Farbe an Holzfassade mit Mängeln nach Gewährleistung
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Farbe an Holzfassade mit Mängeln nach Gewährleistung

Hallo,
wir haben bei Würzburg in Bayern ein Holzhaus mit Holzfassade mit einem Fertighausunternehmen gebaut. Die Außenwände haben wir mit Holz verschalen lassen. Die Farbe (Remmers Aidol Taubenblau) wurde uns gestellt, wir haben dann nach einer Einweisung zuerst die Bretter zweimal, dann die fertige Fassade nochmal zweimal gestrichen. Bei der Abnahme 05/2004 war alles soweit erkennbar OK.
In den Jahren darauf kam es uns wohl schon komisch vor, dass der Süden sehr schnell ausbleicht und die Farbe etwas kratzempfindlich ist, wir haben uns aber weiter nichts dabei gedacht.
Im Juli 2008, also gut 2 Monate nach Ablauf der Gewährleistung, herrschte hier ein schweres Hagelunwetter, bei dem uns die Farbe vom Hagel an zwei Seiten von der Wand gekratzt bzw. geschlagen wurde. unsere Fassade schaut jetzt aus, wie mit Schotter sandgestrahlt.
Unsere Fertighausfirma hat mittlerer Weile den Farbenhersteller gewechselt und uns den Außendienstmitarbeiter der neuen Firma zur Begutachtung des Schadens vorbeigeschickt. Auf Grund seiner Einschätzung sollte dann ein Angebot erarbeitet werden. Er hat dann festgestellt, dass die Farbe kaum in das Holz eingedrungen ist und mit dem Fingernagel von der Wand gekratzt werden kann. Seiner Meinung nach Stimmt da was nicht.
Am Ende seines Besuches hat er uns noch versprochen, uns Farbmuster zu schicken und der FH-Firma einen Bericht zu schicken.
Unsere Proben hatten wir gleich, von Seiten der Fertighausfirma herrscht seitdem Funkstille. Wir haben noch zweimal nachgefragt, wurden aber immer vertröstet.
Seitdem haben sich verschiedene Handwerker und der Gutachter unserer Versicherung den Schaden angesehen. Alle waren der Meinung, dass der bestehende Anstrich minderwertig ist. Unsere Versicherung bezahlt uns jetzt die Sanierung der betroffenen zwei Fassaden, da dies aber mit einer anderen Farbe geschehen wird ist das für uns nur wenig befriedigend.
Wie seht Ihr das, liebe Fachleute, haben wir wohl Pech gehabt und bleiben auf dem Schaden sitzen, oder besteht eine Chance, die Holzbaufirma zur Behebung des Problems mit hinzuzuziehen? Auf unsere Bitte um ein klärendes Gespräch zur Lösung der Situation kam bisher außer einer Empfangsbestätigung keine Antwort.
Vielen Dank,
Sebastian Lutz
  • Name:
  • Sebastian Lutz
  1. Um welche Gewährleistung soll es ...

    denn gehen. Doch wohl nicht um den für Ihren, im Privatvergnügen durchgefürten, Farbanstrich.
    Wenn es um die Farbqualität gehen sollte, so kann nur der Hersteller befragt werden.
    Und nebenbei, die Abnahme erfolgte mit Bestimmtheit nicht für Ihre Eigenleistung Farbanstrich.
  2. Fehlt der Sperr- und Haftgrund?

    Der Beitrag liest sich so, als wenn das Holz (gehobelte Ware?) nicht oder nicht richtig grundiert worden wäre. Bei der verwendeten Farbe handelt es sich wahrscheinlich um einen Acryllack, richtig? Über dieses Thema können sie sich mittels untenstehendem Link gut informieren. Überhaupt bietet die Website einen hervorragenden Überblick über das Thema Holzfarben und praktikable Entscheidungshilfen:
  3. Wenn es um die Farbqualität gehen sollte, so kann nur der Hersteller befragt werden?

