Muss Heizung wirklich getauscht werden?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Muss Heizung wirklich getauscht werden?

Meiner Mutters Heizung ist von 1973, der Brenner wurde 1986 getauscht.
Der Schornsteinfeger verlangt bis Ende 2008 den Einbau einer Temperatursteuerung mittels Außenfühlers und einer Zeitschaltuhr zur zeitlichen Heizungsregelung.
Diese alte Heizung kann eher nicht nachgerüstet werden, somit müsste sie eine komplett neue Heizung kaufen.
Zusätzlich sinnvollerweise auch die Heizungsrohre und -Körper erneuern bzw. Rohre neu verlegen.
Ich dachte eine alte Heizung müsste erneuert werden (laut gesetzl. Vorgaben) wenn das Haus vermietet, verkauft, oder vererbt wird und bei Eigennutzung solange nicht und somit seien auch keine Nachrüstungen zu fordern?
Sind dies tatsächliche Vorgaben einer gesetzlichen Verordnung?
PS: Sicher der Ölverbrauch könnte geringer sein, aber als 75 jährige Rentnerin ohne finanz. Rücklagen, wäre ein Umbau ein Desaster.
  • Name:
  • Angela
  1. Da führt kein Weg dran vorbei-X1234Xdie Nachrüstung ...

    Da führt kein Weg dran vorbei-X1234Xdie Nachrüstung einer Regelung der Vorlauftemperatur ist laut EnEVAbk. auch ohne Eigentumswechsel Pflicht für alle.
    Aber eine gleitende Kesseltemperaturregelung mit unterer Grenztemperatur bei 50 ° ist bei allen Kesseln nachträglich möglich-X1234Xes muss nicht unbedingt eine Mischerregelung sein.
    Möglich heißt aber nicht, dass jeder Heizer sowas kann ...
    Einziger Ausweg: Einwand der Unwirtschaftlichkeit bzw. besondere Härte laut EnEV bzw. dem zugrundeliegenden EnEG.
    Machen Sie aber bitte Ihrer Mutter klar, dass
    • ein Austausch mindestens 30 % Energie spart
    • der Liter Heizöl derzeit 74 Cent kostet und das Barrel Rohöl diese Woche noch die 100$ erreichen dürfte
    • Der Stoff laut Bundesamt für Geologie & Rohstoffe
    • http://www.bgr.bund.de

    Es gibt umfangreiche Fördermöglichkeiten für die Einsparung bzw. den Umstieg auf andere Beheizungsarten- lesen Sie sich mal im

    Richtig gemacht, übersteigen die Einsparung an jährlichen Heizkosten die Raten für's Abzahlen der Förderung  -  ein bezuschusster Energieberater hilft dabei weiter.

  2. Obwohl nicht umweltgerecht  -  wir sollten den Antrag stellen!

    Herzlichen Dank für die sehr schnelle Antwort Herr Knoll.
    Ist Ihre Aussage: Beide Regelungen könnten eingebaut werden?
    Bitte wo kann die EnEVAbk./EnEG zum Punkt "Unwirtschaftlichkeit bzw. besondere Härte" nachlesen werden, damit wir schriftlich sachlich richtig dies beantragen können?
    Danke sehr!
    Angela
    P. S: So gerne Mama eine neue Heizung einbauen möchte und das alte Haus renovieren  -  ein Darlehen in Ihrem Alter und Gesundheitszustand ist bedenklich. Ein Darlehen würde sie nicht erleiden können. Ihre Rente reicht nur fürs Nötigste. Aber sie möchte dennoch selbständig leben.
    Mama ist die Energiesparerin pur: Alle nicht benötigten Räume werden nur mit "leicht über Frostschutzeinstellung der Regler" gesichert, beheizt sind Wohnzimmer, Bad beim Baden, leicht die Küche. (Als Kind habe ich oft gefroren im Winter besonders in meinem Zimmer). Sie fährt zeitlebens Rad und war nur wenige mal verreist! Sie vermeidet "weitgereiste" Produkte zu kaufen.
    Ihr Haus wird demnächst einen starken Wertverlust erleiden. In ca. 200 m Entfernung wird eine neue Autobahnabfahrt zum nur 1 km entfernten Flughafen gebaut (dieser hat nun kein Nachtflugverbot mehr und ztw. alle 3 Min. Flugbewegung).
    Und wir nehmen an, dass das Haus mal zur Sicherung ihrer Pflege herangezogen werden muss.
  3. Kenn' ich

    Mein Mutter ist Baujahr '31 ;-)
    Hab ' grad' nur sdie alte EnEVAbk. auf Platte- in der Neuen steht's aber auch nicht anders. weil sie auf demselben Gesetz beruht:

    EnEV § 17
    Befreiungen
    Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

    Denke aber, gleitende Kesseltemperaturregelung nachrüsten für ... 500 sollte wirtschaftlich sein-X1234Xauch wenn der Löwenanteil der Verluste im Abtrahl/Bereitschaftsverlust liegen dürfte ...
    Es hilft vielleicht wenig, aber mein Kessel ist auch aus '73- und schluckt heute einiges weniger als die Hälfte seines Allzeit-Maximalverbrauchs. Obwohl der von Anfang an eine Mischerregelung für den Vorlauf hatte. Wenn Sie jemand an der Hand haben, der Ihnen den Kessel runddum dämmt ...
    Frage: Ist da zwischen Vor- und Rücklauf (Vorlauf, Rücklauf) vielleicht schon ein Handmischer vorhanden, auf den man nur noch einen Motor flanschen müsste?
    Und: Kesselthermostat nie über 70 ° stellen-X1234Xmein Brenner schaltet derzeit bereits bei 60 ° ab.

  4. Eines noch vergessen:

    Der pot. neue Eigentümer oder Mieter wird den

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN