Zimmerei mangelhaft: Folie fehlt, Dach undicht? Rechte, Mängel & Folgeschäden?
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Zimmerei mangelhaft: Folie fehlt, Dach undicht? Rechte, Mängel & Folgeschäden?

Hallo ,
habe folgende Probleme:
Meine Zimmerei arbeitet leider nicht so wie gewünscht und besprochen:
1: Dachstuhl kam pünktlich zum Richtfest am letzten Freitag. Dann wurde zugesagt ihn bis Montag mit Folie dicht zu machen:
Montag passierte dann leider gar nichts, da die Zimmerer auf einer anderen, anscheinend wichtigeren Baustelle waren. Da habe ich natürlich gleich meinen Architekten Dampf gemacht (freundlich). Am Dienstag wurden dann mit 2 Leuten an dem Freigebinde weitergemacht, mehr nicht, am Mittwoch das gleiche, und meine Verärgerung wurde immer größer. Am Donnerstag ist dann kein Zimmermann erschienen, das Dach ist immer noch nicht dicht, und heute Nacht gab es einen kräftigen RegenGuss, sodass das schöne Kvh-Trocken Holz nun nass ist, und ich bin supersauer. Frage: Ist das schon ein Mangel, wenn heute auf das feuchte Holz die Folie kommt. Kann es zu Folgemängeln (Schimmel) kommen, wenn die Feuchtigkeit da nicht rauskommt, denn das Dach wird ja auch noch gedämmmt. Was kann / sollte ich tun.
2. Problem Fetten. Ich habe meinem Architekten hundertfach gesagt, ich will schöne große Fetten mit abgerundeten Fettenköpfenhaben. Was am Freitag kam war was ganz anderes: Die Fetten wurden Bündig am Hausende abgesägt, dann wurden für das Freigebinde parallen kleinere Fetten (ohne abgerundete Fetten) angesetzt, die nun das Freigebinde halten. Sieht echt Scheiße und sehr labil aus. Selbst die Zimmerer haben das nicht verstanden, obwohl sie alle aus der gleichen Firma sind. Vorne am Eingangsgiebel sind Fetten viel zu Dicht an einander (0,7 Meter) und dann kommt Richtung Giebel gar nichts mehr (ca. 2 Meter). Also ganz schlecht Aufteilung, und sieht echt Scheiße aus.
3. Problem: Die Giebelüberstände sollten 80 cm sein, sind aber nur 70 cm. Was tun? Abzug in der B-Note (B wie Bezahlen)? Nachbessern kann man das meiner Meinung kaum, nur mit sehr großem Zeitverzug, denn die Arbeiten sollen ja weitergehen (Dachdecker etc.)
Ich wäre froh, wenn die Experten im Forum mir mal ein paar Tipps und Meinungen geben könnten, wie ich vorgehen soll. Muss ich einen Gutachter einschalten, was kostet der, brauche ich einen Rechtsanwalt, soll ich Geld einbehalten. Welche Haftung trifft den Architekten (Vollbeauftragung)
Gruß
ein frustierter Bauherr.
  • Name:
  • bauherr
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unzureichender Schutz des Dachstuhls vor Witterungseinflüssen kann zu erheblichen Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel führen.

    🔴 Gefahr: Durchfeuchtung des Holzes kann die statische Integrität des Dachstuhls beeinträchtigen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihren Ärger. Wenn die Zimmerei die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte.

    🔴 Gefahr: Ein ungeschütztes Dach kann bei Regen schnell durchnässen. Das KVH-Holz kann aufquellen, und es besteht die Gefahr von Schimmelbildung und Folgeschäden.

