Architektenrechnung vor Baubeginn: Ist das üblich & welche Leistungen dürfen berechnet werden?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenrechnung vor Baubeginn: Ist das üblich & welche Leistungen dürfen berechnet werden?

Hallo, wir hatten die Überlegung einen Anbau zu sterten und suchten einen Architekten der sich die Situation, zwecks Möglichkeit mal vor Ort anschaut.
Dar er jetzt schon eine Rechnung stellen?
Danke für Eure Antwort
  • Name:
  • Hilgendorf
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ob ein Architekt vor Baubeginn eine Rechnung stellen darf, hängt vom Architektenvertrag und den erbrachten Leistungen ab.

    Grundlage für die Abrechnung ist meist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese gliedert die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen (z.B. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung).

    Ein Architekt darf Leistungen abrechnen, die er bereits erbracht hat, auch wenn der Bau noch nicht begonnen hat. Dies betrifft insbesondere die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Die Rechnung sollte detailliert aufschlüsseln, welche Leistungsphasen abgerechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag und die Rechnung genau. Vergleichen Sie die abgerechneten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen und lassen Sie sich die einzelnen Positionen erläutern. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und gibt Orientierungswerte für die einzelnen Leistungsphasen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Bausumme
    Leistungsphasen
    Die HOAI gliedert die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt erbringt. Die Leistungsphasen dienen als Grundlage für die Abrechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorarberechnung
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens festgelegt werden. Der Architektenvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag
    Bausumme
    Die Bausumme ist die Summe aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst die Kosten für Material, Handwerkerleistungen, Architektenhonorare und sonstige Nebenkosten. Die Bausumme dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Kostenschätzung
    Grundlagenermittlung
    Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der HOAI. In dieser Phase werden die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens ermittelt, wie z.B. die Bedürfnisse des Bauherrn, die Grundstücksverhältnisse und die rechtlichen Bestimmungen. Die Grundlagenermittlung dient als Basis für die weitere Planung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Vorplanung
    Vorplanung
    Die Vorplanung ist die zweite Leistungsphase der HOAI. In dieser Phase werden erste Entwürfe und Konzepte für das Bauvorhaben entwickelt. Die Vorplanung dient dazu, die gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Bauherrn zu konkretisieren.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Entwurfsplanung
    Entwurfsplanung
    Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase der HOAI. In dieser Phase wird der Entwurf des Bauvorhabens detailliert ausgearbeitet. Die Entwurfsplanung umfasst die Erstellung von Plänen, Ansichten und Schnitten sowie die Festlegung der Materialien und Konstruktionen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Genehmigungsplanung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ein Architekt eine Rechnung stellen, bevor überhaupt ein Architektenvertrag unterschrieben wurde?
      Nein, ohne einen gültigen Architektenvertrag hat der Architekt in der Regel keinen Anspruch auf Honorar. Eine Ausnahme besteht, wenn eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde und der Architekt nachweislich Leistungen erbracht hat, die im Einverständnis des Auftraggebers erfolgten.
    2. Was passiert, wenn die Rechnung des Architekten zu hoch erscheint?
      Wenn die Rechnung zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die einzelnen Positionen klären. Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann eine Honorarberatung bei der Architektenkammer oder eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
    3. Welche Leistungsphasen werden typischerweise vor Baubeginn abgerechnet?
      Vor Baubeginn werden typischerweise die Leistungsphasen 1 bis 4 abgerechnet: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Die genaue Aufteilung und der Umfang der Leistungen sollten im Architektenvertrag festgelegt sein.
    4. Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie für Architektenrechnungen?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und gibt Orientierungswerte für die einzelnen Leistungsphasen.
    5. Kann ich die Rechnung des Architekten kürzen, wenn ich mit den Leistungen unzufrieden bin?
      Eine Kürzung der Rechnung ist grundsätzlich möglich, wenn die Leistungen des Architekten mangelhaft sind oder nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies sollte jedoch gut dokumentiert und gegebenenfalls durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
    6. Was sollte ich tun, wenn ich den Architektenvertrag kündigen möchte?
      Die Kündigung eines Architektenvertrags ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch schriftlich erfolgen. Die Kündigungsbedingungen und die daraus resultierenden finanziellen Folgen sollten im Vertrag geregelt sein. Es ist ratsam, sich vor der Kündigung rechtlich beraten zu lassen.
    7. Welche Rolle spielt die Bausumme bei der Berechnung des Architektenhonorars?
      Die Bausumme ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar des Architekten, da sich die Honorare nach Prozentsätzen der Bausumme richten.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalhonorar und einem Honorar nach HOAI?
      Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für die gesamten Architektenleistungen vereinbart wird. Ein Honorar nach HOAI richtet sich nach den erbrachten Leistungen und der Bausumme und wird anhand der in der HOAI festgelegten Prozentsätze berechnet.

