stundenaufwand abgerechnet werden, jedoch zu Mindestsätzen ohne Vereinbarung. Eine nicht prüffähige Rechnung kann zurückgewiesen werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI vs. Stunden: Architektenhonorar bei Nutzungsänderung ist die Abrechnung nach HOAI verpflichtend, wenn die erbrachten Leistungen in der HOAI beschrieben sind und die anrechenbaren Kosten einen bestimmten Betrag übersteigen. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der Mindestsatz.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Abrechnung nach Stunden nur bei Zusatzleistungen präzisiert, dass eine Stundenabrechnung für Leistungen möglich ist, die über den ursprünglichen Planungsauftrag hinausgehen, wie beispielsweise Bestandsaufnahmen. Auch hier gelten ohne Vereinbarung Mindestsätze.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag und die erbrachten Leistungen genau. Bei Unklarheiten oder unberechtigter Stundenabrechnung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Rechnung auf ihre Prüffähigkeit zu untersuchen und gegebenenfalls zurückzuweisen. Die Einhaltung des Architektenrechts und Baurechts ist hier entscheidend.

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