Gewährleistung / Brenner
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Gewährleistung / Brenner

Hallo,
ich habe "schlüsselfertig" gebaut. Jetzt ist nach gut 4 Jahren mein Brenner der Heizungsanlage defekt.
Frage: Ist das mit der 5 jährigen Gewährleistung abgedeckt, oder muss ich selbst die Kosten übernehmen?
Grüße
Alex
  1. Mal eine andere Frage

    Wenn sie sich ein Auto kaufen, mit 5 Jahren Gewährleistung, dieses springt nach 4 Jahren morgens nicht mehr an,
    wer Bezahlt wohl den Werkstatteinsatz?
    Richtig!
    Ein Brenner unterliegt einen gewissen Verschleiß!
    So ist das
    Eine Besonderheit bei Verträgen mit Verbrauchern ist der Umstand, dass der Käufer/Verbraucher bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten ******6 Monate***** seit #Übergabe# der Sache nicht beweisen muss, dass dieser
    Mangel schon beim Verkauf vorhanden war.
    Der Verkäufer muss dann nachweisen, dass dies eventuell nicht so war.

    Nach Ablauf der 6 Monate liegt
    dann die Beweislast ganz beim ++Käufer++.

    Wie wollen Sie das beweisen, er hat ja schon 4 Jahre gelaufen,
    da gibt es keine Reparatur für lau.

  2. Zumal in vielen Bauverträgen

    explizit "Wartungsteile" von der Gewährleistung ausgenommen sind. z.B. dürften auch die Silikonfugen ausgenommen sein, da eine Silikonfuge eine "Wartungsfuge" ist.
    Natürlich wäre zu prüfen, warum der Brenner nach "nur" 4 Jahren defekt geht.
    Es hindert Sie trotzdem niemand mit dem Bauträger bzw. der Heizungsbaufirma oder direkt dem Hersteller der Heizung Kontakt aufzunehmen und höflich anzufragen, ob das nach 4 Jahren "üblich" ist.
    Manchmal gibt es sogar Kulanz beim Hersteller.
    Vermutlich ist das aber nicht die "höchstwertige" Ware vom Hersteller, da es bei "Fertigbau" ja günstig sein soll. Und auch Markenhersteller haben oftmals eine "Billig-Linie" im Programm.
    In der Bauleistungsbeschreibung heißt das dann meist ... Heizung eines Markenherstellers ...
    Nur das kann "alles" sein ...
  3. Gewährleistung contra Instandhaltung

    Letztlich kann das nur ein Jurist entscheiden  -  bösgrins. Wenn im Bauvertrag pauschal 5 Jahre Gewährleistung drinsteht, dann heißt das nicht, dass auch alle Teile mind. 5 Jahre halten. Genau deshalb wurde bei der Überarbeitung der VOBAbk. irgendwann (glaub es war 2002) die Gewährleistung diferenziert. Viele Verträge machen z.B. für bewegliche Teile (Fenster Türen etc.) eine Verkürzung der Gewährleistung auf 2 Jahre oder eine Verkürzung der Gewährleistung auf "vom Feuer berührte Teile" auf 2 Jahre und bei Abschluss eines Wartungsvertrages auf 4 Jahre.
    Diese Sonderregelungen sind genau zur Vermeidung dieses "rechtsleeren Raumes" bei der Auslegung einer Pauschalgewährleistungsfrist von 5 Jahren.
    Der Punkt ist ja: Ist der Brennerausfall auf mangelhafte Qualität, auf mangelhafte Wartung oder einfach auf natürlichen Verschleiß zurück zu führen. Erst wenn Sie diese Frage einem Juristen sicher beantworten können, kann der Ihnen sagen, wer den Brenneraustausch zahlen muss.
    Ohne Nachweis eines Wartungsvertrages dürften Ihre Chancen sehr gering sein. Wenn Sie einen Wartungsvertrag haben, dann fragen Sie doch mal den Heizungsmonteur, warum genau der Brenner jetzt schon verreckt ist. Vielleicht findet er ja einen Mangel an der Heizungsanlage als Begründung, dann haben Sie vielleicht eine Chance auf die Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.

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