Hallo, wir haben nachfolgendes Problem. Wir bewohnen eine ...
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Hallo, wir haben nachfolgendes Problem. Wir bewohnen eine ...

Hallo,
wir haben nachfolgendes Problem.
Wir bewohnen eine Wohnung die 85 m² groß ist und mit zwei Fluren versehen ist. Einmal der "Vorflur" und dann der Innenflur (mit kleinem Heizkörper), wo man in die entsprechenden Wohnräume gelangt. Die beiden Flure sind durch eine Einfach Tür mit Glaseinsatz getrennt.
Im Vorflur ist keine Heizmöglichkeit vorhanden. Der Raum hat bei diesen Jahrerszeiten eine Temperatur von 2  -  7 Grad und eine Raumfeuchtigkeit von derzeit 75 %. Die Außenfeuchtigkeit beträgt 42 %.
Dieser Vorflur wird aber zu 100 % der Wohnung angerechnt und hat eine Größe von ca: 20 m². Unser Anliegen das dieser Raum nicht wirklich nutzbar ist weil keine Heizkörper vorhanden sind, sieht der Vermieter nicht ein, da wir ja den Raum nutzen jedoch nur für Schuhe und Jacken.
Fragen:
  • Welche Temperatur muss ein Flur haben?
  • Sofern er eine Mindesttemperatur haben muss, aber keine Möglichkeit besteht diesen zu heizen
  • Die m² vom Flur von der Wohnfläche abziehn?
  • Heizkörper einbauen lassen durch VM?
  • Auf welchen § kann man sich beziehn?

Wir wohnen in der Wohnung seit knapp über zwei Jahren, jedoch ist uns diesen Winter erst die "Mangel" extrem ins Auge gefalln, bei den vorhanden Außentemperaturen.
Vielen Dank im Voraus.

  1. m² Angabe für Miethöhe nebensächlich

    Ich kenn mich im Mietrecht nur oberflächlich aus, deshalb verstehen Sie meinen Beitrag bitte als private Meinung.
    In der Regel mietet man eine Wohnung als Gesamteinheit, die m² Angaben dienen en Parteien nur als Richtwert über die Miethöhe. Letztendlich wird 1 Stück Wohnung "wie gesehen" gemietet zu einem festgesetzten Mietpreis, unabhängig von der Wohnfläche.
    Wenn eine Wohnflächenberechnung eine Reduzierung der Wohnfläche gegenüber dem Mietvertrag ergibt, resultiert daraus in der Regel keine geringere Miete, außer vielleicht, so kann ich es mir vorstellen, es hat eine arglistige Falschangabe der Wohnfläche zum Mietvertrag und zur Festsetzung der Miethöhe geführt.
    Wenn jedoch eine Verteilung der Nebenkosten (in einem Mehrparteienhaus) an die Wohnfläche gekoppelt ist, dann reduzieren sich evtl. die Nebenkosten, wenn eine Wohnflächenberechnung eine geringere Wohnfläche ergibt.
    Nun zu dem Vorraum: Die Wohnflächenverordnung zählt so einen Vorraum, auch innerhalb der Wohnung liegende Fluir und Gänge zur Wohnfläche.

    Nicht dazu gehören Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen.
    Hierzu habe ich kurz in die Bauordnung NRW geschaut, dort sind Angaben zur Belüftung, Beleuchtung etc, von Wohnungen enthalten, jedoch nicht, dass zwingend eine Zentralheizung vorhanden sein muss.
    Sie könnten, wenn Sie wollten, ja den Vorraum mit Elektroheitgerät temperieren, und ihn so höherwertig nutzbar machen. Von daher gehe ich davon aus, dass Sie den Vorflur nicht von der Wohnfläche abziehen kann. Aber wie gesagt, nur meine Privatmeinung, keine Rechtsberatung. Man müsste für einen Bewertung auch mal die Lage im Grundriss dieses Flurs sehen.

  2. Grundriss

    Hallo anbei mal ein vereinfachter Grundriss. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und wird nur von uns alleine bewohnt.
    Meine Meinung nach sollte aber ein Flur von Haus aus bereizbar sein vorallen wenn dieser riessig ist.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Grundriss" auf die Frage "Hallo, wir haben nachfolgendes Problem. Wir bewohnen eine ..." im BAU-Forum "Heizung / Warmwasser"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. Auf den ersten Blick ...

    gehört der Vorflur zur Wohnung und zur Wohnfläche. Sie können den Raum ja auch zum Abstellen von Sachen, für Schränke oder ähnliches nutzen. Auch Abstellräume ohne Heizkörper innerhalb einer Wohnung zählen voll zur Wohnfläche. Einen überdachten Hauseingang oder einen Hauseingangsvorbau hätte ich hingegen nicht in die Wohnfläche gerechnet.
    Was wollen Sie also erreichen? Mietminderung? Ich würd sagen, das wird nichts. Sie können den Raum über eine Luftverbund und wenn das nicht reicht, über elektrische Einzelraumheizung beheizen. Vielleicht besorgt Ihnen der Vermieter ja auf Nachfrage ein Gerät.
    Auch ein Windfang z.B. gehört zur Wohnfläche, meistens ist auch kein Heizkörper drin.
  4. Hallo, das ist an sich ja Ziel :-) weil ...

    Hallo, das ist an sich ja Ziel :-) weil sich ja vor allem auch die Temperaturen bzw. dem Flur und Vorflur um viele Grade unterscheiden und man das Gefühl hat wenn man im Vorflur steht, das man schon draußen ist, weil es eben so Kalt ist. Ein Heizgerät dort aufzustellen wird wohl auch nichts bringen, da dort alles ungedämmt ist.
    Und durch die Größe kostet der Vorflur auch eine Menge Geld und wird natürlich auch bei den Nebenkosten berücktsichtig was nach m² abgerechntet wird.
    Aber ich sehe schon das dies wohl nicht darauf hinauslaufen wird wie ich es mir gedacht habe :-(
  5. Wie schon gesagt:

    Die Miete bezieht sich auf ein Stück Wohnung, nicht auf jeden einzelnen Quadratmeter
  6. Auch

    in Fluren muss mit der vorhandenen Heizungsanlage eine bestimmte Temperatur erreicht werden. 2-7 Grad sich da sicher zu wenig.
    Mal hier:

    unter Raumtemperatur lesen.
    Tipp:
    Zum Mieterverein oder Verbraucherzentrale gehen und dort beraten lassen.

  7. Hallo, nur wie sieht es aus wenn gar keine ...

    Hallo,
    nur wie sieht es aus wenn gar keine Heizung vorhanden ist in dem Flur?
  8. Da sage ich wieder ...

    die Aufstellung von Elektroheizgeräten ist möglich.
    Aber auch wenn es anders sein sollte: Den Mietpreis wird das nicht beeinflussen, schon gar nicht rückwirkend, und erst recht nicht, weil Sie die Verhältnis schon 10 Jahre kennen.
    Im Link von Herrn Peters stehen einige recht interessante Dinge für Sie drin im Kapitel Ungenügende Heizkörper

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.