Guten Tag,
wir haben ein Haus mit einem Architekten gebaut. In dessen Vertrag ist nicht die Leistungsstufe welche in § 15 Abs. 2 Ziffer 9 HOAIAbk. beschrieben ist aufgeführt.
Leistungsstufen 2,3, 4,5, 8 sind sehr wohl enthalten.
Wir möchten natürlich nicht eine Baubegehung oder sonstiges was alles in Ziffer 9 geregelt ist.
Lt. Absprache vor Vertragsabschluss war jedoch (zumindest mündlich besprochen) das der Architekt während der Gewährleistungsfrist der am Bau beteiligten Handwerker der Ansprechpartner ist (also sich auch einmal den eventuell auftretenden Mangel in den 5 Jahren Garantie anschaut und entsprechend den richtigen Handwerker zu Behebung des Mangels koordiniert).
Nur dies verlangen wir vom Architekten. (Was er natürlich nicht machen will, daher poste ich ja auch hier
Meine Frage ist nun ob die Koordination von Gewährleistungsansprüchen innerhalb der Garantiezeit auch in anderen Absätzen der HOAI geregelt ist, oder ob sowas evtl. sowieso allgemein vom Architekten übernommen wird.
MfG
Peter
Ansprechpartner in der Gewährleistungsfrist
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Ansprechpartner in der Gewährleistungsfrist
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Die
von Ihnen verlangten Leistungen gehören zur Leistungsphase 9, welche Sie nicht vereinbart haben.
Lediglich die Überwachung der Beseitigung von bei Abnahme festgestellter Mängel fällt in LPAbk. 8.
Siehe hierzu:- http://www.hoai.de/online/HOAIAbk.-Text/teil_2.php#15
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HOAI - Leistungsphase 9 hat Gewährleistungsvorteile!
Lieber Fragesteller,
leider habe ich deine Frage erst recht spät gelesen.
Umsonst muss es der Architekt nicht tun.
Es hätte aber durchaus Vorteile, wenn ihr mit eurem Architekt nachträglich (schriftlich) auch noch einen Vertrag über die Leistungsphase 9 schließt. Das kostet nur weitere 3 % der Gesamt-HOAIAbk.-Architektenkosten, wirkt aber bzgl. mancher (nicht aller!) künftiger Mängel in Prinzip wie eine 5 jährige Gewährleistungsverlängerung.
Die Architektenleistung endet dann (bei Leistungsphase 9) erst mit dem Ablauf der Gewährleistung der bausausführenden Auftragnehmer.
Mit diesem Zeitpunkt beginnt dann erst die 5 jährige Gewährleistung seiner Architektenleistung.
Zudem hat ein Architekt eine Haftpflichtversicherung und eine etwaige Gewährleistungsforderung gegen diesen ist somit viel insolvenzsicherer, als Ansprüche gegen so manches Bauunternehmen.
Weiterer Vorteil: ihr habt einen kompetenten Fachmann an eurer Seite, der euer Haus auch noch kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfristen auf Mängel checkt und zumeist auch noch etwaige Korrespondenz mit den Auftragnehmern führt.
Vielleicht könnt ihr für die LPAbk. 9 ja einen vernünftigen Preis mit eurem Architekt aushandeln. Aber erwähnt dabei besser nicht die oben anfangs genannten Gründe.
Viele Grüße
Ralf -
Die "oben anfangs genannten Gründe" ...
Die "oben anfangs genannten Gründe" braucht Ihr auch gar nicht zu erwähnen, weil sie Euch nichts nützen.
Mein Vorschreiber irrt.
Wenn die LPAbk. 9 separat (und vor allem nachträglich!) vereinbart wird, ändert das nichts an der Gewährleistungsfrist für die LP 1-8.
Freundliche Grüße -
@Volker Kugel: Doch, es ändert durchaus etwas. Der ...
@Volker Kugel:
Doch, es ändert durchaus etwas.
Der Architekt ist während jener oftmals 5 Jahre dauernden Leistungsphase 9 Sachwalter des Bauherren und wäre in dieser Zeit sogar auch verpflichtet, den Bauherren darauf aufmerksam zu machen, dass er ggf. selbst während der Leistungsphasen 1-8 einen Fehler begangen hat und dass die evtl. daraus resultierenden Ansprüche zum Ende jener 5 Jahre verjähren.
