Hallo,
können Sie uns bitte mitteilen, was für ein Honorar ein vom Gericht bestellter Wertguachter verlangen kann? Wert des Grundstückes soll sich auf 288.900,-, des Hauses auf 183.805,- und ein Wohnrecht auf 50.000,- belaufen. Des weiteren ist die Frage, inwieweit ein Nießbrauchrecht angerechnet werden kann?
Das Haus steht in Königstein/Taunus (Stadtteil Mammolshain).
Vielen Dank für eine Antwort.
Wertgutachten Einfamilienhaus - Kosten für den Gutachter
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Wertgutachten Einfamilienhaus - Kosten für den Gutachter
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Vergütung
Ein Gerichtsgutachter erhält kein Honorar, sondern eine Vergütung (Entschädigung) nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (Justizvergütungsgesetz, Entschädigungsgesetz)). Diese erfolgt auf Stundenbasis. Der Stundensatz für Wertermittlungen ist 75,00 €/h, sofern kein anderer Satz beantragt wird. Da Rechte zu bewerten sind, ist die Aufgabenstellung als schwierig, d.h. zeitaufwändig einzustufen. In den Zeitaufwand fließen auch das Studium der Gerichtsakte, Vorbereitung und Durchführung des Ortstermins, Entwurf, Diktat und Korrektur des Gutachtens mit ein. Neben diesem Aufwand werden auch Nebenkosten entschädigt (Fahrtkosten, Kopien, Fotos, etc.). Zu einer Kostenschätzung müssten mehr Angaben vorhanden sein (z.B. Beweisbeschluss, Gerichtsakte).
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