Rechnungsoffenlegung Bauträger vs. Subunternehmer: Festpreisvereinbarung rechtens? Kostenkontrolle
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Rechnungsoffenlegung Bauträger vs. Subunternehmer: Festpreisvereinbarung rechtens? Kostenkontrolle
Die Subunternehmen (z.B. der Tischler der Haustür) gibt uns keine Auskunft über den angefallenen Rechnungsbetrag, da der Vertrag mit dem Bauträger geschlossen wurde und nicht mit uns. Unser Bauträger nennt uns auch keine Beträge, sondern teilt uns lediglich mit, dass die Haustür zum vereinbarten Preis kostenneutral wäre. Wir haben keinen Einblick in die Kosten und vermuten, dass er uns Gutschriften vorenthält.
Ist der Bauträger vepflichtet, uns die Rechnungen der Subunternehmen bei einzeln festgelegten Positionen offenzulegen?
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Im beschriebenen Fall, in dem ein Werkvertrag mit einem Bauträger (unter Einbeziehung der VOBAbk./B) geschlossen wurde und für einzelne Positionen Festpreise vereinbart wurden, ist die Frage der Rechnungsoffenlegung zwischen Bauträger und Subunternehmer relevant. Grundsätzlich gilt: Sie haben als Bauherr Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Leistung zum vereinbarten Festpreis.
Ein Anspruch auf detaillierte Einsicht in die Rechnungen des Bauträgers gegenüber seinen Subunternehmern besteht nicht automatisch. Die Festpreisvereinbarung fixiert den Preis für die jeweilige Leistung, unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Bauträgers. Gutschriften oder Minderkosten, die dem Bauträger durch günstigere Konditionen mit Subunternehmern entstehen, müssen nicht zwingend an Sie weitergegeben werden, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.
Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass der Bauträger die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt oder die abgerechneten Preise nicht den tatsächlichen Leistungen entsprechen, empfehle ich, die erbrachten Leistungen durch einen Bausachverständigen prüfen zu lassen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger zu untermauern.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Werkvertrag auf Klauseln bezüglich Preisanpassungen oder Offenlegungspflichten. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt einholen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. den Bau eines Hauses) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Bauvertrag, VOB/B.
- Bauträgervertrag
- Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem der Bauträger nicht nur das Haus baut, sondern auch das Grundstück verkauft. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag.
- VOB/B
- Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) ist ein Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauträger regelt. Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Baurecht.
- Festpreis
- Ein Festpreis ist ein im Voraus vereinbarter Preis für eine bestimmte Leistung, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Unternehmers gilt. Verwandte Begriffe: Pauschalpreis, Einheitspreis, Abrechnung.
- Subunternehmer
- Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (z.B. dem Bauträger) beauftragt wird, einen Teil der vereinbarten Leistung zu erbringen. Verwandte Begriffe: Auftragnehmer, Bauunternehmen, Handwerker.
- Minderkosten
- Minderkosten sind Kosten, die geringer sind als ursprünglich kalkuliert oder erwartet. Im Baubereich können Minderkosten beispielsweise durch günstigere Materialpreise oder effizientere Arbeitsweise entstehen. Verwandte Begriffe: Gutschrift, Einsparung, Kostenreduktion.
- Gutschrift
- Eine Gutschrift ist eine Korrektur einer Rechnung, bei der ein Betrag dem Kunden gutgeschrieben wird. Im Baubereich kann eine Gutschrift beispielsweise aufgrund von Minderkosten oder Mängeln erfolgen. Verwandte Begriffe: Rechnungskorrektur, Erstattung, Rückzahlung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Habe ich als Bauherr ein Recht auf Einsicht in die Rechnungen des Bauträgers an seine Subunternehmer, wenn ein Festpreis vereinbart wurde?
Grundsätzlich besteht kein automatischer Anspruch auf Einsicht in die Rechnungen des Bauträgers an seine Subunternehmer, wenn ein Festpreis vereinbart wurde. Der Festpreis fixiert den Preis für die Leistung, unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Bauträgers. - Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass der Bauträger die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt?