    • Mangelanzeige: Setzen Sie der Zimmerei schriftlich eine Frist zur Nachbesserung (z.B. 14 Tage). Beschreiben Sie die Mängel genau (fehlende Folie, Undichtigkeit).
    • Zurückbehaltungsrecht: Bis zur Beseitigung der Mängel können Sie einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten.
    • Ersatzvornahme: Wenn die Zimmerei die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, können Sie eine andere Firma mit der Ausführung beauftragen und die Kosten der Zimmerei in Rechnung stellen.
    • Schadensersatz: Bei Folgeschäden (z.B. durch Feuchtigkeit) können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

    Bezüglich der Giebelüberstände sollten Sie prüfen, was im Vertrag vereinbart wurde. Weichen die tatsächlichen Ausführungen von den Plänen ab, ist dies ebenfalls ein Mangel.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und Videos. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht beurteilen zu lassen und Ihre Ansprüche zu sichern. Ein Rechtsanwalt für Baurecht kann Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im Baurecht kann dies z.B. eine fehlerhafte Ausführung oder die Verwendung mangelhafter Materialien sein.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz
    Nachbesserung
    Die Nachbesserung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln an der erbrachten Leistung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Fristsetzung
    Ersatzvornahme
    Die Ersatzvornahme ist das Recht des Auftraggebers, nach erfolgloser Fristsetzung zur Nachbesserung die Mängel durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Nachbesserung, Schadensersatz
    KVH (Konstruktionsvollholz)
    KVH ist ein industriell gefertigtes Holzprodukt, das für tragende Konstruktionen im Holzbau verwendet wird. Es ist formstabil, fest und weist definierte Eigenschaften auf.
    Verwandte Begriffe: Holzbau, Dachstuhl, Balken
    Dampfbremse
    Eine Dampfbremse ist eine Folie, die in der Gebäudehülle eingesetzt wird, um den Feuchtigkeitstransport aus dem Innenraum in die Dämmung zu reduzieren. Sie verhindert, dass Feuchtigkeit in die Dämmung eindringt und dort zu Schäden führt.
    Verwandte Begriffe: Dampfsperre, Unterspannbahn, Dämmung
    Giebelüberstand
    Der Giebelüberstand ist der Teil des Daches, der über die Giebelwand hinausragt. Er dient dazu, die Fassade vor Witterungseinflüssen zu schützen und das Regenwasser abzuleiten.
    Verwandte Begriffe: Dach, Giebel, Fassade
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel und Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Er kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gerichten beauftragt werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Mangel, Schadensfeststellung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Frist sollte ich der Zimmerei zur Nachbesserung setzen?
      Eine angemessene Frist zur Nachbesserung hängt vom Umfang der Mängel ab. In der Regel sind 14 Tage ausreichend. Setzen Sie die Frist schriftlich und dokumentieren Sie den Zugang des Schreibens.
    2. Was ist eine Ersatzvornahme?
      Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn Sie nach erfolgloser Fristsetzung zur Nachbesserung eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und die Kosten der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen. Dies ist nur zulässig, wenn die Mängel tatsächlich bestehen und die Fristsetzung wirksam war.
    3. Kann ich die Zimmerei verklagen?
      Wenn die Zimmerei die Mängel nicht beseitigt und keine Einigung erzielt werden kann, können Sie Klage vor Gericht erheben. Dies sollte jedoch nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, da ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Risiken verbunden ist.
    4. Welche Rolle spielt der Architekt in diesem Fall?
      Wenn Sie einen Architekten mit der Bauleitung beauftragt haben, ist dieser für die Überwachung der Bauausführung verantwortlich. Er sollte die Mängel erkennen und die Zimmerei zur Nachbesserung auffordern. Gegebenenfalls kann der Architekt auch für Fehler bei der Bauleitung haftbar gemacht werden.
    5. Wie weise ich die Mängel nach?
      Dokumentieren Sie die Mängel detailliert mit Fotos, Videos und schriftlichen Aufzeichnungen. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, der die Mängel fachgerecht beurteilt und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten dient als Beweismittel im Streitfall.
    6. Was bedeutet KVH?
      KVH steht für Konstruktionsvollholz. Es handelt sich um ein industriell gefertigtes Holzprodukt, das für tragende Konstruktionen im Holzbau verwendet wird. KVH ist formstabil und weist eine hohe Festigkeit auf.
    7. Welche Arten von Folien gibt es für den Dachbau?
      Für den Dachbau werden verschiedene Arten von Folien verwendet, z.B. Unterspannbahnen, Dampfbremsfolien und Dampfsperrfolien. Unterspannbahnen schützen die Dämmung vor Feuchtigkeit von außen, während Dampfbrems- und Dampfsperrfolien verhindern, dass Feuchtigkeit aus dem Innenraum in die Dämmung eindringt.
    8. Was ist ein Giebelüberstand?
      Ein Giebelüberstand ist der Teil des Daches, der über die Giebelwand hinausragt. Er dient dazu, die Fassade vor Witterungseinflüssen zu schützen und das Regenwasser abzuleiten.

