Feuchteschaden, weitere Schäden, Sachverständiger HOI
BAU-Forum: Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung

Feuchteschaden, weitere Schäden, Sachverständiger HOI

Feuchteschaden, weitere Schäden, Sachverständiger HOI
  1. schlimm, schlimm ...

    schlimm, schlimm ...
  2. Zu welcher Leistung ein Sachverständiger verpflichtet ist?

    Zu welcher Leistung ein Sachverständiger verpflichtet ist?
  3. Der Auftrag bestimmt die Leistung!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag, mein Ehemann  -  sehr pflegebedürftig  -  (Vater eines kleinen Jungen und 1 Mädchen) wurde Ende September 2019 im örtlichen Klinikum "fahrlässig getötet" von vollkommen unqualifizierten Ärzten (die Kripo nahm meine Anzeige dazu an). Nun sind wir ohne Ehemann und Papi)

    Unser Vermieter (in einem anderen Bundesland wohnhaft) erfuhr von unseren "freundlichen Nachbarn", dass mein Ehemann nicht mehr lebt. Unser direkter Nachbar soll unserem Vermieter gesagt haben: " kein Kündigungshindernisgrund mehr ... "

    Nun will unser Vermieter das Einfamilienhaus, in dem wir seit 2007 leben verkaufen (Zeit für Verkauf ist optimal). Nachbarn "scharren schon mit deren Hufen". Der Kaufpreis ist in 1999 für 160.000,-- vom Vermieter benannt worden. Nun in 2019 soll sein Haus für uns 225.000,-- billigst verkauft werden (von anderen will er angeblich 245.000,--. (Grund: 510 m² in Hochfranken, Hof, Salle, Landkreis kleines Dorf)

    Das Haus hat Mängel und Schäden  -  da wir schon so viel Jahre hier leben, kennen wir etliche davon.

    z.B. : von einem kleinen Balkon aus, fließt Regenwasser wegen mangelhafter Abdichtung in die Isolierung (Styropor) an einer Stelle der Außenwand, zuerst in den Dachüberstand (geschlossen mit Holz), dann in die Styropor-Isolierung an einer Stelle neben Terrassentüre. (Diesen Schaden hatten wir bereits 2008 schriftlich dem Vermieter beschrieben  -  aber bis heute hatte er nichts dazu unternommen um diesen Schaden zu beheben).

    Es ist ein Allkauf-Selbstausbau-Haus aus 1997.

    Ich habe vor 40 Tagen einen sog. "Sachverständigen Ingenieur" aus Hof, Saale beauftragt genau u.a. auch diesen Schaden zu besichtigen und zu bewerten.

    Dieser hat in seinem äußerst  -  mit ca. 6 Worten ausgedrückten  -  "Bericht" mitgeteilt: "keine Feuchteschäden sichtbar", aber eine Verfleckung am Putz.

    Ist tatsächlich ca. 25 x 25 cm

    Nun habe ich mir heute eine sog. Profi-Treppenleiter vom Fachhandel geliehen, in dem geöffneten Dachüerstand außen von mir geöffnet) reingeguckt an den oberen Rand des Holzständer-Mauerwerks des EGs und sah etliche Stellen am Holz mit Feuchtigkeits-Rändern / Schimmelstellen.

    Dort hatten auch etliche Jahre Vögel im Dachüberstand Brutnester gebaut und all diese Reste (viele) waren noch darin und feucht. In 2008 wurde einfach ein Holzbrettchen so angebracht, dass Vögel nicht mehr im Dachüberstand nisten können. Diese Vogel hatten auch die darin liegende Glasfasier-Isolierung ziemlich zerflettert und deshalb sind Fehlstellen an diesen Stellen.

    Ich finde nun die Rechnung dieses "Ingenieurs" nicht angemessen. Bitte denken Sie nicht, dass ich nur eine Preisreduzierung möchte! Wenn ein Fachmann eine ordentliche Arbeit vollbringt, freue ich mich darüber und bezahle gerne die Rechnung für diese qualifizierte Arbeit! Aber in diesem Fall -?

    Also mein Thema: Ich will niemanden seinen wohlverdienten Lohn kürzen. Aber dieser "Sachverständiger" hat weniger gesehen und viel weniger erkannt als ich (Frau mit einem einfachen Büroberuf).

    Ich habe heute viele Fotos aus dem Dachüberstand, dem Bereich mit Übergang zur Styropor-Isolierung usW. aufgenommen.

    Es sind meine Fotos eindeutig, dass schon ein Feuchtigkeitsschaden vorliegt.

    Weitere Untersuchungen z.B. im Holzständer-Werk im EGAbk.  -  Fußbodenhöhe sollten sinnvollerweise noch erfolgen.

    Frage: ZU welcher Leistung IST EIN Ingenieur / "Sachverständiger" laut HOI verpflichtet, wenn er eine Rechnung stellt?

    Ich habe bisher nur die wenigen Bilder des "Sachverständigen" auf meinem PC. Meine eigenen Bilder kann ich  -  mangels Erfahrung mit meinem aktuellen Handy  -  nicht heute hochladen! schlimm, schlimm dass Sie den Kündigungshinderungsgrund verloren haben, mein Beileid. Sie sollten aber stark daran Arbeiten an dem was Mieter sollen, dürfen und müssen sowie an der verbalen Ausdrucksweise mit anderen Menschen. Jedenfalls gehört als Mieter es nicht dazu, SV zu beauftragen und dessen Arbeit zu kritisieren. Der Eigentümer lässt sein Haus verfallen weil er anderes vorhat als Sie als Mieter zu erhalten. ... das kommt ganz auf die Aufgabenstellung der Auftraggeber an. Was für ein Gutachten soll er denn erstellen? Wertgutachten? Schadensgutachten? Sanierungsberatung? Es kommt auf den Auftrag an, den der Sachverständige erteilt bekommen hat, und was genau darin formuliert ist, was er denn dann tun soll.
    Den muss man  -  bis auf einige ganz klitzekleine Ausnahmen- kennen, um über falsch oder richtig und korrekt entscheiden zu können.


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