Honorar für Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bei Änderung des Bebauungsplanes und Veränderungssperre
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Honorar für Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bei Änderung des Bebauungsplanes und Veränderungssperre

Ein ausgefallenes Einfamilienhaus in Bayern / Grünwald wurde bei der Voranfrage bei der Gemeinde positiv beschieden. Das Einfügungsgebot wurde laut Landratsamt eingehalten und der Bürgermeister verzichtete auf sein Vetorecht. Nach ganz genauer Detailplanung wurde der Bauantrag jedoch von der Gemeinde diesmal 6:7 abgelehnt trotz Empfehlung der Gemeinde der Zusage. Das Landratsamt ersetzte das Einvernehmen nach minimalen technischen Änderungen. Daraufhin wurde der Gemeinderat einberufen, welcher nun nur für dieses Grundstück einen neuen Bebauungsplan beantragte und eine Veränderungssperre durchsetzte. Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass wir auf unserem Entwurf beharren, jedoch zu Detailzugeständnissen bereit sind und Schadensersatzforderungen geltend machen werden. Der Architekt möchte nun für Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung 42000 €.
IST dies JURISTISCH KORREKT, ODER BEKOMMT ER DAS HONORAR erst WENN DER Bauantrag Niedrigenergiehaus (NEH)MIGT IST?
  • Name:
  • Mayer
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