Pauschalangebot Fliesenleger: Mengenabweichung, Nachträge & Abrechnung im Bauvertrag?
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Pauschalangebot Fliesenleger: Mengenabweichung, Nachträge & Abrechnung im Bauvertrag?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Anfang diesem Jahres selbständiger Fliesenleger, also Existenzgründer, und habe in Rechtsfragen noch etwas Unklarheit. Speziell in einer Frage:
Ich habe bei einer Ausschreibung (keine öffentliche!) den Zuschlag erhalten, in einem Mehrfamilienhaus Fliesenverlegearbeiten durchzuführen. Im Leistungsverzeichnis trug ich in alle Einzelpositionen meine angebotenen Preise ein. Im darauf folgendem Verhandlungsprotokoll des auftraggebendem Hochbauunternehmen (mein Auftraggeber), wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Dem Verhandlungsprotokoll lag die VOBAbk. zur Grundlage.
Nach der Fliesenbemusterung ergaben sich allerdings im nachhinein andere Mengen als im Leistungsverzeichnis angegeben. Da der Bauherr sich anstelle von Fliesen in den Küchenbereichen jetzt für Laminat entschieden hat, entfallen größere Fliesenverlegeflächen. Ebenso wird nicht mehr Deckenhoch gefliest, sondern nur auf eine Raumhöhe von 1,30 m.
Von ursprünglichen im Leistungsverzeichnis erwähnten 201 m² Wandfliesen werden nur noch ca. 95 m² mit Fliesen verlegt. Von ursprünglichen 109 m² Bodenfliesen werden nur noch ca. 44 m² verlegt.
Nun meine Frage:
[B]Ändert sich der vereinbarte Pauschalpreis jetzt durch die vom Bauherren veränderten Mengen, oder kann ich in meiner Rechnung nach vollendeter Arbeiten den vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung stellen? Entfällt ein wie sonst übliches genaues Aufmaß nach Fertigstellung bei einem Pauschalpreis? So entnehme ich es jedenfalls der VOB! [/B]
Vielen Dank für fachkompetente Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Fliese07
  • Name:
  • Michael
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    Als selbstständiger Fliesenleger, insbesondere als Existenzgründer, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen bei Pauschalangeboten zu verstehen. Bei einer Mengenabweichung zwischen dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis und der tatsächlich ausgeführten Menge, kommt es darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.

    Pauschalpreisvertrag: Grundsätzlich gilt der vereinbarte Pauschalpreis, unabhängig von den tatsächlich verlegten Mengen. Allerdings gibt es Ausnahmen:

    • Änderung des Leistungsumfangs: Wenn der Bauherr zusätzliche Leistungen verlangt (z.B. größere Flächen als ursprünglich geplant), haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Dies sollte schriftlich als Nachtrag vereinbart werden.
    • Wesentliche Mengenabweichungen: Wenn die Mengenabweichung so groß ist, dass der Pauschalpreis unangemessen wird, kann eine Anpassung des Preises gefordert werden. Dies ist jedoch schwer durchzusetzen und erfordert eine genaue Dokumentation der Abweichungen.

    Aufmaß: Auch bei einem Pauschalpreisvertrag kann ein Aufmaß sinnvoll sein, um die tatsächlich erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Dies dient als Grundlage für eventuelle Nachträge oder Preisverhandlungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mengenabweichungen und besprechen Sie diese umgehend mit dem Auftraggeber. Klären Sie, ob es sich um eine Änderung des Leistungsumfangs handelt und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Nachtrag zum Pauschalpreisvertrag.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Pauschalangebot
    Ein Pauschalangebot ist ein Angebot, bei dem ein fester Preis für eine bestimmte Leistung vereinbart wird, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Es bietet dem Auftraggeber Kostensicherheit, birgt aber für den Auftragnehmer das Risiko, dass der tatsächliche Aufwand höher ist als kalkuliert.
    Verwandte Begriffe: Festpreisvertrag, Einheitspreisvertrag, Stundenlohnvertrag
    Leistungsverzeichnis
    Ein Leistungsverzeichnis (LVAbk.) ist eine detaillierte Auflistung aller zu erbringenden Bauleistungen, einschließlich der Mengen, Qualitäten und Ausführungsbedingungen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Vertrag
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die Änderungen oder Ergänzungen zu einem bestehenden Vertrag enthält. Im Baubereich wird ein Nachtrag verwendet, um zusätzliche Leistungen, geänderte Ausführungsbedingungen oder Mengenabweichungen zu regeln.
    Verwandte Begriffe: Änderungsanzeige, Zusatzvereinbarung, Bauvertrag
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und zur Dokumentation des Baufortschritts.
    Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Abrechnung, Bauabrechnung
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk für Bauverträge, das vor allem im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabebedingungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen).
    Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, Bauvertrag, Baurecht
    Mengenabweichung
    Eine Mengenabweichung liegt vor, wenn die tatsächlich ausgeführte Menge einer Leistung von der im Leistungsverzeichnis angegebenen Menge abweicht. Dies kann sowohl eine größere als auch eine kleinere Menge betreffen.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Aufmaß, Abrechnung
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder die Beseitigung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: VOBAbk., BGB-Bauvertrag, Werkvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Pauschalangebot im Baubereich?
      Ein Pauschalangebot ist ein Festpreis für eine bestimmte Leistung, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand oder den verbrauchten Materialien. Es bietet dem Auftraggeber Planungssicherheit, birgt aber für den Auftragnehmer das Risiko, dass der tatsächliche Aufwand höher ist als kalkuliert.
    2. Was bedeutet Mengenabweichung bei einem Pauschalangebot?
      Mengenabweichung bedeutet, dass die tatsächlich ausgeführte Menge einer Leistung von der im Leistungsverzeichnis angegebenen Menge abweicht. Dies kann sowohl eine größere als auch eine kleinere Menge betreffen.
    3. Habe ich als Fliesenleger Anspruch auf einen Nachtrag bei Mengenabweichungen?
      Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei einer wesentlichen Änderung des Leistungsumfangs oder einer unzumutbaren Mengenabweichung kann ein Anspruch auf einen Nachtrag bestehen. Dies sollte jedoch schriftlich vereinbart werden.
    4. Sollte ich auch bei einem Pauschalangebot ein Aufmaß erstellen?
      Ja, ein Aufmaß ist auch bei einem Pauschalangebot empfehlenswert, um die tatsächlich erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Dies dient als Grundlage für eventuelle Nachträge oder Preisverhandlungen.
    5. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, einschließlich der Mengen, Qualitäten und Ausführungsbedingungen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung.
    6. Was ist ein Nachtrag zum Bauvertrag?
      Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Bauvertrag enthält. Er wird verwendet, um zusätzliche Leistungen, geänderte Ausführungsbedingungen oder Mengenabweichungen zu regeln.
    7. Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGB Bauvertrag?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge, das vor allem im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Der BGB-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, der den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Die VOB enthält detailliertere Regelungen als das BGB.
    8. Wie dokumentiere ich Mengenabweichungen richtig?
      Mengenabweichungen sollten detailliert und nachvollziehbar dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos und Aufmaßen. Die Dokumentation sollte dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht und von ihm bestätigt werden.

