Baukostenüberschreitung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Baukostenüberschreitung

Hallo,
ich habe einen Neubau von einem Architekten planen lassen. Nach
den ersten Ausführungen sind Kosten immer mehr gestiegen und überschreiten die Baukostenschätzung. Wie geht man damit um. Viele
Gewerke sind jetzt teuer als vorgesehen. Vor allem die, die der
Architekt vergessen hat!
Danke
  • Name:
  • Gast
  1. Wie schon Didi H. sagte: "Ich brauche mehr Details! "

    • Welchen Auftrag hat der Architekt genau? Welche Leistungsphasen wurden beauftragt?
    • Wer hat die Ausschreibungen/Vergabe gemacht?
    • Was wurde z.B. vergessen? Die Heizung oder der Gartenteich?
    • Steigen die Kosten für Dinge die UNVERÄNDERT geblieben sind, oder haben Sie hier und da mal auf dem Bau genickt und unvorsichtig Dinge gesagt wie "Jaja, elektrische Rollläden wären nicht schlecht"?

    die Experten hier brauchen etwas mehr Input um Rat geben zu können. (denke ich mir als Laie)

  2. ah, Dr. Sigge

    Foto von Lieselotte Tussing

    ;-)) )
    recht hat er, der Christian.
    Obwohl ich mir lebhaft vorstellen könnte, dass es in diesem Fall um keinen konkreten solchen geht, sondern um das Anreißen einer feinen Diskussion, damit wir uns mal wieder alle so richtig in die Haare geraten können ...
    ;-)
    Ach ja, Fake ist wohl das richtige Wort dafür!
    • Name:
    • Tu
  3. Na,

    ... wir wollen doch immer an das Gute im Menschen glauben. ;-) Aber stimmt schon: Ohne Fakten hätte ich an so einer Diskussion (ähnlich wie die Fliesenmängel in sonst/1203) auch kein Interesse.
    @TU bin heute alleine durch Änderung der Schriftart dem Dr. um 6 Seiten näher gekommen! ;-)
  4. Kostenüberschreitung  -  welche?

    Kostenüberschreitung ist ein leidiges Thema beim Bauen. Diese Frage stellt sich immer wieder  -  und danach  -  wer ist schuld.
    Um aber konkrete Aussagen zu treffen können, sollten vielleicht mehr Details in die Diskussionsrunde geworfen werden.
    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende.
    Stephan Rieder
  5. Also die ist wie die meisten Forenbeiträge keine ...

    Also die ist wie die meisten Forenbeiträge keine Fake oder ähnliches. Mir ist nur aufgefallen, dass ich zu diesem Thema im Forum nichts gefunden habe.
    Also die höheren Kosten sind bis jetzt nicht durch Vergolden der Wasserhähne entstanden, sondern durch falsche Planung und Vergesslichkeit: Vergessenen Gewerke: Terrassengeländer, Zimmerarbeiten für Einbau von zwei Fenstern (Holzhaus), Teil der Dränage längs des Kellers außen, Estrich im Wohnzimmer, Hauseingangstreppe
    Planung falsch: Flächenberechnung 1/3 zu klein (1/3 Kosten zusätzlich, Treppeneinbau muss neu geplant werden (kostet das doppelte), da wie im Bauantrag beschrieben nicht durchführbar,
    Ach ja, der Auftrag des Architekten umfasste alle Leistungsphasen nach HOAIAbk. und die Ausschreibungen und Vergabe.
    Wie soll ich denn damit zurechtkommen, wenn die Kreditsumme dann nicht ausreicht?
    So nun schreibt mir mal ;-)
  6. du

    Foto von Lieselotte Tussing

    hast gefragt, wie man damit umgeht.
    Also, erstmal würde ich mich mit dem Architekten zusammensetzen und eine Liste der 'vergessenen' Sachen machen, incl. der Preise (Schätzung oder tatsächliche, wenn diese bereits vorliegen).
    Dann würde ich hiermit zu meiner Bank gehen und die Geschichte mit denen besprechen, um die Finanzierung zu sichern, zu aktualisieren oder umzustellen.
    Wenn ich dann ganz sicher den monetären Schaden schwarz auf weiß wüsste, würde ich zum Anwalt gehen und mir die Möglichkeiten sagen lassen.

