Kann Architekt auf eigene Regie bei Bauverzögerung Honorar verlangen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Kann Architekt auf eigene Regie bei Bauverzögerung Honorar verlangen

Hallo,
wir haben eine Baustelle, bei der sich verschiedene Arbeiten durch Handwerker verzögern.
Durch diese Verzögerung können wir die Fertigstellung nicht termingerecht einhalten.
Nun will unser Architekt in eigener Regie stundeweise sein Honorar verlagenen, da er ja angeblich ansonsten auch andere Bauleitungen übernehmen hätte könne, wenn wir den Bau termingerecht fertiggestellt hätten.
Darf der das Überhaupt?
  • Name:
  • Pamela
  1. § 4a HOAI

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ein Anspruch ergibt sich eventuell aus § 4a HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der Architekt muss aber einige Hürden nehmen: "Verlängert sich die Planungs- und Bauzeit (Planungszeit, Bauzeit) wesentlich durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat". Es muss eine wesentliche Verlängerung eintreten und der objektüberwachende Architekt, der ja auch für die Termine und die Koordination mit in der Verantwortung ist, muss daran unschuldig sein. Eventuell können die zusätzlichen Kosten für den Architekten Schaden sein, den die verantwortlichen Firmen zu tragen haben. Aber auch das ist nicht so einfach dingfest zu machen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN