Ortsübliche Bebauung in NRW?
BAU-Forum: Holzbau

Ortsübliche Bebauung in NRW?

Bei uns im Dorf gilt die Ortsübliche Bebauung! Mein Nachbarhaus ist 11 m tief ein paar Häuser weiter auf der gleichen Straße wurde aber schon 14 m tief gebaut, mein Grundstück ist 50 m tief, es soll freistehen bebaut werden! Es stellt sich für mich die Frage ob ich auch 14 m oder fielleicht noch länger bauen darf? Vielen Dank schon mal im Voraus!
  • Name:
  • schnitzler
  1. Erwarten Sie wirklich eine konkrete Antwort?

    Foto von Josef Schrage

    Da müsste man/Frau schon gewaltig im Kaffeesatz lesen können um eine nur annähernd richtige Antwort geben zu können ...
    Versuchen Sie es mal mit dem örtlichen Bauamt.
    MfG
  2. Bauamt

    ... unter ortsüblicher Bebauung wird nicht nur die Größe des Objektes verstanden  -  auch das äußere Erscheinungsbild muss sich in das Gesamtbild der Umgebungsbebauung anpassen.
    Wie hier schon erwähnt => Bauamt

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