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  2. Architekt vs. Zimmerei: Briefe, Holzfeuchte & Mangeleinbehalt

    Ihr Architekt ...
    kann auch nicht mehr mahcen, als der Firma Briefe schreiben. Mit vorgehaltener Waffe die Leute auf die Baustelle zwingen ist ja wohl nicht, oder? .
    Wenn die Folie (hoffentlich diff. -offen) drauf ist, die Holzfeuchte messen (lassen) und dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
    Pfetten überstehen? Meinen sie vielleicht Sparrenköpfe?
    Hier wäre zu klären, was der Architekt der Zimmerei an Vorgaben gemacht hat bzw. was sich zwingend aus der Statik ergibt.
    Und dann weiter sehen.
    Mit allen beteiligten trotz des (verständlichen) Ärgers RUHIG reden.
    Und den Geldknüppel ganz schnell wieder in den Schrank schließen.
    Es ist wiederlich, wie schnell die Leute das Wort ABZIEHEN (das auch Kriminielle gebrauchen) in den Mund nehmen. Als wären sie selbst unfehlbarer als der Papst.
    Das am Ende vielleicht ein Mangeleinbehalt oder eine Entschädigung steht, ist die eine Sache. Aber so: NEIN.
  3. Pfetten statt Fetten: Handwerker, Mängel & Architektenverträge

    bin kein Papst
    Hallo zunächst einmal Danke für Meinung, auch wenn der letzte Teil wieder rotzfrech ist, aber das kenne ich hier leider aus dem Forum schon. Ich meinte wirklich Fetten, die aus den seitlichen Giebeln rausgucken, und auf denen die Sparren angebracht sind. Briefe schreiben? Das soll was bringen? Da lachen die doch drüber, die Handwerker! Was an abziehen falsch ist verstehe ich nicht. Das sind Werkverträge, und wenn das Werk nicht Ok ist, und auch nicht nachgebessert wird, sehe ich keinen Grund die Handwerker noch zu bestätigen. Niemand ist unfehlbar, aber darum geht es hier auch nicht. Nur wenn man einen Fehler macht, ihn dann vertuscht, oder so tut er wäre keiner, bzw. nicht bereit ist, darüber zu reden und ihn zu beheben, frage ich mich was man noch machen soll? Zu RA rennen? Kostet nur Geld und nachher wird eh verglichen. Verdienen tun nur die RA, denn keine Rechtschutz zahlt das. Gleiches gilt über Architektenverträge. Wenn jemand für die Bauleitung bezahlt wird und dafür verantwortlich ist, erwarte ich Einsatz für den Kunden. Das ist schließlich ein Bau und keine Bank, also muss auch mal deutlich geredet werden, schließlich geht es über die größte Investition und damit Schulden, die man im Leben macht. Es heißt fast täglich, dies und das kostet 500-1000 € mehr. Hört sich im Vergleich zur Gesamtsumme immer wenig an, ist aber doch eine gewaltige Summe Geld, Das ist vielen künstlerischen Architekt bzw. Baufirmen scheinbar nicht bewusst. Und bei einer solchen Investition erwartet man einfach Einsatz und Professionalität. Ich kenne keinen Bau aus meinem Bekanntenkreis, bei dem alles halbwegs reibungslos ging, bzw. wo die Kosten nicht mindestens 30 % höher lagen, und das ist das große Manko der Baubranche. Deswegen rennen ja alle zu Viebrock und co weil die, für einen deutlichen Aufpreis, für 100 % Qualität, zufriedene Kunden, und wenig Stress für den Bauherren einfach ein saubere Produkt (Einfamilienhaus) abliefern können. Und das schaffen leider nur ganz wenige Architekten und Bauingenieure, auch wenn Sie alle von sich überzeugt sind die Größten zu sein.
    und deswegen bitte nochmal meine Fragen lesen! Wie kann man hier vorgehen: Geld abziehen ist sicherlicher erstmal nicht die erste Wahl, aber was bleibt einem im Endeffekt als Bauherr über? Wofür zieht man denn Geld ab? Um reich zu werden? Nein! Sondern um für die Behebung der Mängel später gerüstet zu sein, und nicht überzahlt zu haben! Und das befürchte ich bei einem nassen Dachstuhl, der heute eingedeckt wird mit Folie (Was für eine kann ich nicht sagen) Ich weiß aber, das bei der Dampfbremse, die später kommt auch nur die einfache, aber zugelassene günstige genommen wird, und nicht wie von mir gewünscht die teurere ISOVER duplex Dampfbremse
    Würde mich auch über andere Meinungen freuen!
  4. Dialog zum Dach: Kurze Rückmeldung zum Baufortschritt

