Honorarrechnung für LP 1 und 2 überhöht?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Honorarrechnung für LP 1 und 2 überhöht?
habe Fragen zur Architektenabrechnung. Hier die Details:
Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte (Niedersachsen) und planen (planten?) wegen zusätzlichem Wohnraumbedarf einen Anbau. Dazu baten wir einen Architekten (mündlich) uns Vorschläge zu Machen. Ich händigte Kopien des Lageplans und Zeichnungen des Bestandes aus. Wir gaben einen Kostenrahmen von 80 T€ vor. Nach einem Ortstermin (Nov 2006) schickte uns der Architekt einen Vorentwurf (Handskizzen mit verschiedenen Ansichten). Dieser Vorentwurf gefiel uns eigentlich ganz gut, war aber so nicht realisierbar. Die Raumgrößen waren zu klein und auch die Gebäudelage auf dem Plan entspricht nicht den Gegebenheiten. Außerdem belief sich die grobe Kostenschätzung auf 200 K€, weit über dem was wir ausgeben wollen und auch wirtschaftlich sinnvoll wäre. Ok, die Kosten enthielten auch ein WDVSAbk. und Dachdämmung für das Gesamthaus (alt und neu). Außerdem waren im ersten Entwurf größere Änderungen im Altbau vorgesehen (Bad Verlegung vom Altbau in den Neubau, Umsetzen von Zwischenwänden). Die Kostenschätzung enthielt keine m² oder m³ Abschätzungen als Basis. Wir überlegten also was wir tun könnten um die Kosten zu reduzieren. Ich zeichnete einen Alternativplan, der nur geringe Änderungen im Bestand erforderlich machen würde. Bei einem zweiten Gespräch übergab ich diesen Plan an den Architekten und wir baten ihn auf dieser Basis nochmal eine differenzierte Kostenschätzung durchzuführen und stellten noch mal klar, dass unser Plan ist, nur bis zur Genehmigung seine Leistungen in Anspruch zu stellen. Den Kostenrahmen erweiterten wir auf 80.. 100 K€. Maximal. Auf Basis meines Plans bat ich einen Bauunternehmer parallel eine Kostenschätzung zu erstellen.
Baukörper Volumen des Anbaus 225 m³, Fläche 50 m². Diese Schätzung belief sich auf 45 T€ (komplett, Rohbau, Dach, Technik, Außendämmung, Fenster, Türen, Innenausbau). Der Architekt lieferte wenig später ebenfalls eine neue Kostenschätzung nun nach DINAbk. 276. Mit Nebenkosten belief sie sich wieder auf ca. 200 T€. Details:
300 Baukonstruktion: 135 K€
400 Technik: 11 k€
500 Außenanlagen 6 k€
=> Anrechenbare Kosten: 151 k€
=> Reine Baukosten: 180 k€
700 Nebenkosten: 21,5 K€
Wieder keine Kostenschätzung auf Basis des Volumens oder der Fläche.
Der Architekt erwähnte zwar dass wir nun überlegen könnten, welche Posten entfallen könnten. Für uns war die Entwurfsplanung mit dem Architekten zu diesem Zeitpunkt aber fehlgeschlagen weil er unsere Vorgaben nicht erfüllt hat und weil wir das Gefühl hatten, dass er die Kosten hochrechnet um höher abrechnen zu können, was ja auch die Alternativkostenschätzung zeigte. Wir baten ihn also für seine Leistung eine Rechnung zu schicken die sich dann auf 2000 € belief (HZ3, Mindestsatz, AK 151 k&euro😉. Die finden wir etwas hoch.
Um es nochmal klar zu stellen, es geht nicht darum dem Architekten sein wohlverdientes Honerar streitig zu machen, sondern darum nachzuvollziehen ab seine gesamten Forderungen berechtig sind oder nicht. Ich hätte folgende Fragen:
1. Sind die Leistungen für LPAbk. 1 und 2 ausreichend?
2. Ist die Rechnung prüffähig? Im Moment kann ich nicht nachvollziehen wie er auf die einzelnen Kostenpositionen kommt. D.h. es sind z.B. keine Kennzahlen dargestellt.
3. Er hat in seiner Kostenrechnung Positionen aufgeführt die entweder nicht mehr anfallen (Badumbau im Altbau) oder für die er meiner Meinung nach keine Planung für die Genehmigung leisten muss (WDVS und Fenstererneuerung im Altbau). Ist das rechtens?
4. Außenanlagen fallen doch eigentlich heraus - oder?
5. Die Zurückgerechneten Kennziffern liegen meiner Meinung nach zu hoch: 630 €/m³ bzw. 2800 €/m². Seht ihr das auch so?
Es wäre klasse wenn ihr uns ein paar Tipps geben könntet. Ende April ist der Zahlungstermin. Macht es Sinn auf Basis des alternativen Kostenvoranschlages oder einer eigenen Abschätzung auf Basis des Volumens oder der Fläche eine Vorschlag über die anrechenbaren Kosten zu machen? Ich käme bei 221 m³ und 50 m² auf maximal 60 T€ (bei 300 €/m³ und 1500 €/m²😉 mittlere anrechenbare Kosten und würde mich mit dem Architekten vielleicht bei 900 € treffen wollen.
Gruß Stefan
-
Architektenhonorar bei Erweiterungs-, Umbau und Sanierung
Aus Ihrer Beschreibung, so diese zutrifft, geht nur eines klar hervor, nämlich dass
1. Sie und Ihr Architekt lediglich einen mündlichen Vertrag geschlossen haben. Dies ist ungut für beide Seiten.
Hinweis: alle Baubeteiligten sollten sich endlich zusammen"raufen" und aufraffen (ggf. sich überwinden) und schriftliche Verträge mit genauer Definition des Leistungsumfanges zu schließen. Dies würde eben den Beteiligten eine Menge Ärger ersparen und den Sachverständigen, Anwälten und Gerichten die Arbeit erleichtern.
2. der Architekt an seinem mündlichen! Auftrag vorbei gearbeitet haben dürfte (vgl. Kostenrahmen)
3. das Budget für Ihre beschriebene Bauleistung bei weitem nicht ausreichen dürfte
4. es um eine verhältnismäßig geringe Streitsumme geht (die Sie ggf. erzielen möchten)
. -.
Das berechnete Honorar (2.000 &euro😉 erscheint für die beschriebene Baumaßnahme und die geleisteten LPAbk. 1+2 nicht zu hoch.
. -.
AW:
a) (vgl. Ihre Frage 4.) die Freianlagen sind, solange deren Summe nicht 7.500 € übersteigt in den anrechenbaren Kosten zu erfassen und honorarfähig, also bei der Honorarermittlung hinzuzurechen
b) LP 1 und 2 scheinen für die scheinbar vertraglich vereinbarte Planung des BVAbk. und Ermittlung der zu erwartenden Kosten ausreichend zu sein
c) Rechnung prüffähig: kann nicht beantwortet werden, ohne die Rechnung zu kennen, sie geprüft zu haben (d.h. mit den erbrachten Leistungen verglichen zu haben, etc.)
d) auch ein WDVSAbk. und Fenster müssen geplant werden, und eine Genehmigung kann hierfür erforderlich werden (diese ist aber für die Honorarfähigkeit nicht maßgeblich)
d) Kosten pro m² oder m³ sollten getrennt berechnet werden, d.h. zum einem für den Neubau (Anbau) und für die Sanierung des Altbaus
Sie werden sich mit Ihrem Architekten nicht bei Betrag "X" treffen, wenn nicht zuvor geprüft und geklärt wird was ggf. in Frage steht. Ob sich der Aufwand bei einer Diff. von ca. 1.000 € lohnt steht auf einem anderen Blatt. Eine sachverständige Prüfung des Vorgangs dürfte Sie mind. 350 bis 500 € kosten.
MfG
R. Kaiser -
Zu hohe Kostenschätzung
Danke, Ralph für deine Antworten.
Klar wäre es besser gewesen vorab alles schriftlich zu fixieren. Danach weiß man es besser.
Die Honorarberechnung selber Zweifel ich nicht an. Sie ist nachvollziehbar. Die überhöhte Kostenschätzung ist das Problem.
Mir ist noch unklar, wie es zu den Unterschieden in den Kostschätzungen kommen kann. Wie schon hier im Forum mehrfach erwähnt, hat der Architekt nicht unbedingt Interesse daran die Kosten zu drücken. Das kann natürlich ein Grund sein. Welche Möglichkeiten habe ich denn, ihm zu beweisen dass er zu weit über den Standardkennwerten liegt? Ist eine Möglichkeit, die Tatsache das Ergebnis der LP2 nicht mit unseren Vorstellungen überein stimmt (Kostenrahmen).
Ich möchte für das bezahlen, was ich bekommen habe. Nicht mehr und nicht weniger. Es geht nicht darum geleistetes nicht zu vergüten aber zu verschenken habe ich auch nichts. Ich werde natürlich versuchen, das in einem persönlichen Gespräch mit dem Architekten zu klären. Was hilft eine detalierte Regelung wie HOIA, wenn die zugrundeliegenden Basisdaten nicht korrekt sind?
Nochmals Danke für die Infos und Meinungen, Stefan -
Es wird schwierig
Mal eine andere Sichtweise: 1) Wer sagt, dass die Schätzung überhöht ist? Ein Bauunternehmer, der ein Interesse daran hat, eventuell einen Auftrag zu bekommen? Glaubwürdigkeit? Es ist mutig, als Laie auf dieser Grundlage die 'Korrektheit der Basisdaten' anzuzweifeln.2) Wer hat einen Plan gezeichnet und den Architekt um eine Schätzung/Berechnung zu diesem Plan gebeten? (Obwohl der erste Entwurf bei mehr als dem doppelten der geplanten Bausumme lag). Macht es nicht leichter ...
3) In der zweiten 'Kostenbegrenzung' war die Rede von 80-100 T. Diese 100 T wird der Architekt sicher als Honorargrundlage durchsetzen können, denn das war schließlich eine Zahl, über die offenbar Einigkeit bestand (mal mündlich oder nicht außer Acht gelassen)
'Fehler' des Architekten: Nicht deutlich gesagt, dass zu dieser Summe der geplante Bau nach seiner Einschätzung nicht möglich ist; 'schlechter Stil', aber nicht strafbar: Kostenschätzung zu Plan des BH erstellt, er müsste eigentlich sofort erkennen, dass dieser Plan keine großen Änderungen der Bausumme bringt.
Sonst könnte man nur versuchen nachzuweisen, dass an den Vorstellungen vorbei geplant wurde, aber 'der Vorentwurf hat eigentlich gefallen'. Ein Architekt versucht wohl eher selten, nur wg. Honorar die Bausumme aufzublähen, man neigt allerdings dazu, Zusatzausstattung/-nutzen mitzuplanen, das bringt zufriedene BH und mehr Geld 🙂
Kompromissvorschlag: 100 T als Baukosten ansetzen, dazu vermutlich noch diverse Auslagen, 1300-1500 anbieten oder Anwalt fragen.
Laienmeinung
Gruß Volker -
Überprüfung Architektenrechnung
"Welche Möglichkeiten habe ich denn, ihm zu beweisen dass er zu weit über den Standardkennwerten liegt? Ist eine Möglichkeit, die Tatsache das Ergebnis der LP2 nicht mit unseren Vorstellungen überein stimmt (Kostenrahmen). "
. -.
Dies lässt sich nur durch einen unabhängigen Dritten verbindlich beurteilen. Ohne diese Begutachtung werden Sie m.E. nicht weiterkommen, zumal eben auch alle vorhandenen Unterlagen durchgesehen werden müssen und ggf. Rcherchen (auch beim "Gegner"😉 notwendig sind.
. -.
"Standardkennwerte" gibt es nicht! Bei Kostenansätzen, bspw. €/m², bzw. €/m³ ist der Architekt recht frei und, wie man immer wieder sieht, oft auch etwas überfordert, da diese Erfahrungswerte sind. Oft können die anzusetztenden (voraussichtlichen) Kosten nicht einmal verlässlich über spezielle Kostenplanungssoftware, z.B. Baukostenplaner der Architektenkammern, ermittelt werden, da die Maßnahme (n) immer vom Einzelfall abhängt und hierauf zugeschnitten werden muss.
