baukostenobergrenze?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
baukostenobergrenze?
habe eine 210 m² Altbau-Wohnung gekauft. die war stark runtergewohnt (Mieter seit 1968, nichts gemacht). in einem Mehrfamilienhaus (MFH) von 1911,13 Einheiten.
ich habe sechsseitigen plan gemacht, was saniert werden muss m.e. (elektrik, Bäder, Parkett schleifen, farbauftrag stuck weg) und was ich mir wünsche (Kamin (was technisch nicht ging), Verlegung der Küche ins Berliner Zimmer - so wie in meiner bisherigen Wohnung auch, uU wegreißen 2er nichttragender Wände). schöne große Kochinsel war vorhanden.
habe dann Architekt angesprochen, den ich als Bauleiter, also: als handwerkerbeschaffer und kosten-Fuchs etc, über einen Freund kennengelernt habe.
der hat nichts brauchbares geliefert:
als kostengrenze habe ich ihm im ersten Gespräch nach erster gemeinsamer Besichtigung der Wohnung (meine mehrseitigen Vorstellungen hatte er da bereits) gesagt: 80.000 ist das Budget. leider keine zzeugen! aber später wiederholt, mein Freund war dabei, und E-Mail geschickt (die er nie erhalten haben will) und nochmalige E-Mail.
jedenflls:
dann hat er (vor allem seine Freundin) bisserl entworfen. aber viel, was ich gar nicht wollte (Wintergarten etc.). und vor allem: es gibt aus drei Monaten nur einen einzigen KV! zu den dicken brocken elektrik/Sanitär: nix. und eine "Badplanung" ohne den strangverlauf zu berücksichtigen ... sprich: Eimer unters Klo ;-(
dann haben wir gedrängt auf KVs, auf "was kostet welches Gewerk"denn nun?
dann kam ein (laut Stundenabrechnung zum Satz von 60 E) in drei Stunden verfertigtes listchen mit niedrig-mittel-hoch für die verschiedenen posten/Gewerke. schon die Variante mittel überschritt 80 T um fast 30 %
daraufhin haben wir gesagt: Schluss jetzt
es gibt keinen vertrag
nun will er ca. 7500 E haben - for nearly nothing. Wir haben ihm pauschal 2 T angeboten
er hat uns in Zone 4 eingeordnet! und auf Basis 250 m² berechnet!
wir wollen diese Summe nicht bezahlen.
nun schreibt sein Anwalt.
frage: was sollen wir tun?
frage auch: muss nicht der Architekt (= Fachmann!) immer wieder von sich aus nach dem Budget fragen, anstatt draufloszuzeichnen? bzw. andauernd sagen, wenn Sie eine Wanne und eine separate dusche wollen, kostet das xy Euros mehr?
das einzig gute: wir haben tatsächlich die Wohnung - mit Hilfe einer befreundeten Architektin - für 82 T wunderschön hinbekommen 😉
danke für hilfreiche Antworten, gerne mit links
-
Architektenvertrag-'Entschuldigung, aber ...
immer wieder das gleiche.
Vgl. Beiträge unten.
. -.
Daher bitte immer einen schriftlichen Auftrag erteilen und erteilen lassen (also beide Seiten, BH und Arch.). Dies hilft zumeist beiden Seiten und im "Streitfall" haben alle eine echte Grundlage zu, was war vereinbart, was muss also erbracht werden und wie, wofür und wieviel Honorar bekommt der Auftragnehmer dafür und ist dies gerechtfertigt, oder eben auch, ist eine Minderung rechtens. Gleiches gilt bei jedem Dienstleitungsvertrag, so Anwaltsauftrag, Berater, etc.
MfG
R. Kaiser -
Wie jetzt ...?
Bitte erst mal folgende Fragen zur Klärung beantworten:- Welche Leistungsphasen waren beauftragt, welche erbracht?
- Wie und auf welcher Grundlage wurden die anrechenbaren Kosten ermittelt?
- Hat der Architekt jetzt nach Zeitaufwand ["laut Stundenabrechnung zum Satz von 60 E"] oder nach Honorartabelle ["er hat uns in Zone 4 eingeordnet! "] abgerechnet?
Alles in allem klingt das, als wäre die Abrechnung ein großes Kuddelmuddel. Haben Sie mal Ihre "befreundete Architektin" draufschauen lassen? Die müsste ja wissen, wie eine prüffähige Rechnung aussieht ...! Notfalls sollten Sie mal mit einem Sachverständigen reden. Wenn der sich nur die Rechnung anschauen soll, dürfte das nicht allzu viel kosten.
Interne Fundstellen
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