ich habe noch zwei rechtliche Fragen zur Honorarabrechnung:
1) Muss der Bauherr für vom Architekten verschuldete Mehrkosten tragen?
Nur ein Beispiel:
Edelstahl Basica-Schiene / Ablauf wurde vom Architekten mit Edelstahlanschlag für Fliesen bestellt. Da jedoch von Anfang an klar war, dass geschliffener Estrich eingebracht wird, musste der umlaufende Edelstahlanschlag wieder abgeflext werden.
Mehrkosten: Schiene mit Flansch 348,- €, + abflexen 120,- €. = 468,- €
Darf er diese Mehrkosten dann auch noch in sein Honorar einrechnen?
2) Wenn ich eine Akontozahlung geleistet habe, auf der die Honorarzone und % Nebenkosten angegeben waren, habe ich die Konditionen damit für die Endabrechnung anerkannt?
Vielen, vielen herzlichen Dank
Bernhard B. -W.