MfG
R. Kaiser -
Keine ungefähre Kostenschätzung möglich?
Wie überfordert? Deswegen lass ich doch einen Vorentwurf von einem Architekten machen um halbwegs verlässliche Zahlen zu bekommen. Ich muss mich ja auch um eine vernünftige Finanzierung kümmern. Wenn ich für 200 T€ plane und nachher nur 80 € brauche stimmt doch was nicht. Sorry, hier im Forum kann mir keiner erzählen dass ein Anbau, einfacher Standard, kein Keller, Holzdecken ca. 5 m*6 m 200000 € kosten soll. Hier bekomme ich freihstehende Einfamilienhäuser mit Grundstück für 250 T€. Der Kostenvoranschlag (von einem verlässlichen Bauunternehmer mit ausschließlich guten Kritiken) liegt bei 45 k€. Ein anderer (mit 50 Jahren Erfahrung am Bau) hat durchgerechnet, dass man mit 50 k€ hinkommt und der hat definitiv kein Eigeninteresse an dem Auftrag. Es gibt keine entsprechend detalierte Kostenschätzung vom Architekten und das soll ich einfach so hinnehmen und seine auf falschen Voraussetzungen basierende Honorarforderung bezahlen?
Morgen treff ich ihn. Ich werde ihm vorschlagen sein Honorar nochmal auf Basis von 90 T€ zu berechnen. Mal sehen was er dazu meint. Liebe Architekten hier im Forum - was mein ihr?
Gruß
Stefan -
Nochmals ...
mein Hinweis auf die Beiträge oben.
Eine Klärung wird ohne Kenntnis der tatsächlichen Umstände und eben auch der Kostenschätzung, sowie der Architektenrechnung hier nicht möglich sein.
Wer weiß weshalb Ihr Architekt auf 200.000 € Baukosten kommt. Vielleicht lag's doch daran, dass der Kostenrahmen (80') nicht explizit genannt war, oder eben Bauherrenwünsche geäußert wurden, die entsprechende Kosten gem. Kostenschätzung verursachten.
. -.
Eine Bauleistung für ca. 50 m², oder 225 m³ mit durchschnittlichem Standard für 45'bzw. 50'€ komplett mit Innenausbau, Technik, etc. zu erhalten, scheint mir weit untertrieben (50 a Berufserfahrung hin oder her, Bauunternehmer ist halt eben ein BU, der einen Auftrag erhalten möchte und dann ggf. durch Nachträge eine Menge Geld mehr verlangt, als durch das Erstangebot mit dessen mangelhafter (fehlende Leistungen) Leistungsbeschreibung angeboten war).
Ein solcher Anbau, wie Sie ihn beschreiben, kostet natürlich auch nicht 200'€ (außer mit vergoldeten Wässerhähnen).
. -.
Wie so oft liegt die "Wahrheit" irgendwo dazwischen (auch bezüglich der Darstellung). Und ein Anbau (der auch einen Umbau des Bestands bedingt) dieser Größenordnung würde ich mit etwa 90-100'€ netto veranschlagen wollen, zzgl. Baunebenkosten und Reserve für Unvorhergesehenes.
. -.
Gerne können Sie versuchen Ihrem Architekten den Vorschlag zu unterbreiten sein Honorar auf den Ihnen genehmen 90'€ anrechenbaren Kosten neu zu berechnen. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein. Ich würde diesem nicht dazu raten.
Ob dies statthaft und korrekt ist steht auf einem anderen Blatt.
Verlässliches lässt sich so nicht erreichen (vgl. Anmerkung oben)
MfG
R. Kaiser
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Honorarrechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & Vorgehen?
- … Architekt Rücktritt: Schadensersatz? …
- … Architekt tritt zurück – Welche Schadensersatzansprüche habe ich? Honoraranspruch prüfen & richtig vorgehen. Jetzt informieren! …
- … Architekt, Rücktritt, Vertrag, Schadensersatz, Honorar, Bauvertrag, Eingabeplanung, Rechtsanwalt, Klage, Zeitverzug …
- … Architektur, Bauvertrag, Schadensersatz, Baurecht, Honorar …
- … Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & …
- … mal eine Frage zum Schadensersatz wenn der Architekt vorzeitig (in meinem falle nach Fertigstellung der Eingabeplanung) aus dem mündlich geschlopssenen Bauvertrag mit einzelauftragsvergabe aussteigt. er hat mir gesagt, dass es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ginge - gleichzeitig aber für seinen Stammkunden, die Kommune ein ähnliches Objekt wie meines entwickelt und begleitet. …
- … ich fordere nun wegen Zeitverzug 3 Monatsmieten Schadensersatz + Schadensersatz für tekturkosten der Genehmigungsbehörde, da er im Plan zwei Höhenangaben eingetragen hatte, die sich widersprechen. Ich bat mehrmals diese Punkte in der Honorarrechnung zu berücksichtigen. er lässt mir nun vom Rechtsanwalt schreiben und …
- … Wenn ein Architekt vorzeitig aus einem Bauvertrag zurücktritt, können Schadensersatzansprüche entstehen. Dies gilt insbesondere, …
- … Grund des Rücktritts: Die gesundheitlichen Gründe des Architekten könnten relevant sein, schließen aber Schadensersatz nicht automatisch aus. …
- … Mögliche Ansprüche umfassen Mehrkosten durch einen neuen Architekten, entgangene Mieteinnahmen (Monatsmieten) aufgrund von Zeitverzug und Kosten für die Genehmigungsplanung. …
- … Honorarrechnung: Überprüfen Sie die Honorarrechnung des Architekten genau. Geleistete …
- … ? Gefahr: Ein unkoordinierter Wechsel des Architekten kann zu erheblichen Bauverzögerungen und Mehrkosten führen. …
- … HonorarDie Vergütung für die Leistungen des Architekten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für …
- … Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den vertraglichen Vereinbarungen.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, …
- … BauvertragEin Vertrag zwischen Bauherr und Architekt oder Bauunternehmer, der die Erbringung von Bauleistungen regelt. Der Bauvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, BGBAbk. …
- … EingabeplanungTeil der Architektenleistung, bei der die Baupläne …
- … Frage: Welche Schadensersatzansprüche habe ich, wenn der Architekt zurücktritt?Antwort: Mögliche Schadensersatzansprüche umfassen Mehrkosten für einen neuen Architekten, …
- … Frage: Muss ich das Honorar des Architekten trotz Rücktritt zahlen?Antwort: Ja, für die bis zum Rücktritt …
- … erbrachten Leistungen hat der Architekt Anspruch auf Honorar. Nicht erbrachte Leistungen dürfen jedoch nicht berechnet werden. Überprüfen Sie die Honorarrechnung sorgfältig. …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt aus gesundheitlichen Gründen …
- … Frage: Kann ich den Architekten verklagen?Antwort: Eine Klage ist möglich, wenn der Architekt seine …
- … Was bedeutet Einzelauftragsvergabe?Antwort: Bei Einzelauftragsvergabe werden die einzelnen Leistungsphasen des Architekten (z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) separat beauftragt. Dies ermöglicht eine flexiblere Steuerung …
- … des Projekts, kann aber auch zu Problemen führen, wenn ein Architekt vorzeitig aussteigt. …
- … Architektenvertrag kündigenGründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Honorarabrechnung des Architekten prüfenWie Sie die Honorarrechnung Ihres Architekten richtig prüfen und …
- … Anwalt einschalten! Architektenvertrag: Vorgehen bei Rücktritt …
- … WENN der Architekt NACHWEISLICH die gesundheitlichen Gründe nur vorgeschoben hat wird's ärgerlich …
- … wohl auf einen Kompromiss rauslaufen, das kann man auch bei der Architektenkammer (Schlichtungsstelle) lösen, ist einen Versuch Wert. …
- … Architektenrücktritt: Bevorzugung anderer Kunden als Grund …
- … danke für die schnelle Antwort! der Architekt hat ... …
- … der Architekt hat …
- … Schadensersatzforderung: Architekt hat Recht auf Nachbesserung …
- … der Architekt ein Recht auf Nachbesserung. Das ist ihm offensichtlich nicht eingeräumt worden. Stattdessen wird eine Tektur gemacht. Und dann werden mal eben so pauschal 3 Monatsmieten als Schadenersatz gefordert (anders ausgedrückt: ganz einfach nicht bezahlt). …
- … Architektenrechnung: Berücksichtigung von Genehmigungskosten …
- … der Architekt ... …
- … nicht ganz richtig verstanden. klar hat der Architekt nachgebessert und die Tektur selbst erledigt. doch mir sind trotzdem die Genehmigungskosten und Kosten für Nichteinhaltung öffentlicher Baunormen angefallen. …
- … ferner ist es nicht so, dass ich einfach nicht bezahle. Ich bat um Berücksichtigung dieser Positionen in der Endrechnung. ein Gespräch mit dem Architekten war fruchtlos. …
- … Architektenhonorar: Umsatzdruck bei öffentlichen Aufträgen …
- … Obwohl es besser schriftlich laufen sollte, werden viele Architektenverträge in der Tat mündlich geschlossen, allerdings häufig nur bis zur …
- … Genehmigungsplanung. Das läuft so ab, dass der Architekt Entwürfe fertigt und schließlich die Genehmigungsplanung anfertigt und der Bauherr diese Pläne unterzeichnet und beim Bauamt einreicht. Bei vielen mündlichen Architektenverträgen ist die Abgabe des Bauantrags beim Bauamt der erste …
- … schriftliche Hinweis für den Architekt, das überhaupt ein Vertrag besteht. Sofern der Bauherr die Pläne nachweislich verwendet, z.B. für den Bauantrag, ist das Honorar für den Architekten für die Leistungsphasen 1-4 gesichert. Wenn die Planung vorher …
- … die bis dahin angefallen Planungsleistungen nicht bezahlen will, dann gerät der Architekt oft in Beweisnot, dass überhaupt ein Auftrag besteht. Mir sind Gerichtsurteile …
- … Verträge immer nach der Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung . Selten kann ein Architekt nachweisen, dass er einen mündlichen Vertrag über die Leistungsphase 4 hinaus …
- … Zum Mietausfall: Nachdem Ihnen der Architekt mitgeteilt hat, dass er die weiteren Leistungsphasen nicht ausführen will, hätten …
- … der Mehrkosten verlangen, falls ein anderes Büro teurer als der erste Architekt ist. Allerdings gilt bei mündlichen Beauftragungen grundsätzlich der Mindestsatz nach HOAIAbk.. …
- … Mündlicher Architektenvertrag: Alternative durch Bauunternehmen …
- … Problem war dann noch, dass der Architekt noch per Hand zeichnete und nur einen vergrößerten plan dem Bauunternehmen …
- … nun stellt sich die Frage warum ich überhaupt diesen Architekten gewählt habe - weil meine Eltern bereits 2x mit ihm …
- … Architektenvertrag: Kündigung, Pflichten und Schadensersatz …
- … oder? Eine etwas unsymmetrische Rechtsauffassung, wenn der arme Architekt nahezu jeden Mist machen kann, bis der Vertrag mit Nachbesserungsmöglichkeit, …
- … Architektenleistung: Genehmigungsfähige Planung vs. Honoraranspruch …
- … Ich bin ja nun auch nicht immer einer der Hosianna bei den Architekten ruft. Aber: bis zum vorletzten Post sah es so …
- … aus: Architekt hat seine Arbeit (mehr oder weniger gut) geleistet, AGAbk. zieht ab. Ganz einfach pauschal so. Und so geht das nun nicht. …
- … Nu geht es weiter: Projekt ist in der Nachbarkommune verwirklicht worden. Ergo: keine genehmigungsfähige Planung = überhaupt kein Geld, der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung. …
- … was ist zu beweisen: BH sagt, Architekt sagt. Architekt sagt: habe ich nie gesagt. …
- … sauer bin ich aber, dass ich das Ursprungsgrundstück gekauft habe, da mir der Architekt sagte, dass ich mein Objekt dort bauen könne, was dann …
- … Mündlicher Vertrag: Nachweis und Konsequenzen beim Architekten …
- … werfen Sie einiges durcheinander. Aus einem schriftlichen Vertrag kann auch der Architekt natürlich nicht so einfach ohne Konsequenzen aussteigen. …
- … Lph 5-9 bestand wird der Architekt, sofern man vom ihm Geld will, wahrscheinlich bestreiten. Sollte der Architekt im Streitfall zugeben, das ein Vertrag über 5-9 bestand oder …
- … Architektenfehler: Nicht nutzbares Grundstück durch Fehlplanung …
- … Och nö, nicht wieder diese sinnlose Diskussion sonst schlage ich mich mal völlig auf Bauherrenseite: Architekt versemmelt eine Planung und nun hat der Bauherr ein für …
- … Mündliche Verträge: Gültigkeit und Architektenpflichten …
- … Planungsleistungen: Nachweis mündlicher Beauftragung durch Architekt …
- … Architektenvertrag: Vorplanung, Kosten und Bauüberwachung …
- … der Architekt hatte ein ähnliches obekt für die ... …
- … der Architekt hatte …
- … und -Begleitung enthält. es war immer die rede von der vollumfänglichen Architektenbegleitung, da ich als leihe keine einzelauftragsvergabe durchführen kann, v.a. nicht …
- … in der vom Architekten genannten Zeit von 6 Monaten (Baubeginn bis Bezugsfertigkeit). …
- … m.e. ist aber hier unstrittig ob der Architekt bis zum Ende beauftragt war oder nicht, da der Rechtsanwalt …
- … des Architekten auch von Beendigung des vertragsverhaeltnisses spricht. …
- … er schreibt zwar weiter, dass ich damit einverstanden gewesen wäre - doch was heißt einverstanden? ich hatte den kauf des 2. Grundstücks angeleiert, war mit Banken in Verhandlungen und musste sehen, dass es vorwärts geht, zumal der Architekt schon vor Eingabeplanung krankheitsbedingt ausfiel und 3 Wochen Verzögerung entstanden. …
- … nach Genehmigung eine rüge der gemeine erhielt sah ich, dass der Architekt auf 50 ° abgeändert hatte, was natürlich mehr umbauten Raum und …
- … damit kosten bedeutet. das Angebot des Architekten im Rahmen der Tektur die Dachneigung zu ändern lehnte ich ab, da ich z.Z. schon den Generalunternehmer beauftragt hatte. …
- … 2.) Dazu muss natürlich auch die Beauftragung der Leistungsphasen über 4 hinaus bewiesen werden. Wenn tatsächlich über 4 hinaus beauftragt wurde, hätte dem Architekten eine Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gesetzt werden …
- … mich nicht wundern, wenn sich herausstellen würde, dass die Schuld des Architekten da vielleicht doch nicht (so groß) vorhanden ist, wie von …
- … ferner habe ich den Architekten sowohl im Gespräch als auch schriftlich um eine einvernehmliche Lösung …
- … Werkpläne: Architektenrücktritt aus gesundheitlichen Gründen …
- … mit fristsetzen etc. für die weiteren bauphasen ist ja schön und recht. doch was will man machen wenn einem ein alter Architekt (so um die 70) sagt, dass er es gesundheitlich nicht …
- … Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatz, Honorar & Vorgehen …
- … 💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt den Rücktritt eines Architekten nach Fertigstellung der Eingabeplanung und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Anwalt einschalten! Architektenvertrag: Vorgehen bei Rücktritt wird dringend empfohlen, frühzeitig einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und formale Fehler zu vermeiden. …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Architekt hat grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung, bevor Schadensersatz gefordert werden …
- … kann. Dies wird im Beitrag Schadensersatzforderung: Architekt hat Recht auf Nachbesserung hervorgehoben. Die Berücksichtigung von Genehmigungskosten in der Endrechnung ist ein weiterer wichtiger Punkt, der im Beitrag Architektenrechnung: Berücksichtigung von Genehmigungskosten diskutiert wird. …
- … dass Architekten im System zum Umsatz machen "verdammt" sind, was im Beitrag Architektenhonorar: Umsatzdruck bei öffentlichen Aufträgen thematisiert wird. Dies kann zu …
- … zentrale Rolle, wie im Beitrag Mündlicher Vertrag: Nachweis und Konsequenzen beim Architekten deutlich wird. …
- … Fristsetzung, um Ihre Position zu stärken. Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei Architektenrücktritt finden Sie im Beitrag Anwalt einschalten! Architektenvertrag: Vorgehen bei …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & Anspruch bei Fehlplanung?
- … Architekt haftbar machen? Schadenersatz prüfen! …
- … Architekt macht Fehler? Jetzt Ansprüche prüfen! Wie Sie bei Fehlplanung vorgehen, Kosten minimieren & ob eine Klage sinnvoll ist. Jetzt informieren! …
- … Architekt, Haftung, Fehlplanung, Schadenersatz, Honorar, Baurecht, Mängel, Baufehler, Klage, Anspruch …
- … Architektur, Baurecht, Schadensersatz, Bauwesen, Honorar …
- … Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & …
- … jetzt bin ich mir unsicher, ob ich gerichtlich gegen unseren Architekten vorgehen soll. …
- … nicht beurteilen kann, ob das die Schuld des Architekten ist oder nicht, bzw. inwieweit er das hätte verhindern können. …
- … Der Aushub war doppelt so teuer, ebenso das Verfüllen und angeblich war es auch OK dass alle Handwerker mehr Geld in Rechnung stellen durften. Das hatte der Architekt so mit denen Abgesprochen, da der Architekt vergessen hatte, die …
- … hat weitaus mehr Zeit und Geld in Anspruch genommen als vom Architekten angegeben. Dazu gehörte urplötzlich auch, dass wir in unserem Holzrahmenbau …
- … Hätte ein Architekt eigentlich vor Auftrag angeben müssen, was Aufgaben des Architekten sind, …
- … Um zu beurteilen, ob Sie eine Geldforderung gegen Ihren Architekten geltend machen können, ist eine detaillierte Analyse der Situation erforderlich. …
- … Vertragliche Vereinbarungen: Welche Leistungen wurden im Architektenvertrag vereinbart? Welche Leistungsphasen wurden beauftragt? …
- … Pflichtverletzungen: Hat der Architekt seine …
- … aufgetretenen Mängel oder Schäden in direktem Zusammenhang mit den Fehlern des Architekten? …
- … Es ist wichtig zu klären, ob der Architekt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und ob dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen als Bauherr. …
- … ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Situation von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten. Dieser kann die Mängel bewerten, die Ursachen feststellen und Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Vorgehen gegen den Architekten Erfolgsaussichten hat. …
- … ArchitektenvertragEin Vertrag …
- … zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen, Honorare und Verantwortlichkeiten des Architekten regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsphasen. …
- … Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte …
- … SorgfaltspflichtDie Pflicht des Architekten, seine Leistungen mit der erforderlichen Fachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen, um Schäden zu vermeiden.Verwandte Begriffe: Haftung, Fahrlässigkeit, Gewährleistung. …
- … SchadenersatzEine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung eines Architekten entstanden sind.Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelansprüche, Vermögensschaden. …
- … dessen Ansprüche gegen den Architekten geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverlust. …
- … Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei einer Geldforderung?Der Architektenvertrag definiert die Leistungen …
- … und Pflichten des Architekten. Er ist die Grundlage, um festzustellen, ob der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Achten Sie auf die vereinbarten …
- … Wie weise ich nach, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat?Die Beweisführung erfolgt in der Regel durch Gutachten von Bausachverständigen. Diese dokumentieren die Mängel, stellen die Ursachen fest und beurteilen, ob der Architekt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Eine umfassende Dokumentation des Bauprozesses ist …
- … Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen den Architekten?Die Kosten setzen sich aus Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zusammen. …
- … Was ist die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Architekten?Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegen den Architekten beträgt in …
- … Kann ich auch ohne Klage eine Geldforderung gegen den Architekten durchsetzen?Ja, es gibt außergerichtliche Möglichkeiten, wie beispielsweise ein Schlichtungsverfahren …
- … Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?Bausachverständige können über die Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Sachverständigenverzeichnisse gefunden werden. Achten Sie auf eine …
- … Welche Rolle spielt die Bauaufsicht des Architekten?Die Bauaufsicht ist eine wichtige Pflicht des Architekten. Er …
- … Architektenhaftung bei PlanungsfehlernWelche Konsequenzen hat es, wenn der Architekt bei der Planung Fehler macht? …
- … Bauüberwachungspflichten des ArchitektenIn welchem …
- … Umfang muss der Architekt die Bauausführung überwachen? …
- … Honoraranspruch des Architekten bei MängelnKann der Architekt sein Honorar auch dann fordern, wenn Mängel vorliegen? …
- … fange ich als Nicht-Architekt mal an. …
- … Der Architekt ist sicher der Meinung, zu 99-100 % seine Aufgaben erfüllt zu haben, …
- … ausgehen; Leistung nicht erbracht klingt ziemlich übertrieben. Es gibt offenbar einige Architekten, die, ob sie sich für perfekt halten oder gerade weil …
- … Architektenhonorar kürzen – Tabelle für Leistungsphasen nutzen! …
- … Für die Punkte, wo sie sich über unzureichende Leistungend es Architekten ärgern könnten Sie nach Zugang seiner Rechnung diese in …
- … betreffenden Punkten kürzen. Dafür gibt es eine Tabelle, in der die Architektenleistungend der einzelnen Leistungsphasen noch genauer aufgeschlüsselt sind. …
- … per Nachtrag abgerechnet haben? In diesem Fall könnte man mit dem Architekt auch reden, dass er sein Honorar auf Basis der anfänglich niedrigen …
- … Architekt haftbar machen? Vorgehen bei Fehlplanung & Honorar-Anspruch …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Mehrkosten durch 'Sowieso'-Kosten besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Architekten. Das Architektenhonorar kann bei unzureichenden Leistungen gekürzt werden. …
- … dient als Basis für die Honorarkürzung. Wichtig ist die Prüfung der Architektenleistungen und Ausschreibungen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Falle unzureichender Architektenleistungen ist es ratsam, die Honorarrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu …
- … kürzen. Der Beitrag Architektenhonorar kürzen – Tabelle für Leistungsphasen nutzen! verweist auf eine Tabelle, die die Architektenleistungen der einzelnen Leistungsphasen aufschlüsselt und als Grundlage für die …
- … sind um 15% gestiegen. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Architekt nachweislich zu hohe Preise freigegeben hat. Die Ausschreibungen des Architekten …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Architektenleistungen und die dazugehörigen Ausschreibungen genau. Bei Fehlern oder unzureichenden Leistungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt gekündigt: Rechte, Pflichten & Kosten nach außerordentlicher Kündigung?
