Verjährungsfrist der Rechnungsstellung von Handwerkerleistungen
BAU-Forum: Holzbau

Verjährungsfrist der Rechnungsstellung von Handwerkerleistungen

Hallo zusammen,
wir haben ein vorhandenes Haus in Holzrahmenbauweise verlängert.
Die Arbeiten wurden durch eine Holzbaufirma ausgeführt. Die Restarbeiten/Mängelbeseitigung erfolgte Ende letzten Jahres. Im letzten Jahr habe ich eine Teilabrechnung beglichen. Bis jetzt ist jedoch keine Endabrechnung bei mir eingegangen und auch die betreffende Firma meldet sich nicht.
Meine Frage lautet:
Ab wann tritt die Verjährung ein? Zu welchem Zeitpunkt bräuchte ich nicht mehr bezahlen?
Das Problem ist, dass ich den Kfw-Kredit nur noch bis Ende diesen Jahres in Anspruch nehmen kann und hieraus die Rechnung bezahlen will. Was jedoch nicht möglich wäre wenn sich die Firma noch weiterhin Zeit mit der Rechnung lassen würde.
Über eine Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.
Gruß
  • Name:
  • Franz
  1. Abgesehen davon ...

    Abgesehen davon dass ich es nicht verstehe, dass man keine Rechnung schreibt, , aber, was halten Sie davon, dass Sie sich bei der Firma melden? So bleibt bei dieser Fragestellung ein fader Beigeschmack ...
  2. ups, zu scnell ...

    ups, zu scnell 3 Jahre Verjährunsfrist ...
  3. Verjährung tritt erst NACH Erstellung der Rechnung ein ...

    Verjährung tritt erst NACH Erstellung der Rechnung ein
    der Blockhausdoktor

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