Hallo!
Wir haben ein Angebot eines Architekten zum Bau einer Doppelgarage.
Es beinhaltet Planung und Statik jedoch ohne Behördenkosten.
Garage: 6,00 * 8,00 m (hintere Wand etwas länger d.h. Umfang 6 * 8 * 7,5 * 6 M)
(Pultdach)
Baukosten ca. 15.000 EUR
Planung: 800 € br
Statik: 800 € br
Sind die Gebühren/Honorar i.O.?
Für Eure Antworten: Danke im Voraus!
Oliver K.
Höhe Honorar für Neubau Doppelgarage?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Höhe Honorar für Neubau Doppelgarage?
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Honorar Doppelgarage
Ich denke mal, das ist so schon in Ordnung.
Planung und Statik für etwa 10 % des Baupreises. Worauf ziehlt Ihre Frage ab? Erwarten Sie das jemand dieses nach HOAIAbk. genau nachrechnet? Eventuell zu der Erkenntnis kommt, sie hätten 37,50 € zu wenig oder zu viel bezahlt? -
Für Deine Planer-Honorare
baue ich Dir das Ding! -
Hinweis zur Statik
Hallo Oliver,
zum Architektenhonorar kann ich nichts sagen, zu dem Honorar für den Statiker habe ich dir jedoch einen Tipp.
Schildere dein Bauvorhaben doch mal im Forum der Statiker (Da kannst du dann etwas interessantes erleben.
Gruß
Manfred -
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe jedoch ...
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe jedoch einen anderen gefunden.
Dieser ist zwar kein Architekt (Bauingenieur) plant mir jedoch inkl. Statik das ganze zu einem wirklich fairen Preis. Ich kann nicht verstehen, wie eine ganze Berufsgruppe in der heutigen Zeit (Hochleistungsrechner, CAD-Programme usw.) solche Preise ansetzt! Diesen Stundenlohn dürfte sich niemand erlauben. Ich bin bereits auf die Antworten einiger "Architekten" gespannt und kann nur jedem raten sich nicht verarschen zu lassen. Leider versuchen das viele und 10 % sind nicht angemessen, sondern eine Frechheit!
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kündigung Architektenvertrag
- … Anwalt des Architekten zu bekommen und was steht dem Architekten als Honorar zu. Er hat von uns schon eine Abschlagszahlung der Grundlagenermittlung und …
- … Sie ohne wichtigen Grund den Vertrag, steht dem Architekten das volle Honorar abzgl. der ersparten Aufwendungen zu. …
- … HOAI) einfach so kündigen kann es sein, dass Sie 90 % des Honorars zahlen müssen. Wenn Sie unbedingt kündigen wollen (besser wäre wirklich ein …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt versagt? Chance auf Anspruch aus Haftpflicht d. Architekten?
- … verzichten (die müssten wir zu den 40000,- noch addieren): Wintergarten (25.000,-), Doppelgarage (13000,-) und noch ein paar Schnick-Schnack Dinge wie Rundfenster im Bad …
- … und sein Honorar? …
- … wenn er sein Honorar fordert, mögen die Juristen besser wissen als ich. …
- … Aber ich würde vorschlagen, Sie sprechen kurzfristig mit der AK, evtl. geben die Ihnen tel. auch dazu Auskunft und klären für Sie und mit der Kammer das Thema Schiedsverfahren. Und dann sollten Sie dem Arch. anbieten, die Honorarzahlung bei entsprechendem Ausgang nach der Schiedsverhandlung zu zahlen, aber …
- … Außerdem sollten Sie die Honorarrechnung genau prüfen. …
- … Zimmern für 600.000 geplant wurde, hat der Architekt möglicherweise überhaupt keinen Honoraranspruch, weil die Planung nicht verwendbar ist. Ist der Vertrag schwammig, …
- … dann hat er den vollen Honoraranspruch. Aber das zu beurteilen dürfte schwierig sein - und Sie sollten sich zumindest von einem baurechtserfahrenen Anwalt beraten lassen. …
- … 1. haben wir den Standard Architektenvertrag nach Architektenhonorarordnung. Auf diesen haben wir bestanden. Er wollte eigentlich gar …
- … Honorar und Haftung sind rechtlich zwei Paar Schuhe. Eine Kürzung des Honorars wegen Mängeln des Architektenwerks ist meistens nicht auf direktem …
- … die Architektenleistung wäre unvollständig oder auf eine Weise minderwertig, die den Honoraranspruch selbst ergreift, also z.B. wenn der Architekt 25 % des vollen …
- … ist, wenn das Haus fertig ist). In diesem Falle könnte das Honorar für die Ausführungsplanung wegen fehlender Ausführungspläne auf den Betrag gemindert werden, …
- … - haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, mit dem sie gegen den Honoraranspruch aufrechnen können, sofern die Aufrechnung im Architektenvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen …
- … können Sie zwar nicht aufrechnen, wohl aber einen angemessenen Teil des Honorars einbehalten (was dem Architekten freilich möglicherweise die Lust an ihrem Bauvorhaben …
- … die ganze Planung allerdings für die Katze. Dann guckt der Architekt honorarmäßig auch voll in den Mond. Anders jedoch, wenn sich der …
- … Falle auch laufen. Ich würde dem Architekten einen angemessenen Teil des Honorars für die unbrauchbare Kostenermittlung abziehen und die Finanzierungs (mehr) kosten als …
- … Schaden geltend machen und damit gegenüber dem Honoraranspruch aufrechnen bzw. zurückbehalten, wie oben schon gesagt. Das sollte es …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvergleich Architektenhaus zu Bauträger- / Fertighaus
- … bei ca. 330.000 . Das Architektenhaus liegt bei 309.000 inkl. Vollhonorar für Architekt und Tragwerksplaner. Das Architektenhaus ist somit günstiger, auf keinen …
- … schon an seiner Seite. In den Kosten des Architektenhauses sind die Honorare für die Objektüberwachung bereits drin. …
- … ist als die Häuservorschläge hier (10.5 m * 11,75 m + direkt angebaute Doppelgarage 7.5 m * 6 m: 200 m² offizielle Wohnfläche, zusätzlich im Keller …
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- … wir planen, an unser Haus eine Doppelgarage anzubauen, die gleichzeitig auf der Rückseite noch Platz für einen …
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- … Zudem lege ich Wert auf eine Doppelgarage und einen großen Wohn- / Essbereich (Wohnbereich, Essbereich), der aber (falls Besuch …
- … das eine klare Lösung zeigt - schließlich geht das in den honorarpflichtigen Bereich des Vorentwurfes und da gibt es schnell mal einen …
- … Sinn! Einzelideen bringen nichts. z.B. würde ein Integrieren der Garage, sogar Doppelgarage (!) in den Baukörper bedeuten, dass das DGAbk. überproportional groß …
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