Hallo liebe Forum-Teilnehmer!
Unser Architekt hat unseren Anbau geplant. Für Leistungsphase 1-4 hat er uns eine Rechnung über 6.500 € gestellt. Anschließend hat er mit Leistungsphase 5 begonnen, indem er uns die aktuelle Kostenschätzung und eine vorläufige Werksplanung ausgehändigt hat. Kostenpunkt 3.500 EUR
Da die Kostenschätzung ca. 50 % über unserem finanziellen Limit lag, mussten wir uns entweder damit abfinden unser Baumaßnahme zu vergessen, oder zumindest auf eigene Faust die tatsächlichen Kosten auszuloten. Die letztere Variante hat gesiegt, natürlich mussten wir uns auch von unserem Architekten verabschieden, da die weiteren Kosten von ca. 12.000 € definitiv den Rahmen gesprengt hätten.
Der Statiker hat die Statik etc. nah den Plänen 1:100 gefertigt, ebenso haben die Handwerker ihre Angebote nach diesen Plänen abgegeben. (Da haben wir uns über die Kosten der Leistungsphase 5 geärgert ...)
Als die Baumaßnahme nun im vollen Gange war und das Fundament ausgeschachtet wurde, ist den Maurern aufgefallen, dass der Altbestand des Hauses größer ist, als in den Plänen (1:50 - vorläufige Werksplanung) hinterlegt. Der Grund: Der Architekt hat sich nur die alten Zeichnungen des Hauses als Arbeitsgrundlage, nicht aber tatsächlich Maß genommen.
Die Konsequenz daaraus war, dass der Anbau vergrößert werden musste, um z.B. eine Flucht zwischen Alt- und Neubestand (Altbestand, Neubestand) auf der einen Haussite zu haben, analog der Zeichnungen des Architekten. Die Alternative wäre gewesen, den Anbau laut Plan zu bauen (in Relation kleiner zum Altbestand) und ggf. behördliche Konsequnzen zu risikieren, da die andere Optik dann so nicht genehmigt worden ist.
Durch die Vergrößerung des Anbaus musste die Statik neu berechnet werden. Der Statiker hat dafür Kosten von ca. 200 € (natürlich zurecht!) geltend gemacht.
Meine Frage: Muss ich als Bauherr diese Kosten zahlen, oder muss der Architekt (bzw. seine Versicherung) die Rechnung bezahlen, da ich mich auf seine Zeichnungen verlassen habe?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße, Sascha
Muss der Architekt Kosten für Überarbeitung des Statikers übernehmen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Muss der Architekt Kosten für Überarbeitung des Statikers übernehmen?
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Planungsmängel-Haftung
grundsätzlich haftet der Planer (Architekt, Statiker, Fachingenieure, etc.) für die Richtigkeit und Verwendbarkeit (d.h. insbesondere für die Genehmigungsfähigkeit) seiner Planungsleistungen. Ungut, wenn auch heute leider nicht unüblich, sind Ausschreibungen, die auf Planungen im Maßstab 1:100 beruhen, da diese zu ungenau (Planungen wie darauf basierende Ausschreibungen) sind. Oft sind Details vom Planer nicht in ausreichender Genauigkeit, wenn überhaupt, berücksichtigt und/oder geplant. Entsprechend undefiniert und wenig verlässlich (bspw. bzgl. der tatsächlichen Kosten) bleiben zumeist die folgenden Angebote der Gewerke, etc.
Dies nur nebenbei.
Eine komplette Statik Aufgrund der Genehmigungsplanung zu erstellen, halte ich, wenn auch dies wieder häufig nicht unüblich ist, für dumm. Üblicherweise wird von einem verantwortungsbewussten Tragwerksplaner eine grundlegende Statik auf der Basis der Entwurfspläne erstellt (die muss er auch, als vom Architekten hinzu zu ziehenden notwendigen (neben ggf. anderen) fachlich Beteiligten, wenn der Arch. die Statik nicht selbst erstellt (... en kann), bspw. bei einem einfachen Einfamilienhaus.
Dass eine Bauaufnahme als Grundlagenermittlung (LPH 1 nach HOAIAbk.) eines um-, anzubauenden Altbaus vorzunehmen ist, sollte ein Architekt schon wissen (erst recht in Kenntnis der Haftung). Problematisch ist nach meiner Erfahrung, dass die Bauherren (BH) heute oft die Kosten für solche Maßnahmen scheuen, und der Architekt (Planer), aus vielerlei Gründen (bspw. um den Auftrag nicht zu verlieren) - oft trotz Hinweis auf die Notwendigkeit, etc. - und ohne sich diesen Wunsch des BH und unter Hinweis auf die möglichen Folgen ggf. schriftlich bestätigen zu lassen, sich hierauf einlassen. Auch der Statiker kann sich nicht seiner Verantwortung entziehen.