Er muss - ähnlich wie ein Anwalt - den Bauherren also notfalls auch "gegen sich selbst" beraten.
Unterlässt er einen solchen Hinweis auf ein ggf. bestehendes eigenes oder auch fremdes Verschulden, haftet er dafür im Rahmen der sogenannten "Sekundärhaftung" für dieses Unterlassen 5 weitere Jahre lang ab dem Ende der Leistungsphase 9.
Viele Grüße
Ralf -
Na ja ...
Na ja das ist aber schon ein bisschen "an den Haaren herbeigezogen", sach ich mal.
Und ändert im Prinzip aber auch nichts an meiner Aussage von gestern!
Interessant finde ich Ihre Internet-Seite mit den wiederholten Hinweisen, sich doch bitte möglichst immer an den Architekten zu halten bei dem keine Insolvenzgefahr besteht, denn "er hat ja eine Haftpflichtversicherung".
Ist ja im Prinzip gelungene Werbung für unseren Berufsstand.
Beinahe hätte ich noch DANKE gesagt.
Freundliche Grüße -
LP 9 lassen die Architekten gern weg.
Aus meiner Erfahrung lassen die Architekten die LPAbk. 9 gern weg, weil die Haftpflichtversicherungen nicht gern bezahlen und der Architekt für das Honorar 3 % mitunter viel Arbeit leisten muss. Fazit: Wenn Architekt, dann LP 1-9. -
Lieber Herr Rog-2149-Kann ...
Lieber Herr Rog-2149-Kann tragen Sie doch bitte nicht immer Ihre angebliche "Erfahrung" und "Baupraxis" vor sich her.
In Ihren diversen Internetseiten ist davon wirklich nicht viel zu erkennen.
Zur LPAbk. 9:
Die erbringe ich gerne - aber nur mit separatem Auftrag.
Fügen Sie bitte Ihrer Erfahrung und Baupraxis hinzu:
LP 1-8 = Werkvertrag: der Architekt schuldet ein bei Abnahme mängelfreies Werk.
LP 9 = Dienstvertrag: der Architekt schuldet für eine bestimmte Zeit eine Dienstleistung. Da gibt's keine Gewährleistung.
Nur wenn beides (1-8 und 9) in einen Topf geworfen werden, verlängert sich die Gewährleistung von 5 auf 10 Jahre.
Das war von der HOAIAbk. ursprünglich nicht so gewollt, ist aber von den Gerichten mittlerweile so ausgelegt worden.
Ihre Forderung (wenn Architekt, dann nur LP 1-9) betrachte ich als Aufforderung zu ungerechtfertigter Bereicherung. Sach ich mal.
Freundliche Grüße -
Danke Herr Kugel.
Jetzt wissen auch die Bauherren Bescheid und können entscheiden. Die Gerichte haben aus gutem Grund so entschieden und wer ein mangelfreies Werk gebaut hat, muss doch die Gewährleistung nicht fürchten oder etwa doch?
Fazit: Verbraucher verlangen LPAbk. 1-9
Architekten, die sich verweigern, haben wenig Interesse an Gewährleistung. Wer keine Angst vor Gewährleistung hat, verkauft dies als Vorteil und bietet freiwillig LP 1-9. -
tiefes Unverständnis
Oh je Herr Rog-2149-Kann, ich sehe tiefes Unverständnis. Oder Perfidie? Damit wenigstens die anderen Leser der Sache etwas abgewinnen können:
Architekt und Firmen haften gesamtschuldnerisch für die Bauleistung. Liegt ein Ausführungsfehler vor, kann sich der Bauherr trotzdem voll an den Architekten halten. Dieser kann im Innenverhältnis den Bauunternehmer in Regress nehmen. So lange beide existieren (Architekt und Firma) und beide noch innerhalb ihrer Gewährleistung sind, ist das kein Problem.
Da ein Gericht jedoch entschieden hat, dass der Architekt keinen Anspruch auf Teilabnahme seiner Leistung nach LPh 8 (also bei Baufertigstellung) hat, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, resultierte daraus bei gleichzeitigem Abschluss der LPh 9 im selben Vertrag, dass die Architektenleistung erst 5 Jahre später, nämlich wenn alle Firmen aus der Gewährleistung entlassen sind, endete und erst dann die Abnahmewirkung für alle Leistungsphasen eintrat.
