Meine Frau und ich planen derzeit den Kauf einer Doppelhaushälfte vom Bauträger. Das Haus befindet sich innerhalb eines Neubausiedlungsprojekts auf einem ehemaligen Fabrikgelände in Ruhr-Nähe. Anhand von Hochwassergefahrenkarten des Staatl. Umweltamtes Duisburg habe ich nun herausgefunden, dass statistisch etwa alle 5 Jahre mit einer Überschwemmung des Gebiets bis zu 50 cm zu rechnen ist (sog. 5-jährliches Hochwasser). Zwar hat die Siedlung leichte Hanglage, unser Haus befände sich jedoch dabei ganz unten, auf niedrigestem Höhenniveau. Die leichte Hanglage hat der Bauträger zum Anlass genommen, im Kellergeschoss einen Raum zum Gartenatelier auszubauen, inkl. 2 großer Glasflügeltüren auf das Gartengrundstück hinaus. Eine Ausführung des Kellergeschosses als "weiße Wanne" ist also nicht gegeben, wie auch in der Baubeschreibung erläutert wird.
Daraus schließe ich, dass ein Überschwemmungsschutz im Grunde nicht gegeben ist und ich alle paar Jahre die Suppe aus der Hütte löffeln kann. Mich wundert nur, dass unter solchen Umständen ein solches Projekt von den Behörden überhaupt genehmigt worden ist. In Überschwemmungsgebieten darf doch angeblich gar nicht gebaut werden? Wie gehe ich jetzt damit um? Einfach eine Elementarschadensversicherung abschließen, die man laut Aussage des Verkäufers für das Haus ohne Probleme bekommt und ansonsten darauf hoffen, dass alles gar nicht so schlimm wird und falls doch die Versicherung alles zahlen wird? Oder lieber gleich die Finger davon lassen, zumal ich überhaupt nicht absehen kann, welche Folgeschäden bei einer Überschwemmung entstehen könnten (Durchfeuchtung der Wände, Gefährdung der Statik / Standsicherheit durch Bodenauswaschungen etc.)
Hauskauf vom Bauträger im hochwassergefährdeten Gebiet
BAU-Forum: Hochwasser
Hauskauf vom Bauträger im hochwassergefährdeten Gebiet
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Da würde ich mal
bei ein bis drei Versicherungsunternehmen anfragen, ob und zu welchen Konditionen "problemlos" eine Elementarschäden-Versicherung für genau das Haus zu haben ist. Eventuell ist dann doch nicht mehr alles so problemlos und die weiteren Aussagen des Verkäufers wissen Sie dann auch besser zu werten.
Mir fehlt einfach die Phantasie, das man für eine Immobilie mit 5 jähriger Überschwemmungswahrscheinlichkeit eine entsprechende Versicherung zu vernünftigen Konditionen bekommt. -
Abgesehen davon:
Was glauben Sie wohl was die Versicherung spätestens nach dem 3. Schadensereignis macht (nachdem die Beiträge nach Ereignis 1 und 2 bereits kräftig angehoben wurden)? Richtig! Man wird Ihnen den Vertrag kündigen (wenn Sie bis dahin das Haus nicht schon wegen grundlegender Schäden haben einreißen müssen.
Ich für meinen Teil würde insbesondere nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein Haus an einem derart exponierten Platz nicht bauen wollen.
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- … Balkonaufhängung, Neubau, Baurecht, Statik, Hauskauf, Mängel, Architektenrecht, Immobilienrecht, Wertminderung …
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