Das Forum "Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen)" ...
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
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Nu hat er mich
Der Prof. So schnell reagier nicht mal ich ...
Erste Frage: Wie sollte man Planungsleistungen nun abrechnen? Hört sich einfach an die Frage, ist sie aber nicht. Erst mal alles existierende weglassen, und neu ansetzen. Es schließt sich ja die Frage an, wie man das glaubwürdig begründet. -
So schnell geht das ...
Ich bin beeindruckt. Zwar dachte ich zunächst an eine "Bedarfsermittlung", aber sicher ist der vorliegende Feldversuch am ehesten geeignet, herauszubekommen, ob tatsächlich "Verständigungsschwierigkeiten" hinsichtlich Honorarfragen bestehen.
Ich bin gespannt.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Frage 1 <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
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GRRRRGMPFH
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Würde ich ihnen gerne beantworten Herr Lappe
Kann ich aber nicht, da ich die Abrechnung nicht kenne. Bei Verträgen mit Generalunternehmer bekommt man nur einen Gesamtpreis. Da ist gar nichts nachvollziehbar, besonders nett wenn man Unternehmer wechseln möchte. Vergällt hat mich die Leistung nicht das Geld. Andrea -
Mal von der anderen Seite aus gesehen
Bei Privatgutachten hatte ich zwar noch nie Gemecker an der Leistung, aber schon am Preis. Da wundern sich manche Leute, dass ich mir die Fahrzeit bezahlen lasse ... Viele finden auch den Stundenlohn zu hoch und nehmen dann einen "billigeren". Nur, niedriger Stundensatz heißt eben nicht niedriger Gesamtpreis. Wo manche noch erst diktieren, korrigieren Bilder nachmachen lassen, einkleben, Pfeile draufmalen, mit der Hand rechnen, da geht es eben über die Zeit. Und am Ende doch wieder nichts gespart. x|
Bei der Planung ist das etwas anders. Da wird ja vorher der Preis kalkuliert und bekannt gegeben. Dann können die Leute halt entscheiden, ob sie das wollen oder nicht. -
Gutachter
hat bei uns vorher festen Preis gemacht + Km-Geld und sich auch daran gehalten, war allerding eine reine Wertermittlung. Bei Gutachten für Schadensfall anders? Andrea -
Gutachter für Schäden
Naja, weniger für Schäden, als für Dachtechnik, Wandtechnik und Abdichtungstechnik. Natürlich mache ich auch Festpreis. Nur: die meisten fragen nach Stundenlohn, warum weiß ich auch nicht. Oft ist es allerdings so, dass man vor der Ortsbesichtigung gar nicht weiß, wie umfangreich ein Gutachten wird. Von daher teile ich auf: erst mal gucken, das kostet dann dreimarkfuffzich. Naja, meist 50 - 100 DM, je nach Entfernung. Erst dann entscheide ich, ob ein Gutachten überhaupt Sinn macht, und wenn ja, mache ich eben das Angebot. x|
Alle machen das natürlich nicht so. Das geht von "unter 5.000 DM geht da nichts" bis "Mein Stundenlohn beträgt 85 DM, es kommt also drauf an, wieviel Aufwand ich habe, kann ich noch nicht sagen". Natürlich immer gefolgt von "Unterschreiben Sie hier" -
Das ist nun mal so!
Hallo Andrea! Wenn Sie mit einem Generalunternehmer bauen ist das nun mal so, da darf es Sie normalerweise gar nicht interesSiere, mit welchen Firmen ihr Generalunternehmer zu tun hat. Dafür haben Sie auch dann sen "Service" sich nicht mit mehreren Köchen herumzuärgern, sondern nur mit einem. Der Gu macht das normalerweise für Sie. außerdem haben Sie dann auch die Gewissheit, dass der Preis nun unumstößlich ist, es sei denn, Sie wünschen nach vertragsabschliuß neue Leistungen oder Änderungen. Sie haben sich nun mal für dieses System entschieden und müssen dann auch die Konsequenzen tragen, hätten Sie sich für ein anderes System entschieden, und mit einem Architekten gebaut, hätten Sie mit anderen Konsequenzen leben müssen, die Ihnen sicherlich auch nicht immer gefallen hätten. So ist das nun mal im Leben. Alles hat Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile). Auch wenn es nicht immer gefällt. Aber immer nur über die Nachteile motzen? Das Glas ist immer halb voll und nicht halb leer. Ansonsten kann ich Ihre Verärgerung gut verstehen, Sie sind ja schließlich mit Ihrem Bauträger ganz schön auf die Nase gefallen. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles gute. -
Hinterher ist man immer schlauer
Das ist ja gerade das Problem. Vor allem, wenn man nur einmal baut. Aber zurück zur eigentlichen Frage. Unzufrieden wird wohl jeder mit dem Honorar sein, der nicht die erwarteten (!) Leistungen dafür erhät. Ist ja auch irgendwie klar. Das zweite Problem ist oft, dass der Zahlende gar nicht versteht, was hinter der ganzen Arbeit des Empfangenden steckt. Ausbildungszeit, Erfahrung, rumärgern, konstruieren, verhandeln und und und.
"Wofür nimmt der denn für drei Seiten Statik 500 Mark? Der spinnt wohl! " Hört mein Statiker-Kollege oft. Aber was eben dahintersteckt, das interessiert keinen.
Hab gerade gelesen (ja, auf dem Klo, aber "Focus" nicht "Spiegel"): irgendwo in Süddeutschland hat ein Metzger 200 Kilo Rindfleisch verschenkt. Es ist ihm aus der Hand gerissen worden, ohne das einer fragte, woher denn das Fleisch kommt ... -
Eins möchte ich grundsätzlich anmerken
ich bin, auch wenn dass unwahrscheinlich klingt gar nicht so fürchterlich verärgert. Ist halt dumm gelaufen und Kostet jetzt viel Zeit und Geld. Viel wichtiger für mich ist es jetzt nicht wieder auf die Nase zu fallen und da habe ich noch bei so einigen Sachen meine Zweifel. Wir arbeiten uns jetzt halt langsam durch und am Samstag weiß ich dann auch welche Gutachter ich noch vor der Arbeitslosigkeit bewaren darf. Herr Beise bei Ihnen klingen die Summen immer so harmlos, aber sie läppern sich und da ist eine 5-stelligene Summe schnell in Sicht. Klar hätte man sie vorher investiert, hätte man einiges gespart. Andrea -
Harmlose Honorare
Also mal im Ernst, normalerweise bewegen sich die Honorare für Gutachten bzw. Beurteilungen die NICHT für Gericht gebraucht werden so zwischen 500 und 2.000 DM. Ich kann ja mal eine Aufstellung machen, ist ja kein Geheimnis. Natürlich ohne Namen, nur eben so der Durchnittspreis. Von daher wundere ich mich, dass Sie auf einen 5 stelligen Betrag kommen. Selbst eine externe Bauleitung kommt ja mal bei einem Einfamiliehausbau gerade mal ganz knapp auf 4 Stellen. Dann muss es aber schon kompliziert sein.
Oder sind bei ihnen die Preise anders? Dann sollte ich wohl einen Ortswechsel in Betracht ziehen -
Alles falsch?
Allein für die Ermittlung des Wertes habe ich Angebote bis 4000 DM gehabt. Nachher weniger gezahlt, wobei der Gutachter nach der im vorliegenden Tabelle meinte auch er hätte weitaus mehr nehmen können. Die Angebote bewegten sich alle in diesem Rahmen, wobei Gutachter von außerhalb kein Interesse gezeigt haben so weit zu fahren. Alle die ich angerufen habe waren bei Gericht zugelassen, und von der IHKAbk. empfohlen. Was habe ich falsch gemacht? Wenn ich diese Preise nehme und bei uns muss noch einiges überprüft werden, komm ich ganz schnell auf die Summe. Andrea -
OK, ich ziehe um?
4000 DM, nur um in einer Tabelle nachzugucken? Wo wohnen Sie nochmal? Ist da noch irgendwo Büroraum kostengünstig frei?
Von solchen Summen kann ich nur träumen. -
Herr Lappe
ich würde gerne noch einmal auf ihre eigentliche Frage zurückkommenn und sie etwas umformulieren, was spricht denn dafür mit einen Architekten zu bauen hinsichtlich der Kostentransparenz, im Gegensatz zu einem GUAbk.? Ist nicht ketzerisch gemeint, ich versuche nur die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) im Moment abzuwägen. Mit freundlichen Grüßen Andrea -
Das ist
so'n bisschen wie die Frage, warum der Sonntagsbraten von manchen Leuten beim Metzger gekauft wird, obwohl der doch bei Walmart viel "günstiger" ist
Gehen wir mal von einem seriösen Kollegen (in) aus. Da fragt mich einer meiner Bauherren nach Fertigstellung seines Einfamilienhauses folgendes:
"Ich habe mich letztens mit meinem Nachbarn unterhalten" (der hat zur gleichen Zeit gebaut).
"Der hat die Planung vom Architekten machen lassen und dann von einem Gu bauen lassen - Festpreis mit Fertigstellungstermin, alles hat gut geklappt. Mein Nachbar musste aber den Architekten nur bis zur Genehmigungsplanung bezahlen, Ausführungsplanung und Bauleitung war ja nicht mehr nötig. (etwas Vorwurfsvoll) Warum haben wir das nicht so gemacht?
Ich: "Hmm alles hat geklappt?! , hat er Glück gehabt. Was hat die Bude denn gekostet? " Er: "rund 1,1 Mio. ohne das Grundstück" Ich: "wieviel Quadratmeter" Er: "ja wohl so um 180 m² Wohnfläche"
Ich: "--- (Name vom Autor unkenntlich gemacht), ihr habt 165! " Er: "ja" Ich: "euer Haus hat inkl. Nebenkosten 760.000,- gekostet! " Er: "Hmm - kommt hin" Ich: "Er hat Kunststofffenster, ihr Holz-Aluminium! " Er: "ja und ... "
Ich "Hat er Regenwasserzisterne, Bussystem und automatisch gesteuerte Aluminium-Lamellen wie ihr? " Er: "Glaub nicht" Ich: "möchtest du mit ihm tauschen? " Er: "spinnst Du? " ... -
back to the roots!
