Abschlagszahlung Heizungsmonteur
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Abschlagszahlung Heizungsmonteur

Hallo Profis,
bei unserem Neubau (freistehendes 2-Fam. Haus > Schwager mit dabei ) sind Heizungen eingebaut, Warmwasserkollektoren auf dem Dach, Leitungen dazu liegen schon, aber der komplette Anschluss der Brauchwassererwärmungsanlage fehlt, soll im Januar/Februar erfolgen.
Jetzt erhielten wir eine Rechnung über die schon erledigten Arbeiten über ca. 5.000,- € (Leitungen, zusätzl. Heizkörper, Kollektoren auf dem Dach ).
War allerdings so nicht vereinbart; ging davon aus das bezahlt wird, wenn alles steht und funktioniert.
Nicht missverstehen > ich will ja bezahlen ... aber nur was erledigt ist und funktioniert!
Was sollte ich Eurer Meinung nach tun?
Gruß
Carmine
  • Name:
  • Carmine
  1. Zahlen

    Wenn er doch die Leistungen schon erbracht hat kann man diese doch auch schon mal Bezahlen!
    Wo ist das Problem?
    Er hat das Material doch auch schon bezahlt, oder muss es jetzt.
    Die Leute die bei dir gearbeitet haben wollen auch schon ihr Geld.
    Soll er dir denn das Ganze vorfinazieren.
    Handwerksbetriebe sind doch keine Banken.
    Schlusszahlung wenn alles fertig ist, da kommen ja noch Rechnungen. Wenn du etwas vom Baumarkt holst musst du es auch sofort bezahlen nicht erst wenn dein Vorhaben funktioniert.
    Holst was vom Baustoffhändler ist auch die Rechnung nach wenigenTagen bei dir, ob du fertig bist oder nicht.
  2. Danke ...

    genau auf diese Art Antwort habe ich gewartet ... unsachlich, inkompetet und ohne Sinn und Verstand.
    Bitte Frage GENAU lesen!
    Ich habe hier eine Dienstleistung beauftragt und nicht nur ein Produkt gekauft (Baumarkt ).
    Der Maler hat komischerweise keine Abschlagszahlung verlangt für 3 von 6 fertiggestellten Zimmern (hatte ja auch schon Kosten!)
    Schade ...
    Carmine
    • Name:
    • Carmine
  3. hast's doch selbst gesschrieben

    " ... ich will ja bezahlen ... aber nur was erledigt ist und funktioniert"
    Das halte ich für eine gute Lösung, bezahl das, was erledigt ist. Ist 5000 Wert, dann gut. Es wird Dir doch möglich sein, anhand von den Unterlagen zur Auftragsvergabe abzuschätzen, wieviel die bisherige Leistung Wert ist. Davon zahlst Du dann einen engemessenen Betrag.
    Werte die Zahlungsanforderung positiv, sie zeigt, dass der Handwerker ehrlich kalkuliert und das Geld braucht, um auch seinen Verbindlichkeiten gerecht zu werden. Versuche selber mal in diese Richtung zu denken ... Meine Erfahrung ist, dass bei "gesunder" Kooperation die erzielten Leistungen Maximal sind, d.h. nicht einfach dumm jede Rechnung zu bezahlen, sondern einfach nur fair zu bleiben.
    Versuche die Schuhe Deines Handwerkes anzuziehen, vielleicht verstehst Du ihn dann. Meine Prognose: Er wird's Dir danken.
    PS: Mein persönlicher Rat: Tue Gutes aber sprich darüber, soll heißen, sage ruhig, dass Du eigentlich nicht zahlen wolltest, aber evtl. auch Verständnis für seine Situation hast, es ist nämlich noch verdammt lange bis Februar und viele Handwerker machen in diesen Tagen keine große Sprünge mehr.
    Ist doch bald Weihnachten ...
  4. Danke Ber ... Sob

    Foto von Lukas Ensikat

    Mal mit etwas Ironie aber zum Vairständnis,
    Was ist denn, solange die Sonne nicht scheint? Dann kann auch nicht nachgewiesen werden, ob der Solarkram funzt.
    Oder noch anderser:
    Wenn sich so ein Bau, aus welchen Gründen auch immer, über Jahre hin zieht, wer zahlt dann die Löhne, Steuern und und Materialrechnungen des Handwerkers?
    nachdenklich grüßt
    Lukas
  5. Dann mal sachlicher ...

