Hallo Forum,
benötige Eure Hilfe:
1- Zu welchem Zeitpunkt kann / muss der Architekt seine eigene Honorar SR stellen?
2- Was ist, wenn die SR gestellt wurde, jedoch noch Mängel der beteiligten Baufirmen offen sind (die SR dieser Firmen sind jedoch bereits bezahlt), Bspw. : Klingelanlage noch nicht funktionsfähig, für die der Architekt die Bauleitung inne hatte.
3- Wieviel kann / sollte man dann hier bei der Bezahlung der SR zurückhalten?
4- wie lange (Zeitrahmen) hat man normalerweise für die Bezahlung der SR Zeit?
5- Was wären die notwendigen nächsten Schritte aus Bauherren Sicht gegenüber dem Architekten.
Bin für jede Info dankbar.
Vielen Dank
D. Wagner
Rosenheim
Bezahlung SR Architekt (= Bauleiter) trotz Mängeln (Bayern)
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Bezahlung SR Architekt (= Bauleiter) trotz Mängeln (Bayern)
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Die Honorarschlussrechnung des Architekten
wird (sofort) fällig, wenn dessen Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und seine Honorarschlussrechnung (prüffähige ~) vorgelegt wird.
Ihr Fall erscheint m.E. nicht ganz durchsichtig und in Teilen widersprüchlich. Zum einen teilen Sie mit, dass bspw. Ihre Klingelanlage "noch nicht funktionsfähig" ist (ich setzte voraus Ihr Architekt hat die Leistung des Elektrikers mit Protokoll abgenommen), zum anderen haben Sie aber (ggf. vorbehaltslos) die Schlussrechnung des Elektrikers (für eine mängelbehaftete Leistung) bereits bezahlt.
Grundsätzlich kann Ihr Architekt seine Schlussrechnung für die Bauleitung erst stellen (auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen), wenn auch die Überwachung der Mängelbeseitigung (Mängelverfolgung) bspw. der Klingelanlage abgeschlossen ist und keine Mängel mehr vorhanden sind. Allerdings kann er stets angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Und, anderes kann schriftlich vereinbart werden. Ist die Kostenkontrolle erfolgt, so dürfte i.A. keine allzu große Honorarforderung für die Mängelverfolgung (s.o.) als Abzug auf die Schlussrechnung anfallen.
Falls Sie Bedenken über die Voraussetzungen zur Stellung der Schlussrechnung durch Ihren Architekten haben und sich nicht anderweitig mit Ihrem Architekten einigen können, möchte ich Ihnen empfehlen die Schlussrechnung durch einen Sachverständigen für Architektenhonorare/Architektenleistungen überprüfen zu lassen. Eine erste Information hierzu erhalten Sie auch sicherlich durch die Architektenkammer in München. Es sind aber jedenfalls alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.
Zu Punkt 5- möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein offenes Gespräch (auch Bedenken außern), falls die Vertrauensbasis noch nicht dahin ist, meist Wunder wirkt.
MfG
Ralph Kaiser -
Hallo Herr Kaiser, danke für die schnelle Info: ...
Hallo Herr Kaiser,
danke für die schnelle Info:
Was sind denn "auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen" an die Sie gedacht haben?
Bitte nochmal um kurze Info.
Danke -
Die Kostenkontrolle, ...
d.h. ein Vergleich der Angebotssummen (Kostenanschlag) mit den Rechnungssummen, stellt bspw. eine solche Leistung dar, wie auch die Aufstellung von Gewährleistungsübersichten, etc.
Entscheiden ist aber in jedem Fall, was Sie mit Ihrem Bauleiter vertraglich vereinbart haben. So sind bspw. Grundleistungen (bspw. der Kostenanschlag) nach HOAIAbk. nicht zu erbringen, wenn diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, also der Vertrag nur in Anlehnung an die HOAI geschlossen wurde. Entscheidend bleibt aber jedenfalls der werkvertraglich geschuldete Erfolg, also ein mängelfreies Objekt. Fraglich bleibt allerdings, ob untergeordnete Anlagenteile, wie hier die Klingelanlage, mängelbehaftet sein können, ohne den o.g. Erfolg zu beeinträchtigen, was allenfalls rechtlich zu entscheiden wäre.
Also, ohne Kenntnis der vertraglichen Vereinbarung im konkreten Fall, kann Ihnen keine verbindliche Auskunft erteilt und keine wirkliche Lösung Ihres "Problems" mit dem Bauleiter geboten werden.