Wen letzten Endes wirklich die Schuld trifft, entscheiden zumeist die Gerichte. Soweit sollte man es m.E. besser (Verfahrensdauer, Prozessrisiko, etc.) nicht kommenlassen.
Meine Empfehlung daher:
1. Suchen Sie das klärende und einigende Gespräch mit Ihrem Architekten, ggf. unter Einschaltung eines Mediators.
2. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen können, bleibt letztlich nur die
a) (technische) Überprüfung des Sachverhaltes durch einen Sachverständigen für Architektenhonorare und Architektenleistungen => Feststellungen etwaiger Mängel, etc., oder
b) (rechtliche) Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für privates Baurecht, oder
c) eine Kombination aus a) und b)
Bei b) besteht immer auch das Risiko, dass immer wieder gerne (auch von Seiten mehrerer Beteiligter prozessiert wird (ggf. auch berufsbedingt) ).
Mediation scheint mir vorab immer der bessere Weg, insbesondere, wenn beide Parteien sich auf einen sachverständigen Mediator einigen und dessen Vorschlag der Einigung als verbindlich akzeptieren.
MfG
R. Kaiser -
Moment mal ...
wenn es um das Fundament geht, sollte mal geklärt werden, ob es dem Architekten möglich war, OHNE Probeschachtung diesen "Fehler" zu vermeiden.
Wäre der Überstand nur bei einer Probeschachtung aufgefallen, sind die Kosten für diese als Sowieso-Kosten gegen die 200 € gegenzurechnen (wodurch bestenfalls eine Null, ggf sogar eine Ersparnis errechnet würde).
Sollte der Überstand erkennbar gewesen sein, sähe es anders aus. -
Probeschachtung?
Mmh, vielleicht reden wir aneinander vorbei, Herr Dühlmeyer - bin aber auch kein Fachmann (und weit davon entfernt ... ;) )
Es geht ja an sich nur um die Breite des Hauses. Das Haus an das angebaut wird ist ca. 1,00 Meter breiter, als in den früheren Bauplänen verzeichnet. Diese tatsächliche Breite hätte der Architekt ohne weiteres mit einem Zollstock messen können. (Als Bauherr habe ich mich allerdings auf die Zahlen des Architekten verlassen und diese dummerweise nicht kontrolliert.)
Durch die tatsächliche Breite des Altbestandes hatte ich allein schon erhöhte Baukosten iHv. ca. 2500 EUR, da der Anbau insgesamt vergrößert werden musste. Die Zusatzkosten des Statikers kommen jetzt noch obendrauf.
Meines Erachtens hätte der Architekt auch die Werkspläne mit dem Statiker mehrmals besprechen können, das falsche Aufmaß wäre doch immer die Grundlage dieser Gespräche gewesen, denn der Architekt wird ja nicht sagen: "Jetzt haben wir alles besprochen, jetzt nehmen wir mal das tatsächliche Maß! "
Ab wann ist also der Architekt in der Verantwortung?
Viele Grüße
Sascha -
Aversion gegen Ihren Architekten?
Mich beschleicht der Verdacht, Sie leben eine Aversion gegen Ihren Architekten aus und wollen ihm einen netten Abschiedsgruß in Form einer 200- €-Kostennote zukommen lassen.
Von mir würden Sie die 200 € nicht bekommen. Sie hätten mir erstens keine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt und zweitens der Schadensminderungspflicht nicht genügt. Sie hätten dem Statiker nämlich nichts bezahlen müssen:
HOAIAbk. § 5 (4): "Für Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten, darf ein Honorar nur berechnet werden, wenn die Leistungen im Verhältnis zu den Grundleistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand (Arbeitsaufwand, Zeitaufwand) verursachen und das Honorar schriftlich vereinbart worden ist". -
Sehe ich das richtig? Architekt verwendet falsches Maß aus Nachlässigkeit und das ist rechtens?
Architekt misst nicht nach, nimmt nur die Pläne, deren Gültigkeit er nicht überprüft und der BH soll dann auf den Kosten, die durch die Nachlässigkeit verursacht worden sind sitzen bleiben? Ist das so? -
welche Kosten?
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Upps, Beitrag 5 ist doppelt erfasst ... Sorry
Die Frage Stelle ich mir ja auch, Frau Gab-1542-För.
Es geht mir nicht darum, meinen Anbau am Ende durch Schadensersatzzahlungen etc. zu finanzieren. Dennoch möchte ich von einem Spezialisten, den ich ich gut bezahlt habe auch eine 100 %ige Lösung und Arbeitsgrundlage bekommen.