Kurz: alle sind bereits aus der Haftung, erst dann beginnt die Gewährleistung des Architekten zu laufen. Wegen der gesamtschuldnerischen Haftung haftet der Architekt jedoch auch für Fehler der Baufirmen, kann jetzt jedoch diese nicht mehr in Regress nehmen, weil deren Gewährleistung abgelaufen ist.
Unerwünschte und unbedachte Folge des Urteils: 10 Jahre Gewährleistung für den Bauherrn, davon 5 Jahre zu Lasten der Berufshaftpflichtversicherungen der Architekten, deren Beiträge sich dadurch erheblich verteuert, nämlich verdoppelt haben. Volkswirtschaftliche Folge: Bauen wird teurer, da diese Prämien letztendlich auf dem Baupreis landen.
Deshalb wird - wie in allen anderen Lebensbereichen auch wenn Grundsatzurteile fallen - mit entsprechenden, völlig legalen und transparenten Vertragskonstellationen reagiert, um die LPh 9 weiter zu den Konditionen der letzten Jahrzehnte anbieten zu können. Selbstverständlich wird auch zum Hintergrund ausführlich beraten. Ich hatte noch nie Schwierigkeiten, dafür Verständnis zu finden.
Billionen werden jetzt wieder verschenkt werden, da eine Änderung des Erbrechts ansteht. Frei nach Rog-2149 - kann: alles verurteilenswerte Steuerverweigerer die kein Interesse an der Allgemeinheit haben (und die Finanz- und Steuerberater (Finanzberater, Steuerberater) sind die Anstifter). War "Architekten, die sich verweigern, haben wenig Interesse an Gewährleistung" nur unbedacht hingeschrieben oder perfide gemeint? Wollen Sie in diesem Tenor hier im Forum weitermachen Herr Rog-2149 - kann? -
Vertrauen in die eigene Leistung.
Ihre Kollegen schreiben vielfach, dass es die Aufgabe des Architekten ist, dafür zu sorgen, dass ein Bauunternehmen keinen Fehler macht und dass ohne Mängel gebaut wird. Das ist doch Ihre Werbebotschaft. Wenn Sie nun im Gegenzug kein Vertrauen in Ihre eigene Arbeit haben und Risiken minimieren müssen, dann wundert mich das sehr und bestimmt auch den Leser.
Wenn kein Risiko existiert, erhöht auch keine Versicherung die Prämien. Scheinbar ist es mit der Qualität der Bauüberwachung nicht so bestellt, wie behauptet und das scheint mir der Grund für erhöhte Prämien zu sein.
Das sehr logische Beispiel von den Erben gefällt mir sehr gut. Die Rechtsprechung hat dafür gesorgt, dass Sie länger haften müssen. Das ist gut für den Verbraucher. Die Gesetzgebung wird dafür sorgen, dass die Erben mehr an den Staat abgeben. Das ist gut für die Staatsfinanzen. Die Betroffenen werden versuchen ihren Status zu erhalten. Das ist legitim. Beim Staat kann sich der Erbe schlecht wehren, beim Architekten kann der Bauherr entsprechende Verträge vereinbaren. Wenn es Ihnen gelingt, Ihre Risiken zu minimieren ist das auch völlig in Ordnung. Nur die meisten Bauherren wissen nicht um die Rechte und dass wird sich auch durch mich ändern. -
also absichtliches Verunglimpfen eines Berufsstands
Aha, Ihre Bemerkung auf Seite 1 war also nicht leichtfertig, sondern Absicht.
Natürlich hat der Architekt Vertrauen in seine eigene Arbeit. Er haftet bei Übernahme der isolierten LPh 9 ausdrücklich weitere 5 Jahre dafür, dass er Firmen nicht zu Unrecht aus der Gewährleistung entlassen hat. Ihr scheinheiliges "sich wundern" ist fehl am Platz.
Das Gerichtsurteil verkennen Sie völlig. Es wurde geurteilt, dass Teilabnahmen nur verlangt werden können wenn sie vereinbart wurden. Es wurde nicht geurteilt, dass der Gesetzgeber wünscht dass Architekten künftig 10 Jahre haften sollen. Der Architekt ist eben nicht dafür da, eine zusätzliche 5-jährige Haftungsverlängerung für Handwerksleistungen anzubieten.