    Und du bist wirklich ganz sicher, dass der Architekt von dir direkt beauftragt wurde und dass er alle Leistungsphasen im Auftrag hat?

    Und du bist weiterhin sicher, dass es sich tatsächlich um einen Fall handelt und nicht darum, dass du zu diesem Problem 'nichts im Forum gefunden' hast?

    • Name:
    • Tu
  7. Differenzieren

    Hallo "Gast",
    bis jetzt werden die höheren Kosten als "vergessene Gewerke / Leistungen" beschrieben. Man muss vor dem Gespräch nochmals selbstkritisch differenzieren und  -  wie schon vorab angesprochen  -  überprüfen ob es sich tatsächlich um eine Vergesslichkeit des Architekten/in handelt. Eine Absturzsicherung / Geländer ist z.B. in Schleswig-Holstein erst ab 1 Meter Absturzhöhe vorgeschrieben. Ist das Geländer, wie auch die benannten Holzfenster vorab besprochen worden oder erst nachträglich "gewünscht"? Auch die um 1/3 geringere Flächenberechnung macht mich stutzig: das riecht nach Flächenerweiterung im Planungsverlauf, vielleicht ohne ständige Aktualisierung und Information in schriftlicher Form. Im übrigen ist das weitere Vorgehen wie im vorigen Beitrag sinnvoll!
    Mit freundlichem Gruß
    Heiko Nielson
  8. Also bitte mal mich ernst nehmen! sagt Ernst

    Vielen Dank für Eurer Interesse.
    Ja, es handelt sich um einen Fall. Basta.
    Die Dinge, die ich beschrieben habe, sind zwingend notwendig laut Bauordnung. Das mit dem diskutablen Terrassengeländer weiß ich auch. Bei mir liegt aber die Terrasse am Südhang über dem freien Lichtschacht (Länge 10 m) der Kellerfenster (Höhe ca. 3 m).
    Die besprochenen Fenster sind im Bauplan eingezeichnet und genehmigt worden. Alle nachträglichen Dinge brauchen in der Regel auch nachträglich eine Genehmigung. Um Wünsche nachher geht es nicht.
    Die wunderbare Flächenvermehrung fällt auch nicht vom Himmel, sondern ist im Bauplan festgelegt. Es geht nur darum, dass die Kosten nicht zur Kalkulation passen und die Planung so schlecht ist.
    Die Good-Will Tour mit dem Architekten hat natürlich zu nichts geführt.
    • Name:
    • Ernst
  9. gut, Ernst!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Wie hat er denn reagiert, dein Architekt?
    Hast du jetzt eine Kostenaufstellung der vergessenen Sachen?
    Warst du schon beim Anwalt?
    • Name:
    • Tu
  10. Vertrag?

    Haben Sie einen Architektenvertrag nach HOAIAbk. abgeschlossen  -  am besten schriftlich? Ausschreibung und Vergabe sind Leistungsphasen der HOAI (das "und" in Ihrem Text ist zu viel).
    Wenn dabei ein Kostenrahmen (Kostenobergrenze) vereinbart wurde, gehört es zum mangelfreien Architektenwerk, diesen einzuhalten.
    Andernfalls können Sie bei Schludrigkeiten in der Ausschreibung wohl nur noch darauf hinwirken, dass fehlende Leistungen durch den Architekten erfasst werden und nach Vorliegen der Gesamtkosten gemeinsam entscheiden, ob es möglich ist den Kredit zu erweitern oder durch Umplanung eventuell die fehlende Summe noch reinzuholen.
    Die Umplanung sollte dann natürlich nicht noch mehr kosten, also klare schriftliche Vereinbarung treffen.
    Freundliche Grüße

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