    Und was soll das bringen? Welchen Hersteller überhaupt? Den des Hauses oder der Farbe? Beide würden wohl eher abwiegeln. Falls der Bauherr aber nicht selber grobe Fehler gemacht und richtige Ratschläge nicht beachtet hat, ist einer der beiden Hersteller der Übeltäter. Möglicherweise hat der Haushersteller inkompetente Auskünfte über die Vorbehandlung des Holzes und den Anstrich erteilt. Das wäre in unseren Breiten, sobald es um Holz geht, nicht ungewöhnlich. Schon glatt gehobelte Bretter an der Fassade sind ja ein beliebter Fehler. Durch das Hobeln werden die Poren so richtig schön zugedrückt, sodass Grundierung oder Farbe nicht mehr gut einziehen. Aber um so wichtiger ist dann ein optimaler Aufbau.
    Leider wird der Bauherr über den damaligen Ablauf keine schriftlichen Dokumente haben, sodass er wohl auf dem Problem sitzen bleiben wird.
  4. Re. Um welche Gewährleistung soll es

    Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten.
    zunächst zum Thema Gewährleistung. Es ist richtig, dass der Anstrich durch uns erfolgt ist. Dies ist aber in der Halle der Firma erfolgt, unter Einweisung und Kontrolle der Firma. Somit hatten wir zwar das Privatvergnügen, aber unter offizieller Kontrolle. Wie Herr Stodenberg schon geschrieben hat kann ich natürlich den Hersteller fragen, ob er vor 4 Jahren mal ein Problem mit der Qualität hatte. Da ich aber die Farbe nicht gekauft habe, sondern bestellt bekommen habe dürfte das wohl kaum zu einem Ergebnis führen. Was das Thema Abnahme angeht, so ist in der VOBAbk. meines Wissens geregelt, dass nach erfolgter Endabnahme eines Gewerkes (hier die von der Firma aus den von uns gestrichenen Brettern erstellte Fassade) die Gewährleistungsfrist beginnt.
    Bei der uns von der Fertighausfirma gelieferten Farbe handelt es sich um eine Lasur. Die Bretter sind tatsächlich gehobelt.
    Mir geht es aber vor allem darum, zu wissen, ob es sich rentiert, den Aufstand zu proben und massiv gegen die Fertighausfirma vorzugehen.
    MfG
  5. Uiih, eine Lasur?

    Dann wird es noch komplizierter mit der Suche nach dem Schuldigen. Denn dass eine Dünnschichtlasur (die war es doch?) nur eine extrem dünne Schicht bildet, die mechanisch nicht sehr widerstandsfähig ist, ist von vornherein klar. Von einem solchen Mist, entschuldigen sie den Ausdruck "solchen", hätte ich ihnen jederzeit dringend abgeraten! Oder waren sie es, der unbedingt mehr Holzmaserung als Farbe sehen wollte? Ich hätte mich geweigert, ihnen diese Farbe zu verkaufen, bei der der Ärger vorprogrammiert ist  -  und die sie alle 2-4 Jahre nachstreichen müssen! Ich fürchte, da werden sie niemanden haftbar machen können, denn Dünnschichtlasuren sind in Deutschland "in". Sie sind einer der Gründe, warum so viele Bauherren kein Vertrauen in den Baustoff Holz haben.
    Theoretisch möglich wäre noch, dass das Holz zu feucht war, und die Farbe deshalb nicht richtig eingezogen war. Das kommt auch nicht selten vor. Aber weisen sie das jetzt mal nach!
  6. grundsätzlich dürfte die Gewährleistungsfrage zu Euren Ungunsten ausgehen, ...

    grundsätzlich dürfte die Gewährleistungsfrage zu Euren Ungunsten ausgehen, da letztendlich IHR selbst gestrichen habt.
    Nun zur Farbe:
    Da wir im Holzhausbereich (Blockhaus) zu Hause sind, kennen wir natürlich viele Produkte. Remmers gehört da zu den guten Marken.
    Die Südseite ist natürlich stärker der UV-Belastung ausgesetzt. Daher ist es kein Mangel, wenn diese Seite auch eher ausbleicht, als die anderen Seiten.
    Zur Not mal den Außendienstler von Remmers zum Besuch bitten.
    Da ich davon ausgehe, dass Ihr gegen Hagel versichert seit. Also wahrscheilich eine Versicherungsfrage.

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