Rohrdämmung Heizungsrohre Einfamilienhaus 2007
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Rohrdämmung Heizungsrohre Einfamilienhaus 2007

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Bauobjekt ist ein Neubau Einfamilienhaus 2007
Es handelt sich um ein Haus mit Erdgeschoss und 1 Stock.
In meinem Haus hat der Heizungsmonteur ausschließlich Rohrleitungen bis zu einem Durchmesser von 22 mm verwendet.
Die Rohrdämmung ist im gesamten Haus 9 mm stark und hat eine Wärmeleitfähigkeit von 0.35
Nun meine Frage. Ist das lauf EnEVAbk. korrekt?
Im Anhang 5 zu § 12 der EnEV steht ja eindeutig, das 22 mm vorgeschrieben sind. Ausnahmen sind, das die Rohre in Bauteilen zwischen beheizten Räumen und/oder in beheizten Räumen selber sind.
Nun versucht mir der Heizungsmonteur allerdings zu erklären, das die Rohre im Estrich des Erdgeschosses zu dem beheizten Raum gehören. Also die Rohre auf dem blanken Beton (darunter ist nur noch Erde). Das kann ich irgendwie nicht ganz glauben.
Des weiteren ist eine weitere Argumentation, das im gesamten Einfamilienhaus 6 mm Rohrdämmung ausreichend wären und er mit 9 mm ja schon echt großzügig ist.
hoffe das ich hier Lösungsansätze und vielleicht die richtige Deutung der EnEV verdeutlicht bekomme. Danke
  • Name:
  • Fricke Andre
  1. Sie haben recht. Aber

    >Nun versucht mir der Heizungsmonteur allerdings zu erklären, das die Rohre im Estrich des Erdgeschosses zu dem beheizten Raum gehören. Also die Rohre auf dem blanken Beton (darunter ist nur noch Erde).
    DAS kann ich nicht glauben-X1234Xda muss doch Dämmung drunter sein!
  2. Die Heizungsrohre sind in der Rohrdämmung 9 mm und ...

    Die Heizungsrohre sind in der Rohrdämmung 9 mm und liegen direkt auf dem Beton Fußboden auf. Das ist so umgesetzt worden.
    Das Rohre in ihrer Rohrdämmung direkt auf dem Beton aufliegen, dagegen spricht meines Wissens ja auch nichts. Voraussetzung ist allerdings die richtige Dämmstärke (22 mm)
    Ich habe recht womit? Mit allem? Also das die 22 mm Rohrdämmung im Erdgeschoss und halbe Stärke im 1 Stock?
  3. richtig lesen:

    bei Leitungen mit Innendurchmesser bis 22 mm
    sind 20 mm der WLG 035 erforderlich.
    Grüße
  4. Habe ich richtig gelesen

    War ein Tippfehler meinerseits meinte natürlich 20 mm Dämmstärke
  5. Ginge es denn noch zu ändern

    auf der Bodenplatte?
  6. unabhängig von der Stärke ...

    der Dämmung, sollten Sie sich noch die Zulassung selbiger für die Verlegung unterhalb des Estrichs zeigen lassen. Hat auch nicht jede und wird oft genug ignoriert.
    Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  7. Nicht mehr zu ändern

    Nein ist nicht mehr zu ändern.
    Allerdings habe ich eine Baubetreuung vom Architekten gehabt. Und somit kann ich ihn dafür haftbar machen.
    Auf jeden Fall bin ich Aufgrund dieser Mängel nicht bereit die Abschlussrechnung des Heizungsmonteurs zu bezahlen.
    Der einzige Streitpunkt der halt noch besteht ist, ob die arbeiten nach EnEVAbk. ausgeführt wurden.
    Allerdings schrecke ich nun nichtmehr davor zurück einen Gutachter zu beschäftigen.
    Hab bis jetzt nur Probleme gehabt einen für dieses Fachgebiet aufzutreiben ...
    Das mit dem Zertifikat ist ein guter Ansatz danke. Wusste gar nicht das nicht alle Rohrdämmung auf der Bodenplatte direkt aufliegen dürfen ...
  8. Es geht dabei nicht um die Bodenplatte ...

    sondern um die (geprüfte) Druckfestigkeit der Isolierung. Vergleichbar mit ihrer Estrichdämmung, die auch eine definierte Druckfestigkeit hat.
    lG
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar

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