Architektenhonorar Phase 1-3: 80% Leistung erbracht – Was tun bei Überschreitung des Finanzrahmens?
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Architektenhonorar Phase 1-3: 80% Leistung erbracht – Was tun bei Überschreitung des Finanzrahmens?

Hallo zusammen!
Wir hätten es wissen müssen:
Wir haben eine befreundete Architektin mit unserem Bauvorhaben beauftragt.
Wir sagten, wir wollen bitte wie GANZ NORMALE Bauherren das GANZ NORMALE Programm durchgehen.
wir haben uns bis jetzt ca. 6 x für 4 Stunden getroffen, und über Grundriss, Aufbau und allg. Fragen unterhalten.
Sie hat auch eine VOR-Skizze gezeichnet, weil wir noch gar nicht wissen, ob wir da überhaupt drauf bauen DÜRFEN. War also nur für Gemeinderat usw.. weil eine handgezeichnete Skizze halt blöd ausschaut.
Diese Skizze wollte Sie mit einer Kostenschätzung (obwohl das kein Mensch im Gemeinderat braucht und interessiert!), beim Bürgermeister abgeben.
Zum Glück konnten wir sie vorher abfangen, weil die Bausumme hat Sie mit 500.000 € berechnet! Auch wenn Sie uns noch nie wg. Finanzrahmen angesprochen hat, das könnten wir uns NIE leisten!
(das wäre ein Verwaltungsgebäude mit Betriebsleiterwohnhaus und braucht somit 51 % Gewerbefläche, die durch eine dementsprechende Halle geschaffen werden sollte)
(Wohnfläche Wohnhaus 185 m² 300.000 € + Gewerbehalle 120.000 € + Baunebenkosten ...)
Das war ein Punkt von vielen, die uns dazu bewegt haben, die Zusammenarbeit mit Ihr zu kündigen.
Jetzt hat Sie Rgn geschrieben:
80 % von Phase 1  -  3
  • 35 % Rabatt und Hälfte Abschlag = 2.800 €

Sie kann doch nicht einfach die 500.000 als Grundlage hernehmen für Ihre Rgn. Kein Wunder! die restl. 20 % bei Phase 1 wär vermutlich die Finanzplanung gewesen!
Angesichts dessen, habe ich gedacht, Sie zu fragen, ob Sie nicht nach Stunden abrechnen könne.
Wenn ich sehr großzügig Rechne:
40 Stunden a 100 € = 400 €
Das schweift doch sehr weit von 2.800 € ab!
Was denkt Ihr dazu?
Besten Gruß
Andreas
ach so: war nat. alles mündlich. und auf Fragen zwischen den Phasen, was denn Ihr Honorar sein wird kam immer die Antwort "Kriegen wir schon".
Die Quittung dafür habe ich jetzt.
N. B. wir sind jetzt bei einem Holzhaushersteller, der jetzt die Skizze für den Gemeinderat UMSONST gemacht hat. Der hat noch gar keinen Auftrag von uns!

  • Name:
  • Andreas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit dem Architektenhonorar haben, da 80% der Leistung (Phase 1-3) erbracht wurden, aber der Finanzrahmen überschritten wurde.

    Wichtige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu prüfen:

    • Architektenvertrag: Prüfen Sie den Vertrag auf Vereinbarungen zum Kostenrahmen und Honorar bei Überschreitung.
    • HOAI: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart sein.
    • Leistungsphasen: Phase 1-3 umfassen Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Die Kostenkontrolle ist bereits in diesen Phasen wichtig.

    Mögliche Vorgehensweisen:

    • Gespräch mit dem Architekten: Klären Sie die Ursachen für die Kostenüberschreitung.
    • Rechnung prüfen: Lassen Sie die Rechnung von einem Bausachverständigen oder Anwalt prüfen.
    • Mediation: Eine Mediation kann helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Kommunikationen schriftlich. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der HOAI geregelt, kann aber durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Baukosten.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzonen.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauplanung.
    Finanzrahmen
    Der Finanzrahmen ist derBudget, das für ein Bauvorhaben zur Verfügung steht. Er sollte realistisch geplant und während des gesamten Bauprozesses kontrolliert werden.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, Budgetplanung.
    Bausumme
    Die Bausumme sind die gesamten Kosten für die Errichtung eines Bauwerks, einschließlich Material-, Lohn- und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, Finanzrahmen.
    Baunebenkosten
    Baunebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, wie z.B. Architektenhonorare, Gebühren und Versicherungen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Bausumme, Finanzrahmen.
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt. Er sollte detaillierte Regelungen zum Leistungsumfang, Kostenrahmen und Haftung enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Architekt den Kostenrahmen überschreitet?
      Prüfen Sie den Architektenvertrag und die HOAI. Führen Sie ein klärendes Gespräch mit dem Architekten und lassen Sie die Rechnung prüfen. Suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat.
    2. Welche Leistungsphasen sind in Phase 1-3 enthalten?
      Phase 1 umfasst die Grundlagenermittlung, Phase 2 die Vorplanung und Phase 3 die Entwurfsplanung. In diesen Phasen werden die Grundlagen für das Bauvorhaben gelegt und erste Kostenschätzungen erstellt.
    3. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen im Architektenvertrag angepasst werden.
    4. Wie kann ich eine Kostenüberschreitung vermeiden?
      Eine detaillierte Planung, realistische Kostenschätzungen und eine kontinuierliche Kostenkontrolle sind wichtig. Vereinbaren Sie im Architektenvertrag klare Regelungen zum Kostenrahmen und zur Vorgehensweise bei Überschreitungen.
    5. Was sind Baunebenkosten?
      Baunebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen. Dazu gehören beispielsweise Architektenhonorare, Gebühren für Baugenehmigungen, Kosten für Gutachten und Versicherungen.
    6. Was ist ein Architektenvertrag?
      Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Leistungen des Architekten und das zu zahlende Honorar festgelegt sind. Er sollte detaillierte Regelungen zum Leistungsumfang, Kostenrahmen und Haftung enthalten.
    7. Was bedeutet Grundlagenermittlung?
      Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der HOAI und umfasst die Sammlung und Auswertung aller relevanten Informationen für das Bauvorhaben. Dazu gehören beispielsweise die Klärung der Rahmenbedingungen, die Analyse des Grundstücks und die Ermittlung der Bedürfnisse des Bauherrn.
    8. Was ist eine Entwurfsplanung?
      Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase der HOAI und umfasst die Erstellung eines detaillierten Entwurfs des Bauvorhabens. Dazu gehören die Ausarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie die Festlegung der Materialien und Konstruktionen.

