Bauleitung zurückziehen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bauleitung zurückziehen

Hallo,
wir wollten ursprünglich auf ein Grundstück neu bauen. Dafür haben wir durch einen Architekten einen Bauplan erstellen lassen. Dieser Bauplan wurde inkls. Statik etc. zur Baugenehmigung eingereicht und ist auch genehmigt. Die kompletten Kosten des Architekten waren in einem Vertrag vom Architekten festgehalten und wurden auch schon komplett von uns bezahlt. Der Architekt sollte die Objektüberwachung des Rohbaus übernehmen. Dafür bekam er von uns auch eine schriftliche Erteilung. Mündlich wurde zudem noch vereinbart, dass er die Angebote für den Rohbau einholt (vielleicht gehört dies auch zur Objektüberwachung die wir ihm erteilt haben).
Inzwischen hat sich unsere private Situation geändert und wir können dieses Bauvorhaben nicht mehr umsetzen. Das Verhältnis zum Architekten ist angespannt und eine gemeinsame Lösung mit Ihm zu finden ist dadurch ausgeschlossen. Wir haben ihn auch schon gebeten seine Objektüberwachungs-Aktivitäten einzustellen, doch darauf wollte er nicht mehr verzichten.
An echten Aktivitäten des Architekten ist mir bis jetzt nur ein eingeholtes Angebot bekannt. Aber ansonsten gab und gibt es keinerlei Aktivitäten zur Objektüberwachung, da ja noch gar nichts passiert ist ... Also nur das Angebot ...
Wir wollen nun das Verhätlnis zum Architekten beenden. Welche Kosten können da auf mich zu kommen? Wie entziehe ich am besten die Objektüberwachung und stoppe dadurch jede weitere Aktivität des Architekten?
Vielen Dank für eure Hilfe,
  1. Verträge

    sind dazu da, dass sie eingehalten werden.
    Kündigen Sie den Vertrag, so steht dem Architekten die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen einspart.
    Anwalt fragen.
  2. Hallo, ja den eigentlichen Vertrag zur Erstellung des ...

    Hallo,
    ja den eigentlichen Vertrag zur Erstellung des Architektenplans bis zur Genehmigung ist auch absolut OK und komplett bezahlt. Aber einen neuen Vertrag über Objektüberwachung oder Angebotseinholung gibt es nicht so richtig. Wir haben dem Architekten schriftlich die Objektüberwachung überlassen. Die Angebotseinholung wurde mündlich vereinbart. Mir ist klar das mündlich auch verpflichten ist. Aber für beide Aktivitäten gibt es keine weitere Vereinbarungen (also keine AGBs oder sowas). Wie sieht es hier mit Kündigung aus? Es wurde nichts extra verhandelt. Auch bzgl. Schadensersatz oder Ähnliches wurde nichts vereinbart. Einfach nur ein Satz: "Bitte übernehmen sie die Objektüberwachung. " ...
    Danke + Gruß,
  3. Widerspruch

    Sie schreiben in zwei Sätzen einen dicken Widerspruch:
    "Aber einen neuen Vertrag über Objektüberwachung oder Angebotseinholung gibt es nicht so richtig. Wir haben dem Architekten schriftlich die Objektüberwachung überlassen. "
    Einen Vertrag gibt es nicht so richtig?
    Erstmal haben zu Beginn mit dem Architekt einen Architektenvertrag geschlossen, in dem vermutlich alle Leistungsphasen genannt waren und eine stufenweise Beauftragung vorgesehen war. Von dieser stufenweisen Beauftragung haben Sie Gebrauch gemacht, indem Sie schriftlich den Auftrag zur Objektüberwachung erteilt haben. Einen glasklareren Vertrag für den Architekten kann es gar nicht geben. Das Honorar wird nach der HOAIAbk. berechnet und fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen. Es könnte sein, dass 85-95 % des regelrechten Honorars auch für die nicht erbrachten Leistungen zu zahlen sind.
    Dann vermute ich, dass nicht nur die Leistungsphase Objektüberwachung beauftragt ist, sondern auch die der Objektüberwachung vorangehende Ausführungsplanung, und danach Ausschreibung und Vergabe. In diese Leistungsphasen vermute ich, wird der Architekt auch schon Zeit investiert haben.

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