    aha ..
    viel Text, aber keine Antworten.
    sparsamer Dialog. toi, toi, toi.
  5. OT: Pfetten am Giebel – Korrekte Fachbegriffe im Dachbau

    OT: frech kommt weiter
    Wer schreibt:
    "auch wenn der letzte Teil wieder rotzfrech ist, aber das kenne ich hier leider aus dem Forum schon"
    ... erwartet doch nicht wirklich hilfreiche Antworten, oder?
    Und was'n das?
    "Fetten, die aus den seitlichen Giebeln rausgucken"
    Fett guckt vielleicht seitlich oberhalb des Gürtels raus  -  was da beim Giebel rausguckt sind Pfetten.
  6. Dampfbremse: Günstige vs. ISOVER Duplex – Materialauswahl

    Zitat ...
    => Ich weiß aber, das bei der Dampfbremse, die später kommt auch nur die einfache, aber zugelassene günstige genommen wird, und nicht wie von mir gewünscht die teurere ISOVER duplex Dampfbremse<=
    Das meinen Sie doch nicht ernst, oder?
    Wenn Sie eine innenvergoldete Dampfsperre mit Notbeleuchtung und YSL Logo haben wollen (und bereit sind, deren Preis zu bezahlen) dann haben Architekt und Firma/Firmen dies auszuführen. Punktausendebasta.

    Und nochmal. Der Architekt kann NICHT alle Mängel verhindern. Er kann sie nur reklamieren. Reagiert die Firma nicht, kommt irgendwann der Bauherr als AGAbk. in die Pflicht, jur. tätig zu werden.
    Das mag bitter sein, ist aber nun mal so.

    Bevor Sie irgendwas einbehalten können, muss auch erst mal das jur. Vorspiel stattfinden.
    Sonst geht der Bauunternehmer zum Anwalt und bekommt seine Forderungen vergleichsfrei durch.
    Ob Sie meinen, dass man nicht nachbessern kann, ist Ihre Sache. Ohne den Bauunternehmer dazu gehört zu haben geht da gar nix.

    Noch'n Zitat
    =>Selbst die Zimmerer haben das nicht verstanden, obwohl sie alle aus der gleichen Firma sind. <=
    Aus der Firma des Architekten oder wie?
    Dann wäre es ein Bauträger/Generalübernehmer!
    Und damit würde Ihnen IHR Sachwalter fehlen.