Die Beiträge waren allesamt sehr unterhaltend, teilweise treffend, und teilweise mir persönlich etwas zu eigenwerberisch! Es geht hier, so habe ich es verstanden, um den Abrechnungsmodus nach HOAIAbk.! Ja, gibt's denn den überhaupt noch? Wer hält sich daran? Ist er überhaupt noch zeitgemäß? Und wenn er denn eingehalten wird, ist er für den Bauherrn überhaupt nachvollziehbar? Ich denke nicht! Was viele heute vergessen, ist, dass ich nur volles Honorar für volle Leistung erwarten kann. Nur, wird die heute noch in jedem Falle geliefert, oder an andere (ausführende Firmen) abgegeben? Sind "normale" Wohnhäuser im Zeitalter der Computer (aus der Sicht des Statikers, z.B. ) immer noch mindestens mittlerer Schwierigkeitsgrad? Danach richten sich ja auch die Kosten. Aber eines möchte ich in diesem Zusammenhang mal wirklich loswerden: Manchmal klingelt bis zu 30-mal am Tag das Telefon, Fragen, Erklärungen, wenn 's so nicht klappt, schaut man vorbei. Bei unserem Hausarzt wurde ich neulich darauf hingewiesen, dass ich für meine Rückfrage, ob es für meine Kinder eine wirksame Meningitis-Impfung gäbe, die Versicherungskarte abgeben müsste, es wäre ja ein Beratungsgespräch! Ich weiß bis heute nicht, nach welchem Abrechnungsmodus das nun bezahlt wird. Aber bei Ärzten fragt ja keiner, gell? Mit freundlichen Grüßen -
Da ist was dran
Aber wie haben Sie den Trick geschafft, die Telefonate auf 30 zu beschränken? *neugierigguck* Ich mache es mit Abschaltautomatik zwischen 22:00 und 8:00 Uhr, aber auf 30 begrenzen? x|
Eigentlich sollten wir laut Verordnung ja auch Telefongespräche berechnen. Aber wie geht das? Wenn der Anrufer keine Kennung hat, kann er ja irgendwas angeben, nicht mal der Name muss stimmen. -
Gleich werden Sie wieder mit "Herr" ...
angesprochen, Frau Grannemann. Schreiben Sie nicht "C. ", sagen Sie ruhig, dass Sie "Conny" heißen. Damit ist der Name zwar nicht vollständig, aber die Anrede bleibt gewahrt. -
Eigenwerbung ...
Entschuldigung, kann man so verstehen.
Aber da sich die Sache so abgespielt hat fand ich das Beispiel eben sehr passend.
Die Frage von Andrea passt hier übrigens sehr gut her, neben der unverständlichen HOAIAbk. begegnen mir eben auch im richtigen (nicht virtuellen) Leben Fragen zur Nachvollziehbarkeit solcher und anderer Alternativen zum Bauen mit Architekt/in.
Warum soll ich nicht davon berichten?
Um in Zukunft Missverständnisse zu vermeiden, würde ich solche Beiträge dann mit Pseudonym schreiben - wenn's erlaubt ist.
Mir geht es wirklich nicht um Werbung. Allerdings geht's mir darum, einige Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand in Frage zu stellen. Da ist meiner Meinung nach einiges im Argen. Und zwar schwer zu Lasten der seriösen Kollegen und Kolleginnen. Die Abzocker interessiert die Meinung der Öffentlichkeit sowieso nicht. -
Schwarze Schafe und Opferlämmer
Die gibt es wohl überall. Ich denke auch nicht, dass man aus den schlechten Erfahrungen von Bauherren einen ganzen Berufsstand in den Dreck ziehen kann und sollte (war bei uns ja auch schon so).
Zudem sollte man berücksichtigen, dass in diesem Forum ja fast ausschließlich Leute mit schlechten Erfahrungen schreiben. Die Bauherren mit guten Erfahrungen haben ja keinen Grund, hier etwas zu schreiben.
Das bringt uns wieder zu der nahezu unlösbaren Frage "Wie erkenne ich einen guten Architekten/Bauleiter/Sachverständigen/Handwerker? " -
Nettes Beispiel
bringt mich aber nicht weiter. Vielleicht sollte ich einfach mal etwas konkreter werden. Wir versuchen jetzt seid einem Jahr ein Haus mit einem Gu zu bauen, der nebenbei bemerkt vorgestern verkauf wurde. Bis bei uns jetzt das Beweissicherungsverfahren gelaufen ist, habe ich nun Zeit mir zu überlegen, wer die Bauruine zu einem Haus verwandeln soll. Von einem Generalunternehmer habe ich ein recht verlockendes Angebot erhalten, dass zurzeit geprüft wird, während unser Bauleiter eher zu einem Architekten tendiert, der noch gefunden werden müsste. Da wir nicht mit Gewinn aus der Sache herauskommen werden, brauche ich ein Angebot, das für mich auch in finanzieller Hinsicht transparent und fest ist. (siehe dazu auch die Diskussion die unter 4 geführt wird.) Ein schwarzes Schaf kann man sich in der Regel nur einmal leisten. Im Moment sehe ich aber bei einem Architekten in Bezug auf die Kosten einen Schwachpunkt, vielleicht ist der ja hier auszuräumen. Nach meinen Erfahrungen wird hier im Vorfeld über die genaue Aufschlüsselung der Kosten wenig gesprochen, sondern man nennt den Betrag, der zur Verfügung steht und dann wird mal geguckt. Die Frage ist, wie kann das auch anders laufen? Gegen Werbung habe ich nichts, auch nicht gegen Angebote, aber eine Summe von über 6000 DM/4000 DM prom2 finde ich etwas hoch.Andrea
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Also ...