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  2. Pauschalangebot: Geschäftsbeziehung vs. Mengenabweichung

    hier stellt sich mir die Frage ...
    wieviel dir die Geschäftsbeziehung Wert ist. Was wäre wenn es 50 % mehr Fläche gewesen wäre ...
    mE kannst du auf dem Pauschalpreis bestehen.
    Gut zu begründen wär dies vor allem wenn du auch das Material bereitstellen solltest und entsprechende Fliesen eingekauft hast.
    Aber auch ohne dieses zusätzliche Risiko basiert dein Angebotspreis im wesentlichen auf der Auslastung. D.h. : bei vornherein geringerer Menge wäre der Preis/m² höher geworden und möglicherweise hattest du für die entgangene Zeit keinen Anschlussauftrag ...
    Ob er rechtlich in vollem Umfang durchsetzbar ist ist eine andere Frage. Vor allem dürfte sich ein Verfahren bei dem Umfang kaum lohnen ...
    Hier wäre eine einvernehmliche Lösung sicher anzustreben ...
    Gruß
  3. VOB §2 Abs. 7: Pauschalpreisänderung bei Vertragsänderung

    VOB, 2006, Teil B, § 2, Punkt 7, Abs. 1 UND Abs. 2!
    Hallo Michael,
    da die VOBAbk. ja Vertragsgrundlage ist, siehe die o.g. VOB-Teile!
    Da Ihr Auftraggeber nach dem Abschluss des Bauvertrages eine Vertragsänderung beschlossen hatte, führen die unzumutbaren Änderungen des Vertrages auch zu einer entsprechenden Änderung des Pauschalpreises.
    Dabei ist es völlig unerheblich wie groß oder wie klein die Änderungen des Vertragsinhaltes sind.
    Gemäß einem Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2005, liegt die Zumutbarkeitsgrenze bei 20 % der Gesamtpauschale.
    Wenn keine sonstige einvernehmliche Lösung zu erzielen ist, dürften Sie notfalls auch einem Rechtsstreit gelassen entgegensehen.
    Viel Erfolg!
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    Pauschalangebot Fliesenleger: Mengenabweichung und Nachträge

    💡 Kernaussagen: Bei Pauschalangeboten im Bauvertrag sind Mengenabweichungen und Nachträge oft strittig. Die VOBAbk. regelt, unter welchen Umständen eine Anpassung des Pauschalpreises möglich ist. Die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber spielt ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidungsfindung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB §2 Abs. 7: Pauschalpreisänderung bei Vertragsänderung kann eine unzumutbare Vertragsänderung nach Abschluss des Bauvertrages zu einer Anpassung des Pauschalpreises führen. Die Größe der Änderung ist dabei unerheblich.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Pauschalangebot: Geschäftsbeziehung vs. Mengenabweichung diskutiert, inwieweit die Pflege der Geschäftsbeziehung die Entscheidung beeinflussen sollte, auf einem Pauschalpreis zu bestehen, insbesondere bei geringfügigen Mengenabweichungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie bei Mengenabweichungen im Rahmen eines Pauschalangebots die Vertragsgrundlagen (VOB) und die Zumutbarkeit der Änderungen. Wägen Sie die potenziellen finanziellen Auswirkungen gegen die Bedeutung einer guten Geschäftsbeziehung ab. Ziehen Sie bei Unklarheiten rechtlichen Rat ein, um Ihre Rechte als Fliesenleger zu wahren.

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