    der Kollege hat sich vielleicht etwas knapp ausgedrückt :-)
    Was Sie vereinbart haben, steht im Vertrag, den Sie geschlossen haben. Dagegen wovon Sie ausgehen, sind Ihre privaten Vorstellungen, die sich jedoch nicht mit dem geschlossenen Vertrag in jedem Fall decken.
    Haben Sie keine besonderen Vereinbarungen getroffen, ist davon auszugehen, dass ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGBAbk. zustande gekommen ist. Insofern gebe ich Ihnen Recht, dass die Zahlung nach Abnahme des fertigen Werks fällig ist.
    Da jedoch  -  wie in Ihrem Fall klassisch aufgezeigt  -  häufig längere Zeit verstreicht, bis das Werk vollendet ist, hat der Gesetzgeber das BGB im Jahre 2000 u.a. um den § 632a [Abschlagszahlungen] erweitert. Gerade bei materialintensiven Gewerken soll damit dem Unternehmer eine zeitnahe Bezahlung der eingekauften Waren ermöglicht werden. (Beispiel Photovoltaikanlage: 18.000 € Material + 2.000 € Lohn, dabei das Material sogar nur lieferbar gegen Vorkasse!) (Gegenbeispiel Maler: 2.000 € Material + 2.000 € Lohn!) Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist u.a. das Verschaffen des Eigentums am Material. Dieses ist mit der Montage der Kollektoren und Heizkörper in Ihrem Haus gegeben (sie sind damit wesentlicher Bestandteil des Gebäudes nach § 94 BGB geworden. Würde ich die Kollektoren wieder des Nachts demontieren, weil Sie nicht zahlen, wäre das Diebstahl!).
    Fazit: Sie zahlen die Abschlagsumme und schauen dabei in Ihren Vertrag, dass noch soviel offen ist, dass der Kollege zur Fertigstellung der Anlage und Inbetriebnahme auch noch wiederkommt. Es könnte nämlich auch passieren, dass Sie nicht zahlen und der Kollege nicht mehr wiederkommt, weil er inzwischen Insolvenz anmelden musste ...
    Ich hoffe, es war nun sachlich genug.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  6. Erzähl mal vom Dachdecker

    Habe im November ein Dach decken lassen. Vorher den Preis ausgehandelt, Dachdeckermeister (DDMAbk.) hat darauf hin gewiesen, das er bei Materiallieferung 50 % haben möchte.
    Am Tag der Materiallieferung stand bereits das Gerüst und bis auf wenige Einzelpositionen lag alles Material auf meinem Hof. Kein Problem Summe aus Material und im Notfall zu "beschlagnahmenden " Gerüst entsprach locker dem gewünschten Geldbetrag. Also hatte ich 50 % bereit und den DDM sofort gegen Übergabe der Rechnung bezahlt.
    Arbeiten gingen zügig voran. Es waren nach 10 Tagen der überwiegende Teil von Rinnen und Anschlüssen gemacht, noch ca. 20 % Fläche offen offen, da kam der Anruf des DDM, ob ich mit den Arbeiten etc. zufieden wäre  -  JA, sah alles gut aus  -  ob er nochmal eine Abschlagrechnung stellen kann  -  klar, kein Problem, die Fläche deke ich zur Not noch selbst, Rüstung noch immer als Pfand, also zwei Tage später nochmal 25 % Abschlag bezahlt.
    Nach Abschluss der Arbeiten dann innerhalb von drei Tagen auch die restliche 25 % gezahlt.
    Der DDM hat sich riesig gefreut, aber wenn Du selbständig tätig bist oder warst, weißt Du genau, was es heißt, Zahlungen verspätet oder gar nicht zu bekommen.
    Also einfach überschlagen wieviel das Material Wert ist und dann verdoppeln, sollte so in etwa dem Abschlagsbetrag entsprechen und dann schnell zahlen  -  Danke
  7. der Materialanteil beim Maler

    Foto von Martin Kempf

    liegt bei etwa 15 bis 20 % der Gesamtsumme.
  8. War allerdings nicht so vereinbart ...