6000 / 4000 Dm/m² - Das geht auch noch deutlich teurer
Aber natürlich auch ohne jeden "Schnickschnack" für fast die Hälfte.
Deshalb sind die Dinge ja eben auch so schwer vergleichbar.
Wenn Sie mit irgendwelchen Schangeltypen bauen bekommen Sie ernsthafte Probleme und es ist völlig Wurscht ob mit Generalunternehmer, Architekt oder sonst wem.
Wollen wir also die Dinge vergleichen, gehen wir mal in allen Fällen von ordentlicher Arbeit aus. Die Architektenversion:
Wenn Ihr Haus fertiggestellt werden soll wie geplant, brauchen Sie ihn/sie für ein paar Detaillösungen, Beratung bei Ausstattungsfragen und natürlich Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung (AVA) und Bauleitung.
HOAIAbk. Leistungsphasen 6/7/8. (9 wird er vermutlich nicht machen wollen).
Das sind 45 % des Honorars der vollen Leistung: bei 300.000,- anr. Baukosten HZIII M also rd. 37.500,- *0,45 = 16.875,- DM + Nebenkosten.
Diese Angaben bitte mit Vorsicht genießen! Wenn Ihr Rohbau schon jetzt schlimme Mängel aufweist, die für mich viel Arbeit bedeuteten, würde ich die Sache zu dem Kurs ablehnen.
Ist der Rohbau aber schon weit fortgeschritten und weitestgehend in Ordnung, gibt's da evtl. noch Verhandlungsspielraum. - Hängt ja auch von der Auftragslage Ihrer örtlichen Architekten ab.
Vorteile für sie: Kompetenter Ansprechpartner in allen noch relevanten Fragen (und Sie werden noch einige haben) rund um Ihr Haus.
Große Flexibilität bei Wahl der Ausstattung, Bauweise, Handwerker etc. pp.
Insolvenzrisiko geringer, weil gestreut.
Haus wird günstiger als mit Generalunternehmer/Generalübernehmer - damit sind wir bei den Nachteilen:
Sie übernehmen weitestgehend das Kostenrisiko - vor allem bei Ihrer speziellen Konstellation.
Sie müssen während der Bauphase ständig ansprechbar sein und Entscheidungen treffen.
Ihr Bauvorhaben steht und fällt mit dem Vertrauen, dass Sie Ihrem Architekten/Architektin entgegenbringen können. Es gibt also eine sehr viel persönlichere Beziehung als zum Generalunternehmer, das kann auch mal in die Hosen gehen.
Der GUAbk.:
Vorteile: Sie können Kosten, Termine und Qualitäten weitestgehend im Vorfeld festlegen.
Sie haben weniger Stress, weil alles aus einer (guten) Hand kommt.
Bei einem gut organisierten Generalunternehmer läuft die Baustelle "runder", weil sich nicht unterschiedliche Handwerker gegenseitig behindern oder anmachen (und wenn, bekommen Sie das nicht so mit).
Die Nachteile:
10-25 % teurer, weil der Generalunternehmer i.d.R. einen Teil der oben beschriebenen Risiken für Sie übernimmt. Seriöse Unternehmen müssen das in Wagnis und Gewinn einkalkulieren.
Nach Vertragsabschluss kaum Änderungen möglich. Da gibt's zwei Möglichkeiten: entweder werden Änderungen gegen Aufpreis mit dem Generalunternehmer nachträglich vereinbart (teuer, weil für den Generalunternehmer mit erhöhtem Aufwand verbunden), oder direkt mit den Handwerkern abgerechnet (stressig, weil Handwerker dann a. das Feilschen anfangen und b. müssen Sie die Ausführung und Abrechnung der Sonderleistung zum großen Teil selbst überwachen). Besser alles vorher klarmachen.
Nachteil 3 kennen Sie selbst besser als ich: geht Ihr Generalunternehmer unterwegs hopps wird's haarig. Das Risiko ist bei Vergabe nach Gewerken natürlich viel kleiner.
Deshalb: immer auf Bonität achten.
Fazit: Ich kann Ihnen keine Variante besonders ans Herz legenEs ist wie bei den Aktien: kleines Risiko= kleinerer Gewinn (oder mehr Kosten), weniger Stress und ein wenig unflexibel. Ist eben wie sonst auch im Leben ...
