Guten Tag!
Dieses Problem, ist etwas komplizierter. Wir möchten ein Grundstück verkaufen, das 2415 m² groß ist. Über unser Grundstück führt ein verrohrter Graben, der von den angrenzenden Nachbarn genutzt wird. Dieses Rohr ist seit etwa
5 Jahren nicht mehr kontrolliert worden und völlig versandet.
Da dieses Grundstück bebaut werden soll, schreibt uns das Bauamt vor, das komplette Grundstück aufzufüllen, (Gelände ist etwas abfällig) und verweigert uns das Anschließen an das verrohrte Grabensystem. Trotzdem müssen wir dulden, dass die Nachbarn weiterhin das Regenwasser ableiten können. Ich kann dieses nicht nachvollziehen. NRW
Illegales oberirdisches Gewässer auf Grundstück
BAU-Forum: Hochwasser
Illegales oberirdisches Gewässer auf Grundstück
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Hierzu
gab es mehrere ähnliche Fragen hier im Forum. Daher folgende (ähnliche) Antwort:
Ist das Rohr irgendwo eingetragen (Pläne, Baulastverzeichnis etc. etc.).
Wenn ja, dann wussten Sie ja VORHER davon. Wenn nein, dann haben Sie evtl. gute Karten. Evtl. deswegen, weil Recht haben und Recht bekommen nicht immer das gleiche sind.
Klar ist natürlich, wenn Sie das Rohr haben, müssen Sie auch für den Unterhalt "aufkommen". Können Sie natürlich auf die Mit-Nutzer "umlegen", nur werden die sicherlich davon absolut NICHT begeistert sein. Max. gibt es dann jahrelangen Ärger.
Somit:
Entweder Rechtlich prüfen lassen, wie die Sachlage ist ODER Rohr dulden (wenn es nicht anders geht), aber dann so bauen/umlegen, dass Reparaturen im Fehlerfalle einfach sind, ohne erst Ihren Garten "Umgraben zu müssen".
PS: Ist sicher dass dort NUR Regenwasser kommt? Weil dann könnte ja ggf. das auch als kleiner Bach im Garten ganz nett "aussehen" Und wenn dann "zufällig" Oberflächenwasser von Ihnen da mit "reinläuft", haben Sie vielleicht auch was davon.
Fazit: Erstmals eine Rechtsfrage. Ggf. Fachanwalt befragen. -
verrohrter Graben nicht im Kanalkataster eingetragen
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte ähnliche Fragen auf dieser Seite noch nicht
entdeckt. Bitte um Entschuldigung.
Der verrohrte Graben ist nicht im Kanalkataster vermerkt.
Hat man bei der Stadt wohl verpennt. Ebenfalls befindet sich keine Grunddienstbarkeit auf diesem Grabenstück.
Wenn man an den Rohrgraben das Regenwasser anschließen könnte, bräuchte man das gesamte Grundstück auch nicht auffüllen.
Gruß -
Dass Sie nicht mehr anschließen dürfen
liegt vermutlich daran, dass der Rohrquerschnitt durch die bereits angeschlossenen Einleiter voll ausgenutzt wird und keine weitere Einspeisung verträgt. Es ist also vielleicht gar nicht nur Böser Wille der Beamten. -
Wenn das Rohr aber doch gar nicht "offiziell" ist,
wie kann dann eine Behörde darüber was regeln? -
Na,
an ein offiziell nicht vorhandenes (nicht geprüftes, nicht zugelassenes) Rohr
kann die Behörde doch keinen neuen (dauerhaften) Anschluss genehmigen.
Für die Nachbarn ist es (noch) Bestandsschutz und nur für Regenwasser.
Und auf 2415 m² wird ja nicht nur ein Haus gebaut werden.
Grüße -
Kompliziert
Das ist ja gerade die komplizierte Sache. Eine Anliegerstraße der Nachbarn wird komplett abgeleitet (Regenwasser). Dieses verrohrte Grabenstück befindet sich im Besitz der Stadt. An der Nachbargrenze geht der verrohrte Graben weiter (unser Grundstück)
dieses Stück ist nicht im Besitz der Stadt. Dieses verrohrte Grabenstück geht weiter zu nächsten Nachbarn. Dieses Rohrsystem befindet sich ebenfalls im Besitz der Stadt und mündet von da aus in die Hauptkanalisation. Also kurz gesagt befindet sich der verrohrte Graben im Besitz der Stadt außer das Stück auf unserem Grundstück. Außerdem haben sich vor ca. 2 Jahren die Nachbarn mit der Anliegerstraße beim Stadtentwässerungsamt gemeldet, da das Regenwasser nicht mehr richtig abfloss.
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