wer weiß wonach genau das Architektenhonorar berechnet wird
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
wer weiß wonach genau das Architektenhonorar berechnet wird
wird es nach dem eingeschätzten Endpreis berechnet oder nach der Summe die überbleibt wenn wir unsere Eigenleistungen rausgenommen haben? wie kann man das selber berechnen?
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Honorarrechner
Berechnen kann man das Honorar hier:Eigenleistungen werden nicht abgezogen, sondern mit ortsüblichen Preisen bei den anrechenbaren Kosten angesetzt, siehe § 10 (3) HOAI.
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Grundsätzliches ...
Moin,
meinem Vorredner ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Da wurde bereits alles gesagt.
Aber: Was ich immer wieder lese ist, dass Eigenleistungen oder Abspeckmaßnahmen zu Lasten des Architekten gehen sollen. Führt man den Gedanken zu Ende, ist eigentlich klar, dass das gar nicht sein kann:
Annahme: Architekt schätzt Kosten und ermittelt daraus sein Honorar. Bauherr meldet Eigenleistungen an und mindert das Honorar um eben diesen Betrag und fühlt sich dazu berechtigt. Denkt man weiter, so könnte es doch sein, dass ein Bauherr alle Leistungen in Eigenregie unternimmt, somit wäre das Architektenhonorar, nach dieser Annahme, exakt 0,00 €.
Oder der Bauherr beschließt nicht zu bauen, somit Bausumme 0,00 EUR, somit Honorar 0,00 €.
Logischer Schluss: Es gilt die Kostenschätzung als Berechnungsgrundlage.
Aber: Wenn später EL erbracht werden, kann sicher die Leistungsphase 6+7 (LVAbk. und Vergabe) anteilig gekürzt werden, da diese Leistungen ja tatsächlich nicht erbracht werden.
Gruß
Thomas -
Was ich schon immer mal fragen wollte, wie ...
Was ich schon immer mal fragen wollte,
wie bekommt man einen Architekten dazu auf die Kosten zu achten (nicht billig, sondern preiswert zu bauen). Wenn ich die Rechnung richtig verstehe, bekommt der Architekt mehr wenn der Bau teurer wird. Wie bekomme ich Ihn als Laie also dazu z.B. das gleichwertige preiswertere Baumaterial zu nehmen.
Gruß
Karsten -
Kostengünstig Bauen
Info für Herrn Zänkert,
ganz einfach, mit einer Vereinbarung im Vertrag.
Erfolgshonorar wenn der Bau gleichwertig bleibt aber günstiger wird.
Mit freundlichen Grüßen -
Kostenschätzung, Kostenberechnung, Erfolgshonorar
Zu den Begriffen
Die Kostenschätzung basiert auf Erfahrungswerte des Architekten bezogen auf Kubikmeter umbauten Raum, bzw. Quaradmeter Geschossflächen, mehr nicht.
Ob der Architekt für eine Kostenberechnung, die mit dem Entwurf vorzulegen ist, genauer rechnet, bleibt oft sein Geheimnis. Ich würde als Bauherr im Architektenvertrag fixieren, dass für die Kostenberechnung Massenermittlungen erfolgen und die Kosten aller Gewerke einzeln aufgelistet werden. Nur so ist später ein Vergleich mit den Vergabeergebnissen möglich. Und nur dann lohnt es sich über ein Erfolgshonorar nachzudenken. Zusätzlich bräuchte man dann ein Raumbuch, in dem alle Qualitäten präzise festgehalten werden. D.h. so einfach ist es nicht mit dem Erfolgshonorar. Abzüge wegen Mängel müssten das auch das Budgetziel mindern, damit wird aber die Nichtsehen von Mängeln zum Eigeninteresse des Architekten. Durchgestaltete Vereinbarungen für ein Erfolgshonorare nähern sich dem Generalunternehmer-Vertrag.
Besser erscheint mir, wenn der Bauherr darauf dringt, dass der Architekt ihm monatlich ein sorgfältige fortgeschriebene Kostenverfolgung vorlegt.
Zusammengefasst: der Bauherr sollte nicht am Honorar sparen, sondern die geforderten Leistungen fixieren, die HOAIAbk. ist hier leider zu dünn. -
Vorsicht
ich möchte vermerken, dass alle Gewerke ausgeschrieben werden sollten. Die Menge der Eigenleistung ist genauer zu erfassen (einige merken erst anhand des LVAbk.'s was sie alles ausführen müssen) und sollten die Eigenleistungen (warum auch immer) nicht ausgeführt werden können, ist schneller ein Angebot einzuholen.
Ansonsten sind Eigenleistungen eher ein Grund zur Honorarerhöhung, weil Fragen zur Ausführung vorprogrammiert sind (Mehraufwand).
Gruß
Heiko Nielson
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