Gruß -
Vielen Dank
für die sehr ausführliche Beantwortung. Einige Für und Wieder sind ja immer aufgetaucht, aber alle in dieser Form zusammengefasst helfen mir bestimmt bei den Vorbereitungen zum runden Tisch, an den ich gebeten habe. Kurz zum Geld, wir haben rund 3000 DM geplant gehabt für ein Haus mit 170-180 m², dies scheint in dieser Region auch realisierbar. In Frankfurt hätten wir locker das Doppelte angesetzt aber im Hippeland) ) Bis dann Andrea
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Ist hier Dallas.. oder was?
Gleich werden Sie wieder mit "Herr" ... 14.03.01 GMT angesprochen, Frau Grannemann. Schreiben Sie nicht "C. ", sagen Sie ruhig, dass Sie "Conny" heißen. Damit ist der Name zwar nicht vollständig, aber die Anrede bleibt gewahrt. -
Hallo, Herr Richwien, ...
Hallo, Herr Richwien, meinen Rufnamen (übrigens mit i!) hätte ich gerne denjenigen vorbehalten, die mich persönlich gut kennen! Aber scheinbar gibt es in diesem Forum Leute, die Namen (und sei's denn der Rufname) benennen müssen. Dies hat hier meiner Meinung nach nichts zu suchen! Ich frage ja auch nicht, ob Sie J.R. 's Methoden anwenden! Außerdem: wer sich 20 lange Jahre mit der Frage, ob Haare schneiden für Frauen wichtiger ist als Bauen, hat mit der Anrede sowieso keine Probleme mehr. Jeder der mich persönlich kennt, redet mich mit Frau.. an. Das reicht mir, die Post mit "Herrn ... " beantworte ich auch! MfG -
Das war meinerseits nicht bös gemeint, Frau/Herr Steep-Grannemann.
Schade, dass so verstanden. Ich schätze Ihre Beiträge und erkenne hiermit Ihre Kritik an meiner obigen Bemerkung an. Entschuldigen Sie bitte.
Andererseits habe ich Ihren Vornamen nicht einer meiner privaten eMails entnommen, sondern einer expliziten Berichtigung ihrerseits gegenüber eines Beitragenden hier im Forum. Frau/Herr haben Sie doch selbst dort ausdrücklich richtiggestellt. Mit Angabe Ihres eigentlichen Vornamens.
Nochmal: Meine Bemerkung war nicht dazu gedacht, Sie zu provozieren. Das müssten Sie dort oben auch am abschließenden "Smiley" erkennen. Dazu sind die da. -
Habe ich verpennt ... tut mir leid,
Herr Richwien! Ich habe Sie wohl falsch verstanden! Entschuldigung! Und das mit den Smileys habe ich ziemlich spät gemerkt, ich geb's ja zu! Aber mit dem Namen ist das wirklich kurios, da kann ich manchmal laut lachen! Da kommen dann Briefe: Sehr geehrter Herr Cornelia ... -- oder Herr Ingenieurin-Frau Ingenieur, sogar die Kammer hat anscheinend nur Stempel für männliche Ingenieure! Und am Telefon hat man manchmal 'ne lange Pause am anderen Ende, wenn sich eine weibliche Stimme meldet.Viele Grüße
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Grundlage für die Leistungen
ist der Vertrag. Im Falle eines Generalunternehmer hilft nur eine vertraglich vereinbarte "Vertragserfüllungsbürgschaft. " Was die HOAIAbk. anbetrifft, so ist sie vom Grundsatz her ein guter Ansatz, aber zu viele schwarze Schafe haben diese Verordnung mißtbraucht, z.B. durch Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, überhöht angesetzte "anrechenbare Kosten" (ggf. nicht gemindert um die MwSt. /einfache Variante) usw. Auf die "feinmechanischen Abrechnungskünstler" die nach der HOAI abrechnen, will ich erst gar nicht eingehen. Die Gebühren gemäß § 16 HOAI sind m.E. mindestens um 40 % zu hoch! (Ich höre das Geschrei schon jetzt) Ich bin gerne bereit, auf einer sachlichen Grundlage eine Diskussion über meine oben gemachte Aussage zu führen! -
40 %!?
