Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten > Baukosten? Richtigkeit prüfen & Kostenfallen vermeiden
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Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten > Baukosten? Richtigkeit prüfen & Kostenfallen vermeiden

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei einem Architekten die Leistungsphasen 1-4 zur Planung eines Einfamilienhaus beauftragt und befinden uns gerade in LP 2. Die Höhe der Baukosten beträgt gemäß der Kostenschätzung nach DINAbk. 276 ca. 370.000 € inkl. MwSt.
Von unserem Architekten (HOAIAbk., Honorarzone III, mittlerer Honorarsatz) wurden wir nun mit einer Rechnung i.H.v. 11.200 € für LP1 und LP2 überrascht. Bei einer Durchsicht der Rechnung stellten wir fest, dass so gut wie alle Kostengruppen wie z.B. Abwasser, Wasser, Heizung, Tragkonstruktionen u.v.m. mehreren Grundleistungen (Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) zugeordnet wurden. Ein Aufaddieren sämtlicher anrechenbaren Kosten ergibt dann insgesamt einen Betrag von über 515.000 € (ohne MwSt!)  -  das sind ca. 150.000 € mehr als die geschätzten Baukosten unseres Hauses! Daraus errechnet sich dann auch die aus unserer Sicht deutlich überhöhte Rechnung.
Meine Fragen: Seid Ihr auch der Meinung, dass hier etwas schief läuft und die Rechnung zu hoch ist, oder hat das alles seine Richtigkeit? Dürfen Kostengruppen mehrfach gezählt und auch berechnet werden? Ehrlich gesagt, hatte ich mit einer Rechnung von weniger als 4.000 € gerechnet ...
Vielen Dank fürs Durchlesen  -  ich bin auf Eure Meinungen gespannt.
Schöne Grüße
Oliver
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  • Oliver
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie die Architektenrechnung prüfen möchten, da die anrechenbaren Kosten höher als die Baukosten erscheinen. Das ist ein wichtiger Punkt, den Sie hinterfragen sollten.

    Grundlage der Honorarberechnung: Das Architektenhonorar richtet sich nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die anrechenbaren Kosten sind ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung. Diese Kosten umfassen nicht nur die reinen Baukosten, sondern auch weitere Kosten wie Baunebenkosten, Kosten für die Freianlagen und bestimmte Ausstattungen.

    Prüfung der Kostengruppen: Überprüfen Sie die Kostengruppen gemäß DINAbk. 276, die der Architekt für die Berechnung der anrechenbaren Kosten herangezogen hat. Achten Sie darauf, ob alle angesetzten Kostenpositionen korrekt und nachvollziehbar sind. Insbesondere die Kostengruppen 200 (Herstellungskosten), 300 (Baunebenkosten), 400 (Kosten der Außenanlagen) und 500 (sonstige Kosten) sind relevant.

    🔴 Gefahr: Fehlerhafte Kostenschätzung oder unvollständige Berücksichtigung von Kosten kann zu einem überhöhten Architektenhonorar führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Architektenrechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Angemessenheit der anrechenbaren Kosten und des Honorars beurteilen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine Rechtsverordnung und legt die Berechnungsgrundlagen für die Honorare fest.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone
    DIN 276
    Die DIN 276 ist eine Norm, die die Kosten im Bauwesen gliedert. Sie dient als Grundlage für die Kostenschätzung und die Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Die Norm unterteilt die Kosten in verschiedene Kostengruppen.
    Verwandte Begriffe: Kostengruppen, Kostenschätzung, Baukosten
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen, Baunebenkosten und Außenanlagen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Kostenschätzung
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars verbunden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Planungsprozess, Architektenleistung
    Kostenschätzung
    Die Kostenschätzung ist eine erste überschlägige Ermittlung der Baukosten auf Basis von Erfahrungswerten und Vergleichsprojekten. Sie dient als Grundlage für die Planung und die Finanzierung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: DIN 276, Baukosten, Kostenberechnung
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: DIN 276, Kostenschätzung, Anrechenbare Kosten
    Honorarzone
    Die HOAI teilt Bauvorhaben in verschiedene Honorarzonen ein, die den Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe widerspiegeln. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Planungsaufgabe