- … Architekt gekündigt: Was tun? …
- … Architekt gekündigt? Infos zu Rechten, Pflichten, Kosten & Vorgehen nach Kündigung des Architektenvertrags. Jetzt informieren! …
- … Architekt, Kündigung, Architektenvertrag, außerordentliche Kündigung, …
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauwesen, Kündigung, Honorar …
- … Architekt gekündigt: Rechte, Pflichten & Kosten nach außerordentlicher Kündigung? …
- … wir bauen ein Haus, der Architekt war zuerst sehr charmant bis zur Auftragserteilung. LPAbk. 1-9. Danach nicht …
- … Bauabnahme bin ich in der Beweispflicht. Nach der außerordentlicher Kündigung des Architektenvertrages bin ich oder der Architekt in der Beweispflicht, welche Leistungen …
- … Eine Kündigung des Architektenvertrags, insbesondere eine außerordentliche, ist ein komplexer Vorgang mit potenziell weitreichenden …
- … Gründe für eine Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dies kann …
- … beispielsweise der Fall sein, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, das Vertrauensverhältnis zerstört ist oder er unzumutbare Forderungen stellt. Die von Ihnen geschilderten 'spitzen Bemerkungen' und die mangelnde Zusammenarbeit könnten, in ihrer Gesamtheit betrachtet, einen solchen wichtigen Grund darstellen. Allerdings ist dies immer eine Einzelfallentscheidung. …
- … Rechnungen und Honorar: Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten …
- … Ihre Ansprüche durchsetzen und Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen des Architekten unterstützen. …
- … ArchitektenvertragEin Vertrag zwischen Bauherr …
- … und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … HonorarDie Vergütung des Architekten für seine erbrachten Leistungen. Die Höhe des Honorars richtet sich …
- … nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Stundensatz …
- … LeistungsphasenDie einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAI, Architekt …
- … Frage: Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags?Antwort: Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen …
- … Grundes möglich, z.B. schwere Pflichtverletzungen des Architekten, Vertrauensbruch oder unzumutbare Forderungen. Die Beweislast liegt beim Bauherrn. …
- … Frage: Welche Kosten entstehen bei einer Kündigung des Architektenvertrags?Antwort: Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für erbrachte …
- … können zu einer Honorarkürzung führen. Zusätzlich können Kosten für einen neuen Architekten und eventuelle Rechtsstreitigkeiten entstehen. …
- … Frage: Kann ich Schadensersatz fordern, wenn der Architekt Fehler gemacht hat?Antwort: Ja, wenn dem Bauherrn durch Fehler des …
- … Architekten ein Schaden entstanden ist, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies …
- … Frage: Was bedeutet Leistungsphase 1-9 im Architektenvertrag?Antwort: Die Leistungsphasen 1-9 beschreiben die verschiedenen Aufgabenbereiche des Architekt …
- … Honoraransprüche des Architekten abwehrenLassen Sie die Honorarrechnung des Architekten von einem Experten …
- … Architektenvertrag: Leistungspflicht – Nachweis durch Architekt …
- … Die Kündigung ändert nichts an der Systematik, dass derjenige, der Geld haben möchte, den Nachweis führen muss, dass es ihm zusteht. Der Architekt muss also seine Leistung nachweisen. …
- … Gutachten Architektenleistung: Wer trägt …
- … schnelle Antwort. Ich würde noch eine Frage stellen hier. Mein ehemaliger Architekt hat zum Beispiel auch aus Zeitmangel kein Bautagebuch geführt, obwohl wir …
- … es vereinbart haben. Wenn ein Gutachten zur Beurteilung der Architektenleistungen erstellt werden muss, bin ich oder er in der Vorschusspflicht? …
- … PS: ich will die Architekten nicht beleidigen, der jetzige arbeitet mit uns gut zusammen, …
- … Architektenleistung: Bautagebuch LPAbk. 8 – Nachweispflicht Architekt …
- … Kündigung Architektenvertrag: Vorleistung Gutachter – Liquiditätsprobleme …
- … Architekt gekündigt: Rechte, Pflichten & Kosten im Überblick …
- … 💡 Kernaussagen: Nach einer Kündigung des Architektenvertrags muss der Architekt seine erbrachten Leistungen nachweisen, um Honoraransprüche …
- … Kosten: Die Frage der Gutachterkosten ist zentral, wie im Beitrag Gutachten Architektenleistung: Wer trägt die Vorschusspflicht? thematisiert wird. Die Vorleistungspflicht kann die …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Architektenleistung: Bautagebuch LPAbk. 8 – Nachweispflicht Architekt unterstreicht die Bedeutung des Bautagebuchs …
- … als Nachweis der Architektenleistung. Fehlt dieses, muss der Architekt seine Leistungen anderweitig belegen, was aufwändig sein kann. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Frage der Vorschusspflicht für ein Gutachten frühzeitig mit Ihrem Anwalt, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Dokumentieren Sie alle Mängel und Versäumnisse des Architekten sorgfältig, um im Streitfall gerüstet zu sein. Beachten Sie, …
- … dass gemäß Architektenvertrag: Leistungspflicht – Nachweis durch Architekt der Architekt seine Leistungen beweisen muss. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & Leistungsphasen?
- … Planungskosten Architekt: Was bei Abbruch der Zusammenarbeit? …
- … Architekt hat zu hohe Planungskosten? Was tun bei Abbruch? Welche Leistungsphasen …
- … Architekt, Planungskosten, Abbruch, Leistungsphasen, Honorar, Vertrag, Baurecht …
- … Architektur, Baurecht, Honorarordnung …
- … Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & …
- … diesen Gesprächen wurde auch unser finanzieller Rahmen bekannt gegeben. Dem angestellten Architekten des Planungsbüros wurde die Kostengrenze für das Vorhaben Haus+Garage …
- … fragen, welche Planungskosten bei einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten anfallen. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist die Rechtslage etwas …
- … Grundsätzlich gilt: Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. Die Höhe richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den tatsächlich erbrachten Leistungsphasen. Da …
- … erbrachten Leistungen nachzuweisen (z.B. durch Grundrisse, Ansichten, Wohnflächenberechnung). Die Kostenschätzung des Architekten kann ebenfalls als Grundlage dienen, auch wenn sie Ihre Kostenvorgaben …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung angemessener Honorare, ist aber seit 2021 nicht mehr bindend. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarberechnung, Architektenvertrag …
- … Die HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, …
- … Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk., dem …
- … der Leistungen und dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Architektenvertrag …
- … Architektenvertrag …
- … Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem …
- … Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Honorar …
- … Eine Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Sie wird in der Regel vom Architekten oder einem Bausachverständigen erstellt und dient als Grundlage für …
- … Sammeln Sie alle Unterlagen, die der Architekt Ihnen übergeben hat (Grundrisse, Ansichten, Berechnungen, Kostenschätzungen). Auch E-Mails oder Gesprächsnotizen …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Nicht unbedingt. Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob …
- … Was ist, wenn der Architekt mangelhafte Leistungen erbracht hat? …
- … Wenn die Leistungen des Architekten mangelhaft …
- … Wenn Sie sich unsicher sind oder es zu Streitigkeiten mit dem Architekten kommt, ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. …
- … Wie verhalte ich mich bei einer Honorarrechnung, die ich für überhöht halte? …
- … Architektenvertrag kündigen …
- … Informationen zu den Gründen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags. …
- … Honoraranspruch des Architekten …
- … Mangelhafte Architektenleistungen …
- … Eine detaillierte Erklärung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … HOAIAbk.: Architektenvertrag – Auch mündliche Vereinbarungen gelten! …
- … Zumal Sie ja Planungsleistungen erhalten haben. Wenn mit Planungsbüro = Architekt gemeint ist, dann dürfte die HOAI greifen. Und damit entsteht …
- … Architekt Planungskosten bei Abbruch: Honorar & Leistungsphasen …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Höhe der Planungskosten, die ein Architekt nach Abbruch eines Bauvorhabens in Rechnung stellt. Dabei geht es …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAIAbk.: Architektenvertrag – Auch mündliche Vereinbarungen gelten! sind auch mündliche Verträge rechtsgültig, insbesondere …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Architekten Planungskosten sollte im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Bei Nichterreichen …
- … Vorfeld die Honorarfrage und vereinbaren Sie idealerweise ein Festpreisangebot mit dem Architekten. Prüfen Sie, welche Leistungsphasen tatsächlich erbracht wurden und ob die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Zone III ohne Vertrag: Abrechnung rechtens? Kosten prüfen!
- … Architektenhonorar Zone III ohne schriftlichen Vertrag? Ist die Abrechnung rechtens? Jetzt prüfen und Kostenfallen vermeiden! Expertenrat einholen. …
- … Architektenhonorar, Honorarzone III, Architektenvertrag, HOAIAbk., Abrechnung, Baukosten, Honorarordnung, Architekt …
- … wir haben keinen schriftlichen Architektenvertrag. Unser A. rechnet für seine Leistungen Honorarzone 3-Mittel ab. …
- … In seinen Rechnungen steht: Bisher habe ich auf der Basis der Honorarordnung für A. und I. - HOAIAbk. - sowie des Architektenvertrages Leistungen erbracht ... …
- … Die Abrechnung des Architektenhonorars in Honorarzone III ohne schriftlichen Vertrag ist ein komplexes Thema. …
- … Die Bezugnahme auf die HOAIAbk. in den Rechnungen des Architekten deutet darauf hin, dass er sich an diese Honorarordnung halten …
- … Ich empfehle Ihnen, die Rechnungen des Architekten genau zu prüfen und mit den erbrachten Leistungen abzugleichen. Vergleichen …
- … für Baurecht prüfen. So können Sie feststellen, ob die Honorarforderung des Architekten angemessen und rechtens ist. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und …
- … enthält Leistungsbilder und Honorartafeln.Verwandte Begriffe: Leistungsbild, Honorartafel, Architektenvertrag …
- … Architektenvertrag …
- … Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von …
- … Architekt und Bauherr. Er enthält Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die …
- … Das Leistungsbild beschreibt die einzelnen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt. Es ist in der HOAI definiert …
- … und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Grundleistungen …
- … Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es beinhaltet unter anderem das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Architektenrecht …
- … Architektenvertrag vorliegt? …
- … Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Architektenvertrag wirksam …
- … Die Beweisbarkeit der Vereinbarungen ist jedoch erschwert. Im Streitfall muss der Architekt nachweisen, welche Leistungen er erbracht hat und welche Honorare vereinbart wurden. …
- … Kriterien der Honorarzone III entsprechen. Lassen Sie sich die Einstufung vom Architekten erläutern und vergleichen Sie sie mit anderen Projekten ähnlicher Art. …
- … Frage: Kann ich den Architektenvertrag nachträglich schriftlich fixieren? …
- … Ja, es ist möglich, den Architektenvertrag …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden? …
- … Wenn der Architekt Leistungen abrechnet, …
- … Architektenvertrag: Schriftform erforderlich? …
- … Die Bedeutung der Schriftform für Architektenverträge und die Folgen fehlender Schriftlichkeit. …
- … Rechte und Pflichten von Bauherren ohne Architektenvertrag …
- … Architektenhonorar: Mindestsatz bei fehlender Vereinbarung …
- … Bezahlung von Architektenrechnungen-HOAI …
- … wenn Sie die gestellte Honorarrechnung des Architekten bezahlt …
- … Sicherlich haben Sie auch über das Honorar gesprochen. Normalerweise gibt der Architekt hierbei auch an, welcher Honorarzone das Objekt zuzurechnen ist, die die …
- … vornehmlich nur die Gerichte (im Streitfall), da damit die Mindestvergütung für Architektenleistungen nach HOAIAbk. rechtlich verbindlich geregelt sind. …
- … existiert. Der Mittelsatz ist nach m.E. immer das Minimum für das Architektenhonorar, das ein Architekt benötigt, um eine Bauvorhaben (BVAbk.) wie ein …
- … Wenn der Architekt gute Leistung gezeigt hat, sehe ich keinen Grund, weshalb man an …
- … Architektenhonorar ohne Vertrag: Abrechnung und Kosten prüfen! …
- … 💡 Kernaussagen: Ohne schriftlichen Architektenvertrag gilt bei der Abrechnung nach HOAIAbk. der Mindestsatz. Für …
- … kann Honorarzone III mit Höchstsatz angemessen sein. Durch die Bezahlung der Architektenrechnung werden die Abrechnungsmodalitäten anerkannt. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Mindestsatz …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Bezahlung der Honorarrechnung kann als Anerkennung der Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten gewertet werden, wie im …
- … erläutert wird. Es ist wichtig, vorab über die Honorarzone und das Architektenhonorar zu sprechen. …
- … anzuwendenden Satz (Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz) mit dem Architekten. Dokumentieren Sie getroffene Vereinbarungen schriftlich, um Streitigkeiten zu vermeiden. Prüfen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung Bau: Nachträgliche Kostenaufstellung, Honorar & Berechnungsgrundlage prüfen?
