Kostenpflichtiges Angebot von Kleinstunternehmen: Was ist rechtens? Kosten, Vertrag & Gebühren
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Kostenpflichtiges Angebot von Kleinstunternehmen: Was ist rechtens? Kosten, Vertrag & Gebühren

Hallo liebe Forumianer,
ich brauche Ihre geschätzte Hilfe in einer baurechtlichen Angelegenheit.
Sachverhalt:
ich bin momentan dabei, für einige Sanierungsarbeiten in einem Einfamilienhaus Angebote einzuholen. Es handelt sich nebenbei bemerkt um Berlin. Ein Handwerket erstellte nach einer Besichtigung ein Angebot, in dem die Kosten für eben diese Erstellung mit enthalten sind (65 EUR). Diese sollen bei Auftragserteilung verrechnet werden. Sein Angebot gefällt mir im Prinzip ganz gut, nur über diesen Posten bin ich "gestolpert". Nach einigem Gurgeln landete ich beim § 632 Abs. 3 BGBAbk.; hiernach sei eine Gebühr für Kostenvoranschläge nur fällig, falls ausdrücklich vereinbart. Vereinbart war nichts dergleichen zwischen mir und dem Handwerker.
Darauf angesprochen, argumentierte er, als Kleinstunternehmer darf er nach der neuesten VOBAbk. diese Gebühr verlangen.
Frage:
Stimmt das? VOB ist doch kein Gesetz, sondern eine Vertragsgrundlage; zwischen uns gibt es jedoch keinen Vertrag  -  ich habe nichts unterschrieben.
Falls diese Forderung nicht rechtens ist, wäre dieses Geschäftsgebaren für mich nicht in Ordnung und ich würde gut überlegen, ob ich dem Herrn Handwerker den Auftrag erteilen soll. Wenn das Alles seine Richtigkeit hat  -  ist zwar unschön aber sei's drum.
Für Ihren fachkundigen Rat recht schönen Dank im Voraus
  • Name:
  • Aglaja
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob die Angebotserstellung durch ein Kleinstunternehmen kostenpflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Ein Angebot ist zunächst kostenlos, es sei denn, es wurde vorher eine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung getroffen.

    Wichtig: Diese Vereinbarung sollte idealerweise schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann der Handwerker im Nachhinein keine Gebühren für das Angebot verlangen.