Sie können aber gerne ein Geschäftsmodell daraus machen und eine solche für Häuser mit abgelaufener Gewährleistung anbieten, für - sagen wir mal - 0,3 % der Bausumme. Wenn Sie einen Versicherer gefunden haben lassen Sie es uns wissen.
Im Übrigen ist Ihr "Scheinbar ist es mit der Qualität der Bauüberwachung nicht so bestellt, wie behauptet" eine direkte und misswillige Unterstellung, mit der Absicht, einen Berufsstand in Verruf zu bringen. Schön dass Sie sich positioniert haben.
Nicht schade wäre es, wenn solche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßenden Beiträge im Nirvana verschwinden. Lassen wir ihn diesmal als abschreckendes Beispiel stehen.
Interne Fundstellen
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- … nicht nur deswegen - unverzüglich zu einem Anwalt für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist. …
- … vorgreifen zu wollen, hier noch ein paar Stichworte zum Verhalten des Architekten: …
- … bis ins Mark erschüttert ist - suchen Sie sich einen anderen Architekten, der Ihnen hilft, zu retten, was noch zu retten ist …
- … aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das …
- … Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir …
- … gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er geantwortet, sie sollen auf die Pläne schauen, da steht alles drauf. (Da stand ich sogar daneben.) Abgesehen davon stimmen keine m² oder m³ Zahlen mit dem Tatsächlichen überein, es wurden keine Aufleger für die Decken geplant, Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock wurde komplett vergessen und und und ... Noch schlimmer kann es doch ohne Architekt auch nicht kommen?! …
- … brauchen doch keinen Architekten, oder? …
- … Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative …
- … Mir kommt kein Architekt mehr …
- … werden Sie alleine mit Ihrem Anwalt keine Chance haben, Ihrem Ex-Architekten die Hammelbeine lang zu ziehen, weil Anwälte zwar Jura können, …
- … da brauchen die fachliche Hilfe, die hier eben nur ein anderer Architekt geben kann. …
- … Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern …
- … Sie müssen auf dem allerallerschnellsten Weg zu einem Fachanwalt für Baurecht. Wenn Ihr Architekt tatsächlich entgegen Ihrer Vorgaben gehandelt und Kosten/Schäden versursacht hat …
- … Architekt-Pfusch bei Sanierung: Regress, Kosten & Lösungen …
- … 💡 Kernaussagen: Die Kündigung des Architekten ohne rechtliche Beratung kann teuer werden. Eine Dämmungsoptimierung kann …
- … werden, um Mehrkosten zu vermeiden. Ein Fachanwalt für Baurecht ist bei Architektenfehlern unerlässlich, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Sanierung ohne Architekt birgt Risiken, …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenvertrag kündigen – Honoraranspruch & Anwaltspflicht! erwähnt, ist die sofortige Kündigung eines …
- … Architekten ohne rechtliche Beratung ein großer Fehler, da dieser weiterhin Anspruch …
- … haben könnte. Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Honorar- und Architektenrecht zu konsultieren, um die Situation zu retten. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, bei Problemen mit Architekten oder Handwerkern einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren, wie im …
- … Beitrag Architektenhaftung: Baurecht-Anwalt einschalten & Schadenersatz fordern betont wird. Dieser kann die rechtliche Situation beurteilen und die besten Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen empfehlen. Alternativ kann, wie im Beitrag Sanierung ohne Architekt? Baufachleute & Anwalt als Alternative vorgeschlagen, ein Team aus Baufachleuten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
- … Architekt haftbar machen? Voraussetzungen & Vorgehen …
- … Wann haftet ein Architekt? Bei Baumängeln, Kostenüberschreitung? Welche Pflichten hat er? Jetzt informieren & …
- … Architekt, Haftung, Baumängel, Kostenüberschreitung, Pflichtverletzung, Baurecht, Gewährleistung, Schadensersatz …
- … Architektur, Baurecht, Haftung, Bauwesen, Immobilien …
- … Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung …
- … Jahr unseren Traum vom Eigenheim realisiert (NRW). wir haben dafür einen Architekten auf Empfehlung gewählt. wir haben in uns auf eine Summe …
- … was realistisch für uns war und das wurde auch so vom Architekten realistisch eingestuft. das Grundstück schlug mit 70 t zu buche. …
- … fürs Haus. so weit , so gut. die DINAbk. 276 des Architekten betrug 158 t die zur Finanzierung bei der Bank eingereicht …
- … schießen werden, so um ca. 35000 ! Schnell nen Termin mit dem Architekten gemacht, der konnte das nicht nachvollziehen, sei doch alles im …
- … Um zu beurteilen, ob der Architekt haftbar gemacht werden kann, sind folgende Aspekte relevant: …
- … festgestellt, die auf Planungs- oder Bauaufsichtsfehler des Architekten zurückzuführen sind? …