    Rotzfreche Grüße

  7. Pfetten-Diskussion: Zimmerei, Architekt & Sachverständiger

    Bitte kein Wortkrieg
    1. Sorry für die Rechtschreibfehler, habe aber schon öfter Fetten, statt Pfetten gelesen. Seis drum. Die Zimmerer aus der gleichen Firma: meinte ich das die aus der gleichen Zimmerei kommen, aber mit dem Zuschnitt/Abbund bzw. der Planung nichts zu tun hatten, das hat der Meister gemacht, der war aber beim Richten nicht dabei. Und deswegen waren die Zimmerleute überrascht, warum man die schönen dicken Pfetten absägt und dann kleinere daneben anbringt.
    Zwecks Absicherung treffe ich mich mit einem vereidigten Sachverständigen, der hauptsächlich fürs Gericht arbeitet, selbst Architekt ist, und mir mal einen objektiven Zwischenstand gibt. Auch für den Rest vom Bau. Das Geld ist es mir Wert. Und dann sehen wir mal weiter. Am Telefon hat er bereits meine Befürchtungen bestätigt. Warten wir mal ab. Ich werde hier berichten.
    Und bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen aber der Papstkommentar und das nachfolgende waren auch unnötig. Immer schön nach dem Motto: Hard in issues, soft to persons!
  8. Erfahrungsaustausch: Sachverständiger bei Mängeln am Dach?

    Foto von wiki

    Hallo damals frustrierter Bauherr, das Ganze ist ...
    Hallo damals frustrierter Bauherr, das Ganze ist Hallo damals frustrierter Bauherr,

    das Ganze ist ja jetzt schon einige Jahre her und hoffentlich ist das Haus jetzt so geworden wie gewünscht und man fühlt sich wohl darin.

    Da ich aktuell auch mit dem Zimmerer im Clinch liege, würde mich interessieren, was damals bei dem Treffen mit dem vereidigten Sachverständigen herausgekommen ist. War es das Wert oder hätte man sich das sparen können?

    Klar ist jeder Bau anders und man kann das nicht 1:1 vergleichen, aber vielleicht gibt"s ja schlagende Argumente Pro oder Contra der Zuziehung eines Sachverständigen ...

    Danke und viele Grüße

  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Zimmerei Mangel: Rechte, Folie, Dach und Folgeschäden

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Mängel bei Zimmerarbeiten, insbesondere das Fehlen der Folie am Dach, was zu Undichtigkeiten und potenziellen Folgeschäden wie Schimmel führen kann. Es werden rechtliche Schritte, die Rolle des Architekten und die Bedeutung der korrekten Materialauswahl (Dampfbremse) diskutiert. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen wird als Option zur Klärung der Mängel und zur Absicherung empfohlen. Die korrekte Verwendung von Fachbegriffen (Pfetten vs. Fetten) wird thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architekt vs. Zimmerei: Briefe, Holzfeuchte & Mangeleinbehalt wird darauf hingewiesen, dass der Architekt primär beratend tätig ist und die Zimmerei nicht zur sofortigen Ausführung zwingen kann. Es wird empfohlen, die Holzfeuchte zu messen und einen Mangeleinbehalt zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer empfehlen, die Kommunikation mit der Zimmerei zu suchen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Mangel zu dokumentieren und die weiteren Schritte zu planen. Im Beitrag Pfetten-Diskussion: Zimmerei, Architekt & Sachverständiger wird die Bedeutung der Absicherung durch einen Sachverständigen hervorgehoben.

    💰 Zusatzinfo: Die Wahl der Dampfbremse (günstige vs. teurere ISOVER Duplex) wird im Beitrag Dampfbremse: Günstige vs. ISOVER Duplex – Materialauswahl diskutiert, wobei die Einhaltung der zugelassenen Materialien betont wird. Die Kosten für Folgeschäden durch Feuchtigkeit können erheblich sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit der Zimmerei und dem Architekten. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu. Beachten Sie die Hinweise zur Materialauswahl und zur korrekten Ausführung der Arbeiten, um Folgeschäden zu vermeiden. Im Beitrag Erfahrungsaustausch: Sachverständiger bei Mängeln am Dach? wird nach den Erfahrungen mit einem Sachverständigen gefragt, was die Relevanz dieses Schritts unterstreicht.

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