    Gesetzliche Grundlage: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) regelt die Vertragsgrundlagen. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Kostenerstellung selbst ist in der Regel noch kein Vertrag, sondern eine Vorstufe.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Angebotserstellung mit dem Handwerker, ob Kosten für die Erstellung anfallen. Bestehen Sie auf eine schriftliche Vereinbarung, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Angebot
    Ein Angebot ist eine Willenserklärung, mit der eine Partei einer anderen Partei den Abschluss eines Vertrags zu bestimmten Bedingungen anbietet. Es ist rechtlich bindend, wenn es angenommen wird.
    Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Vertrag, Auftrag.
    Kostenvoranschlag
    Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Leistung. Er kann verbindlich oder unverbindlich sein.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Rechnung, Preisliste.
    Vertrag
    Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die rechtlich bindend ist. Er kommt durch Angebot und Annahme zustande.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Auftrag, Vereinbarung.
    Kleinstunternehmen
    Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchstens zwei Millionen Euro.
    Verwandte Begriffe: Einzelunternehmen, Kleinunternehmen, Mittelstand.
    BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
    Das Bürgerliche Gesetzbuch ist eine zentrale Sammlung von Gesetzen, die das Zivilrecht in Deutschland regeln. Es enthält Bestimmungen über Verträge, Eigentum, Schuldverhältnisse und vieles mehr.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht.
    Auftrag
    Ein Auftrag ist die verbindliche Zusage, eine bestimmte Leistung zu erbringen oder ein bestimmtes Produkt zu liefern. Er entsteht in der Regel durch die Annahme eines Angebots.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Bestellung, Werkvertrag.
    Gebühr
    Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine bestimmte Leistung oder Amtshandlung. Sie wird in der Regel von Behörden oder Unternehmen erhoben.
    Verwandte Begriffe: Kosten, Entgelt, Honorar.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ein Handwerker nachträglich Kosten für ein Angebot verlangen?
      Nein, grundsätzlich nicht, wenn keine vorherige Vereinbarung über die Kostenpflichtigkeit getroffen wurde. Eine nachträgliche Forderung ist in der Regel unzulässig.
    2. Was ist, wenn im Angebot ein Passus steht, dass die Erstellung kostenpflichtig ist?
      Auch dann muss dies vor der Erstellung des Angebots vereinbart worden sein. Ein versteckter Hinweis im Angebot reicht nicht aus, um die Kostenpflichtigkeit zu begründen.
    3. Wie kann ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren?
      Weisen Sie die Forderung schriftlich zurück und berufen Sie sich auf das Fehlen einer vorherigen Vereinbarung. Im Zweifelsfall können Sie sich rechtlich beraten lassen.
    4. Gibt es Ausnahmen, in denen ein Angebot kostenpflichtig sein kann?
      Ja, wenn es sich um sehr aufwendige Planungsleistungen handelt, die über die reine Angebotserstellung hinausgehen. Dies muss aber im Vorfeld klar kommuniziert und vereinbart werden.
    5. Was bedeutet "ausdrückliche Vereinbarung"?
      Eine ausdrückliche Vereinbarung bedeutet, dass beide Parteien sich bewusst und einvernehmlich darüber geeinigt haben, dass für die Angebotserstellung Kosten anfallen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die Schriftform empfehlenswert ist.
    6. Welche Rolle spielt es, ob es sich um ein Kleinstunternehmen handelt?
      Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Die rechtlichen Grundlagen sind für alle Unternehmen gleich. Entscheidend ist, ob eine Vereinbarung über die Kostenpflichtigkeit vorliegt.
    7. Was tun, wenn der Handwerker mit der Forderung droht?
      Bleiben Sie ruhig und verweisen Sie auf das Fehlen einer Vereinbarung. Dokumentieren Sie den Schriftverkehr und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat.
    8. Kann ich ein Angebot widerrufen, wenn ich nachträglich von Kosten erfahre?
      Ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich, da es sich bei einem Angebot nicht um einen Vertrag handelt. Sie können jedoch die Zahlung der Kosten verweigern, wenn keine Vereinbarung vorliegt.

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  2. Kostenpflichtiges Angebot – Hinweis vor Erstellung erforderlich!

    Foto von Martin Kempf

    nicht in Ordnung
    wenn Sie nicht vor Erstellung des Angebots darauf hingewiesen wurden, dass die Angebotserstellung Geld kostet, dann kann diese auch nicht berechnet werden.
    Bei Versicherungsschäden gehe ich regelmäßig so vor, dass ich gleich am Telefon darauf aufmerksam mache, dass die Angebotserstellung Geld kostet.
  3. VOB-Vereinbarung: Schriftform für Bauverträge zwingend!

    VOB ist immer schriftlich zu vereinbaren!
    Die VOBAbk. ist immer schriftlich zu vereinbaren! Derjenige, der in seinen Verträgen die VOB als Grundlage vereinbaren möchte, muss seinem Vertragspartner  -  sofern er nicht aus der Baubranche kommt  -  die VOB schriftlich zugänglich machen und sie muss zwingend schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart werden! Alles klar soweit?
    Das ist aber keine Rechtsberatung  -  also mal die VOB selber lesen!
    Gruß aus bs
  4. VOB: Regelungen für Kleinstunternehmen – Wo finde ich sie?

    zwei Fragen noch
    Vielen Dank, liebe Experten, für die ausführlichen Antworten; allerdings weiß ich immer noch nicht, was in der VOBAbk. über die Kleinstunternehmer steht.
    Frage 1: wo bzw. in welchem Teil der VOB (die ja recht umfangreich ist) finde ich die Regelung zu dem Kleinstunternehmen und deren Kostenvoranschlägen?
    Frage 2: wenn der Handwerker ein Kleinstunternehmer ist, dann muss sein Angebot und/oder seine Rechnung doch keine Mehrwertsteuer enthalten?
    Schönen Muttertag noch
    • Name:
    • Aglaja
  5. VOB enthält keine Regelungen für Kleinstunternehmen

    Zu
    1) da gibt es nichts in der VOBAbk.