MfG
Ralph Kaiser -
Wo finde ich die Info
Hallo Herr Kaiser,
danke für die schnelle Info. WO findet man ALLE mit/bis zur SR zu erbringenden Leistungen: HOAIAbk.🔴 Wäre über einen Hinweis sehr dankbar.
D. Wagner
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- … detailliert erläutern. Bei Unklarheiten suchen Sie rechtlichen Rat, wie im Beitrag Architektenhonorar: Eigenleistungen mindern nicht den Honoraranspruch empfohlen. …
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- … und Pläne erstellt wurden, bevor der Bauantrag zurückgezogen wurde. Im Beitrag Architektenvertrag: Konkludentes Verhalten bei Planung wird dies näher erläutert. …
- … ohne vorherige Planung durch einen Architekten bergen Risiken, wie im Beitrag Bauplanung: Risiken von Angeboten ohne Architektenleistung dargestellt. Es ist unvernünftig, von Handwerkern eine detaillierte Planung …
- … ein Honoraranspruch besteht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Der Beitrag Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten gibt Hinweise, wie Sie vorgehen können, …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vernachlässigt Bauprojekt: Was tun? Tipps zu Rechten, Pflichten & Vorgehen
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- … über einem Jahr ein Einfamilienhaus. Wir haben zu diesem Zweck einen Architekten nach HOAIAbk. mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt. …
- … der Baustelle weitergeht? Und wie sieht es mit der noch ausstehenden Bezahlung des Architekten aus, müssen wir ihm wirklich die komplette Summe …
- … bezahlen, obwohl er uns so hängen lässt? Leider wurde im Architektenvertrag keine Bauzeit festgehalten, er sagte damals nur, dass er von etwa 9 Monaten ausgeht. Da mein Mann den ganzen Tag arbeiten muss und ich mich um unsere Töchter kümmere, kann ich natürlich auch nicht so viel selber erledigen. Wir versuchen mit einigen Handwerkern abzustimmen wie es weitergeht, aber da nun unterschiedliche Gewerke sich miteinander abstimmen müssten, wollen die Handwerker dies auch lieber mit unserem Bauleiter, dem Architekten, abstimmen. Wir überlegen, ob wir einen Anwalt einschalten sollen, …
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- … (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt haben, ist er zur umfassenden Betreuung Ihres Bauprojekts verpflichtet. …
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- … Die Objektüberwachung (Bauleitung) ist eine der wichtigsten Aufgaben des Architekten. Sie umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Handwerker, …
- … Welche Rechte habe ich, wenn der Architekt seine Pflichten nicht erfüllt? …
- … Schadensersatz und unter Umständen das Recht zur Kündigung des Architektenvertrags. Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. …
- … Kann ich den Architektenvertrag einfach so kündigen? …
- … Eine Kündigung des Architektenvertrags ist …
- … ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, beispielsweise wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt. …
- … hat sie für meinen Architektenvertrag? …
- … Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt fest, welche Leistungen in den …
- … Grundlagenermittlung (LPAbk. 1) bis zur Objektbetreuung (LP 9). Sie haben den Architekten mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt. …
- … den Architekten? …
- … Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, wenn der Architekt seine Pflichten nicht erfüllt, Baumängel auftreten oder Streitigkeiten mit Handwerkern …
- … Kann ich einen anderen Architekten beauftragen, wenn der ursprüngliche Architekt seine Arbeit nicht macht? …
- … Sie können einen anderen Architekten beauftragen, wenn der ursprüngliche Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Die Kosten für den neuen Architekten können Sie unter Umständen als Schadensersatz vom ursprünglichen Architekt …
- … des Architektenvertrags. …
- … Architekt vernachlässigt Bau – Fristen setzen & Beweise sichern! …
- … ist zwar nicht bei Ihnen direkt anwendbar, denn dazu hätte der Architekt sie mit Ihnen vereinbaren müssen, aber das BGBAbk. gilt etwa sinngemäß. …
- … Auch ein Bauingenieur kann seine Arbeit fortsetzen. Es muss kein Architekt sein. …
- … Leistungsphase 9 vereinbaren die Architekten sehr ungern. Viel Arbeit und Verantwortung, wenig Geld. …
- … Bauüberwachung LPH 8 – Architekt haftet: Auftrag entziehen! …
- … Der Architekt ist dabei in der Haftung. Sie sollten dem Architekt diesen Auftragsteil …
- … Dabei müssen Sie unterscheiden unter den vom Architekt geplanten Gewerken und dem Restausbau. Dabei sollten Sie Termine und Kosten …