- … Kostenüberschreitung, Bau, Kostenaufstellung, Honorar, Architekt, Berechnungsgrundlage, Nachtrag, Rohbau, Wärmedämmung …
- … Bauwesen, Architektenrecht, Kostenplanung …
- … der Showdown mit unserer Architekt beginnt (= die RG ist da) und Petra sucht schon die Nummer ihres Kardiologen ... …
- … HonorarDie Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Das Honorar kann nach der HOAIAbk. oder …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Ingenieurleistungen.Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Architektenrecht, Ingenieurrecht. …
- … Welche Rolle spielt der Architekt bei der Kostenkontrolle?Der Architekt ist für die Kostenkontrolle verantwortlich …
- … Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Wie berechnet sich das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar berechnet sich in der Regel nach der …
- … ArchitektenvertragInhalte, Rechte und Pflichten im Architektenvertrag. …
- … nachdem der Bauablauf von Seiten der Architektin ja ziemlich chaotisch war, sollten die Rechnungen sorgfältig und objektiv …
- … Honorarprüfung Architekt: Streitwert vs. Anwaltskosten …
- … Architektenleistung: Mangelhaftes Werk & Honoraranspruch? …
- … Architektenrechnung prüfen: Kostenverantwortung & Pflichten …
- … Rechnung Eurer Architektin braucht Ihr doch nicht unbedingt sofort einen Anwalt. …
- … Die Berechnungsgrundlagen müssen sauber aufgedröselt werden, die Kostenverantwortung der Architektin muss auch mit berücksichtigt werden, die Gewerke an denen …
- … Die Architektin hat ja auch Pflichten: …
- … Honorarfragen: Vereidigter Sachverständiger für Architekten …
- … Es gibt vereidigte SV's für Honorarfragen. Fragt mich bitte, bitte nicht nach den Kosten. Hier einfach mal bei eurer Architekt. -Kammer nachfragen. …
- … Streitwert Architekt: Berechnungsgrundlage bei Honorarklagen …
- … wird - sondern meines Wissens noch dem Wert des durch den Architekt begleteten Baus - da kommt doch einiges zusammen. …
- … waren übrigens bei Bausumme 160 T insgesamt 12 T für Nebenkosten (Architekt, Statiker, Behörden), ich sehe schon alle Architekten den Kopf schütteln, …
- … Architektenhonorar: Kosten Angebote vs. Schlussrechnung LPAbk. 5-7 …
- … Und wenn die Architekt - auch nur teilweise - Bauleitung = LP 8 gemacht …
- … Ihr müstet der Architekt dann alle Summen geben und sie muss daraus eine Honorarrechnung machen. …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Kostenüberschreitungen ist eine detaillierte Prüfung der Architektenrechnung unerlässlich. Die Berechnungsgrundlagen müssen transparent sein, und die Kostenverantwortung der …
- … Architektin muss berücksichtigt werden. Ein vereidigter Sachverständiger kann bei Honorarfragen helfen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Honorarprüfung Architekt: Streitwert vs. Anwaltskosten erwähnt, sollte man die Anwaltskosten im Verhältnis zum …
- … Es ist ratsam, vor der Eskalation ein klärendes Gespräch mit der Architektin zu suchen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) dient als Grundlage für die Honorarberechnung. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Architektenrechnung detailliert und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Fachmann …
- … beraten. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architektenrechnung prüfen: Kostenverantwortung & Pflichten. Klären Sie die Berechnungsgrundlagen und die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Planungsauftrag Fertighaus ohne Auftrag: Kosten, Vorgehen & Rechte bei Rechnung?
- … z.B. für ein Bauvorhaben. Er regelt Umfang, Honorar und Verantwortlichkeiten.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag …
- … Die Vergütung für freiberufliche Leistungen, z.B. von Architekten oder Ingenieuren. Die Höhe richtet sich oft nach der Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Gehalt …
- … Was ist ein Planungsauftrag?Ein Planungsauftrag ist ein Vertrag, der die Erstellung von Bauplänen und anderen Planungsleistungen durch einen Architekten oder ein Planungsbüro zum Gegenstand hat. Er regelt die …
- … mündlich zustande kommen. Ist schon vielen so gegangen. Mal kurz zum Architekt und eine kleine Besprechung und später eine Rechnung. Ist aber meistens …
- … Verkehrssitte nicht berechnet. Anders wäre es nach einem Gespräch mit einem Architekten, der daraufhin Vorentwurfsplanung etc. erstellt und natürlich einen Honoraranspruch geltend …
- … machen kann. Juristen sagen (beim Architekten) dazu: nach allgemeiner Verkehrssitte mussten Sie damit rechnen, dass die Architektenleistung nicht kostenlos zu haben ist. …
- … Und da dürfte der Aufwand, eine prüffähige Honorarrechnung nach HOAI, der ja eine KE nach DINAbk. 276 zu Grund …
- … Planungskosten: Architekt im Angebotsprozess – Konkretes Beispiel …
- … Angebot. Bauträger erklärt, dass er in solchen Fällen zur Angebotsbearbeitung einen Architekten wegen Planung hinzuzieht. Termin Bauherr/Bauträger beim Architekten wird …
- … vereinbart. Architekt erstellt Vorentwurf, dieser gelangt über Bauträger zusammen mit Angebot an den Bauherren. Bauherr nimmt Angebot nicht an, baut anderes Haus mit anderem Bauträger. Architekt schickt Honorarrechnung, Bauherr zahlt nicht. Architekt klagt und verliert …
- … den Prozess. Tenor: Bauherr durfte darauf vertrauen, dass Architekt nur erfüllunsggehilfe des Bauträger war, damit dieser ein Angebot erstellen konnte. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung: Welche Ansprüche bestehen in Bayern?
- … Architektenhaftung: Ansprüche bei Kostenüberschreitung …
- … Kostenüberschreitung beim Bau? Architektenhaftung prüfen! Welche Ansprüche bestehen in Bayern? Jetzt informieren und …
- … Architektenhaftung, Kostenüberschreitung, Baukosten, Architektenvertrag, Schadensersatz, Bayern, Baugenehmigung, Kostenschätzung, Baufinanzierung …
- … Architektenrecht, Baurecht, Haftungsrecht …
- … Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung: Welche Ansprüche bestehen …
- … bringen, was der Bau uns letztendlich kosten wird, haben wir einen Architekten beauftragt. Der Architekt hat die Änderungen nach unseren Wünschen gezeichnet …
- … zwischenzeitlich auch eine Baugenehmigung eingegangen. Hätten wir uns hier aus dem Architektenvertrag ausgeklinkt, wären wir gut beraten gewesen ... Der Architekt hat …
- … kam ein Betrag von 176000,- für den gesamten Bau zustande. Der Architekt sagte uns, dass diese Kalkulation bzw. Schätzung sehr hoch gegriffen sei, …
- … Nachdem der Architekt zu keinen Ergebnissen bei den Ausschreibungen kam, nannten wir ihm noch …
- … abspecken. Rechnet man eine Toleranzgrenze nach oben von 10 % für den Architekten mit ein, so müssen wir nun noch eine Summe von …
- … Nachdem wir zwischenzeitlich auch schon mal Gespräche mit dem Architekten hatten, da wir Zweifel hatten, ob das Geld reicht, hat …
- … und die uns wirklich hilft, wo es geht. Wir haben einen Architekten, der die Hand aufhält. Wir haben ihm bereits für die …
- … bezahlen, da er den Vertrag nicht eingehalten hat! Haftet denn der Architekt für gar nichts? Der Architektenvertrag scheint mir da sehr schwammig. …
- … Ich habe gelesen, dass es eine Haftpflichtversicherung für Architekten gibt. Können wir da etwas geltend machen? …
- … Letztendlich haben wir nun sehr viel Geld für den Architekten ausgegeben und es fehlt uns hinten und vorne das …
- … da etwas zu blauäugig, wir dachten eigentlich, wir wären mit dem Architekten auf der sicheren Seite; wir investieren das Geld in ihn …
- … zwischen Kostenschätzung und tatsächlichen Kosten) kann tatsächlich einen Mangel in der Architektenleistung darstellen. …
- … Grundlage für Ihre Ansprüche ist der Architektenvertrag. Dieser …
- … regelt die Pflichten des Architekten, insbesondere die Erstellung einer realistischen Kostenschätzung. Weicht die tatsächliche Bausumme erheblich von dieser Schätzung ab, kann dies eine Verletzung des Vertrages darstellen. …
- … Minderung des Architektenhonorars: Bei mangelhafter Leistung kann das Honorar gemindert werden. …
- … Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Architektenvertrag, Kostenschätzungen, Rechnungen, Schriftverkehr). …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn …
- … und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung des Architekten regelt. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit und …
- … alle wichtigen Aspekte des Bauvorhabens abdecken.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Sie wird in der Regel vom Architekten erstellt und dient als Grundlage für die Finanzierung und die Auftragsvergabe.Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Kostenanschlag, Baukosten …
- … Haftung bedeutet die Verpflichtung, für einen Schaden einzustehen, den man verursacht hat. Im Baurecht kann ein Architekt für Fehler bei der Planung oder Bauüberwachung haftbar gemacht werden.Verwandte …
- … Kostenschätzung?Eine Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Baukosten, die der Architekt auf Grundlage der Planung erstellt. Sie dient als Grundlage für die …
- … Welche Pflichten hat der Architekt bei der Kostenschätzung?Der Architekt ist verpflichtet, eine realistische und nachvollziehbare …
- … Was kann ich tun, wenn der Architekt die Kosten falsch geschätzt hat?Sie sollten den Architekten schriftlich …
- … Haftet der Architekt immer für Kostenüberschreitungen?Nein, der Architekt haftet nicht für unvorhersehbare Kostensteigerungen …
- … Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Vereinbaren Sie mit dem Architekten eine verbindliche Kostenobergrenze. …
- … Was ist ein Architektenvertrag?Ein Architekt …
- … des Bauvorhabens enthalten, insbesondere die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Haftung. …
- … Architektenvertrag prüfen lassenÜberprüfung des Architektenvertrags auf Vollständigkeit und rechtliche …
- … Architektenhaftung: Kostenüberschreitung – Haftpflicht greift nicht! …
- … Bruno hatte da neulich ein Urteil, das ein Architekt haftet, wenn der Bauherr glaubhaft machen kann, bei realistischen Koste …
- … Vielleicht sollten Sie mal bei Ihrer zuständigen Architektenkammer nachfragen. Die haben eigentlich alle eine Schlichtungsstelle, bei der die …
- … Architekten erscheinen müssen. …
- … Gerichtsniveau und sind z.T. auch vom Architekt zu tragen! …
- … Architektenhonorar: Schiedsverfahren bei Kostenüberschreitung ratsam …
- … Außerdem sollten Sie die Honorarrechnung genau prüfen. …
- … Architektenvertrag: Unklare Kostengrenze – Honoraranspruch prüfen! …
- … Das Problem fängt beim Vertrag an. Der Vertrag lautet sagen wir mal: Plane ein Haus für ca. 100.000 mit ca. 25 Zimmern. Die Vorgaben widersprechen sich - ganz deutlich stellt sich das erst bei der Kostenschätzung heraus - was war nun der Wille des Vertrags? Keine Kostenüberschreitung der 100.000 oder mindestens 25 Zimmer. Wenn als Hauptziel die Kostengrenze von 100.000 klar aus dem Vertrag hervorgeht und ein Haus mit 25 Zimmern für 600.000 geplant wurde, hat der Architekt möglicherweise überhaupt keinen Honoraranspruch, weil die Planung nicht verwendbar ist. …
- … Da steht sowieso Aussage gegen Aussage. Der Architekt sagt, Sie haben eine teure Firma gewählt, Sie sagen es war …
- … 1. haben wir den Standard Architektenvertrag nach Architektenhonorarordnung. Auf diesen haben wir bestanden. Er wollte …
- … überaus angemessenen Preis. Wir wissen zwischenzeitlich was es kostet - der Architekt nicht, von dem wir es eigentlich wissen wollten. …
- … Architektenhonorar vs. Haftung: Getrennte Betrachtung bei Mängeln …
- … rechtlich zwei Paar Schuhe. Eine Kürzung des Honorars wegen Mängeln des Architektenwerks ist meistens nicht auf direktem Wege zu erreichen, es sei …
- … denn, die Architektenleistung wäre unvollständig oder auf eine Weise minderwertig, die den Honoraranspruch selbst ergreift, also z.B. wenn der Architekt 25 % des vollen Vomhundertsatzes für die Ausführungsplanung verlangt ohne Ausführungspläne …
- … wie in einem der vorstehenden Beiträge erwähnt, dass die Berufshaftpflicht der Architekten das Risiko wegen falscher Kostenschätzung oder Bausummenüberschreitung nicht abdeckt. Die …
- … direkten Anspruch gegen den Versicherer. Er kann und muss vielmehr den Architekten verklagen, der dann - wenn das Risiko abgedeckt ist und …
- … Bei Ihnen ist es offensichtlich so, dass der Architekt eine zu niedrige Kostenschätzung gemacht hat, wozu freilich zu bemerken ist, …
- … auch schon hier zu durchaus objektivierbaren Fehlern kommen, für die der Architekt auch grundsätzlich haften muss. Bei Ihnen ist es aber so, dass …
- … Bauen sind, also in der Leistungsphase 8. Bis dahin hat der Architekt seine Kostenermittlung fortwährend zu verfeinern, was bereits mit der in der …
- … Wenn es nun so ist, dass der Architekt bei der Kostenschätzung und Kostenberechnung, sofern er eine erstellt hat, schuldhaft …
- … dem sie gegen den Honoraranspruch aufrechnen können, sofern die Aufrechnung im Architektenvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sollte dies der Fall sein, können …
- … aufrechnen, wohl aber einen angemessenen Teil des Honorars einbehalten (was dem Architekten freilich möglicherweise die Lust an ihrem Bauvorhaben nimmt, womit sich …
- … Bauwunsch angesichts des Kostenanstieges gar nicht mehr realisieren können, können die Architektenleistungen u.U. vollständig unbrauchbar und daher nicht zu bezahlen sein. So …
- … haben, sondern grundsätzlich nur die höheren Finanzierungskosten als solche. Denn der Architekt kann immer einwenden, dass sie ohne seinen Fehler eben von Anfang …
- … Schaden 8 % - 6 % = 2 % aus 50.000,00, denn wenn der Architekt die Kosten gleich richtig geschätzt bzw. berechnet hätte, hätten Sie von …
- … Baukostenüberschreitung: Architekt vergisst MwSt. – Konsequenzen? …
- … einen abschließenden Termin beim Architekten und haben alle Posten aufgelistet. Die tatsächlichen Baukosten überschreiten ca. 35000,00, wobei da wirklich nicht mit eingerechnet ist, was wir eigentlich noch mitmachen wollten; also das ist bereits die abgespeckte Version (ohne Wintergarten, ohne Garage, ohne, ohne ...) Also nur das Mindeste ... Er hat nun zugegeben, dass er die MwSt bei der Kostenschätzung vergessen hat. Tja, er will sich nun den Kopf zerbrechen, was er machen kann. Versicherung hat er keine abgeschlossen und als Freischaffender ist er kein Großverdiener. Also wie einem Nackten in die Tasche greifen? Werden dann wohl auf unseren Kosten sitzen bleiben, so sieht's momentan aus. Recht würden wir vielleicht sogar bekommen, aber das bezahlt uns den Mehrpreis auch nicht! Vielen Dank für die Statements. Vielleicht haben Sie ja noch eine Idee, wie dem Kollegen zu helfen ist? …
- … Wenn Sie die Baukosten meinen, dann bekommen Sie dafür einen Gegenwert. Es ist also nicht so, dass Sie das Geld quasi zum Fenster hinauswerfen. Ein Schaden durch Bausummenüberschreitung ist etwas anderes, als wenn der Schaden in einem kaputt gefahrenen Auto besteht. Der Architekt hat mit der seiner fehlerhaften Kostenschätzung zwar fraglos in Ihre …
- … Nachfinanzierung: Schlechte Konditionen durch Architektenfehler? …
- … irgendwann auch einmal versiegt ist. Der Fehler liegt doch eindeutig beim Architekten. Er hat doch die MwSt vergessen. Also so sagt es …
- … wiederum auch nochmal bezahlen müsste? Nur um zu kontrollieren, ob der Architekt auch richtig Kosten einschätzen kann? Also bitte, tut mir Leid, das …
- … könnte, wurden wir eben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir dem Architekten einfach vertrauen sollten. Wie schon erwähnt, wir haben klipp und …
- … der Planung war es ja auch nicht so einfach, aus dem Architektenvertrag auszusteigen. Wir für unseren Teil, wenn Sie es auch nicht …
- … Baukosten in der Regel in einem höheren Gebäudewert niederschlagen. Wenn der Architekt in LPAbk. 7 den Kostenanschlag macht, sind die Kosten schon ziemlich …
- … war die ganze Planung allerdings für die Katze. Dann guckt der Architekt honorarmäßig auch voll in den Mond. Anders jedoch, wenn sich der …
- … der höheren Kosten zum Bauen entschließt. Dann war die Leistung des Architekten nämlich nicht für die Katze, bis auf die Kostenermittlung, für …
- … So könnte es im vorliegenden Falle auch laufen. Ich würde dem Architekten einen angemessenen Teil des Honorars für die unbrauchbare Kostenermittlung abziehen …
- … Architektenvertrag: Baukostenüberschreitung – Erfolg geschuldet? …
- … der Architektenvertrag ist ein werkvertrtag. dem Auftraggeber wird der Erfolg geschuldet. …
- … schaden. man geht bei über/Unterschreitungen von 10 Prozent mit dem Architekten hart ins Gericht. …
- … nun wird der schaden festgestellt. der Bauherr beginnt zu weinen! der Architekt duckt sich der querschläger wegen! der ambitionierte Rechtsanwalt weist auf den …
- … oben!) und bauen ist ein dynamischer Prozess! also hat der Architekt mit seinem recht auf Mängelbeseitigung gefälligst sein Werk nachzubessern. der Bauherr …
- … (sorry, ladies!) zu einer Kostenlähmung. kommt dann noch ein eiernder Architekt dazu ist das Dilemma lähmend, die Augen groß :-) …
- … schlauen Sprüche von sachverständigen und anwälten für später aufheben, und dem Architekten an die Hand nehmen und erklären, dass wir jetzt einen …
- … - und zwar für alle: für den lernenden erfolgsverwöhnten und -schuldenden Architekten, den Bauherren, der sein Vermögen in der kinderzimmergröße zeigt, oder …
- … MwSt-Angabe: Architekt muss Endpreis inkl. MwSt. nennen! …
- … Widerspruch und das sollten sich alle Architekten hier hinter die Ohren schreiben: Dem privaten Endkunden ist der Endpreis zu nennen, und zwar einschl. MwSt! Das ist also nicht peinlich, sondern Unfähig. Tschuldige meine drastischen Worte. Nebenbei: das Zinsniveau ist noch mal gesunken, und die Preise des guten Bekannten/Freundes/hastenichtgesehen würd ich gern mal sehen wollen ... …
- … In so weit könnte der Architekt um seine Nachbesserungsmöglichkeit und damit die Schadenersatzpflicht gebracht sein. …
- … Planungsprozess: Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr! …
- … architektenkommentar kommt. …
- … auf diese weise mögen sich Architekten denkmäler setzen können - das Bauwerk …
- … Architekten (zurückhaltend ausgedrückt) den marsch blasen! …
- … Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung in Bayern: Ihre Ansprüche …
- … Kostenüberschreitung ist die Architektenhaftung nicht automatisch gegeben. Ein Schiedsverfahren kann sinnvoll sein, um den Honoraranspruch zu klären. Die Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr ist entscheidend für einen erfolgreichen Planungsprozess. Eine detaillierte …
- … Überraschungen zu vermeiden. Die Angabe des Endpreises inklusive Mehrwertsteuer durch den Architekten ist Pflicht. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhaftung: Kostenüberschreitung – Haftpflicht greift …
- … nicht! greift die Haftpflichtversicherung des Architekten in der Regel nicht bei Kostenüberschreitungen, um Mauscheleien zu vermeiden. …
- … 💰 Zusatzinfo: Eine fehlende Gesamtausschreibung (siehe Baukosten: Keine Gesamtausschreibung – Auswirkungen auf Pauschalpreis) kann Auswirkungen auf den Pauschalpreis haben und somit die Baukosten beeinflussen. Es ist ratsam, eigene Angebote einzuholen, um die Kostenschätzung des Architekten zu überprüfen, wie im Beitrag Kostenschätzung: Eigene Angebote als …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Architektenvertrag (siehe Architektenvertrag: Unklare Kostengrenze – Honoraranspruch prüfen!) die Kostengrenze eindeutig. Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Kostenermittlung inklusive Mehrwertsteuer (MwSt-Angabe: Architekt muss Endpreis …
- … hinzu. Beachten Sie, dass Honorar und Haftung getrennt zu betrachten sind (Architektenhonorar vs. Haftung: Getrennte Betrachtung bei Mängeln). …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verweigert Herausgabe von Bauplänen: Welche Rechte haben Bauherren?
- … Architekt gibt Pläne nicht raus: Rechte? …
- … Architekt verweigert Herausgabe von Bauplänen nach Vorentwurf? Welche Rechte haben Sie …
- … Architekt, Baupläne, Herausgabe, Vorentwurf, Baurecht, Architektenvertrag, Urheberrecht, Leistungsphase …
- … Architekturrecht, Baurecht, Vertragsrecht …
- … Architekt verweigert Herausgabe …
- … Ende Juni 2004 haben meine Frau und ich einen Architekten für den Anbau unseres 1-Familien-Hauses gesucht. Wir haben dann mit …
- … einem langjährigen Ex-Nachbarn meiner Frau gesprochen - seines Zeichens Architekt. Beim ersten Termin - bei uns im Haus - haben wir kurz unsere Wünsche mitgeteilt und der Architekt sagte uns zu, einen Vorentwurf anzufertigen. Nachdem wir dann so …
- … paar Mal angerufen und gefaxt hatten, entschieden wir uns, einen zweiten Architekten hinzu zu ziehen. Ende August 2004 meldete sich dann Architekt …
- … sondern wir der Meinung sind, mit dem 2. Architekten besser zusammen arbeiten zu können. Wir baten ihn, unsere Unterlagen (Original-Pläne) zurückzuschicken. Nachdem bis heute, trotz zweifacher höflicher Bitte per E-Mail keine Unterlagen bei uns eingegangen sind, teilte uns der Architekt auf Nachfrage mit, er wäre doch sehr enttäuscht von uns …
- … nicht bezahlen! Sind wir im Recht? 2- Welche Rechte hat der Architekt unsere Unterlagen zu behalten? …
- … Wenn ein Architekt sich weigert, Ihnen die Baupläne herauszugeben, obwohl Sie ihn beauftragt haben, …
- … Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Unterlagen, die im Rahmen des Architektenvertrags erstellt wurden, insbesondere nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. …
- … Architekt ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn noch Honorarforderungen offen sind. Dies gilt …
- … Das Urheberrecht des Architekten an seinen Plänen bleibt bestehen, auch wenn Sie die Pläne …
- … Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist ohne Zustimmung des Architekten nicht erlaubt. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Architekten schriftlich zur …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekt …
- … enthalten, wie beispielsweise die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung des Architekten.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die Leistungsphasen im Architektenvertrag sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung …
- … Architektenvertrag. Er dient dazu, die grundlegenden Vorstellungen des Bauherrn zu konkretisieren …
- … erste Skizzen, Grundrisse und Ansichten des geplanten Bauwerks.Verwandte Begriffe: Entwurf, Bauplanung, Architektenvertrag …
- … bis der Schuldner seine Gegenleistung erbracht hat. Im Baurecht kann der Architekt ein Zurückbehaltungsrecht an den Bauplänen geltend machen, wenn der Bauherr noch …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure …
- … (HOAIAbk.) regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie enthält detaillierte Bestimmungen über die Berechnung des Honorars und die verschiedenen Leistungsphasen.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphase, Vergütung …
- … Welche Unterlagen muss der Architekt herausgeben?Der Architekt muss alle Unterlagen herausgeben, die im Rahmen des …
- … Architektenvertrags erstellt wurden, insbesondere Pläne, Berechnungen und Gutachten. Dies gilt auch …
- … Darf der Architekt die Herausgabe verweigern, wenn ich noch nicht alle Rechnungen bezahlt habe …
- … Ja, der Architekt kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn noch Honorarforderungen offen sind. Allerdings muss die Forderung berechtigt sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zurückbehaltenen Unterlagen stehen. …
- … Was kann ich tun, wenn der Architekt die Pläne nicht herausgibt?Sie sollten den Architekten schriftlich …
- … Darf ich die Pläne des Architekten ohne seine Zustimmung an andere weitergeben?Nein, das Urheberrecht des …
- … Architekten an seinen Plänen bleibt bestehen, auch wenn Sie die Pläne …
- … Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist ohne Zustimmung des Architekten nicht erlaubt. …
- … Kann ich den Architekten verklagen, wenn der Vorentwurf mangelhaft ist?Ja, wenn der Vorentwurf …
- … mangelhaft ist und nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, können Sie den Architekten auf Schadensersatz verklagen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass der Mangel …
- … Was ist ein Architektenvertrag?Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des …
- … Architekten und die Vergütung des Architekten regelt. Er sollte schriftlich …
- … enthalten, wie beispielsweise die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung des Architekten. …
- … Welche Leistungsphasen gibt es im Architektenvertrag?Die Leistungsphasen im …