In diesem Fall empfehle ich, die erbrachten Leistungen durch einen Bausachverständigen prüfen zu lassen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger zu untermauern und gegebenenfalls Mängel festzustellen. - Muss der Bauträger Gutschriften oder Minderkosten, die er von Subunternehmern erhält, an mich weitergeben?
Nicht zwingend. Es sei denn, dies ist explizit im Werkvertrag vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung hat der Bauherr keinen Anspruch auf Weitergabe von Gutschriften oder Minderkosten. - Was ist, wenn der Bauträger mir sagt, dass die Haustür teurer geworden ist als im Vertrag vereinbart?
Bei einer Festpreisvereinbarung trägt grundsätzlich der Bauträger das Risiko von Preissteigerungen. Er kann nicht nachträglich eine Erhöhung des Festpreises verlangen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die im Vertrag geregelt sind (z.B. unvorhersehbare Ereignisse). - Welche Rolle spielt die VOB/B in meinem Werkvertrag?
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauträger. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zu Mängelbeseitigung, Abnahme und Zahlungen. Es ist wichtig, die VOB/B genau zu kennen, um Ihre Rechte zu wahren. - Was ist der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Bauträgervertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung eines bestimmten Werkes (z.B. den Bau eines Hauses). Ein Bauträgervertrag ist ein spezieller Werkvertrag, bei dem der Bauträger nicht nur das Haus baut, sondern auch das Grundstück verkauft. - Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bauträger sich weigert, mir Einblick in die Rechnungen zu gewähren?
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn der Bauträger seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Die Weigerung, Einblick in die Rechnungen zu gewähren, ist allein kein ausreichender Grund für einen Rücktritt, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. - Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, welche Rechte ich habe?
Bei Unklarheiten sollten Sie sich rechtlichen Rat bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt einholen. Dieser kann Ihren Vertrag prüfen und Ihnen Ihre Rechte und Pflichten erläutern.
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Rechnungsoffenlegung: Durchsetzung vs. Subunternehmer-Einblick
@ Baumaus
Schöne Story - weil ich das bisher nur umgekehrt bzgl. Mehrkosten zu in den Vertrag integrierten Maximal-Einheitspreisen kenne;
... aber zu Ihrer Frage: "Ja". Hilft Ihnen das auch? "Nein". Denn wie wollen Sie es durchsetzen, ohne meinen Berufsstand in Anspruch zu nehmen? Wenn der Sub-Unternehmer Ihnen keine Einblicke gewährt - nötigenfalls auch nach dem kostenfreien vierten Bier - kommen Sie kaum weiter. Aber selbst wenn Sie Ihren Generalunternehmer (Bauträger ist doch wohl Ihre Laienmeinung, oder?) zwingen würden, käme vielleicht bei der Tür ein 18 % niederiger Preis heraus. Sie würden dann jedoch sofort hören, dass diese 18 % als sog. Generalunternehmer-Zuschlag (Koordinierung der Sub etc.) anfallen. Denn Sie haben ja einen Vertrag mit Ihrem Generalunternehmer und nicht mit dem Sub. Sie müssten also belegen, dass die Tür im Verhältnis zu Ihrem Vertragspartner billiger ausfällt als vereinbart. Dafür kann der vom Sub in Rechnung gestellte Betrag ein Indiz sein, muss es aber nicht. Auch soll es vorkommen, dass wirtschaftlich abhängige Sub's auf Verlangen neue Rechnungen ausstellen, was natürlich böse wäre. Aber das Böse ist ja mittlerweile überall. Also alles schwierig
Hier rächt sich eben, dass Sie diese Regelung im Vertrag nicht eindeutiger gefasst haben ... es bleiben nur Taschenspielertricks nach der Grobklotz-Redewendung, die ich Ihnen aber nicht mitteile, weil Sie nicht meine vertrauenswürdige Freundin sind (ist nicht böse gemeint). -
Festpreis vs. Listenpreis: Haustür-Kosten beim Bauträgervertrag
Preise für Bauteile
Rechtlich haben Sie ja bereits eine Antwort von einem Profi.