    2) hängt davon ab wofür sich der Kleinunternehmer entschieden hat
    Guckst Du:

    • Name:
    • M.P.
  6. VOB: Regelungen für Kleinstunternehmen – Wo finde ich sie?

    zwei Fragen noch
    Vielen Dank, liebe Experten, für die ausführlichen Antworten; allerdings weiß ich immer noch nicht, was in der VOBAbk. über die Kleinstunternehmer steht.
    Frage 1: wo bzw. in welchem Teil der VOB (die ja recht umfangreich ist) finde ich die Regelung zu dem Kleinstunternehmen und deren Kostenvoranschlägen?
    Frage 2: wenn der Handwerker ein Kleinstunternehmer ist, dann muss sein Angebot und/oder seine Rechnung doch keine Mehrwertsteuer enthalten?
    Schönen Muttertag noch
    • Name:
    • Aglaja
  7. VOB: Regelungen für Kleinstunternehmen – Wo finde ich sie?

    zwei Fragen noch
    Vielen Dank, liebe Experten, für die ausführlichen Antworten; allerdings weiß ich immer noch nicht, was in der VOBAbk. über die Kleinstunternehmer steht.
    Frage 1: wo bzw. in welchem Teil der VOB (die ja recht umfangreich ist) finde ich die Regelung zu dem Kleinstunternehmen und deren Kostenvoranschlägen?
    Frage 2: wenn der Handwerker ein Kleinstunternehmer ist, dann muss sein Angebot und/oder seine Rechnung doch keine Mehrwertsteuer enthalten?
    Schönen Muttertag noch
    • Name:
    • Aglaja
  8. Doppelte Frage: Antwort zu VOB & Kleinstunternehmen liegt vor

    Wozu
    die Fragen immer wieder neu stellen?
    Die Antwort steht schon in Beitrag Nr. 4
    • Name:
    • M.P.
  9. Entschuldigung: Browser-Fehler – Doppelte Fragestellung

    Sorry
    Asche auf mein Haupt, mein Browser hat sich verselbständigt!
    Reumütige Grüße
    • Name:
    • Aglaja
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kostenpflichtiges Angebot von Kleinstunternehmen: Rechtliche Aspekte

    💡 Kernaussagen: Ein Kleinstunternehmen darf Gebühren für die Angebotserstellung verlangen, wenn der Kunde vorab darüber informiert wurde. Die VOBAbk. enthält keine spezifischen Regelungen für Kleinstunternehmen bezüglich Kostenvoranschlägen. Eine VOB-Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, um gültig zu sein.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Kostenpflichtiges Angebot – Hinweis vor Erstellung erforderlich! ist eine Berechnung der Angebotserstellung unzulässig, wenn der Kunde nicht vorab informiert wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Die Kleinunternehmerregelung beeinflusst die Umsatzsteuerpflicht, wie im Beitrag VOB enthält keine Regelungen für Kleinstunternehmen erläutert wird. Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.

    Die Frage nach Regelungen für Kleinstunternehmen in der VOB wird mehrfach gestellt, aber es gibt keine spezifischen Vorgaben. Die Gültigkeit der VOB hängt von einer schriftlichen Vereinbarung ab, wie im Beitrag VOB-Vereinbarung: Schriftform für Bauverträge zwingend! betont wird. Dies ist besonders wichtig im Baurecht, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Die Diskussion verdeutlicht die Bedeutung klarer Kommunikation und vertraglicher Vereinbarungen zwischen Handwerkern und Auftraggebern. Ein kostenpflichtiges Angebot muss transparent sein, und die Bedingungen müssen vorab kommuniziert werden. Die Einhaltung der Schriftform bei der VOB-Vereinbarung ist entscheidend für die Rechtsgültigkeit.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Angebotserstellung, ob Kosten anfallen. Achten Sie auf eine schriftliche Vereinbarung, wenn die VOB als Vertragsgrundlage dienen soll. Weitere Informationen zur VOB-Gültigkeit finden Sie im Beitrag VOB-Vereinbarung: Schriftform für Bauverträge zwingend!.

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