- … Vermutlich ist es aus Vertragsgründen aber notwendig, dem Architekten Gelegenheit zu geben, Schlechtleistungen zu beheben und die Bauüberwachung doch ordentlich zu erbringen. …
- … Architekt vernachlässigt Bauprojekt – Rechte, Pflichten & Vorgehen …
- … Bauprojekts durch den Architekten ist eine detaillierte Dokumentation unerlässlich. Setzen Sie klare Fristen und ziehen Sie in Erwägung, einzelne Leistungsphasen, wie die Bauüberwachung (LPH 8), separat zu vergeben. Achten Sie auf die Einhaltung von Terminen und Kosten, um Ihre Rechte gemäß Bauvertrag und HOAIAbk. zu wahren. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architekt vernachlässigt Bau – Fristen setzen & Beweise sichern! sind telefonische Vereinbarungen …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauüberwachung LPH 8 – Architekt haftet: Auftrag entziehen! betont, dass der Architekt für Schlechtleistungen in der Bauüberwachung (LPH 8) haftet. Es wird …
- … empfohlen, dem Architekten diesen Auftragsteil zu entziehen und separat zu vergeben, insbesondere wenn die vorherigen Leistungsphasen 1-7 mangelhaft ausgeführt wurden. Dies ermöglicht eine bessere Kontrolle über Termine und Kosten. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Architektenvertrag und die erbrachten Leistungen. Setzen Sie dem Architekten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag: Wer ist Antragssteller, Gebührenzahler & Empfänger der Baugenehmigung?
- … Bauantrag, Antragssteller, Gebühren, Baugenehmigung, Bauamt, Architekt, Zahlungspflichtiger …
- … Baurecht, Architektur, Bauantrag, Behörden …
- … Wenn ich einen Architekten beauftragen würde, …
- … Wenn Sie einen Architekten beauftragen, sind folgende Punkte bezüglich des Bauantrags zu beachten: …
- … Antragssteller: In der Regel sind Sie als Bauherr der Antragssteller. Der Architekt unterstützt Sie bei der Erstellung und Einreichung des Bauantrags. …
- … Ihnen als Bauherr zugesandt, oft aber auch in Kopie an den Architekten. …
- … Es ist wichtig, dass diese Punkte klar im Architektenvertrag …
- … ? Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Architektenvertrag eindeutig. …
- … Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.Verwandte Begriffe: Architekt, Bauunternehmer, Bauleiter …
- … Architekt …
- … Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, …
- … berät den Bauherrn in allen Fragen des Bauens.Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt …
- … Der Zahlungspflichtige ist die Person, die für die Bezahlung der Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit einem Bauantrag verantwortlich ist. …
- … der Regel ist dies der Bauherr, der sich jedoch durch einen Architekten vertreten lassen kann.Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bevollmächtigter …
- … das Bauamt ist in erster Linie der Bauherr als Antragssteller. Der Architekt kann jedoch als bevollmächtigter Vertreter fungieren. …
- … Frage: Kann der Architekt die Baugenehmigung in meinem Namen entgegennehmen? …
- … Architekten eine entsprechende Vollmacht erteilen, kann er die Baugenehmigung in Ihrem …
- … haftet der Bauherr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Bauantrags. Der Architekt haftet jedoch für Fehler, die er bei der Erstellung des Antrags …
- … Frage: Was bedeutet es, wenn der Architekt "bauvorlageberechtigt" ist? …
- … Antwort: Ein bauvorlageberechtigter Architekt ist berechtigt, Bauanträge zu erstellen …
- … setzt in der Regel eine entsprechende Qualifikation und Eintragung in die Architektenkammer voraus. …
- … Architektenvertrag …
- … Regelt die Leistungen und Verantwortlichkeiten des Architekten. …
- … Bauantrag: Architekt als Vertreter – Haftung & Verantwortung …
- … Der Architekt …
- … 💡 Kernaussagen: Der Bauherr ist grundsätzlich der Antragssteller beim Bauantrag. Der Architekt agiert als Vertreter des Bauherrn. Die Baugenehmigung wird dem Bauherrn zugestellt, …
- … dieser ist auch für die Gebührenzahlung verantwortlich. Die sorgfältige Auswahl des Architekten ist entscheidend, da dessen Handeln direkt den Bauherrn betrifft. …
- … Hinweis: Der Architekt haftet nicht, solange er innerhalb seiner Vertretungsmacht agiert, wie im Beitrag Bauantrag: Architekt als Vertreter – Haftung & Verantwortung erläutert wird. Fehler des Architekt …
- … treffen den Bauherrn. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl des Architekten. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Wählen Sie Ihren Architekten sorgfältig aus, da dieser …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger-Bilanz prüfen: Risiken erkennen, Insolvenz vermeiden? Expertenrat
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Widerrufsrecht bei Bauverträgen: Was Architekten & Handwerker beachten müssen?
