Kann Architekt auf eigene Regie bei Bauverzögerung Honorar verlangen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Kann Architekt auf eigene Regie bei Bauverzögerung Honorar verlangen
Hallo,
wir haben eine Baustelle, bei der sich verschiedene Arbeiten durch Handwerker verzögern.
Durch diese Verzögerung können wir die Fertigstellung nicht termingerecht einhalten.
Nun will unser Architekt in eigener Regie stundeweise sein Honorar verlagenen, da er ja angeblich ansonsten auch andere Bauleitungen übernehmen hätte könne, wenn wir den Bau termingerecht fertiggestellt hätten.
Darf der das Überhaupt?
wir haben eine Baustelle, bei der sich verschiedene Arbeiten durch Handwerker verzögern.
Durch diese Verzögerung können wir die Fertigstellung nicht termingerecht einhalten.
Nun will unser Architekt in eigener Regie stundeweise sein Honorar verlagenen, da er ja angeblich ansonsten auch andere Bauleitungen übernehmen hätte könne, wenn wir den Bau termingerecht fertiggestellt hätten.
Darf der das Überhaupt?
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§ 4a HOAI
Ein Anspruch ergibt sich eventuell aus § 4a HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der Architekt muss aber einige Hürden nehmen: "Verlängert sich die Planungs- und Bauzeit (Planungszeit, Bauzeit) wesentlich durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat". Es muss eine wesentliche Verlängerung eintreten und der objektüberwachende Architekt, der ja auch für die Termine und die Koordination mit in der Verantwortung ist, muss daran unschuldig sein. Eventuell können die zusätzlichen Kosten für den Architekten Schaden sein, den die verantwortlichen Firmen zu tragen haben. Aber auch das ist nicht so einfach dingfest zu machen.Weiterführende Links: