Kaminofen
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Kaminofen

Kaminofen die älter als 1994 sind, müssen entweder stillgelegt oder mit Feinstaubfilter nachgerüstet werden.

Wo, an welcher Stelle werden die Filter eingesetzt? Welcher Handwerker kann das machen?

  • Name:
  • martinez
  1. Frag das deinen Schornsteinfeger

    der ist nämlich auch für die Vor-Ort-Messung zuständig.
  2. Kaminofen

    Es wird nichts nützen, wenn man da einige Steine quer einbaut. Das darf nur der Hersteller und der muss bei einer entsprechenden Abnahme die Reduzierung nachweisen.

    Als einzelner hat man keine Chance! und der Schornsteinfeger hat auch nicht die Möglichkeit, das zu messen.

    Also ein neuer Ofen und damit BASTA!

    Der hat dann einige quergestellte Steine und vermindert den "Feinstaub", egal was das eigentlich ist. Filter mit Sieben oder ähnlichem konnte ich nicht finden.

    Man könnte mit einer anderen, geprüften Ausmauerung das alte Stahlgehäuse weiterverwenden, aber das bietet kein Hersteller an. Wichtig ist letztlich die Unterschrift, dass ein neuer, geprüfter Ofen eingebaut ist, der DINAbk. irgendwas erfüllt.

  3. Bauartzugelassene Feinstaubfilter

    ... liebe Frau Neugebauer.. was soll das mit den quer einzubauenden Steinen.. tztz.

    Feinstaubfilter "googlen"

    Der Tipp von Herrn Tilgner passt schon. Ich würde mich jedoch zusätzlich an den Hersteller des Kaminofens wenden.

    Folgendes ist möglich:

    Bescheinigung des Herstellers, dass der Feuerungsanlagentyp die Emissionsgrenzwerte für Staub von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ auf dem Prüfstand einhält.

    Nachweis über eine Vor-Ort-Messung, dass die Anlage die Emissionsgrenzwerte für Staub von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ einhält.

    Nachträglicher Einbau eines bauartzugelassenen Feinstaubfilters. In diesem Fall ist kein weiterer Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen erforderlich.

    Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024.

    MfG Thomas Groß

  4. Literaturhinweis

    Wie ist das übrigens mit alten gemauerten offenen Kaminen aus den 60er und 70er Jahren? Bisher durfte ich die nach Angabe des Schornsteinfegers als Deko an den paar kalten Winterabenden (5-8x pro Winter) mit trockenem Buchenholz für einen ramontischen Kaminabend befeuern. Wird da jetzt auch eine Befeuerungsprobe durch den Schornsteinfeger fällig inkl. Rauchgasprüfung auf "Feindstaub" etc.?


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