- … Widerrufsrecht: Architekten/Handwerker-Pflichten …
- … Widerrufsrecht bei Bauverträgen: Welche Pflichten haben Architekten und Handwerker? Was passiert, wenn der Kunde zurücktritt? Jetzt …
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- … Widerrufsrecht bei Bauverträgen: Was Architekten & Handwerker …
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- … Fehlt der Hinweis auf deb Widerruf, hat der Architekt, oder Handwerker ein Problem ... …
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- … Regel zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer geschlossen. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
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- … die Planung und Überwachung eines Bauvorhabens durch einen Architekten zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten des Architekten und des Bauherrn. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, HOAIAbk.. …
- … erbrachten Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen für Architekten und Handwerker führen, insbesondere wenn bereits umfangreiche Arbeiten erbracht wurden. …
- … Frage: Gilt das Widerrufsrecht auch für Architektenverträge? …
- … Ja, das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für Architektenverträge, sofern …
- … Frage: Können Architekten und Handwerker das Widerrufsrecht ausschließen? …
- … Haftungsrisiken für Architekten und Handwerker …
- … Möglichkeiten für Betrug. Wer Leistungen abfordert und annimmt und später die Bezahlung unter Hinweis auf die fehlende Widerspruchsfrist verweigert begeht Betrug. …
- … Widerrufsrecht bei Bauverträgen: Architekten & Handwerker …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Architekten und Handwerker sollten sich umfassend über das Widerrufsrecht informieren und …
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- … Wenn ein Architekt den Vertrag aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses kündigt, ist die Situation …
- … Zunächst ist zu klären, ob die Kündigung des Architekten berechtigt ist. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn …
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- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die …
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- … Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben regelt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … WerkvertragEin Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Dienstvertrag …
- … Frage: Welche Gründe berechtigen einen Architekten zur Kündigung? …
- … Ein Architekt kann kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis irreparabel …
- … Frage: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Architekt unberechtigt kündigt? …
- … Ja, bei einer unberechtigten Kündigung durch den Architekten …
- … ab und kann beispielsweise die Kosten für die Beauftragung eines neuen Architekten umfassen. …
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- … Bei einer berechtigten Kündigung hat der Architekt Anspruch auf Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen. Bei einer unberechtigten Kündigung kann der Honoraranspruch reduziert oder ganz ausgeschlossen sein. …
- … Frage: Wie finde ich einen neuen Architekten? …
- … Sie können sich an Architektenkammern oder Berufsverbände wenden, …
- … um qualifizierte Architekten in Ihrer Region zu finden. Achten Sie auf Referenzen und Erfahrungen des Architekten im Hinblick auf Ihr Bauvorhaben. …
- … Frage: Was ist, wenn ich mit der Leistung des Architekten unzufrieden war? …
- … Wenn Sie mit der Leistung des Architekten …
- … unzufrieden waren, sollten Sie dies dokumentieren und dem Architekten mitteilen. Dies kann bei der rechtlichen Bewertung der Kündigung eine Rolle spielen. …
- … Frage: Kann ich den Architekten verklagen? …
- … Architektenvertrag kündigenInformationen zu den Gründen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags durch den Bauherrn. …
- … ArchitektenhaftungWann haftet ein Architekt für Fehler und Schäden? …
- … Architektvertrag Kündigung: Rechtliche Aspekte & Folgen …
- … Kündigung des Architektenvertrages …
- … so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz hatten und auch haben. Wir möchten jedoch gern, dass ein zweiter Fachmann sich die Ausführungspläne nochmal ansieht und sich eine weitere Meinung bildet, da wir bereits in der Vergabephase von einigen Baufirmen zu hören bekommen haben, dass manche Dinge nicht ganz so zu realisieren sind oder andere Materialen genutzt werden müssen. Wir sprechen sicherlich nicht von riesen großen Abweichungen, aber ich kann sie als Laie nicht bewerten. Unsererseits liegt derzeit nur ein Angebot eines Sachverständigen vor, welchen wir nach belieben auf Stundenbasis hinzuziehen können. Er übernimmt somit keine Bauleitung wie in der LPAbk. 8. Sofern wir aber möchten, würde er uns auch bei den Abnahmen begleiten. Diese wurde unsererseits dem Architekten so eröffnet. Dieser empfindet dies als Vertrauensbruch und meinte, …