- … Architektenvertrag sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Architektenvertrag kündigen: Rechte und PflichtenInformationen zu den Rechten und Pflichten bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Mangelhafte Architektenleistung: SchadensersatzansprücheWie Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, …
- … wenn die Leistung des Architekten mangelhaft ist. …
- … Honorarstreit mit Architekt: Was tun?Tipps und Ratschläge, wie Sie bei einem Honorarstreit mit Ihrem Architekten vorgehen sollten. …
- … Architektenhaftung: Wer haftet für Fehler?Informationen zur Haftung des Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Architekt muss Baupläne herausgeben – …
- … Der Architekt muss die Unterlagen herausgeben, auch bei Honorarstreitigkeiten. Ob er Honoraransprüche hat steht auf einem anderen Blatt. Ohne Detailkenntnis kann das nicht beantwortet werden. Beauftragt war er wohl. …
- … Honoraranspruch Architekt: Entstehung ohne schriftlichen Vertrag? …
- … ersten Entwurf? Der zweite wurde von uns nicht angefordert, hat der Architekt allerdings auf Grund seiner Missverständnisse selbst erstellt! …
- … Honorar Architekt: Anspruch ab erstem Vorentwurf? …
- … Ein erstes Beratungsgespräch wird meist unter Akquise laufen, aber ab dem ersten Entwurf entsteht ein Honoraranspruch. Dass dieser Vorentwurf schon exakt Ihren (anscheinend weder konkreten noch vollständig mitgeteilten) Vorstellungen entspricht, dürfen Sie nicht erwarten. Entwerfen ist ein Prozess, für beide Beteiligten. Der Architekt wird dabei auch versuchen, Ihre Gedanken zu verdichten und Sachverstand …
- … Architektenrechnung: HOAIAbk.-Berechnungsgrundlage und Honorarhöhe …
- … Wir haben heute Abend die Rechnung erhalten. Abgerechnet wurden Punkt 1,2 und 3 nach HOAI Honorarzone III mit je 3/100 für 1,7/100 für 2 und 11/100 davon anrechenbar 6/100 für 3, basierend auf einen vom Architekten geschätzten Volumen von 863,18 m³ mit einem Wert von …
- … den Beginn der Honorargültigkeit noch über die Höhe der Berechnung vom Architekten vorab informiert. …
- … Zurückbehaltungsrecht Architekt: Wann Unterlagen herausgegeben werden müssen …
- … Herrn Stubenrauch zitierte Entscheidung betrifft einen Fall, bei dem die vom Architekten erstellten Unterlagen für die Durchführung eines Bauvorhabens dringend erforderlich waren …
- … im allgemeinen eher zurückhaltend. Es spricht daher einiges dafür, dass der Architekt Ihre Unterlagen nicht zurückbehalten darf. Aber es wäre gut, wenn Sie …
- … dass Sie Ihre Unterlagen zur Fortsetzung der Planung mit einem anderen Architekten benötigen, dürfte wohl nicht reichen. …
- … Dennoch spielt der Architekt ein …
- … Ob der Architekt in Ihrem Falle das von ihm geforderte Honorar in dieser Höhe …
- … selbstverständlich kann ein Architekenauftrag auch mündlich erteilt werden. Zwar kann der Architekt in diesem Falle nur die Mindestsätze nach der Honorartafel verlangen (was …
- … in Ihrem Fall vermutlich berücksichtigt hat). Außerdem muss jeder, der einen Architekten beauftragt, grundsätzlich davon ausgehen, dass er erbrachte Leistungen auch bezahlen …
- … muss. Aber der Architekt muss sowohl den Auftragsumfang als auch die erbrachten Leistungen und natürlich auch beweisen, dass seine Leistungen vom Bauherren im wesentlichen so gewünscht wurden, wie er sie erbracht hat. Gänzlich unbrauchbare oder völlig anders gewollte Leistungen müssen u.U. gar nicht bezahlt werden. Bei Ihnen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Architekt über Ihre Wünsche hinaus geplant hat, was ihm zum Nachteil …
- … vollen Erfolg vor Gericht rechnen können. Sie sollten sich mit dem Architekten einigen, wobei es kostengünstiger für Sie wäre, wenn Sie ohne …
- … nur der Gang zum Anwalt und evtl. zu Gericht. Aber Vorsicht: Architektenhonorarprozesse um die hier im Raum stehenden Beträge können krass unwirtschaftlich …
- … werden meistens Honorargutachten eingeholt, die nicht billig sind. Wenn Sie dem Architekten am Ende eines Rechtsstreites 50 % des geforderten Honorars bezahlen müssen …
- … Strich genau so, wie wenn sie gar nicht prozessiert und die Honorarrechnung voll bezahlt hätten. Auf der anderen Seite geht es dem Architekt …
- … bei Ihnen liegen, kann dem Architekten in Ansehung einer etwa mangelhaften Planung noch ein Nachbesserungsanspruch zustehen, der nicht übersehen werden darf. Denn so lange eine Planung noch nichr realisiert ist, ist sie grundsätzlich noch nachbesserungsfähig. Wird der Nachbesserungsanspruch nicht beachtet, kann dies dazu führen, dass Sie das Honorar in der Höhe bezahlen müssen, die sie für eine einwandfreie Leistung zu bezahlen hätten. Auch dieser Gesichtspunkt spricht dafür, sich trotz Ihrer Verärgerung mit dem Architekten zu einigen. Ärger ist immer ein schlechter Ratgeber. …
- … Mein Nachbar erteilt mir als Architekt mit dem Satz Machen Sie einen Entwurf für ... einen mündlichen …
- … Architektenauftrag bis Leistungsphase 3 HOAIAbk. 'Entwurf'. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung …
- … Ob Sie die aus einem mangelhaften Vorentwurf ableiten können, ohne dem Architekten die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben zu haben, müssen Sie selbst …
- … Architektenvertrag: Freie Kündigung und Vertragsbeziehung prüfen …
- … Herr Stubenrauch hat vollkommen recht (wenngleich es nicht verboten ist gleichzeitig zwei Architekten zu beschäftigen, die Sache mit der angenommenen freien Kündigung …
- … der Bauherr die Vertragsbeziehung als beendet ansieht). Abgesehen davon sollte der Architekt immer, wohlgemerkt: immer, auf einem schriftlichen Architektenvertrag bestehen, damit der …
- … kann, der - möglicherweise auch noch befreundete oder irgendwie bekannte - Architekt habe lediglich akquirieren bzw. eine Probe seines Könnens ganz unverbindlich zeigen …
- … weil man sich ja so gut kenne ... Andererseits gibt es Architekten, die ohne schriftlichen Vertrag schon mehr oder weniger ausgearbeitete Entwürfe …
- … Architekt Ex-Nachbar: Vorvertrag oder Vertrag notwendig? …
- … Ich kann mich auf Grund Ihrer Angaben schon in die Sichtweise des Architekten versetzen. Da ich mich schon als seriösen Bauherren bezeichnen …
- … der Fall - lediglich auf Grund der Tatsache entstanden, weil dieser Architekt ein langjähriger Bekannter und Ex-Nachbar meiner Frau ist. Beim ersten Treffen …
- … Ich denke bei einem fremden Architekt wäre uns das wohl nicht passiert. …
- … wir schon nach diesem ersten Vorentwurf der Meinung waren, mit diesem Architekt nicht zusammen arbeiten zu können. Trotz unserer wirklich konkret dargelegten Wünsche …
- … nicht entgegenkam (Riesige Glasfronten, die an Bürohochhäuser erinnerten). Die Aussage des Architekten: Ich werde euch das schönste Haus in dieser Straße hinstellen …
- … ja vermutlich schon bemerkt haben, hätte uns - nach Plan des Architekten - unser Anbau über 300.000 kosten sollen!) …
- … - wenn wir schon 5.700 zahlen - nicht das Recht, den Architekten auf Grund dieser abgerechneten Leistungen 1-3 zur Nachbesserung zu bitten. …
- … Rechtliche Auseinandersetzung mit Architekt: Aspekte vor Einlassung …
- … solche nicht bestreiten wollen, aber auch keine gütliche Einigung mit dem Architekten möglich ist, wäre evtl. daran zu denken, einen Teilbetrag auf …
- … vorbehalten -, und es danach darauf ankommen zu lassen, ob der Architekt wegen des Restes klagen will oder nicht. Denn auch seine Position …
- … auch noch wissen sollten: Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Architekten, den Kostenrahmen des Bauherren so früh wie möglich abzustecken. Wenn …
- … der Architekt an den finanziellen Möglichkeiten des Bauherren vorbeiplant, kann er seinen Honoraranspruch u.U. vollständig einbüßen, weil eine Planung, deren Umsetzung man nicht bezahlen kann, möglicherweise vollständig unbrauchbar ist. U.a. hat das OLG Düsseldorf entschieden: …
- … Ein Architekt, der mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt ist (§ …
- … Ihre Frage nach dem Cbm-Preis können Ihnen die Architekten hier sicherlich besser beantworten als ich (ich bin Jurist). Meines …
- … Wissens schätzen die Architekten solche Beträge Aufgrund ihrer Erfahrung. Die Angabe des Cbm-Preises allein ist freilich keine ordnungsgemäße Kostenschätzung nach DINAbk. 276, zu deren Erstellung der Architekt aber im Rahmen der von ihm abgerechneten Vorplanung, , also …
- … ist. Hat er diese Kostenschätzung nicht oder mangelhaft erstellt, ist sein Architektenwerk auch aus diesem Grund zu beanstanden, mit der Folge, dass …
- … Selbstverständlich können (und sollten) Sie die Nachbesserung des Architektenwerkes verlangen und zwar auch in Bezug auf die Kosten. Wenn …
- … ein Architekt den finanziellen Rahmen des Bauherren überschritten hat, hat er Anspruch darauf, sein Architektenwerk im Wege der Nachbesserung auf die finanziellen Möglichkeiten des …
- … abzustimmen. Wenn Sie Nachbesserung verlangen, müssen Sie freilich die Mangelhaftigkeit des Architektenwerkes und den Inhalt der Bauaufgabe beweisen können. Ein zur Nachbesserung …
- … berechtigender Mangel des Architektenwerks liegt nur vor, wenn der Architekt nachweislich entweder an Ihren Vorgaben vorbeigeplant hat oder seine Pläne aus anderen Gründen falsch sind. Wenn der Architekt geplant hat, was Sie wollten, und es Ihnen danach nur …
- … nicht gefällt, ist das Architektenwerk nicht mangelhaft, sodass auch kein Nachbesserungsanspruch besteht. Außerdem ist natürlich in Ihrem Falle sehr genau zu prüfen, ob der Architekt die voll abgerechneten Teilleistungen der LPAbk. 1 und 2 auch …
- … Sichtweise Bauherr: Vorentwürfe und Akquise durch Architekten …
- … des fiktiven Szenarios aus Architektenperspektive schon nachvollziehen. Da ich im grafischen Gewerbe tätig bin, sind mir gestalterische Vorentwürfe aus Sicht des Dienstleisters nichts Fremdes. …
- … Dies nur am Rande, damit Sie nicht dass Gefühl haben, dies als Kritik aufzufassen. Was jedoch in diesem Forum allerseits zu lesen ist, dass die Chemie zwischen Bauherr und Architekt stimmen muss. …
- … Inhalt der Akquise sein? Dies soll weder bedeuten, dass man zehn Architekten um einen Vorentwurf bittet und sich den besten raussucht, noch …
- … sich den Architekten zum Zeichenknecht machen will. Doch nur über den Vorentwurf Stelle ich doch die - wie in meinem Fall - riesige Diskrepanz der Vorstellungen zwischen Bauherr und Architekt fest, oder sehe ich das verkehrt? …
- … Herr Roth für Ihre ausführlichen Tipps, wir werden vorab mit dem Architekt versuchen, uns außergerichtlich zu einigen und hoffen auf sein Verständnis! …
- … Architekt verweigert Baupläne: Rechte der Bauherren …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Streitigkeiten um die Herausgabe von Bauplänen durch den Architekten ist die Rechtslage oft komplex. Ein Honoraranspruch entsteht in …
- … informieren und prüfen, ob ein Nachbesserungsanspruch besteht. Die Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine gütliche Einigung …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Zurückbehaltungsrecht Architekt: Wann Unterlagen herausgegeben werden müssen, ist die Rechtsprechung bei Zurückbehaltungsrechten an benötigten Unterlagen nicht immer eindeutig. Es kommt auf den Einzelfall an, ob die Unterlagen für die Fortsetzung des Bauvorhabens dringend erforderlich sind. …
- … ✅ Empfehlung: Klären Sie frühzeitig die Honorarfrage und schließen Sie idealerweise einen schriftlichen Architektenvertrag ab. Dies schafft Transparenz und vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Beachten …
- … Sie den Beitrag Architekt Ex-Nachbar: Vorvertrag oder Vertrag notwendig?. …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Wenn Sie mit der Planung des Architekten nicht zufrieden sind, sollten Sie ihm die Möglichkeit zur …
- … Nachbesserung geben, wie im Beitrag Nachbesserungsanspruch: Architekt muss mangelhafte Planung korrigieren beschrieben. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten lassen. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Beachten Sie die Aspekte vor einer Einlassung, die in Rechtliche Auseinandersetzung mit Architekt: Aspekte vor Einlassung genannt werden. …
- … (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bauvolumen (m³) und die Honorarzone, wie im Beitrag Architektenrechnung: HOAIAbk.-Berechnungsgrundlage und Honorarhöhe erläutert. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI Leistungsphasen: Wie setzen sich die prozentualen Anteile der LPH zusammen?