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  2. Architektenhonorar: Stundensatz vs. Abrechnung – Klärung

    Wenn
    ich die Architektin wäre, würde ich Ihrer Stundenabrechnung zustimmen:
    Zitat: "40 Std. a100.-" allerdings sind das bei mir 4.000,- € und nicht 400,- €. 🙂
    • Name:
    • M.P.
  3. Architektenhonorar: Neuberechnung & Konsequenzen – Analyse

    habe mich verrechnet
    habe grad gesehen, dass ich mich total verrechnet habe ...
    40 Stunden a 100 € = 4.000 €. NICHT 400 €
    OK das war aufgerundet.
    40 Stunden a 82 (Höchstsatz) = 3.280 €
    hm ...
    toll ...
    Da kann ich ja mit der jetzigen Rgn noch froh sein.
    Und das, obwohl überhaupt nichts rausgekommen ist ...
    • seufz*
    • lehrgeldbezahl*
  4. Architektenhonorar: Antwort – Danke für die Info!

    da war jemand schneller
    • Edit*

    oha.
    Da waren Sie schneller 🙂
    Danke

  5. Architektenhonorar: Antwort – Danke für die Info!

    da war jemand schneller
    • Edit*

    oha.
    Da waren Sie schneller 🙂
    Danke

  6. Architektenhonorar: Antwort – Danke für die Info!

    da war jemand schneller
    • Edit*

    oha.
    Da waren Sie schneller 🙂
    Danke

  7. Architektenhonorar: Honorar fair? Leistung & Einsparung

    klingt eher fair!
    bin kein Architekt ... aber, 2800 E für die erbrachte Leistung klingt nicht übertrieben ...
    ob 40St für eine Planungs- und Ermittlungsleistung ausreichen ... sicher nicht zumal wenn bereits 24 h für direkte Beratung erbracht ...
    Und ob die Einsparung (kostenlose Skizze durch die Holzhausfirma) auch eine Einsparung bleibt ...?
    (Das Gespräch mit der Architektin war sicherlich auch für das weitere Gespräch nützlich, denn zwischenzeitlich wissen Sie, was Sache ist)
    Abgerechnet wird am Schluss
    Gutes Gelingen
  8. da war ich wohl auch zu langsam!

    Grüße
  9. Forum: Bitte um Löschung – Rechenfehler im Thread

    Entschuldigung
    Damn ...
    wollt mit F5 aktualisieren, derweil poste ich die ganze Zeit meinen eigenen Beitrag wieder und wieder ...
    OK
    Nachdem mich eine einfache Rechenaufgabe zur Strecke gebracht hat, bitte ich die Admins diesen Thread zu löschen oder zu schließen.
    Bringt ja sonst niemanden was ... 🙂
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar: Finanzrahmen überschritten – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung des Architektenhonorars in den Leistungsphasen 1-3, wobei 80% der Leistung erbracht wurden. Ein zentraler Punkt ist die Überschreitung des vereinbarten Finanzrahmens. Es wird diskutiert, ob die abgerechneten Stunden angemessen sind und wie mit der Situation umgegangen werden kann. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, ob Einsparungen durch alternative Planungen (z.B. durch eine Holzhausfirma) tatsächlich realisiert werden können.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Forum: Bitte um Löschung – Rechenfehler im Thread wird aufgrund eines Rechenfehlers des Fragestellers die Löschung des Threads gefordert, was jedoch für die weiteren Teilnehmer nicht relevant ist.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Honorar fair? Leistung & Einsparung gibt zu bedenken, dass die kostenlose Skizze einer Holzhausfirma nicht zwangsläufig eine Einsparung bedeutet und das Gespräch mit der Architektin für das weitere Gelingen wichtig ist.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenhonorar: Stundensatz vs. Abrechnung – Klärung wird ein Stundensatz von 82€ (Höchstsatz) genannt, was zu einer Neuberechnung des Architektenhonorars führt, wie im Beitrag Architektenhonorar: Neuberechnung & Konsequenzen – Analyse ausgeführt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die erbrachten Leistungen der Architektin genau zu prüfen und gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung der Stunden zu verlangen. Zudem sollte geklärt werden, inwieweit der Finanzrahmen verbindlich vereinbart wurde und welche Konsequenzen eine Überschreitung hat. Siehe auch: Architektenhonorar: Honorar fair? Leistung & Einsparung.

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