Gebühren Grundstücksteilung rechtens? NRW
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Gebühren Grundstücksteilung rechtens? NRW

Hallo Experten,
mit meinem Nachbarn habe ich zu unseren bestehenden ein Grundstück erworben das jetzt geteilt wurde. Die Grenzen 1-2,2-4,4-6,6-5 und 5-1 waren
schon abgemarkt und vermessen. Es geht lediglich nur noch um die Grenze 3-4 (Länge 5,5 m). Im Gebührenbescheid wurde mir in
Rechnung gestellt: GebV 4.1.1 Grenzlänge 0 m-50 m (Gebühr: € 250,-) und 1 untersuchter Grenzpunkt (Gebühr € 250,-). Lt. ÖbVermIng musste der Grenzpunkt 4 untersucht werden da er Endpunkt ist.
Frage: ist die Gebühr für den untersuchten Grenzpunkt berechtigt oder ist das schon mit der Gebühr für die Grenzlänge abgegolten?
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neue Grundstücke
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bestehende Grundstücke
  1. Kosten Vermesser

    ich bin kein Vermesser, jedoch erscheint mir die Gebührenrechnung als Arch. plausibel, da ohne Feststellungen zum Grenzpunkt 4 keine tatsächliche Länge der Grundstücksgrenze 3-4 ermittelt werden kann (inkl. des Winkels! der Strecke 3-4 zu 1-5, bzw. 2-6). Ohne diese kann die Grundstücksfläche nicht ermittelt werden.
    Meine Empfehlung:
    Fragen Sie bzgl. der Kostenrechnung in Ihrem Sinne nach.
    MfG
    R. Kaiser

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