Kostenschätzung fehlerhaft: Architekt vergessen Positionen – Was tun bei Nachträgen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Kostenschätzung fehlerhaft: Architekt vergessen Positionen – Was tun bei Nachträgen?
ich beklage mich gar nicht darüber, wenn die Kostenschätzung um 15 - 30 % drüber liegt. Naja, schön ist es nicht, aber was hilft es.
Was mich aber gewaltig ärgert ist, dass unser lieber Architekt, der gleichzeitig das Controlling vertraglich übernommen hat, Positionen auf der Kostenschätzung vergessen hat. Es fehlt zum Beispiel die Fassade, der Innenausbau eines Anbaus und die vorkalkulation für den Anbau, die der Architekt zum Zeitpunkt der Kostenschätzung eingeholt hat, hat auch nicht mit der tatsächlichen Rechnung übereingestimmt.
Kann man den Architekten zur Minderung des Resthorrorars bewegen bzw. der Kostenschätzung muss doch Vollständig sein nach der DINAbk.🔴
Fazit: Wir müssen nachfinanzieren.
Grüße
Tweety
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Eine fehlerhafte Kostenschätzung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Lassen Sie die Situation umgehend von einem Bausachverständigen und einem Anwalt für Baurecht prüfen.
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Wenn Ihr Architekt Positionen in der Kostenschätzung vergessen hat, ist das ärgerlich, aber nicht unüblich. Zunächst sollten Sie die Nachträge genau prüfen und mit der ursprünglichen Planung vergleichen.
🔴 Gefahr: Unvollständige Kostenschätzungen können zu erheblichen Kostenüberschreitungen führen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Halten Sie alle Abweichungen schriftlich fest.
- Prüfung: Lassen Sie die Nachträge von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen.
- Gespräch: Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten, um die Ursachen zu klären.
- Honorarminderung: Bei grober Fahrlässigkeit des Architekten können Sie das Honorar mindern.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und die Kosten im Rahmen zu halten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Planung und Finanzierung des Bauprojekts. Eine Kostenschätzung ist in der Regel unverbindlich und kann von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Verwandte Begriffe: Kostenanschlag, Baubudget, Baukosten. - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. Nachträge entstehen oft durch unvorhergesehene Umstände oder Änderungen der Planung während des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Mehrkosten. - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und dem vereinbarten Leistungsumfang.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Leistungsphasen. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel feststellen und die Ursachen von Bauschäden analysieren.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Mängelrüge. - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen oder Architekten. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, den Leistungsumfang, die Vergütung und die Bauzeit.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.. - Honorarminderung
- Die Honorarminderung ist die Reduzierung des Architektenhonorars aufgrund von Mängeln oder Pflichtverletzungen des Architekten. Sie ist ein Recht des Bauherrn, wenn der Architekt seine Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Mängelrüge, Gewährleistung. - Controlling
- Controlling im Bauwesen bezieht sich auf die Überwachung und Steuerung der Kosten, Termine und Qualität während des Bauprojekts. Es umfasst die Planung, Erfassung, Analyse und Steuerung von Daten, um die Projektziele zu erreichen.
Verwandte Begriffe: Projektmanagement, Kostenkontrolle, Terminplanung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Rechnung höher ist als die Kostenschätzung?
Wenn die Rechnung höher ausfällt als die Kostenschätzung, sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um eine verbindliche oder unverbindliche Schätzung handelt. Bei einer unverbindlichen Schätzung sind Überschreitungen bis zu einem gewissen Grad (ca. 10-20%) üblich. Bei einer verbindlichen Schätzung muss der Architekt die Kosten einhalten, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. unvorhergesehene Umstände). - Kann ich das Architektenhonorar mindern, wenn die Kostenschätzung falsch war?
Ja, unter Umständen können Sie das Architektenhonorar mindern. Dies ist möglich, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt hat, beispielsweise durch eine grob fahrlässige Erstellung der Kostenschätzung. Die Höhe der Minderung hängt vom Grad des Verschuldens und dem entstandenen Schaden ab. - Welche Rechte habe ich bei einer fehlerhaften Kostenschätzung?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Schadensersatz und unter Umständen auf Minderung des Architektenhonorars. Es ist wichtig, die Fehlerhaftigkeit der Kostenschätzung zu dokumentieren und den Architekten schriftlich aufzufordern, die Mängel zu beheben. - Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenanschlag?
Eine Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Ein Kostenanschlag ist eine detailliertere Aufstellung der Kosten, die in der Regel verbindlich ist. Der Kostenanschlag wird oft erst nach der Entwurfsplanung erstellt. - Wie kann ich mich vor fehlerhaften Kostenschätzungen schützen?
