natürlich! , wenn der Sachverhalt so klar sein sollte, wie Sie ihn hier benennen. Ansonsten, ohne Kenntnis und Prüfung des Sachverhalts kann hier (auf Ihrem Fall) konkret nicht geantwortet werden.
Gilt allerdings nicht für alle Leistungsphasen der HOAIAbk., da einzelne "Leistungspakete" auf einer anderen Honorarberechnungsgrundlage (Honorarermittlung) abgerechnet werden müssen.
484: Grundlagen des Architektenhonorars
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
484: Grundlagen des Architektenhonorars
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