Trotzdem verwechseln Sie nicht vielleicht Gewerkekosten mit Bruttolistenpreisen?
Beispiel hierzu: Ihr Generalunternehmer bietet Ihnen vertraglich eine Haustürauswahl nach Katalog des Herstellers XX im Werte
von xy € an.
Bleiben Sie in diesem Rahmen, ist es natürlich egal, ob der einbauende NU diese Haustür nun preisgünstiger einkauft oder nicht.
Woher haben Sie denn die Erkenntnis, dass z.B. die Haustür, kostengünstiger ausgeführt wurde als vereinbart? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Rechnungsoffenlegung Bauträger: Festpreisvereinbarung und Kostenkontrolle
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, inwieweit Bauherren bei einem Festpreisvertrag mit einem Bauträger Einblick in die Rechnungen der Subunternehmer verlangen können. Es wird beleuchtet, dass ein solcher Anspruch rechtlich schwer durchsetzbar ist, da die Vertragsbeziehung primär zwischen Bauträger und Subunternehmer besteht. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Gewerkekosten und Bruttolistenpreisen, da der Bauträger möglicherweise Einkaufsvorteile erzielt, die nicht automatisch an den Bauherrn weitergegeben werden müssen.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Rechnungsoffenlegung: Durchsetzung vs. Subunternehmer-Einblick wird darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung von Einblicken in Subunternehmerrechnungen ohne juristische Unterstützung schwierig ist. Der Bauträger hat in der Regel keinen Anspruch auf Offenlegung der Kostenkalkulation seiner Subunternehmer.
💰 Kosten: Die Diskussion berührt auch die Frage, wie sich Minderkosten bei einzelnen Positionen, wie z.B. einer Haustür, auf den Gesamtpreis auswirken. Bauherren sollten im Werkvertrag klare Regelungen zu Gutschriften bei Minderkosten vereinbaren, um von möglichen Preisreduktionen der Subunternehmer zu profitieren.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Vertragsabschluss mit dem Bauträger detaillierte Vereinbarungen über die Kostenkontrolle und mögliche Gutschriften treffen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen des Bauträgervertrags zu verstehen. Beachten Sie auch den Beitrag Festpreis vs. Listenpreis: Haustür-Kosten beim Bauträgervertrag bezüglich der Unterscheidung von Gewerkekosten und Listenpreisen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Subunternehmer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und auch für die meisten Bauherrn …
- … Architekten: Standesehre vs. Pfusch bei Bauträger-Projekten? …
- … unterschreiben? Warum tut Ihr nichts gegen Architekten, die bei (oder für) Bauträger arbeiten, und geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. …
- … auch das beliebte Verfahren, den subunternehmer noch a bissl im Preis zu drücken, …
- … Bauleiter: Treuhänder des Bauherren vs. Bauträger-Interessen? …
- … soll er sein. Jedoch - und stellt man dies mit dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des …
- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Bauwesen: Beweisbarkeit von Fehlverhalten – Architekt vs. Bauträger …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern? …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten: Titel & Kammermitgliedschaft bei Bauträger-Tätigkeit …
- … dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem Argument, dass das keine echten Architekten sind. Auch diese führen offiziell den Architekten-Titel und sind in der Architektenkammer eingetragen, teilw. sogar als freischaffend. …
- … Auch für die Träger öffentlicher Aufträge wurden Kapitalgesellschaften gegründet, die dann nicht einmal mehr VOBAbk.-gerecht ausschreiben und beauftragen müssen. Da können dann freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit …
- … Marktverzerrung: Bauträger optimieren Margen auf Kosten der Qualität …
- … Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen Kommunen hergehen. Da wird der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … Diskussion: Architektenhaus vs. Bauträgerhaus – Persönliches Treffen? …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Architekt vs. Bauträger: Vorwürfe & kaufmännische Rechnung …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … Architekt vs. Bauträger: Schwarz/Weiß-Denken & fehlende Kritikfähigkeit? …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser Zunft …
- … Reihenhäuser: Honorar nach HOAIAbk. vs. Bauträgeraufschläge …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- & Nachteile – Daseinsberechtigung beider Systeme …
- … Bauträger-Preis: Honorarberechnung & Bauträger-Aufschlag im Detail …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … Architekt vs. Bauträger: Eigeninteresse & Konkurrenz im Forum …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Architekt vs. Bauträger: Relativierung von …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat Konzepte zu entwickeln, den Bebauungsplan zu studieren und und …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Wirtschaftliche Zwänge & Mängelbeseitigung …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in vergleichbarem Zahlenverhältnis. …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss!) es passieren, dass Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Architekt vs. Bauträger: Voraussetzungen & Sachkenntnis im Vergleich …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal …
- … Das Herausrechnen des Bauträgerzuschlags war ein Scherz an MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, …
- … Zur Bauträgerkalkulation habe ich weiter vorne eine um Bemerkungen ergänzte Seminarunterlage verlinkt, …
- … Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Kosten, Risiken & Vergleich …
- … um den Vergleich von Architektenhäusern und Bauträgerhäusern hinsichtlich Kosten, Planungsaufwand, Qualität, Transparenz und den Einfluss des Bauherrn. Es wird erörtert, ob Bauträger durch Großeinkauf Kostenvorteile erzielen und ob diese an den Endkunden …
- … Treuhänder des Bauherrn wird betont, während gleichzeitig auf mögliche Interessenkonflikte bei Bauträgern hingewiesen wird. Die Bedeutung von individueller Planung versus Standardlösungen sowie die …
- … von Architekten nach HOAIAbk. und vergleichen diese mit den Aufschlägen von Bauträgern. Im Beitrag Reihenhäuser: Honorar nach HOAI vs. Bauträgeraufschläge wird …
- … sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Der Beitrag Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! schlägt eine Kombination aus Architekt und Bauträger …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falsche Baupläne entdeckt: Architekt haftbar? Vorgehen, Kosten & Ansprüche bei Fehlplanung?
- … Seriöse Bauträger: Rote Karte für Betrüger – Minibeispiel! …
- … seriöse Bauträger …
- … Beispiel aus einem mitgeschnittenen Gespräch mit dem Geschäftsführer eines ehemaligen, seriösen Bauträgers: …
- … Mit den Subunternehmer / Nachunternehmer geht es ähnlich weiter ... …
- … Bauträgergeschäft: Betrug vermeiden – Dämmung prüfen! …
- … Meine angedachten Maßnahmen verstehen sich in erster Linie als einfache Maßnahmen gegen Betrug, Unterschlagung von wichtigen Infos und Heimtücke im Bauträgergeschäft. …
- … Gegenteil, wenn mal eine Finanzierung gemäß Einzelausschreibung nicht nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), sondern in tausend Einzelrechnungen inkl. abertausenden Teilbeträgen …
- … und falschen Bauexperten. In den Augen der Bauherren sind Architekten, Generalunternehmer, Bauträger, Bau-Ing's, Vertreter von Hausfirmen etc. ALLE GLEICHERMAßEN die Fachleute. Daher …
- … wollen, oder dass sie kritiklos in die Baupläne hineinschreiben, was der Bauträger, der auch das Baugebiet erschlossen hat, so geplant hat und was …
