Brettschichtholz  -  anerkannte Regel der Technik?
BAU-Forum: Holzbau

Brettschichtholz  -  anerkannte Regel der Technik?

Hallo,
kann mir bitte jemand Auskunft geben, ob bei großen Pfettenquerschnitten (20x26 cm) der Einsatz von BSH anerkannte Regel der Technik ist? Wenn ja, war das bereits im Jahr 2005 der Fall?
Vielen Dank für eine Beantwortung vorab.
Viele Grüße Johanna
  1. schlicht:

    2 x ja
  2. Und was war Vertraglich vereinbart

    nur ein "Stück" Dachstuhl oder konkret mit "Holzsorte etc. ".?
  3. Vielen Dank für die blitzschnelle Beantwortung! Ich mag ...

    Vielen Dank für die blitzschnelle Beantwortung! Ich mag dieses Forum sehr. Nirgendwo anders bekommt so schnell Auskunft und Hilfe  -  ein Riesenlob (bin kein Schleimer ;-)).
    Vereinbart war übrigens ein Dachstuhl gefertigt aus Fi/Ta, imprägniert nach DINAbk. 68800. Vertragsbestandteil war die Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik  -  daher meine Frage.
    Nochmals Dankeschön
    Johanna
  4. @ markus

    Nur für mein eigenes besseres Verständnis: ein VH-Querschnitt würde aber auch den a.a.R.d.T. entsprechen, oder ist ab gewissen Querschnittsabmessungen BSH Pflicht?
    @Johanna: was ist denn der Hintergrund der Frage?
    MfG Ortwin
  5. Vielen Dank für die blitzschnelle Beantwortung! Ich mag ...

    Vielen Dank für die blitzschnelle Beantwortung! Ich mag dieses Forum sehr. Nirgendwo anders bekommt so schnell Auskunft und Hilfe  -  ein Riesenlob (bin kein Schleimer ;-)).
    Vereinbart war übrigens ein Dachstuhl gefertigt aus Fi/Ta, imprägniert nach DINAbk. 68800. Vertragsbestandteil war die Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik  -  daher meine Frage.
    Nochmals Dankeschön
    Johanna
  6. Entschuldigung für's Doppelposting! Die Seitenaktualisierung hat es verursacht ...

    Entschuldigung für's Doppelposting! Die Seitenaktualisierung hat es verursacht.
    Hintergrund der Frage ist das Holz, das in unserem Dachstuhl nicht nach geltender DINAbk. verbaut wurde. Da wollte ich gern wissen, ob man für die Mittelpfetten nicht sogar BSH hätte verwenden müssen.
    Johanna
  7. Ich muss da mal etwas

    dagegen halten. Ich sehe keinen Grund, warum nicht auch ein 20 x 26 cm Balken aus Fi/TA, herzgetrennt und getrocknet hätte ausgeführt sein können.
    Ich habe draußen in meiner Werkhlle ähnliche Querschnitte liegen, welche natürlich, langsam getrocknet einwandfreie Form und Qualität aufweissen.
    Die Frage bei Ihnen muss wohl eher lauten: War das Holz trocken genug?
    War es vielleicht ein drehwüchsiger Stamm? etc.
    Nur zur Info. Ich möchte hier keinen Fehler reinwaschen. Auch ich fange ab 14 x 20 cm an BSH zu verwenden. Aber pauschal sich mit der Aussage von MLS vielleicht auf eine Rechtsstreit vorzubreiten halte ich für bedenklich.
  8. Bei uns wurde abweichend von der DIN 4047-1 ...

    Bei uns wurde abweichend von der DINAbk. 4047-1 einstieliges Frischholz eingebaut. Das Ergebnis können Sie sich sicher vorstellen  -  Risse ohne Ende und gekippte Pfetten.
    Das BSH zu verwenden gewesen wäre, käme nur noch hinzu.
    Ist denn die Aussage von Herrn Solinger nun als gesichert anzusehen?
    Die Beweislast liegt ja ohnehin bei uns.
    MfG Johanna
  9. Gleich nochmal Entschuldigung Herr Sollacher, dass ich aus ...

    Gleich nochmal Entschuldigung Herr Sollacher, dass ich aus Ihnen einen Herrn Solinger gemacht habe. Nix für ungut!
    MfG Johanna
  10. richtig verstehen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Vielleicht muss man den Beitrag von Herrn Sollacher nur richtig verstehen: er hat bejaht, dass der Einsatz von BSH für Pfetten 20/26 anerkannte Regel der Technik ist. Da steht nicht, dass eine anerkannte Regel der Technik sagt, Pfetten 20/26 müssten zwingend aus BSH sein.
  11. genau.

    so ist es.
    klare frage, klare Antwort.
    wenn, dann wäre die Frage
    "verstoßen 20/26 aus fi/ta gegen die ardt".
    dazu mal pauschal "nein"
    wie's im Einzelfall ist .. wer weiß.
  12. Nur Auslegungssache?

    Tut mir leid, aber das verstehe ich jetzt wirklich nicht, Herr Stubenrauch.
    Wenn ein Unternehmen im Vertrag zu stehen hat, dass es den Bau nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen will und in diesem Fall kein BSH einsetzt, sehe ich darin zwar einen Widerspruch zum Vertragstext, vermute aber, dass das Ganze einen erheblichen Interpretationsspielraum besitzt. Oder gibt es doch eine Festlegung, auf die man sich berufen kann?
    MfG Johanna
  13. ist doch ganz einfach

    die anerkannten regeln der Technik schreiben nicht zwingend bsh vor.
    man könnte auch stahlpfetten nehmen und würde sich dann immer noch im Rahmen der anerkannten regeln der Technik bewegen.
    nur so als Beispiel.
    der Zimmerer wird eben die für ihn wirtschaftlichste Konstruktion gewählt haben.
    • Name:
    • Karl Salomon
  14. Jetzt habe auch ich es verstanden ;) Herzlichen ...

    Jetzt habe auch ich es verstanden ;)
    Herzlichen Dank nochmals an alle Beteiligten!
    MfG
    Johanna

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