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      Wie Sie vorgehen können.
  2. Architektenrechnung: Welche Leistungen wurden erbracht?

    Was ...
    Was heißt "jetzt"? Welche Leistungen hat er denn bisher erbracht?
  3. Architektenhonorar: Planungsleistungen vor Baubeginn

    Hallo Christian, Er hat bis jetzt die Pläne ...
    Hallo Christian,
    Er hat bis jetzt die Pläne gesichtet, das Grundstück begutachtet und seine Vorstellung bekunde, welche Möglichkeiten der Bebauung für ihn in Frage kommen.
  4. Architektenvertrag: Rechnung ohne Auftrag unzulässig?

    No, Sir!
    Da ist m.E. alles mögliche fällig, sicher aber keine Rechnung. Außer: Er hat wirklich heftigst recherchiert, war auf den Ämtern (Bebauungsplan einsehen, evtl. Erkundigungen bei Versorgern Gas, Wasser, Strom über Anschlussmöglichkeiten ... usw. usf.), dann wäre sicher die Lph. 1 anzurechnen. Dies aber auch erst, wenn Ihr sagt: Nö, Du doch nicht ... macht jetzt ein anderer.
    Klar, dann hatte er Aufwendungen, die auch zu vergüten wären.
    Arbeitet der Kollege jedoch weiter an dem Projekt, so wäre der jetzige Zeitpunkt für eine Abschlagszahlung äußerst früh! Würde ich niemal machen!
    Vielleicht aber braucht der Kollege ganz dringend Geld?!
    Wer weiß!
    Gruß
    Thomas Bock
  5. Architektenkosten: Akquise oder vergütungspflichtige Leistung?

    Ob das noch unter Akquise fällt oder schon
    Finanziell vergütet werden muss, darüber haben sich in ähnlichen Fällen wohl schon viele vor Gericht gestritten.
    Ist halt leider kein Auto wo man "kostenlose" Angebote bekommt.
    Manchmal gelten auch mündliche Verträge, auch wenn man selber meint keine geschlossen zu haben.
    Ob das bei Ihnen zutrifft?
    Keine Rechtsberatung, Details beim Anwalt.
  6. Architektenrechnung: Dank für die Einschätzung der Lage

    Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung ...
    Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenrechnung vor Baubeginn: Abrechnung von Leistungen

    💡 Kernaussagen: Architekten dürfen für erbrachte Leistungen vor Baubeginn eine Rechnung stellen, insbesondere für Vorplanung (LPH 1) und Entwurfsplanung. Die Berechnungsgrundlage bildet der Architektenvertrag und die HOAIAbk.. Unklare Vereinbarungen können zu Streitigkeiten führen. Mündliche Verträge sind bindend, aber schwer nachweisbar. Eine detaillierte Leistungsaufstellung ist wichtig.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenvertrag: Rechnung ohne Auftrag unzulässig? ist eine Rechnung ohne vorherigen Auftrag oder erbrachte Leistung fragwürdig. Es sollte geprüft werden, ob tatsächlich Leistungen gemäß HOAI erbracht wurden.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob Leistungen noch unter Akquise fallen oder bereits vergütungspflichtig sind, ist oft strittig, wie in Architektenkosten: Akquise oder vergütungspflichtige Leistung? diskutiert wird. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt konsultiert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld schriftlich, welche Leistungen der Architekt erbringt und wie diese vergütet werden. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen an, bevor Sie die Architektenrechnung begleichen. Beachten Sie den Beitrag Architektenrechnung: Welche Leistungen wurden erbracht?.

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