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?
      Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen, Baunebenkosten und Außenanlagen. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt.
    2. Wie werden die anrechenbaren Kosten ermittelt?
      Die anrechenbaren Kosten werden auf Basis der Kostenschätzung nach DIN 276 ermittelt. Der Architekt muss alle relevanten Kostengruppen berücksichtigen und die Kosten nachvollziehbar dokumentieren.
    3. Was ist die DIN 276?
      Die DIN 276 ist eine Norm, die die Kosten im Bauwesen gliedert. Sie dient als Grundlage für die Kostenschätzung und die Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach HOAI.
    4. Was kann ich tun, wenn die anrechenbaren Kosten zu hoch erscheinen?
      Sie sollten die Architektenrechnung detailliert prüfen und die Kostenschätzung mit den tatsächlichen Baukosten vergleichen. Bei Unklarheiten sollten Sie den Architekten um eine Erläuterung bitten oder einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    5. Welche Rolle spielen die Leistungsphasen bei der Honorarberechnung?
      Die Leistungsphasen definieren die Aufgaben des Architekten im Planungsprozess. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars verbunden. Je weiter der Planungsprozess fortgeschritten ist, desto höher ist der Honoraranspruch des Architekten.
    6. Was passiert, wenn die Baukosten während der Planung steigen?
      Wenn die Baukosten während der Planung steigen, können sich auch die anrechenbaren Kosten und damit das Architektenhonorar erhöhen. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit dem Architekten besprochen und vertraglich geregelt werden.
    7. Kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
      Das Architektenhonorar ist grundsätzlich durch die HOAI geregelt. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen Spielraum für Verhandlungen, insbesondere bei größeren Projekten oder bei der Übernahme von Teilleistungen durch den Bauherrn.
    8. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte im Bauwesen, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Er kann Bauleistungen beurteilen, Mängel feststellen und Gutachten erstellen. Im Falle einer strittigen Architektenrechnung kann ein Bausachverständiger eine unabhängige Bewertung vornehmen.

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      So prüfen Sie Ihre Architektenrechnung auf Fehler und Ungereimtheiten.
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    • Die DIN 276 verstehen
      Ein Leitfaden zur korrekten Anwendung der Kostennorm.
    • Verhandlung des Architektenhonorars
      Tipps und Tricks für erfolgreiche Honorarverhandlungen.
    • Bausachverständiger einschalten
      Wann und wie ein Bausachverständiger helfen kann.
  2. Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten nach HOAI korrekt ermitteln

    Das kommt darauf an, ...
    Das kommt darauf an, womit der Kollege beauftragt war. Ihren Angaben nach klingt es, als wäre der Architekt mit
    a) dem Entwurf und der Planung nach Teil II HOAIAbk.
    b) der Tragwerksplanung nach Teil VIII HOAI
    c) der Technischen Ausrüstung nach Teil IX HOAI
    beauftragt. Wenn dem so ist, so ergeben sich für jede dieser Leistungen andere anrechenbare Kosten (bitte nicht zusammenzählen!), nach denen jeweils das Honorar zu ermitteln ist. So kann es durchaus zu der genannten Honorargesamtsumme kommen.
  3. Architektenhonorar Neubau: 10% der Bausumme realistisch? – Kostenfaktoren

    Vielen Dank für die Antwort  -  aber ich habe da noch eine weitere Frage ...
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Eine Frage bleibt jedoch: Nach allem, was ich bislang von Architektenhonoraren gehört habe, belaufen sich diese bei neuen Bauvorhaben auf ca. 10 % der Gesamtbausumme (in unserem Falle also 37.000 EUR). Für LP1 und LP2 zusammen werden von diesem Honorar 10 % fällig, was somit 3.700 € wären  -  meinetwegen ca. 4.000 EUR, wenn Nebenkosten/Steuern noch hinzugerechnet werden.
    Sie schreiben weiter: "bitte nicht zusammenzählen". Allerdings wurde unser Architektenhonorar auch dadurch berechnet, dass z.B. die 11.000 € für Heizung (Kostengruppe 3.2.3) sowohl für die Gebäudeplanung, wie auch für die Tragwerksplanung, wie auch die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, den anrechenbaren Kosten hinzugefügt wurde und somit *dreifach* in die Honorarberechnung eingegangen ist!
    Wie kann es also zu so einer Kostenexplosion um den Faktor 2.5 kommen? Für das gesamte Bauvorhaben haben wir mit maximal 37.000 € Architektenhonorar gerechnet  -  wenn wir jetzt die Honorarforderungen extrapolieren, kommen wir bei einem Bauvorhaben i.H.V. 370.000 € auf über 70.000 € *zusätzliches* Architektenhonorar! Das ist doch eindeutig zu viel, oder?!?
    Schöne Grüße
    Oliver
  4. Architektenhonorar: Statiker & Haustechnik – Zusätzliche Kosten beachten!