- … nur annähernd gleichen Fertighäuser gesehen, schon gar nicht innerhalb einer Siedlung. Bauträger-Häuser aber jede Menge. Die waren aber alle massiv gebaut, Stein …
- … Zustände ist immer noch im Massivhausbereich zu finden, weil nämlich die Bauträger fast immer massiv bauen. Die paar Fertighäuser ständig vor einem solchen …
- … Planungs- und Bauleistungen (Planungsleistungen, Bauleistungen) beim AN, das ist i.d.R. der Bauträger, Generalunternehmer oder BU, festmachen, würde überall greifen. Dann könnte ein BH …
- … Bänker oder Immobilienverkäufer, die die Pläne selbst unterschreiben. Firmenstempel drauf mit Bauträger XY, und die Dinger werden genehmigt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen insolvent: Was tun bei Schlüsselfertigbau? Rechte, Risiken & Alternativen
- … Bauinsolvenz, Schlüsselfertigbau, Baurecht, Insolvenz, Bauvertrag, Sicherheiten, Mängel, Baustopp, Subunternehmer …
- … bauen. Trotz Zeitverzuges ging es immer stetig voran. Nun kommen die Subunternehmer unseres Bauunternehmers auf uns zu und erklären uns, warum einige Arbeiten …
- … Besteht die Gefahr, dass die Subunternehmer irgendwelche eingebauten Teile wieder abbauen und wieder mitnehmen? Was könnten wir …
- … Zahlungen an Subunternehmer: ? Zahlen Sie keinesfalls direkt an Subunternehmer, solange die Insolvenz ungeklärt …
- … SubunternehmerEin Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (hier: Bauunternehmen) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird.Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Werkvertrag, Bauleistung. …
- … Bauinsolvenz: Fachmann prüft Mängel – Druck auf Bauträger! …
- … fertiggestellt wird, am besten mit seiner Hilfe. machen sie Druck beim Bauträger. aber richtig! und zahlen sie nur soviel, wie sie auch müssen. …
- … Bauinsolvenz: Vorsicht bei Direktzahlungen an Subunternehmer! …
- … Grundbucheintrag prüfen: Bauträger oder Bauherr als Eigentümer? …
- … Sie oder der Bauträger? …
- … Sind Sie schon Besitzer des Grundstückes? Oder gehört das noch dem Bauträger? Wer ist im Grundbuch eingetragen? …
- … des Bauunternehmens ist die Prüfung durch einen Fachmann entscheidend. Direktzahlungen an Subunternehmer vermeiden. Den Grundbucheintrag prüfen, um Eigentumsverhältnisse zu klären. Eingebaute Materialien sind …
- … in der Regel gesichert. Druck auf den Bauträger ausüben, um die Fertigstellung zu beschleunigen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Fall einer Bauinsolvenz ist es entscheidend, dass ein Fachmann die Angelegenheit prüft, insbesondere hinsichtlich bestehender Mängel. Dies wird im Beitrag Bauinsolvenz: Fachmann prüft Mängel – Druck auf Bauträger! hervorgehoben. Die Prüfung sollte so schnell wie möglich erfolgen, um …
- … 💰 Zusatzinfo: Bei Direktzahlungen an Subunternehmer besteht das Risiko der Doppelzahlung, da der Bauherr nur einen Vertrag mit dem Generalunternehmer hat. Dies wird im Beitrag Bauinsolvenz: Vorsicht bei Direktzahlungen an Subunternehmer! erläutert. Solche Zahlungen werden vom Generalunternehmer in der Regel nicht …
- … 🔴 Risiko: Der Grundbucheintrag ist entscheidend. Gehört das Grundstück noch dem Bauträger, besteht ein erheblich höheres Risiko als wenn der Bauherr bereits Eigentümer …
- … ist. Details dazu im Beitrag Grundbucheintrag prüfen: Bauträger oder Bauherr als Eigentümer?. Im schlimmsten Fall geht es um …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauzeitvertrag mit Entschädigung: Fristen, Bezugsfertigkeit & Ansprüche des Bauherrn?
- … oder Bauherrenwünsche in Frage. Alle anderen Eventualitäten (Lieferzeiten, Personalausfall, Konkurs von Subunternehmern usw.) hat der Generalunternehmer m.E. in seiner Zeitkalkulation zu berücksichtigen. …
- … die berechtigten Verzögerungen gibt es dann entsprechende Verzögerungsanzeigen vom Bauträger. …
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