Um sich vor fehlerhaften Kostenschätzungen zu schützen, sollten Sie einen detaillierten Bauvertrag mit dem Architekten abschließen, der klare Regelungen zur Kostenschätzung und den Folgen von Überschreitungen enthält. Lassen Sie sich die Kostenschätzung schriftlich geben und fordern Sie eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Kosten an. - Was bedeutet Controlling im Zusammenhang mit Architektenleistungen?
Controlling im Zusammenhang mit Architektenleistungen bezieht sich auf die Überwachung und Steuerung der Kosten, Termine und Qualität während des Bauprojekts. Der Architekt übernimmt dabei die Aufgabe, die Einhaltung der vereinbarten Ziele zu überwachen und bei Abweichungen Maßnahmen zu ergreifen. - Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger bei einer fehlerhaften Kostenschätzung?
Ein Bausachverständiger kann die Fehlerhaftigkeit der Kostenschätzung objektiv beurteilen und die Ursachen für die Abweichungen feststellen. Er kann auch die Angemessenheit der Nachträge prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Architekten helfen. - Was ist ein Nachtrag und wann ist er gerechtfertigt?
Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. Ein Nachtrag ist gerechtfertigt, wenn unvorhergesehene Umstände oder Änderungen der Planung während des Bauprojekts auftreten, die zusätzliche Arbeiten erforderlich machen. Der Architekt muss den Nachtrag begründen und Ihnen die zusätzlichen Kosten transparent darlegen.
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Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet der Tolerzrahmen bei einer Überschreitung der K. Schätzung, K. Berechnung, etc. nicht die vergessenen Positionen, RA fragen. -
Architekt: Pflichtgemäße Kostenermittlung – Alle Kosten erfassen!
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In der Tat ist bei Kostenüberschreitungen nicht unbedingt auf eine einzelne Position der Kostenermittlung abzustellen. Letztlich geht es aber doch darum - außerhalb irgendwelcher Toleranzen - dass der Architekt eine pflichtgemäße Kostenermittlung vorlegt, also alle für ihn erkennbaren Kosten und Kostenelemente aufgeführt sind. So hat es die Rechtsprechung sogar als besonders schwere Pflichtverletzung des Architekten angesehen, wenn dieser die Mehrwertsteuer als Rechnungsposten in der Kostenermittlung vergisst.
So der BGH:
BGH, Urt. v. 7. November 1996, Az. VII ZR 23/95
"Bei Kostenermittlungen durch den Architekten werden Toleranzen jedenfalls nicht für grobe Fehler wie vergessene Mehrwertsteuer oder gänzlich unrealistische Kubikmeterpreise zugestanden. "
Neben einer - nicht seltenen - Pflichtverletzung des Architekten im Rahmen der Erstellung der Kostenermittlung, ist das Hauptproblem regelmäßig die Darlegung und der Nachweis eines Schadens. Dies gilt in besonderem Maße für selbstgenutzte Wohnimmobilien, da hier zumeist die Summe der Baukosten mit der Wert der Immobilie gleichgesetzt wird.
Details können nur im Einzelfall ermittelt werden.
MfG
RA Schotten -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Kostenschätzung Architekt: Nachträge und Honorarminderung
💡 Kernaussagen: Bei fehlerhafter Kostenschätzung durch den Architekten, insbesondere durch vergessene Positionen, greift der übliche Toleranzrahmen nicht. Eine Honorarminderung des Architekten ist möglich. Der Architekt ist verpflichtet, eine vollständige und pflichtgemäße Kostenermittlung vorzulegen, die alle erkennbaren Kosten umfasst. Die Rechtsprechung sieht dies als schwere Pflichtverletzung an.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass bei Kostenüberschreitungen, die auf vergessenen Positionen beruhen, besondere Regelungen gelten. Der Beitrag Kostenüberschreitung: Vergessene Positionen – Kein Toleranzrahmen! betont, dass der Toleranzrahmen hier nicht greift. Dies kann Auswirkungen auf die Architektenhaftung haben.
✅ Zusatzinfo: Eine korrekte Kostenermittlung ist essentiell. Der Beitrag Architekt: Pflichtgemäße Kostenermittlung – Alle Kosten erfassen! verdeutlicht, dass der Architekt alle erkennbaren Kosten und Kostenelemente aufführen muss. Dies schließt auch die korrekte Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ein.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Kostenschätzung sorgfältig auf Vollständigkeit. Bei fehlenden Positionen sollten Sie umgehend den Architekten kontaktieren und eine Korrektur fordern. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und eine Honorarminderung durchzusetzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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