    Die 10 % ...
    Die 10 % beziehen sich auf die unter a) angeführten Leistungen. b) erbringt in der Regel der Statiker und c) der Haustechnikplaner. Wenn der Architekt diese Leistungen mit übernimmt, steht ihm dafür das entsprechende (zusätzliche) Honorar zu.
  5. Kostenschätzung vs. Honorarforderung: Architektenkosten plausibel?

    Egal welches Honorar ihm zusteht ...
    Egal welches Honorar ihm zusteht so verstehe ich eines nicht ganz:
    Die Kostenschätzung des Kollegen ergab € 370.000 für ein Einfamilienhaus. Das ist ein ordentlicher Preis, dafür kriegt man was solides hingestellt.
    Nun kommt die Honorarforderung, die rückgerechnet € 510.000 ergeben.
    Heißt dies nun, dass bei der ersten KS (370 T€) einiges gefehlt hat?
    Das nämlich fände ich eher unfein.
    Und 510 T€ für ein Einfamilienhaus ist schon fürstlich.
    Bevor es hier weitergeht würde ich erstmal Aufklärung verlangen, was denn nun der ganze Spaß kosten soll.
    Gruß
    Thomas Bock
  6. Architektenrechnung prüfen: Anrechenbare Kosten detailliert aufschlüsseln!

    Lieber Herr Bock, ...
    Lieber Herr Bock, was erzählen Sie denn da? Davon war doch nie die Rede. Der Bauherr hat die anrechenbaren Kosten von drei separaten Leistungen addiert und kommt so auf die 515.000 €. Viel wichtiger zur Beurteilung wäre es, wenn uns Oliver die einzelnen anrechenbaren Kosten und die darauf entfallenen Honorare nennen würde. Dann könnte man eher eine Aussage zur Höhe der Rechnung treffen.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten korrekt prüfen & Kostenfallen vermeiden

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die anrechenbaren Kosten des Architektenhonorars im Verhältnis zu den Baukosten stehen. Es wird geklärt, dass Architektenhonorare sich nach HOAIAbk. richten und verschiedene Leistungsphasen unterschiedlich berechnet werden. Die Einbeziehung von Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung beeinflusst die Gesamtkosten. Eine detaillierte Prüfung der Architektenrechnung ist ratsam, um Kostenfallen zu vermeiden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten nach HOAI korrekt ermitteln ist es entscheidend, den genauen Leistungsumfang des Architekten zu kennen, da sich das Honorar nach den beauftragten Teilleistungen (Entwurf, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) richtet.

    💰 Kosten Zusatzinfo: Das Architektenhonorar für Neubauvorhaben liegt oft bei ca. 10% der Gesamtbausumme, wie in Architektenhonorar Neubau: 10% der Bausumme realistisch? – Kostenfaktoren diskutiert wird. Allerdings können zusätzliche Leistungen wie Statik und Haustechnik die Kosten erhöhen. Es ist wichtig, diese Faktoren bei der Honorarberechnung zu berücksichtigen.

    📊 Fakten Zusatzinfo: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Eine Diskrepanz zwischen Kostenschätzung und Honorarforderung sollte hinterfragt werden, wie im Beitrag Kostenschätzung vs. Honorarforderung: Architektenkosten plausibel? thematisiert wird. Eine detaillierte Aufschlüsselung der anrechenbaren Kosten ist essenziell.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Architektenrechnung genau prüfen und sich die anrechenbaren Kosten detailliert aufschlüsseln lassen (siehe Architektenrechnung prüfen: Anrechenbare Kosten detailliert aufschlüsseln!). Bei Unklarheiten sollte man das Gespräch mit dem Architekten suchen oder eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, um die Honorarforderungen zu verstehen und nachvollziehen zu können.

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