Temperierung nach Großeschmidt
BAU-Forum: Heizleisten / Sockelheizleisten
Temperierung nach Großeschmidt
Guten Tag, als Bauherr plane ich gerade meinen Neubau der eine Temperierung nach Großeschmidt erhalten soll. Welcher Bauherr hat in diesem Zusammenhang eine Ausnahme nach § 16 Abs. 2 (erreichen der Ziele durch andere Maßnahmen) der EnEVAbk. erwirkt. Bin dankbar über jede Erfahrung bezüglich dieses Themas. Vielen Dank für ihre Antworten. Mit Besten Grüßen aus Baden Württemberg, Uwe Hoffmann