Bezahlung des Gutachters (öbuv) vor Zusendung des Gutachtens  -  üblich?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bezahlung des Gutachters (öbuv) vor Zusendung des Gutachtens  -  üblich?

Wir hatten einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragt, unsere Solaranlage zu überprüfen. Die Kostenfrage war in sofern geklärt, als dass er uns Stundensätze, Anfahrtskosten, Büropauschel etc. mündlich mitteilte. Ein Vorort-Termin fand statt. Das Gutachten wurde für zwei Wochen nach dem Vorort-Termin in Aussicht gestellt. Dieser Termin ist jetzt weit 1,5 Wochen verstrichen. Gestern erhielten wir eine Vorabrechnung per Email mit der Aufforderung, den Gesamtbetrag (der in etwa so hoch wie angekündigt ausfiel) vorab zu überweisen. Erst danach würden wir das Gutachten erhalten.
Da wir schon mehrere öbuvAbk. Gutachter beauftragt hatten, wir aber noch nie vor Erhalt eines Gutachtens bezahlt haben meine Frage: ist das üblich? Hätte uns der Sachverständige auf diesen Umstand hinweisen müssen (auf seiner Homepage finden sich keine Hinweise)? Kann ich darauf bestehen, z.B. erst die Hälfte zu zahlen und den Rest nach Erhalt des Gutachtens? Wenn ja  -  mit welcher Begründung?
Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf € 1.000,-
mir IST klar, dass Antworten AUS DIESEM Forum KEINE Rechtsberatung DARSTLELEN  -  es interessiert mich die Meinung anderer, die vielleicht ein wenig mehr Ahnung haben als ich.
Einen schönen Tag wünscht
Ulrike Schmitt
  1. Bezahlung des Gutachters (öbuv) vor Zusendung des Gutachtens

    Nein!
    Außer,
    a) eine angemessene Vorschusszahlung, und
    b) wenn zu befürchten steht, dass der Auftraggeber unwillig ist zu zahlen.
    Wenn ein verbindlicher Gutachterfertigstellungstermin vereinbart war, sollte sich der GA tunlichst daran halten (vgl. BGBAbk.-Schadensersatz, etc.)
    Ihr SV hat Ihnen hoffentlich eine schriftliche Auftragsbestätigung mit den Inhalten der mündlichen Vereinbarungen übersandt. Wenn nicht, dann hat der SV keinen Anspruch auf Vorabkasse für sein GA.
    Meine Empfehlung:
    sprechen Sie mit dem öbuvAbk. SV. Und für weitere GA suchen Sie sich einen anderen.
    MfG
    R. Kaiser
  2. DANKE  -  ich hätte beinahe gezahlt ...

    DANKE  -  ich hätte beinahe gezahlt einfach weil ich etwas mürbe vom ganzen Baustress bin. Jetzt habe ich Menne vorgeschickt, der soll mit dem Gutachter reden  -  wenn die Sachlage so eindeutig ist (die Vorabzahlung war weder schriftlich noch mündlich angesprochen worden oder gar vereinbart), dann widerstrebt es mir, mehr als die Hälfte der Rechnungssumme vor Erhalt des Gutachtens zu zahlen.
    Nochmals Danke für die prompte Antwort!
    Ihnen einen schönen Tag wünscht
    Ulrike Schmitt

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