Durchlauferhitzer immer Genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Durchlauferhitzer immer Genehmigungspflichtig?

Hallo,
sind elektrische Durchlauferhitzer eigentlich immer genehmigungspflichtig?
Es gibt ja jetzt diese kleinen Untertischgeräte mit 3,5 kW, die man an eine einzeln abgesicherte 16 A Steckdose anschließen kann (oder eben an den Kreis nichts anderes).
Müssen die auch genehmigt werden? (von den Energieversorgungsunternehmen)
Ich weiß, die bringen nicht viel Wasser auf hohe Temperaturen, aber wir bräuchten das nur für die Küche, um mal geschwind einenn Topf oder so auszuspülen, die großen Geschirrmengen kommen eh in die Spülmaschine, und für 2 Mal am Tag was abspülen einen 5 L-Boiler dauernd heiß zu halten ...
Also weiß jemand, wie da die Vorschriften sind, und ob men einen DLE (ggf. bis zu welcher Anschlussleistung) ohne Genehmigung anschließen darf)?
Gruß
Roland
  1. Genehmigung? ...

    Genehmigung? wieso das denn. Das ist doch ein Gerät für den Haushalt und nach dem StromGVV ist der Versorger verpflichtet dafür den entsprechenden Strom zu liefern. Wenn Du jetzt eine ganze E-Heizung einbauen würdest, Ok dann ja. Wär ja wohl noch schöner, sonst muss meinen 5 kW-Drehstomheizer für die Garage wohl auch noch genehmigen lassen ...
  2. Scheinbar schon

    Hallo MoRüBe,
    scheinbar muss der Energieversorger schon sein OK geben, zumindest bei größeren Anlagen, oder wenn evtl. 2 DLE installiert werden. Ich weiß aber nicht, ob es da einen Grenzwert beim Anschlusswert gibt, sodass z.B. 7,5 kW evtl. auch so gehen.
    Aber vielleicht weiß ja hier trotzdem noch jemand was genaueres.
    Gruß
    Roland
  3. wäre mir auch neu

    mit einer Genehmigung.
    ich habe eine Produktionstääte errichtet, in der einzelne Maschinen mit 12 kW und 20 kW stehen. Gesamt ca. 70 kW.
    Genehmigung? nö, die Energieversorger verdienen doch Kohle damit, das wir Strom verbrauchen.
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  4. Ist wohl so

    solange Ihr Hausanschluss meist 35 A, dafür ausreichend ist, sollte es dem Versorger egal sein, läuft ja dafür der Zähler etwas "schneller".
    Erst wenn eine größere Vorsicherung (oder Zuleitung) fällig wird, kommt der ins Spiel. Wobei dann meist auch ein "teuerer" Tarif, zumindest Grundtarif fällig wird.
    Fazit: Solange Ihre E-Installation das alles sauber ab kann (Kabelquerschnitt etc. dürfte das passen).
    Aber ich nur Laie, Keine Rechtsberatung, evtl. gibt es auch regional unterschiedliche Regelungen der Versorger (da gibt es ja auch keinen richtig einheitlichen Zählerschrank, da macht ja jeder auch eigene "Modelle").

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