- … Nur muss ich mich fragen, ob es normal ist, dass ein Architekt so handelt, wenn man einen zweiten Mann darüber gucken lässt. Was …
- … ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller (Ihnen) jederzeit gekündigt werden (§ 649BGB). Dafür wird dann ein Teil der Vergütung fällig. …
- … Der Werkunternehmer/ Architekt kann den Vertrag nicht so einfach kündigen. Er braucht dafür …
- … aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Dafür muss dem Architekten die Fortführung des Vertrages unzumutbar sein. Die Gründe werden durch …
- … ist mir als Grund bisher nicht bekannt. Wichtige Gründe wären, keine Bezahlung, wüste Beschimpfungen etc. …
- … Stelle leichte Sorgen machen, warum der Architekt so reagiert. Es kann aber auch sein, dass es sich nur um gekränkten Stolz handelt. …
- … Was soll denn das, wenn der Architekt ordnungsgemäß gearbeitet hat, dann hat er doch nichts zu befürchten. …
- … Architekt Kündigung: Dank für Antworten & weitere Vorgehensweise …
- … Architekt Kündigung: Umgang mit schwierigen Architekten …
- … Architekt Kündigung: Kritische Bedenken & nächste Schritte …
- … Architekt kündigt Vertrag: Rechte, Pflichten & Alternativen …
- … 💡 Kernaussagen: Ein Architekt kann …
- … bei Vertrauensverlust kündigen, z.B. durch Hinzuziehung eines Sachverständigen. Die Kündigung des Architektenvertrags hat Auswirkungen auf Honoraransprüche und Bauzeit. Es ist wichtig, die …
- … Kündigung zu prüfen und Alternativen zu suchen. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte transparent sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Problemen kann …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Vertrauensverlust Architekt: Sachverständiger als Kündigungsgrund? wird diskutiert, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen einen …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektvertrag Kündigung: Rechtliche Aspekte & Folgen verweist auf eine externe Quelle …
- … mit weiteren Informationen zur Kündigung von Architektenverträgen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Kündigung des Architektenvertrags sorgfältig und suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat. Klären Sie …
- … offene Fragen mit dem Architekten und suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung. Informieren Sie sich über alternative Architekten und holen Sie Angebote ein. Beachten Sie die Hinweise …
- … im Beitrag Architekt Kündigung: Kritische Bedenken & nächste Schritte bezüglich der weiteren Vorgehensweise. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Umbau: Muss ich zahlen? Prüfung, Rechte & Vorgehen
- … umfasst sowohl öffentliches als auch privates Baurecht. Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Handwerkerrecht, Architektenrecht. …
- … Unternehmer will schon für lau auf Ämter rennen um dem Bauherren Architektenhonorar zu sparen, wenn letztlich nicht mal ein Auftrag rausspringt?! …
- … sollten dazu lernen und von Anfang an derartige Planungsleistungen an einen Architekt und/oder Statiker abgeben, der separat abrechnet. …
- … Leider ist es zur (und-) Sitte geworden, den teuren Architekt zu umgehen und den ausführenden Firmen die Planung vor bzw. im …
- … Jeder Bau im Bestand trägt ungleich hohe Risiken, die sich der Architekt im Sinne der HOAIAbk. mit einem Aufschlag vergüten lässt. Der Unternehmer …
- … ja Fotos musste ich selber schießen weil deren Kamera nicht ging) Architekt war auch nie Vorort und ein Statiker auch nicht. Mir wurde …
- … Alternative: Architekt für Planung & Kostenseite beauftragen …
- … Dann würde die Anfrage bei der Stadt einmal bezahlt (an den Architekt) und die Angebote wären sicher kostenlos (weil der Planer weiß, dass …
- … sollte eine Vereinbarung über die Kosten getroffen werden. Die Beauftragung eines Architekten kann sinnvoll sein, um sowohl die planungsrechtliche als auch die …
- … für einen Kostenvoranschlag vorab angekündigt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Bezahlung. …
- … HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es ist wichtig zu klären, ob und in …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik nach Bauträger-Insolvenz: Wer zahlt Rechnung? Nutzungsrecht?
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