Hallo zusammen,
ich baue gerade ein Haus und wie es jeder kennt, sie die tatsächlichen Rechnungen immer höher wie das Angebot. Bis zu einem gewissen Rahmen ist es auch oft verständlich, doch muss man sich alles gefallen lassen?
Da es von den Gesamtkosten güstiger kam, habe ich mich mit unseren Estrichleger darauf geeinigt, das ich den Estrich auf meinen Namen bestelle und er mit seien Firma nur das Verlegen des Estrichs vornimmt. Das Abstellen der Räume, sowie das anbringen von Dehnungsfugen sollte er auch übernehmen. Wir einigten uns per Handschlaf auf einen Gesamtpreis von ca. 500 €. Das ausrechenen der benötigten Estrichmenge und wann genau die Lieferung stattfindet hat auch der Estrichleger durchgeführt. Mit dieser Vereinbarung waren alle beteiligten zufrieden.
Letztendlich stellte sich heraus, das der gut Fachmann sich beim ausrechnen um ca. 1 m³ Estrich verrechnet hat, der am Ende auch übrig blieb (145 €+Steuer). Aber richtig Schlucken musste ich wie ich gestern die Rechnung bekahm. Die belief sich auch 655 € für das verlegen + 205 € für das Abstellen der Räume bzw. anbringen der Dehnungsfugen. Also insgesamt 860 € (+Steuer)
Nun die meine Frage:
1. Inwieweit ist ein Angebot per Handschlag bindent?
2. Wie weit darf ein Handwerker von seinem Angebot abweichen.
Vielen Dank für eure Hilfe
(Falls es wichtig ist, ich komm aus Bayern)
Kostenabsprache per Handschlag - letztendliche Rechnung doppelt so hoch
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Kostenabsprache per Handschlag - letztendliche Rechnung doppelt so hoch
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Ein Vertrag
auch mündlich und per Handschlag abgeschlossen ist bindend.
Nur weiß mancher hinterher nicht mehr was er gesagt hat, und dann lässt sich trefflich streiten ...
Außer den vereinbarten 500 € sind ja auch noch andere Parameter vorher nicht geklärt worden.
Dumm gelaufen ...
Das ist meine pers. Meinung keine Rechtsberatung!
Freundliche Grüße
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