- … Kostenüberschreitung: Weicht der tatsächliche Preis erheblich von der vereinbarten Bausumme ab? Hierbei ist zu prüfen, ob der Architekt seine Pflicht zur Kostenkontrolle verletzt hat. …
- … eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im Architektenrecht kann dies beispielsweise die Verletzung der Bauaufsichtspflicht oder der Pflicht …
- … BauaufsichtDie Bauaufsicht ist die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten oder Bauleiter. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben gemäß …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Architekten oder Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk. Die Gewährleistungsfrist beträgt in …
- … Frage: Wann haftet ein Architekt für Baumängel?Ein Architekt haftet für Baumängel, wenn diese auf Planungs- …
- … Der Bauherr muss nachweisen, dass der Mangel auf ein Verschulden des Architekten zurückzuführen ist. …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt die Baukosten …
- … überschreitet?Überschreitet der Architekt die vereinbarte Baukosten, kann er haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflicht zur Kostenkontrolle verletzt hat. Dies ist der Fall, wenn er die Kostenentwicklung nicht ausreichend überwacht, den Bauherrn nicht rechtzeitig über Kostensteigerungen informiert oder unrealistische Kostenschätzungen abgegeben hat. …
- … Frage: Welche Pflichten hat ein Architekt?Die Pflichten eines Architekten umfassen unter anderem die Erstellung …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn ich den Architekten haftbar machen möchte?Wenn Sie den Architekten haftbar machen …
- … möchten, sollten Sie zunächst die Mängel oder Pflichtverletzungen dokumentieren und den Architekten schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Es ist ratsam, einen Anwalt für …
- … ArchitektenvertragInhalte, Rechte und Pflichten im Architektenvertrag. …
- … Bausumme vs. Wert: Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung …
- … Architektenrechnung: Wann Kostenüberschreitung beanstanden? …
- … vor allem warum erst jetzt? Wenn das denn schon im Dezember klar war, was ist denn jetzt so dringend? Hat der Architekt seine Schlussrechnung gestellt? …
- … Baukosten: Eigenkapital als Puffer bei Architektenhäusern …
- … Ein Architektenhaus ist kein Produkt von der Stange. …
- … Ob der Architekt haftbar gemacht werden kann? Wohl nur dann wenn er nachweislich Fehler …
- … Kostensteigerung: Architekt haftbar trotz Nachverhandlungen? …
- … es gab nichts an Sonderwünschen. es wurde durchaus reagiert, indem der Architekt Gewerke nachberhandelt hat. warum wir erst jetzt diesen weg gehen ist …
- … Schadensersatz: Architektenhaftung nur bei konkretem Schaden …
- … Budget vs. Architektenplanung: Hausbau nach Preisvorstellung …
- … beschrieben. Es bleibt aber die Frage: Wie bekomme ich von einem Architekten ein Haus nach meinem Budget und nicht nach seinen Preisvorstellungen. …
- … mehr, also verschulde dich einfach mehr). Wie bekomme ich also den Architekten dazu sich ans Budget zu halten. Kann dazu mal ein …
- … 1.253,97 EUR/m². Kostenmehrung also 158,73 EUR/m². Wohlgemerkt: für ein Architektenhaus in Massivbauweise, nicht für einen Bleistifttempel mit Spanplatten wie sie …
- … Baukosten: Netto vs. Brutto – Architektenkommunikation verbessern …
- … 235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) …
- … ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend …
- … Bruttopreise: Pflichtangabe für Architekten gegenüber Endkunden …
- … >235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). …
- … Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat? …
- … Ich könnte mir denken, dass das auch für Architekten gilt. Es se denn, der Kunde des Architekten …
- … Waren in den 165 Tsd auch die Architektenkosten enthalten? …
- … Architekt haftbar machen: Baumängel und Kostenüberschreitung? …
- … Diskussion dreht sich um die Frage, inwieweit ein Architekt für Baumängel und Kostenüberschreitungen haftbar gemacht werden kann. Es wird betont, dass ein Architekt nur für den tatsächlich entstandenen Schaden haftet und dass Eigenkapital …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Schadensersatz: Architektenhaftung nur bei konkretem Schaden haftet der Architekt nur für den …
- … ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Bruttopreise: Pflichtangabe für Architekten gegenüber Endkunden unterstreicht die Wichtigkeit, dass Architekten Endkunden die …
- … um unerwartete Kostensteigerungen abzufedern. Eine offene und transparente Kommunikation mit dem Architekten über alle Kostenaspekte ist unerlässlich. Bei Unklarheiten sollte frühzeitig rechtlicher …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt 60km entfernt: Probleme bei Bauplanung, Bauüberwachung & Handwerkerauswahl?
