Bürgschaft vom Bauträger verlangen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Bürgschaft vom Bauträger verlangen
Hallo,
wir werden dieses Jahr über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte bauen lassen.
Der Notartermin steht kurz bevor und den Kaufvorvertrag liegt uns auch vor.
Meine Frage wäre, kann man von seinem Bauträger eine Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft (Ausführungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft) verlangen?
Danke Gruß Bernie
wir werden dieses Jahr über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte bauen lassen.
Der Notartermin steht kurz bevor und den Kaufvorvertrag liegt uns auch vor.
Meine Frage wäre, kann man von seinem Bauträger eine Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft (Ausführungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft) verlangen?
Danke Gruß Bernie
-
Wenn
Bauträgermaßnahme, dann lassen Sie nicht bauen, sondern Sie sind Käufer (einer noch zu erstellenden Doppelhaushälfte). Vertragserfüllungsbürgschaft können Sie fordern. Und wenn Sie schon dabei sind, denken Sie auch über eine Gewährleistungsbürgschaft nach. Für beides entstehen Kosten über die Sie mit dem Bauträger ebenfalls verhandeln können/müssen. -
Und im Gegenzug wird der
GU/Bauträger oder wer auch immer wird von IHNEN eine Bürgschaft oder wie auch immer das heißen mag verlangen, dass SIE bezahlen können. In der maximalen Stufe soweit, dass er direkt von Ihrer Bank das Geld bekommt.
Fazit: Kostet beide Seiten Geld. Sie wollen den "Konkurs" absichern, er möchte die sog. "1/3 Finanzierung" absichern. Beide haben recht. Beide müssen sich auf etwas einigen. WIN-WIN-Lösung