- … HOAIAbk., Leistungsphasen, LPH, Honorar, Architektenhonorar, prozentuale Anteile, Aufschlüsselung, Bauplanung …
- … Architektur, Bauplanung, Honorarordnung, Bauwesen, Bauleitung …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) legt für jede Leistungsphase (LPH) einen bestimmten …
- … Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie die aktuelle HOAIAbk.-Fassung (Anlage 11) oder einen erfahrenen Architekten/Ingenieur, um die genauen Prozentsätze und Leistungsinhalte der einzelnen LPH …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die …
- … zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten oder Ingenieur erbracht werden müssen.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Grundleistungen, Objektplanung. …
- … Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Es wird auf Grundlage der HOAIAbk. und der …
- … Gebäuden und anderen baulichen Anlagen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Architektenleistungen.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Entwurfsplanung. …
- … die einzelnen Leistungsphasen. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Architekten- und Ingenieurhonorare.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Honorarberechnung. …
- … zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten oder Ingenieur erbracht werden müssen. …
- … der HOAIAbk. Leistungsphasen ist in der Anlage 11 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) detailliert aufgeführt. Diese Anlage enthält Tabellen, die …
- … HOAI Leistungsphasen verbindlich?Die HOAIAbk. legt Mindestsätze für die Honorare der Architekten und Ingenieure fest. Diese Mindestsätze dürfen nicht unterschritten werden. Die …
- … HOAIAbk. HonorarberechnungWie wird das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI berechnet? …
- … HOAI und UrheberrechtWelche urheberrechtlichen Aspekte sind bei Architektenleistungen nach HOAI zu beachten? …
- … Kann man auch in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren) nachlesen. …
- … 4 (27 % Gebäude; 34 % Freianlage) erfahren wie sie zusammensetzt, da mein Architekt mir dies als volle Leistung berechnet hat, obwohl nach meiner Meinung …
- … sowie ich aus dem letzten Beitrag ersehe, haben Sie Ihren Architekten mit der Genehmigungsplanung beauftragt. Wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben …
- … Architektenvertrag gescheitert: Eigenleistung vs. Finanzierung …
- … Architektenvertrag …
- … mein Architekt mit 50 % der Bausumme angesetzt, dadurch bekam ich keinen Kredit. Eigenkapital war 20 % der Bausumme. …
- … Außerdem hätte ich von drei Nachbarn keine Unterschriften bekommen. Frage ist, ob mein Architekt dies vorher klären sollen, bevor er diese Planung anstrebt!? …
- … Grund- sondern Besondere Leistung, die beauftragt werden muss. Allerdings hätte Ihr Architekt Sie darauf hinweisen sollen, dass diese zur Genehmigung erforderlich sein können. …
- … Bzgl. Eigenleistung/Finanzierung: haben Sie dem Architekten gesagt, dass Sie 50 % Eigenleistung erbringen wollen/können? …
- … Architektenvertrag: Juristischer Beistand und Schlichtung empfohlen …
- … Architektenvertrag …
- … Wenn der dem Architekten erteilte Auftrag lediglich die LPAbk. 1-4 umfasste und die Baugenehmigung …
- … erteilt wurde, hat der Architekt die von ihm geschuldete Leistung erbracht und 27 % des vollen Vomhundertsatzes verdient, ohne dass es noch darauf ankommt, ob er alle Leistungsmerkmale der einzelnen Leistungsphasen angearbeitet hat. Lediglich wenn er wesentliche (zentrale) Teilleistungen nicht erbracht hat, z.B. die Kostenberechnung weggelassen hat, kann es zu Abzügen kommen. Korrekterweise sollte der Architekt in solchen Fällen den Vomhundertsatz der jeweiligen Leistungsphase schon von …
- … sich aus in der Honorarrechnung nicht voll ansetzen. Das gilt sinngemäß auch für die Leistungsphasen 5 - 8. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob alle Teilleistungen aus den einzelnen Leistungsphasen abgearbeitet wurden, wenn der Erfolg eingetreten ist, d.h. das Bauvorhaben vollendet wurde. Dies wieder mit der Einschränkung, dass es wegen etwa nicht ausgeführter sog. zentraler Leistungen zu Honorarabschlägen kommen kann, die der Architekt seriöser Weise schon von sich aus in Form von nicht …
- … nicht gut mit 25 % ansetzen (was natürlich nicht vorkommt). Dass der Architekt mit dieser Einschränkung das volle Honorar verdient, auch wenn er nicht …
- … Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen erbracht hat, liegt an der Erfolgsbezogenheit des Architektenwerks. Wenn der Bauherr das von ihm gewünschte Haus erhalten hat, …
- … hat der Architekt den geschuldeten Erfolg erbracht, auch wenn er dabei für das konkrete Vorhaben unwichtige bzw. nicht erforderliche Teilleistungen quasi Übersprungen bzw. reduziert hat. …
- … laut neuerem BGH Urteil vom Tisch! Sobald ein Architekt nicht alle Grundleistungen vollständig erbracht hat, erlischt sein Anspruch auf …
- … Info: BGH Urteil zum Honoraranspruch bei Architektenleistungen …
- … - Bauherr Müller beauftragt Architekten Leistungsphase 1 (lph 1)-4 …
- … los :-). was waren die vorgaben des Bauherren? warum plante der Architekt eine andere Firstrichtung als im Bebauungsplan angegeben? welcher (vom Bebauungsplan abweichenden) …
- … vorgelegt? wurde der Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht? hat der Architekt Bauherr Müller auf evtl. Probleme bzgl. der Bebauungsplan-Konformität der Planung hingewiesen …
- … wie kommt der Architekt auf 50 % Eigenleistung? was geht den Architekten der kreditantrag des Bauherren an? wie hat der Architekt abgerechnet? …
- … Architektenleistungen: Werkleistung und Erfolgsverantwortung …
- … Architektenleistungen sind Werkleitungen. …
- … der Architekt schuldet den Erfolg! wenn die …
- … ein Architekt, der 50 proz Eigenleistung ansetzt, dem ist schlicht nicht zu helfen …
- … der Architekt haftet (gottseidank) nicht für die Kreditwürdigkeit seines clienten! …
- … Architektenplanung: Nachbarzustimmung …
- … ob ein Nachbar unterschreibt ist dem Architekten völlig egal, oder fast egal. fast nur, wenn ich ihn wegen Dienstbarkeiten etc. brauche. …
- … ansonsten plant der Architekt nach gültigem recht. wenn dann eine Verzögerung wegen nachbarkasperle eintritt …
- … wenn der Architekt die Baupläne nicht lesen kann (siehe Firstrichtung => ist vorgeschrieben!), …
- … würde sich da auf so was einlassen, auch nicht, wenn der Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung der Bank vorlegt. …
- … Eigenleistung: Architekt, Bauherr und Kostenschätzung …
- … wenn nicht vom Bauherren? was soll der Architekt denn machen, wenn der Bauherr ihm erklärt ich mache ein Jahr …
- … letztendlich hat der Architekt mit der Eigenleistung nichts zu tun. die Kostenschätzung beruht auf den …
- … bekommen würde. die Eigenleistung muss der Bauherr schon selbst einschätzen, der Architekt kann ihm da nur beratend zur Seite stehen. …
- … der Architekt von sich aus bzw. ohne Absprache mit dem Bauherren die Firstrichtung entgegen den Festsetzungen des b-Planes planen? da muss doch der Wunsch des Bauherren im Raum stehen, oder? dann kann eine Befreiung beantragt werden. das Risiko einer Ablehnung (z.B. weil Nachbarn nicht unterschreiben wollen) sollte dem mündigen Bauherren bewusst sein. der Architekt wird sie sicherlich darauf aufmerksam gemacht haben?! …
- … ihre Aussage: wenn der Architekt die Baupläne nicht lesen kann (siehe Firstrichtung => ist vorgeschrieben!), …
- … gut passen, ist aber nur die eine Seite der medaille. der Architekt sagt vielleicht. der Bauherr wollte das so. Ich habe deshalb den …
- … der Antrag auf Dispens dann keinen Erfolg hatte, der honoraranspruch des Architekten besteht dennoch. bevor nicht die ganze Geschichte auf dem Tisch …
- … ja wenn der Architekt sich schriftlich rückversichert hat, und dem Bauherrn die Risiken seines vorgehens …
- … zurückgreifen kann wer könnte ihn da besser beraten als der universaldilletant Architekt? wer denn? es wird wieder langtextig archiverkrampft! …
- … sich um die prozentuale Zusammensetzung der HOAIAbk. Leistungsphasen (LPH), insbesondere wie Architekten ihr Honorar abrechnen, wenn nicht alle Grundleistungen vollständig erbracht wurden. …
- … Laut BGH Urteil erlischt der Anspruch auf volles Honorar, wenn ein Architekt nicht alle Grundleistungen vollständig erbracht hat (siehe BGH Urteil: Honoraranspruch bei …
- … diskutiert. Hierbei wird die Einhaltung des Bebauungsplans und die Rolle des Architekten bei der Planung thematisiert (siehe Baugenehmigung abgelehnt: Firstrichtung als grobe …
- … Die Notwendigkeit einer juristischen Beratung im Streitfall wird ebenfalls angesprochen (siehe Architektenvertrag: Juristischer Beistand und Schlichtung empfohlen). …
- … Eine zu hohe Eigenleistung kann zur Ablehnung des Kreditantrags führen (siehe Architektenvertrag gescheitert: Eigenleistung vs. Finanzierung). Die korrekte Einschätzung der Eigenleistung obliegt …
- … dem Bauherrn, während der Architekt die Kostenschätzung auf Basis von Unternehmerleistungen erstellt (siehe Eigenleistung: Architekt, Bauherr und Kostenschätzung). …
- … beraten lassen und die Risiken von Eigenleistungen und Planungsabweichungen mit dem Architekten schriftlich fixieren. Architekten sollten auf die Einhaltung des Bebauungsplans …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Honorarrechnung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Honorarrechnung" oder verwandten Themen zu finden.