Heizkörper rostet  -  Gewährleistung?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Heizkörper rostet  -  Gewährleistung?

Hallo,
im April 2004 haben wir im Rahmen unserer Haussanierung in Frankfurt (Hessen) eine komplett neue Heizung von einem Fachbetrieb einbauen lassen (Brenner, alle Rohre, Heizkörper etc.).
Nun habe ich festgestellt, dass ein Heizkörper zwischen den "Rippen" und an der wasserführenden "Außenwand" (sorry, kenne leider die Fachbegriffe nicht) stark rostet.
Besteht nach nunmehr 4,5 Jahren noch Gewährleistungsanspruch? So viel ich weiß, gilt dieser eigentlich für 5 Jahre bei festverbauten Material. Aber gehört ein Heizkörper dazu?
Vorab 1000 Dank für hilfreiche Infos
  • Name:
  • pit
  1. Stimmt nicht ganz,

    denn die 5 Jahre Gewährleistung gelten für die handwerkliche Arbeit, die erbracht wurde, nicht aber für das Material, das verbaut wurde.
    Die meisten Hersteller der Bauteile geben die (nach Verbraucherschutzgesetz) geforderten zwei Jahre und mehr nicht. Bei Heizkörpern gibt es je nach Hersteller auch deutlich längere Gewährleistungen, jedoch ist dann die Ursache für den Defekt entscheidend und muss erst herausgefunden werden.
    Also setzen Sie sich am Besten mit dem Erbauer der Anlage in Verbindung und gehen die Sache gemeinsam an.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb

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