Gehört Rohrdämmung nach EnEV zum Leistungsumfang?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Gehört Rohrdämmung nach EnEV zum Leistungsumfang?

Austausch einer alten Ölheizung (Baujahr. 1983) gegen eine moderne Gas-Brennwertheizung im Dez. 2012. Bundesland NRW

Die neu verlegten Heizungs- und Warmwasserrohre (Heizungsrohre, Warmwasserrohre) wurden "halbherzig" und optisch unfachmännisch mit 10 mm PE-Rohr isoliert. Die PE-Rohre sowie Übergänge von 22er auf 28er CU-Rohr wurden nicht verklebt. Im Angebot ist nur der Anschluss des Kessels und des Speichers mit allen Formstücken aufgeführt. Die Dämmung ist nicht erwähnt.

Frage: Gehört die Dämmung nach EnEVAbk. zum Leistungsumfang einer Heizungs-Neuinstallation? Ist der Handwerker verpflichtet, die Isolierung in diesem Fall mit 100 %, also Isolierdicke mindestens Rohrinnendurchmesser, auszuführen?

Zusatzfrage: Lohnt der Austausch der alten Rohrdämmung 10 mm (PE?) aus 1983 (ca. 35 m Warmwasser CU-Leitung mit Zirkulation) gegen neue nach EnEV? Diese Rohre liegen in unbeheizten Räumen und die Isolierung fühlt sich warm an. Vielen Dank im Voraus

Anhang:

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  • Name:
  • Ede G.
  1. Ja, aber nur gegen Geld

    Klar ist die Rohrdämmung Teil der Leistung des Heizungsmonteurs  -  WENN es mit auf dem Angebot/Auftrag stand! Natürlich muss der Monteur die Dämmung nicht für umsonst liefern und einbauen. Was steht denn in Angebot und Rechnung? Rohre oder Rohre+Dämmung? Stellen Sie klar, dass sie die Rohrdämmung mit beauftragt hatten oder hätten und natürlich auch extra bezahlen werden, dann kommt der Monteur sicher noch mal und bringt die Dämmung mit und an.
  2. Es stand nicht im Angebot und ...

    Es stand nicht im Angebot und es war ein Fachbetrieb. Da gehe ich doch als Laie davon aus, dass die Heizung betriebsbereit übergeben wird. Deshalb meine Frage, ob die EnEVAbk. die Isolierung bei einer neuen Heizung vorschreibt oder ob es nur eine Empfehlung an den Bauherrn ist. Im Angebot stand auch nicht, dass wieder Wasser in die Heizung eingelassen wird. Wurde aber gemacht. Die Isolierung hat er ja auch gemacht, nur eben nicht nach EnEV, wie ich jetzt sehe.
  3. Jeder bekommt das, was er verdient ...

    Jeder bekommt das, was er verdient oder bestellt hat. Er hat ein Austausch angeboten, das hat er gemacht. Betriebsbereit, dazu gehört nun mal auch Wasser auffüllen, also diese Ausflucht ist daneben.

    Im übrigen steht doch eindeutig im Angebot:

    Im Angebot ist nur der Anschluss des Kessels und des Speichers mit allen Formstücken aufgeführt. Die Dämmung ist nicht erwähnt

    Woher soll der Anbieter wissen, ob Sie nicht gewisse Dinge selbst erledigen wollen?

    Es fehlen hier Fakten.

    Aber so, wie es zurzeit aussieht, haben Sie das bekommen, was bestellt war.

  4. Ist die EnEV jetzt Pflicht oder nur eine Empfehlung?

    Foto von wiki

    Ein öbuvAbk. SV kostet für einen ersten Termin ca. 200 €, den würde ich auf alle Fälle kommen lassen, denn es gibt so viele Vorgaben zu beachten, die ein Laie gar nicht wissen kann.

    Vertrauen ist gut, aber gerade bei Geld ist Kontrolle besser.

  5. Sie wollen es nicht wahr haben, oder?

    Sie haben bekommen was beauftragt war und sie haben auch nur bezahlt was ausgeführt wurde. Wenn die Arbeit nun nach ihrer Meinung nicht vollständig erbracht worden ist, dann müssen Sie eben einen weiteren Auftrag auslösen "Dämmung der Rohre". Bisher ist der Heizungsbauer vermutlich davon ausgegangen, dass Sie die Rohrdämmung alleine erledigen wollen, deshalb hat er sie weder angeboten noch ausgeführt noch abgerechnet.

    Sie sitzen da einem Irrglauben auf, dass der Heizungsbauer auf Grundlage des bisherigen Werkvertrages kostenlos auch die Rohrdämmung schuldet, nur weil SIE als Bauherr gegenüber dem Staat zur Einhaltung der EnEVAbk. verpflichtet sind.

  6. Sie haben bekommen was beauftragt war ...

    Foto von wiki

    Aber was war denn nun beauftragt ... und was darf man dabei erwarten?

    Wenn ich in Deutschland ein Auto kaufe, dann hat dies den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, die eine Zulassung und einen Betrieb möglich machen.

    Das Autohaus kann mir also kein Fahrzeug mit US-amerikanischer Lichtanlage (die ich erst auf eigene Kosten umrüsten muss) liefern ... oder gar eines ohne Lichtanlage.

    Auch wenn im Kaufvertrag bzw. in der Bestellung explizit nichts darüber stand.

    Soll das am Bau anders sein? Ich bestelle einen Fenstereinbau ... dann darf ich davon ausgehen, dass das nach ... wie ist der Terminus? ... "anerkannten Regeln der Technik" erfolgt. Ich muss dann nicht extra beauftragen, dass zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk der Hohlraum irgendwie aufgefüllt / versiegelt wird ...

    Wenn ich also ein Angebot "Erneuerung Heizung" bekomme und in diesem sind die Verrohrungen aufgeführt, darf ich davon ausgehen, dass diese so ausgeführt werden, weil es gesetzlich erforderlich ist. Und wenn dort dann "1.000" € für "Rohre" im Angebot steht, dann gehe ich bei meiner Anbieterauswahlentscheidung davon aus, dass diese Rohre richtig gedämmt sind.


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