Wie kommen Sie denn darauf? Weil es viele Leute gibt, die weder Kammerbeitrag, Steuern, Versicherungen etc. bezahlen und dann vom Küchentisch aus Leistungen abrechnen, diese jedoch gar nicht erbracht haben und somit eben das ganze System durcheinanderbringen? Wie begründen Sie denn Ihre These? Zur gutachterlichen Wertermittlung: Diese richten sich vordringlich am BauGB und an der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) aus, die Honorierung legt die WertV fest, kann also gar nicht so arg abweichen, es sei denn es sind Gutachter unterwegs, die zwar eine 2-Zimmer-Wohnung von einer 3-Zimmer-Wohnung unterscheiden können (also durchaus "Sachverstand" besitzen), jedoch sonst keine Ahnung haben. Vor diesen unseriösen Typen sollte man tunlichst die Finger lassen. Am besten, man beauftragt einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das Ergebnis kann sich dann auch vor Gericht sehen lassen. Noch zur HOAIAbk.: Diese ist und bleibt der beste Verbraucherschutz. Wer, wie Frau Grannemann schon erwähnte, noch "Berufsehre" hat, verprellt/bzw. vergällt seine Kunden auch nicht. Abgerechnet wird zu einem fairen Satz und dies beinhaltet dann auch ALLE beauftrageten Leistungen. Das Haus ist dann auch nicht "aus der Schublade gezogen" sondern mit allen seinen Details für das spezifische Grundstück (Genius Loci!) durchgeplant. Das dauert länger als Sie denken, Herr Schulte und ist sicher die 100 % Wert! (und in der heutigen Zeit sogar mehr!) Zu Frau Leidenbach und ihrem GUAbk.: Am besten, Sie bauen ab sofort mit einem Architekten weiter, der Ihnen in einem Beratungsgespräch bei Ihrer Architektenkammer empfohlen worden ist. Lassen Sie sich einige Arbeiten von ihm zeigen! Er ist sicher in der Lage, nach kurzer Analyse den Bau zu einem ermittelten Preis termingerecht fertigstellen. Das "Dreigestirn" Bauherr/Architekt/Unternehmer ist nachgewiesenermaßen das sicherste und kostengünstigste System, vor allem im Einfamilienhausbau. Wer etwas anderes behauptet, hat schlichtweg keine Ahnung. Der Architekt ist der Treuhänder des Bauherrn und wird nach HOAI bezahlt, dh. die Planung / Bauleitung kostet bei allen Systemen idealerweise gleich viel! Ein Unternehmen hat den Zweck, den größtmöglichen Gewinn zu machen! In einigen Bereichen kann es sinnvoll sein, eine Baumaßnahme mit einem Generalunternehmer bzw. in Teilbereichen mit einem Generalunternehmer zu bauen. Ein guter Architekt berät Sie entsprechend! Bei den Statikern soll die Situation auch nicht besser sein. Natürlich bekomme ich ein Haus auch "für billig" gerechnet ... aber ist es dann insgesamt auch preiswerter? Nein! Wer zu 20 % HOAI anbietet, hat eben nicht alle Stürze einzeln berechnet, sondern nur den mit den größten Lasten. Folge: der Bau wird teurer! Der Billige macht keine Anschlussdetails, sondern gibt einen Tabellenwert an, der Unternehmer muss dann sehen, wie er klarkommt. Folge: Die Qualität leidet (Folgekosten!) Ich kann also nur allen raten, die etwas bauen wollen (und sei es auch nur eine Garage ...)
1. Architektenkammer.de anklicken
2. Kammer anrufen
3. Beraten lassen 4.2,3 Architekten anrufen und Termin ausmachen
5. Architektenvertrag unterschreiben
6. Aufatmen!
7. Spaß am Bauen haben
8. In einer Wohnumwelt leben, die man verdient hat.
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Hallo Herr Zack
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Die Würfel sind gefallen
Wir haben uns nun endgültig aus dem Vertrag mit dem Bauträger gelöst, oder besser gesagt diesen fristlos gekündigt.
Die Entscheidung fiel gegen einen neuen Bauträger, da diese einfach den nicht ausreichenden Vertrag von früher als Grundlage nehmen wollten.
Ein Bauleiter wird die ganze Sache überwachen, mit planen und helfen die Altlasten zu beseitigen. Ein Architekt unterstützt uns dabei unser Haus so kostengünstig wie möglich umzugestalten, dass wir allen rechtlichen Anforderungen genüge tun, die Statik nicht komplett neu berechnen müssen, keinen neuen Bauantrag brauchen, der Keller stehen bleiben kann, das Haus für uns noch wie geplant nutzbar ist, alles noch nett aussieht und wir wieder Spaß am Bauen bekommen. Ich denke wenn alle zusammenarbeiten wird noch was daraus werden, obwohl wir schon fast nicht mehr daran geglaubt haben. Die Sache war uns einfach zu komplex um sie in die Hände eines Bauträgers zu legen, der lieber Standard baut weil er nicht viel dabei überlegen muss. Mag auch andere geben, ich habe sie nicht kennergelernt. Außerdem waren uns die Kostenvoranschläge des Generalunternehmer zu günstig. Anscheinend ist es nicht nur so, dass Bauherren die Preise Kaputtfeilschen, sondern auch das Unternehmer von vornherein die Preise so kalkulieren, dass sie dafür nicht die erwartet Qualität liefern können.
An Herrn Zack, ich stimmen ihnen in allen Punkten zu und füge einen wenn auch vielleicht sehr weiblichen hinzu. Ein Architekt könnte einen noch so guten Ruf haben und Arbeit leisten, für mich muss auch die Wellenlänge stimmen, sonst funktioniert es nicht. Schließlich ist ein Haus ja auch Ausdruck einer ganz persönlichen Lebenseinstellung. Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Leidenbach -
Na also <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Herzlichen Glückwunsch! -
Hallo Andrea,
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Hallo Andrea,
na das hört sich ja gut an. Wird wohl doch noch was ordentliches werden mit dem Haus, gratuliere! Ist schön auch mal was positives zu hören.
