Wer muss den Schallschutznachweis bezahlen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Wer muss den Schallschutznachweis bezahlen?
Hallo Zusammen
Da wir in NRW ein Zweifamilienhaus bauen, muss ein Schallschutznachweis für die Zwischendecke eingereicht werden.
Ich war davon augegangen, dass unsere Architektin dafür zuständig ist, da im Architektenvertrag als Leistung der Bauantrag aufgeführt ist und ich dachte, dass der Schallschutznachweis dazu gehört. Im Architektenvertrag steht aber, dass der von der Hausbaufirma zu erbringen ist.
Die Hausbaufirma meint dazu: "klar, machen wir, kostet 300,-. " Die müsste ich dann zahlen.
Im Hausvertrag wird explizit nur der Statik- und Wärmeschutznachweis als Vertragsgegenstand erwähnt.
Kann mich wer aufklären, ob ich das wirklich noch selber zahlen muss, obwohl ich sowohl der Architektin als auch der Hausfirma eh schon ziemlich viel Geld gegeben habe?
Danke und schöne Grüße
Stephan Kornberger
Da wir in NRW ein Zweifamilienhaus bauen, muss ein Schallschutznachweis für die Zwischendecke eingereicht werden.
Ich war davon augegangen, dass unsere Architektin dafür zuständig ist, da im Architektenvertrag als Leistung der Bauantrag aufgeführt ist und ich dachte, dass der Schallschutznachweis dazu gehört. Im Architektenvertrag steht aber, dass der von der Hausbaufirma zu erbringen ist.
Die Hausbaufirma meint dazu: "klar, machen wir, kostet 300,-. " Die müsste ich dann zahlen.
Im Hausvertrag wird explizit nur der Statik- und Wärmeschutznachweis als Vertragsgegenstand erwähnt.
Kann mich wer aufklären, ob ich das wirklich noch selber zahlen muss, obwohl ich sowohl der Architektin als auch der Hausfirma eh schon ziemlich viel Geld gegeben habe?
Danke und schöne Grüße
Stephan Kornberger
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egal was
du im laufe deines Lebens alles anschaffst, im Preis enthalten sind immer die Entwicklungskosten. bei einem gebrauchsgegenstand, der in 1000-facher Stückzahl auf den Markt kommt, sind die Entwicklungskosten je Stück natürlich geringer, als bei einem individuell geplantem Haus.
den schallschutznachweis zahlt der Bauherr. wenn er im Planungsvertrag nicht enthalten war, hätte man vielleicht vorher nachfragen sollen, was das kostet. Ich gehe aber einmal davon aus, dass diese kosten sowieso entstanden wären, da ja auch ein Architekt eine Leistung erbringt, die honoriert wird.