Ich gebe zu, dass uns unser Architekt durch seine Aussagen und Vorgehensweisen schon sehr geärgert hat. Dennoch haben wir seine Rechnungen auch ungekürzt überwiesen, wenngleich er uns im Vorfeld nie über diese Kosten informiert hat. (In meinem Job wäre das Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Kündigungsgrund, aber das ist ein anderes Thema).
Auch die Abschlagzahlung für bereits getätigte Arbeit in Höhe von ca. 75 % (3500 EUR) des Honorars der Leistungsphase 5 haben wir bezahlt, weil wir keine Lust hatten uns zu streiten. Und dann erfahren wir, dass die Pläne zum Teil falsch sind.
Ich frage mich da schon, ob dafür der gezahlte Preis / Honorar in Ordnung ist. Bei korrekter Messung hätten die zusätzlichen Kosten des Statikers vermieden werden können, die des Bauunternehmers sicherlich nicht, da hier 'nur' ein Mehraufwand für Material und Lohn im Raum steht.
Gruß, Sascha -
Habe mit Architekten gesprochen ...
Habe mit Architekten gesprochen und der meinte, dass das genaue Maß erst mit der eingearbeiteten Statik in die Werksplanung genommen worden wäre und dass er uns dieses im Vorfeld ja immer gesagt hat.
Letzteres kann ich nicht ausschließen, da unser Architekt viel geredet hat. Allerdings behauptet er auch, dass von Dingen gesprochen worden ist, die meine Frau und ich so definitiv nie wollten.
Naja, trotzdem leuchtet es mir nicht ein, dass man nicht schon zur Genehmigungsplanung das tatsächliche Maß nimmt, um Abstände zum Nachbarn einzuhalten oder Raumgrundrisse genau zu planen.
Es ist wirklich schade, dass unser bisher größter Baufrust durch die Person ausgelöst wurde, die unser Leben in diesem Bereich eigentlich erleichtern hätte sollen.
Viele Grüße
Sascha -
amtlicher Lageplan
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"wurscht" wie und warum
Es kann m.E. vorab erst einmal dahingestellt bleiben, welche Maßnahmen, wie zu ergreifen gewesen wären und wo genau das Problem und der Verursacher liegt.
Nach den Schilderungen des Fragestellers und den Erwiderungen zu den folgenden Beiträgen, liegt erst einmal ein Problem vor, dass für einen Planer, insbesondere denen, die sich mit Bauen im Bestand auskennen, ungewöhnlich erscheinen muss. M.E. und nach meiner Erfahrung ist es eine Grundleistung beim Bauen im Bestand (gleich was ein Bauherr nun als notwendig (auch hinsichtlich der Kosten) erachtet oder nicht und gleich, ob ein Architekt nun aus Nichtwissen etwas Wichtiges, hier nämlich die Bestandsaufnahme, wergisst, oder aber sich nicht traute den Bauherren, wegen der hierfür zu erwartenden Kosten auf die Notwendigkeit der Grundlage hinzuweisen und umfassend zu beraten).
1. Fakt scheint zu sein, dass ein Schaden entstanden ist.
ggf. bedarf es der Klärung
2. Ursache. Im zweiten Schritt ist der (ggf. die) Verursacher, bzw. der Umstand für den Fakt zu finden. (evtl. war der letztendliche Fakt unumgänglich)
3. die Schadensfeststellung erfolgt
4. eine Schadensbehebung sollte erfolgen (Haftung oder nicht)
MfG
Eine Klärung des konkreten Vorganges kann aus der Ferne sicherlich aber dennoch nicht erfolgen.
R. Kaiser -
Vielen Dank!
An dieser Stelle möchte ich mich erst einmal herzlich für die Antworten und die Diskussion bedanken!
Zur Richtigkeit des amtlichen Lageplans kann ich nicht viel sagen. Fakt ist nur, dass wir nie darüber gesprochen haben, dass der tatsächliche Bestand breiter sein kann als auf den Plänen (welche Pläne auch immer) gezeichnet. Ansonsten hätte sich mein gesunder Menschenverstand eingeschaltet, und ich hätte zur genauen Raumplanung die tatsächlichen Maße schon für die Entwurfsplanung gefordert. Naja, ...
Das ein größerer Anbau auch mehr Geld kostet ist nicht das Thema. Es geht mir wirklich nur um die vergleichsweise geringen Kosten des Statikers, die aufgund der erforderlichen Neuberechnung angefallen sind. Hätten wir im Vorfeld ein korrektes Maß gehabt, wäre die Statik auch sofort korrekt gewesen und die Anpassung (und derren Kosten) nicht notwendig.
Viele Grüße
Sascha
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