In diesem Sinne ein frohes Osterfest und mal ein paar Tage zum Abschalten wünscht -
Vielen Dank an alle
ein bisschen Bauchschmerzen sind schon noch dabei. Ich melde mich wieder, die erste Ausschreibungsrunde läuft, ist richtig spannend etwas mehr von seinem Haus mitzubekommen als nur die Endabnahmen.
Bis dann Andrea -
Keine Panik
Alles eine Frage der Betreuung. Und Sämmy weiß, was er macht -
Sehr geehrter Herr Zack,
es gibt reichlich Kollegen von Ihnen, die arbeiten genau so wie Sie es in ihrem ersten Abschnitt beschrieben haben, nur mit dem festen Willen nach HOAIAbk. zu 100 % abzurechnen. Wie hat mir mal ein Architekt gesagt "Ja sonst habe ich ja nichts verdient" Ich könnte Ihnen unzählige Abrechnungsvarianten auf zählen. Sie werden sicherlich verstehen, das ich gute Gründe dafür habe keine Details hier zu nennen. -
Rundum zufrieden
Nachdem ich hier so viel Schlechtes zu berichten hatte nun auch mal etwas Positives.
Gestern war Richtfest und bis auf den Nagel den ich nicht treffen wollte gab es bis heute keine Probleme mehr mit unserem Bauvorhaben.
Die Rohbauer haben in Rekordzeit und ordentlich die Etagen gemauert und eine Sisyphusarbeit bei den Aufräumarbeiten erledigt ohne zu murren.
Der Keller ist mit vereinten Kräften jetzt hoffentlich das geworden was er werden sollte.
Dank der Koordination unseres Bauleiters haben alle Gewerke toll miteinander gearbeitet und der Architekt kommt mit dem zeichnen kaum nach.
Auch die Planungen für Haustechnik und Elektro liefen wider erwarten völlig reibungslos, alle haben es geschafft aus den Gegebenheiten das Optimale zu machen.
Da macht bauen wieder richtig Spaß.
Wenn der Rest der Handwerker genau so arbeitet wie Rohbauer, Dachdecker, Zimmermann, Gartenbauer, und alle anderen fleißigen Hände die angepackt und geholfen haben, kann man glatt noch einmal loslegen.
Jetzt freuen wir uns aber erst einmal auf unser Haus in dem wir dieses Jahr noch Weihnachten feiern wollen. -
Gratulation Andrea,
Dann sind wir ja schon zwei, bei denen's richtig gut läuft mit dem Bau!
Ich wünsch' Ihnen, dass es so bleibt.
Wir wollen auch Weihnachten im neuen Haus feiern.
Viel Spaß noch -
So sieht es heute aus
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Hihi, jetzt gibt es mich zweimal
Gutachten ist da, Größe 2 MB) )
Interne Fundstellen
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- … Ingenieurleistungen zu Recht? …
- … der Firma dem Grunde nach eine Vergütung der Ingenieurleistungen zusteht? …
- … Zur Höhe: das entsprechende BGH-Urteil hat das Aktenzeichen VII ZR 290/95. Demnach ist die HOAIAbk. auf solche Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten oder Ingenieurleistungen zu erbringen haben, nicht anzuwenden (heißt m.E. aber nicht, …
- … Ingenieurleistungen können nur von Ingenieuren erbracht werden und auch nur von Ingenieuren entsprechend den Vorgaben der HOAIAbk. be- und abgerechnet (berechnet, abgerechnet) werden. …
- … <<<< Ingenieurleistungen können nur von Ingenieuren erbracht werden und auch nur …
- … auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) erbringen. …
- … Ingenieurleistung erbringt (z.B. Bauträger oder hier der Landschaftsgärtner) darf diese Leistung nach …
- … auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) erbringen. …
- … Natürlich gilt die HOAIAbk. nur für Ingenieurleistungen und keinesfalls für Handwerker- und Bauträgerleistungen (Handwerkerleistungen, Bauträgerleistungen). Insofern ist …
- … der Satz Ingenieurleistungen können nur von Ingenieuren erbracht werden und auch nur von Ingenieuren entsprechend den Vorgaben der HOAIAbk. be- und abgerechnet (berechnet, abgerechnet) werden als dem Laien erläuternd zu verstehen. …
- … Wäre dem nicht so, ohne hier weitere ggf. mißverständliche Erläuterungen geben zu wollen, würde bspw. der Rohbauer seinen Meterriss als Ingenieurleistung des Vermessungsingenieurs nach HOAI abrechnen wollen, etc. Absurd, meine Herren …
- … Vorstellungen des Gesetzgebers unter anderem, einen ruinösen Preiswettbewerb bei Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu verhindern. Dieser kann nur dann wirkungsvoll …
- … sind natürliche ebenso wie juristische Personen, die Leistungen erbringen, an die Honorarsätze gebunden. …
- … zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu erbringen haben. Dies gilt insbesondere für Bauträger und andere Anbieter kompletter Bauleistungen, die die dazu erforderlichen Ingenieur- und Architektenleistungen (Ingenieurleistungen, Architektenleistungen) einschließen . Begründung: Die geschuldete Werkleistung bei diesen …
- … Architekt einen anderen Architekten oder Ingenieur als Subplaner mit Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) beauftragt. Etwas anderes gilt nur bei einem …
- … der HOAIAbk. wird immer erst dann interessant, wenn im Vorfeld keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. …
- … Einzig was zählt ist, dass der Gartenbauer, auch wenn dieser Ingenieurleistungen erbracht haben sollte, und hierfür nicht beauftragt war, seine Leistungen …
- … Die HOAIAbk. ist geltendes Preisrecht für die verbindliche Berechnung der Honorare (Entgelte) für Leistungen der Architekten und Ingenieure als Auftragnehmer (§ 1 …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten knebeln?