- … Architekt nicht vor Ort: Risiken & Lösungen …
- … Architekt 60km entfernt? Welche Probleme bei Bauplanung, Bauüberwachung & Handwerkerauswahl entstehen …
- … Architekt, Bauplanung, Bauüberwachung, Entfernung, Handwerker, Kommunikation, Koordination, Bauzeit, Kosten …
- … Architektur, Bauplanung, Bauüberwachung, Handwerker, Baurecht …
- … Architekt 60km entfernt: Probleme bei …
- … wir sind gerade auf der Suche nach einem Architekten und haben ein Planungsbüro im Auge, das zwar tolle Häuser …
- … Ist es empfehlenwert nach der Entwurfsplanung für Vergabe und Bauüberwachung den Architekten zu wechseln? …
- … Ob die räumliche Distanz zu Ihrem Architekten ein Problem darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich rate …
- … gute und regelmäßige Kommunikation ist entscheidend. Klären Sie, wie oft der Architekt vor Ort sein wird und wie die Kommunikation (Telefon, E-Mail, Videoanrufe) …
- … Bauüberwachung: Die Bauüberwachung ist ein wichtiger Punkt. Je weiter der Architekt entfernt ist, desto schwieriger kann die engmaschige Kontrolle der Bauausführung sein. …
- … Handwerkerauswahl: Fragen Sie, wie der Architekt die Handwerker auswählt und koordiniert. Eine lokale Vernetzung kann hier von …
- … Kosten: Durch die Anfahrtskosten des Architekten können zusätzliche Kosten entstehen. Klären Sie, wie diese Kosten abgerechnet werden. …
- … ? Handlungsempfehlung: Besprechen Sie diese Punkte ausführlich mit dem Architekten und treffen Sie eine fundierte Entscheidung. …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er ist verantwortlich für den Entwurf, die Planung und die Bauüberwachung. Architekten müssen in der Regel ein Hochschulstudium absolvieren und sich …
- … in einer Architektenkammer eintragen lassen.Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Innenarchitekt …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die Haftung des Architekten oder Handwerkers für Mängel an der erbrachten Leistung. Die …
- … Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung …
- … Frage: Welche Vorteile hat ein Architekt in der Nähe?Ein Architekt in der Nähe kann schneller auf Probleme reagieren, die Baustelle …
- … Frage: Welche Nachteile hat ein Architekt in der Nähe?Ein Architekt in der Nähe ist nicht automatisch …
- … sind die Qualifikation, Erfahrung und die Fähigkeit zur guten Kommunikation. Ein Architekt vor Ort kann unter Umständen teurer sein oder weniger Erfahrung mit …
- … Frage: Wie kann ich die Kommunikation mit einem Architekten in der Ferne sicherstellen?Vereinbaren Sie regelmäßige Telefon- oder Videokonferenzen, …
- … Fotos und legen Sie klare Kommunikationswege fest. Klären Sie, wie der Architekt auf kurzfristige Anfragen oder Probleme reagiert. …
- … Bauüberwachung durch einen Architekten in der Ferne zu beachten?Die Bauüberwachung sollte detailliert und umfassend sein. Vereinbaren Sie regelmäßige Baustellenbesuche, fordern Sie detaillierte Berichte und Fotos an und stellen Sie sicher, dass der Architekt bei wichtigen Bauabschnitten persönlich anwesend ist. …
- … die Entfernung des Architekten auf die Gewährleistung aus?Die Gewährleistungspflicht des Architekten bleibt von der Entfernung unberührt. Allerdings kann die Durchsetzung …
- … von Gewährleistungsansprüchen schwieriger sein, wenn der Architekt weit entfernt ist. Klären Sie, wie der Architekt im Gewährleistungsfall reagiert und welche Unterstützung er bietet. …
- … Handwerkern zu erleichtern. Klären Sie die Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeiten zwischen Architekt und Bauleiter. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Erfahrung des Architekten …
- … bei der Wahl?Die Erfahrung des Architekten ist ein wichtiger Faktor. Achten Sie darauf, dass der Architekt Erfahrung mit ähnlichen Bauvorhaben hat und über die notwendigen Qualifikationen …
- … Frage: Wie finde ich den richtigen Architekten für mein Bauvorhaben?Holen Sie mehrere Angebote ein, führen Sie …
- … ausführliche Gespräche mit den Architekten und lassen Sie sich Referenzen zeigen. Achten Sie auf die Qualifikation, Erfahrung, Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen. …
- … Architektenauswahl: Kriterien und TippsWorauf Sie bei der Auswahl eines Architekt …
- … den Architekten selbst …
- … Jeder Architekt hat so seine Handwerker und wenn er gescheit ist, ist …
- … Architekt 60km entfernt: Bauplanung & Handwerker optimal koordinieren …
- … 💡 Kernaussagen: Die Entfernung zum Architekten kann Einfluss auf die Kosten und die Koordination der …
- … entscheidend. Die Referenzen der Handwerker sollten sorgfältig geprüft werden. Ein guter Architekt ist offen für neue Handwerker, hat aber auch ein Netzwerk bewährter …
- … Partner. Die entstehenden Fahrtkosten sollten im Vorfeld mit dem Architekten besprochen werden. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie die potenziellen Mehrkosten durch die Entfernung des Architekten im Vorfeld ab, wie im Beitrag Architekt: Entfernung …
- … ✅ Zusatzinfo: Ein erfahrener Architekt mit lokalem Netzwerk kann bei der Handwerkerauswahl helfen und die Bauzeit optimieren. Die Bauüberwachung durch den Architekten ist auch bei größerer Entfernung möglich, erfordert aber gute …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein offenes Gespräch mit dem Architekten über die Herausforderungen der Entfernung und die möglichen Auswirkungen auf …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus Gewährleistung: Wer haftet für Fliesenmängel im Werksvertrag? Kosten & Vorgehen
- … Architektenhaus: Gewährleistung bei Fliesenmängeln …
- … Wer haftet für Fliesenmängel im Architektenhaus-Werksvertrag? Gewährleistung, Schadenersatz, Vorgehen. Jetzt informieren! …
- … Architektenhaus, Werksvertrag, Gewährleistung, …
- … Fliesenmängel, Architekt, Fliesenleger, Schadenersatz, Baumängel, Schlichtungsstelle, Architektenkammer …
- … Architektur, Baurecht, Gewährleistung, Fliesenarbeiten, Schadensersatz …
- … Architektenhaus Gewährleistung: Wer haftet für Fliesenmängel im Werksvertrag? Kosten & …
- … wir haben mit einem Architekten einen Werksvertrag über die Errichtung unseres neuen EFHs in NRW abgeschlossen. …
- … Bis jetzt liefen alle Gewerke mehr oder weniger zufriedenstellend ab, aber die Katastrophe kam in Form des vom Architekten beauftragten Fliesenlegers ins Haus, der sowohl Bad, als auch …
- … zu tätigen (das würde ihn in die Insolvenz treiben) und der Architekt ist nicht gewillt, für Kosten aufzukommen, die der Fliesenleger nicht übernimmt, …
- … Da die Fliesenlegearbeiten per Werksvertrag über den Architekten auftragt wurden, ist aber doch der Architekt letztlich gewährleistungspflichtig - …
- … Wie sollten wir weiter Verfahren? Sollte man vorschlagen, die Schlichtungsstelle der Architektenkammer anzurufen, oder erst mal zu einem Anwalt gehen? …
- … Im vorliegenden Fall eines Architektenhauses mit Werksvertrag stellt sich die Frage, wer für die mangelhaften …
- … Grundsätzlich ist bei einem Werksvertrag der Auftragnehmer, in diesem Fall der Architekt, für die mangelfreie Ausführung der Leistung verantwortlich. …
- … Da der Architekt den …
- … haftet er für dessen mangelhafte Leistung. Der Bauherr hat gegenüber dem Architekten einen Anspruch auf Nacherfüllung, also die Beseitigung der Mängel. Sollte …
- … der Architekt die Mängel nicht beseitigen oder die Nacherfüllung unzumutbar sein, kann der Bauherr Schadenersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. …
- … Da der Fliesenleger insolvent ist, kann der Bauherr keine direkten Ansprüche gegen ihn geltend machen. Die Gewährleistungspflicht liegt beim Architekten. Es ist ratsam, die Mängel detailliert zu dokumentieren und …
- … dem Architekten schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufzufordern. …
- … Sollte der Architekt die Mängelbeseitigung ablehnen oder nicht fristgerecht durchführen, empfiehlt es sich, einen …
- … empfehle, sich anwaltlich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Schlichtungsstelle der Architektenkammer einzuschalten, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. …
- … Unterschied zum Dienstvertrag wird ein konkreter Erfolg geschuldet. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Bauwerksvertrag. …
- … Architektenkammer …
- … Eine berufsständische Organisation, die die Interessen der Architekten vertritt und ihre Berufspflichten überwacht. Sie kann auch bei …
- … Streitigkeiten zwischen Architekten und Bauherren vermitteln. Verwandte Begriffe: Berufsverband, Standesorganisation, Architektenrecht. …
- … Werksvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer (z.B. ein Architekt) verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. die Errichtung eines Hauses) herzustellen, und …
- … Frage: Wer haftet bei Mängeln an einem Architektenhaus mit Werksvertrag? …
- … Antwort: Grundsätzlich haftet der Architekt als Auftragnehmer für …
- … Antwort: Der Bauherr hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Architekt muss die Mängel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, …
- … Antwort: Die Insolvenz des Fliesenlegers ändert nichts an der Gewährleistungspflicht des Architekten. Der Bauherr kann seine Ansprüche weiterhin gegenüber dem Architekten …
- … Frage: Was ist eine Schlichtungsstelle der Architektenkammer? …
- … Antwort: Eine Schlichtungsstelle der Architektenkammer ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Architekt …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Architektenkammer in diesem Fall? …
- … Antwort: Die Architektenkammer kann im Rahmen …
- … Schlichtungsverfahrens vermitteln. Zudem kann sie bei Verstößen gegen die Berufspflichten des Architekten disziplinarisch tätig werden. …
- … Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen, um die Ansprüche nicht zu verlieren. …
- … Architektenhaftung …
- … Die Verantwortlichkeit des Architekten für Planungs- und Bauüberwachungsfehler. …
- … Die Rolle der Architektenkammer bei Streitigkeiten …
- … Unterstützung und Schlichtung durch die Architektenkammer. …
- … Architekt haftet? – Auftrag & Bauüberwachung …
- … a) (eher unwahrscheinlich) Der Architekt hatte den Auftrag, Fliesen zu legen und hat den Friseur fliesen …
- … b) (sehr wahrscheinlich) Der Architekt ist mit Planung und Bauüberwachung beauftragt, hat die Fliesenarbeiten ausgeschrieben oder …
- … Dann hat der Architekt keinerlei Haftung für eine mangelhafte Verlegung, es sei denn er hätte …
- … Das einzige, bei dem den Architekten eine Mitschuld treffen könnte, wäre die Rechnungsprüfung, sofern er Abschläge …
- … Architektenhaus: Gewährleistung bei Fliesenmängeln im Werksvertrag …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Fliesenmängeln im Architektenhaus-Werksvertrag ist die Haftung komplex. Entscheidend ist, ob der Architekt …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fliesenmängel: Architekt haftet? – Auftrag & Bauüberwachung wird erläutert, dass die Haftung des Architekt …
- … für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine Schlichtungsstelle oder die Architektenkammer können ebenfalls bei der Klärung helfen. …
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