    was war denn dann vereinbart?
    Wenn Sie von etwas ausgehen bedeutet dies ja nicht, dass das auch vereinbart war.
    Wenn Sie zahlen wollen und auch schon Eigentümerin des Materials geworden sind (siehe H. Jähn) was soll dann das ... schade.. und der Hinweis auf den Maler?
    Außerdem kann man doch davon ausgehen, dass die Finanzierung solide geplant war. Wenn sie solide geplant war, stehen doch einfach Zahlungen an, oder täusch ich mich da?
    Wenn Sie hier nach anderer Meinung fragen, dann fallen auch die Antworten entsprechend aus.
    Gehen Sie auch mal davon aus, dass viele der hier schreibenden und mitlesenden heute noch auf ehemals "vereinbarte Zahlungen" warten, bzw. diese längst aus eigenem Vermögen zugebuttert haben. Da dieser Zustand leider eher zu-X1234Xals abnimmt, ist in mancher Antwort eben auch diese (schlechte) Erfahrung enthalten. Aus Erfahrung kann man aber auch schon an manchen Fragen ablesen, wo denn die Tendenz anzusiedeln ist. Wenn also jemand für erhaltene Leistungen bezahlen will, klingt es eher komisch, wenn er nach Gründen fragt, ob er denn eigentlich müsste?
  9. Carmine

    Hier bekommt der Fragende eben auch kritische Antworten, die er nicht hören will, dafür aber neutral sind.
    Und wenn auch mal mit gewisser Ironie geantwortet wird, sollte man über diese Ironie nachdenken, der Verfasser hat sich auch hierbei was gedacht und will damit nur zum Nachdenken anregen.
    Ganz einfach an alle Fragestellenden:
    • möglichst konkret fragen
    • nicht motzen, wenn die Antwort nicht die erwartete ist
    • nicht vergessen: alle Experten Antworten FREIWILLIG!
  10. Danke ...

    ehrlichen Dank für die (wenn auch kritische ) Hinweise.
    Es geht mir nicht um das zurückbehalten von Geldern, an denen der Leistungserbringer einen Anspruch hat.
    Wie schon beschrieben, ich bezahle alle Rechnungen die mir plausibel erklärbar und in der Höhe vereinbart waren.
    Der Tür und Fensterlieferant hat auch eine Abschlagsrechnung geschickt für die eigebauten Fensterbänke (Extrawunsch ) + Fenster > habe ich auch so bezahlt, denn die waren alle eingebaut und abgenommen > die Türe, welche noch fehlte, wurde nicht berechnet, erst nach Einbau.
    Deshalb war/bin ich hier ein bisschen stutzig geworden.
    Ich habe hier wohl tatsächlich nur meine angeblich "Rechte" im Auge gehabt > " was nicht erledigt ist, wird auch noch nicht bezahlt".
    Werde morgen Kontakt mit meinem Heizungsbauer aufnehmen und alles klären ...
    Ist es falsch davon auszugehen, das eine Abschlagszahlung vorab hätte vereinbart werden müssen, einfach der Vollständigkeit halber?
    Carmine
    • Name:
    • Carmine
  11. Entschuldigung

    an Herrn Volmari für die "fehlgeratene" Antwort meinerseits.
    Ich schätze dieses Forum sehr hoch ein; konnte schon so einige Hinweise und Ratschläge gut nutzen.
    Lob an alle die sich hier engagieren und Rat geben.
    Gruß von einem gestressten Bauherrn, dem einfach mal die Nerven blank liegen!
    Carmine
    • Name:
    • Carmine
  12. Dafür nicht!

    Entschuldigung angenommen ;-))
    Zur letzten Frage noch mal, ja das ist Falsch.
    Der Gesetzgeber hat das aber schon geregelt
    Zitat.
    Da jedoch  -  wie in Ihrem Fall klassisch aufgezeigt  -  häufig längere Zeit verstreicht, bis das Werk vollendet ist, hat der Gesetzgeber das BGBAbk. im Jahre 2000 u.a. um den § 632a [Abschlagszahlungen] erweitert. Gerade bei materialintensiven Gewerken soll damit dem Unternehmer eine zeitnahe Bezahlung der eingekauften Waren ermöglicht werden.
    Zitat Ende
    § 632a
    Abschlagszahlungen
    Der Unternehmer kann von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind. Der Anspruch besteht nur, wenn dem Besteller Eigentum an den Teilen des Werkes, an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet wird.
    Jetzt wünsche ich noch ein paar stessfreie besinliche Feiertage.

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