- … (vii) Ingenieurleistungen unter sonstige Vereinbarungen aufnehmen und den Text des Vertragsformulars streichen. …
- … die grüne Wiese mit der Honorarzone zu tun? HZ geht nach dem Gebäude, nicht nach dem …
- … zu legen halte ich für weder durchführbar noch sinnvoll. Was heißt Ingenieurleistungen unter sonstige Vereinbarungen aufnehmen? …
- … wenn die Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht kommt. Wenigstens müssen Sie nicht das Honorar 6 Wochen weiterzahlen ;) …
- … darum, ob die Platten für die Terrasse mit dem Honorarsatz für Gebäude oder für Außenanlagen abgerechnet werden sollen, halte ich für nebensächlich. 3 Striche für die Terrasse 4*6 m und zwei für die Garagenzufahrt würde ich sogar umsonst malen, wenn ich die Arbeiten nicht ausschreiben und überwachen muss. …
- … TK-Kosten z. Nachweis oder pauschal 2 %, Kopien und Pausen als Einzelnachweis zu ihren Lasten, Fahrtkosten bis 15 km sowieso im Honorar, Mehrkilometer hängt an der Strecke. Bei 16 wird keiner …
- … (vii) Ingenieurleistungen unter sonstige Vereinbarungen aufnehmen und den Text des Vertragsformulars streichen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertrag unklar 100 %
- … (zu Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) inkl. Statikerleistungen für ein Einfamilienhaus) zu Erstellung …
- … kündigen, was zulässig ist, schulden Sie dem Architekten grundsätzlich das gesamte Honorar für die beauftragten Leistungen unter Abzug der Aufwendungen, die der Architekt …
- … Ihrem Auftrag nichts zu tun hat, schulden sie u.U. das gesamte Honorar. Das kann teuer werden. …
- … vom Architektenvertrags- und honorarrecht (Architektenvertragsrecht, Honorarrecht) versteht. Aber Vorsicht: Verlangen Sie zunächst nur eine Erstberatung. Sonst kann auch noch das Anwaltshonorar unerwartet hoch werden. …
- … (zu Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) inkl. Statikerleistungen für ein Einfamilienhaus) zu Erstellung des Bauantrages, nach Leistungsphasen 1-8 (Zone III, oben) zzgl. 8 % Nebenkosten während der Ausführung. …
- … Auftrag (zu Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) inkl. Statikerleistungen für ein Einfamilienhaus) zu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - System Architektenhaus vs. System Bauträgerhaus
- … sagt nichts über die Preiswertigkeit aus. Vergleichbare Architektenhäuser sind incl. der Honorare keinesfalls teurer, meist sogar günstiger als das Bauträgerangebot. …
- … durch wesentlich geringere Baukosten wieder ein. diese Einsparung übersteigt oft die Honorare der Planer. gut, das dieses Thema hier angeschnitten wird, denn es …
- … er nicht den HOAIAbk.-Satz ansetzen. Gleiches gilt für Statik und andere Ingenieurleistungen. …
- … im Forum empfohlen), Architekten machen's auch für (frei verhandelbare) Festhonorare jenseits der HOAIAbk.. Insofern zieht das Argument nicht. …
- … einmal von Vetternwirtschaft und Klüngel gehört sowie von Baukostenttreiberei um das Honorar hochzupuschen in dem die anrechenbaren Kosten erhöht werden (auch das sind …
- … Auftrag wieder zu entziehen, weil inzwischen Planungen stattgefunden haben und ein Honoraranspruch da sei. …
- … die reinen Bauwerkskosten sind, kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E …
- … EUR 125.000,-: 20 ergeben 6.250,- Honorar je Haus. Dem entspricht in § 16 HOAIAbk. (Honorartafel), …
- … es eigentlich geht und was diese kosten (anrechenbare kosten 150.000 , Honorarzone III, mittelsatz): …
- … Komme erst jetzt zum Antworten Herr Stodenberg. Meine Honorarermittlung für die 20 Reihenhäuser war nicht nachvollziehbar, weil ich den …
- … erwähnt hatte. Bei 20 gleichen oder spiegelgleichen Einheiten reduziert sich das Honorar entspr. HOAIAbk. auf 45 %. …
- … Auch wenn er drin wäre, gäbe es darauf gar kein Architektenhonorar. …
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