Kunde versucht Geld zu sparen!
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Kunde versucht Geld zu sparen!

Hallo,
wir haben für einen Kunden ein schlüsselfertiges Haus erstellt.
Wir sind kurz vor der Fertigstellung. Vor ein paar Wochen hat der Kunden einen Sachverständigen beauftragt, die Arbeit zu begutachten. Er hat natürlich Mängel gefunden (brauch ja auch eine daseins Berechtigung) Wir haben uns bemüht den Großteil der Mängel zu beheben. Währendessen kam heraus, das der Kunde wohl ein Problem mit der Restzahlung von ca. 55 Tsd € hat. Seine Bank würde einen Rest zurückhalten (nach Telefonat mit der Bank, gab es kein Problem) und er müsse sich noch Eigenkapital besorgen. Nach vielen hin und her kamen 20 Tsd €. Jetzt sollten Wir aber mal ganz schnell weiter machen, damit er einziehen kann. Wir forderten einen Nachweis und eine Abtretung über die Restsumme. Als Antwort kam ein Schreiben von seinem Anwalt, das er das Geld einbehält und Wir erstmal die Mängel beseitigen sollten (haben Wir ja zu 90 % getan), dann würde er bezahlen. Wir gehen davon aus, das er das Geld nicht mehr hat. Er hat uns schon 4 Wochen hingehalten. Nun sollen Wir das Grundstück nicht mehr betreten, nur noch um die angeblichen Mängel zu beseitigen. Er versucht uns abzuzocken.
Was können wir denn jetzt tun um an das Geld zu kommen?
Handwerkersicherungshypothek ... Inkassounternehmen ... Rechtsanwalt?
Das dauert ja alles ewig? Wie können wir ihn zwingen kurzfristig zu zahlen?
Übrigens hat sich rausgestellt, das er eine Miese Kreditauskunft hat und im letzten sowie in diesem Jahr eine Inkassoverfahren am Hintern hat. Dies bestätigt unseren Verdacht, das er das Geld sparen will.
  • Name:
  • O. Kraus
  1. Schlimme Ratschläge

    Als erstes RA aufsuchen, dann
    Mängelliste erstellen lassen (natürlich schriftlich) ,
    dann Mängel oder unfertige Arbeiten geldlich bewerten (selbstverständlich sind seine Geldansätze nicht Ihre, aber erstmal schreiben lassen). Schriftlich vereinbaren, bei welcher Mängelbeseitigung welcher Betrag fällig ist. Abarbeiten und Geld anfordern. Kein Geld, dann keine weitere Leistung mehr.
    Sollte mit diesem Zahlungverzug ihre Existenz bedroht sein (also, wenn in 3 Wochen nicht mind. 25 Tsd kommen, macht man Ihren Laden dicht) würde ich Ihrem Auftraggeber unmissverständlich klarmachen, dass sie nicht alleine den Bach runtergehen. Das kann damit untermauert werden, dass sie Ihm eine Frist setzten und dann den Rückbau tätigen (Fensterglas, Brennwerttherme, Haustür etc., mit der Gewissheit, dass sie sich strafbar machen.
    Wir haben in einem Fall eine zusätzlich beauftragte Gaube im Rohbaustadium entnagelt und im Kran gehängt, erst dann war der Bauherr bereit, die vorher festgelegte Pauschalsumme zu bezahlen. Aber bedenken Sie, wo nichts is, da gibbet auch nichts mehr. Dann können sie besser den juristisch korrekten Weg einschlagen, um Ihre Ansprüche langfristig zu sichern.
    Immer vorausgesetzt, sie haben handwerksgerechte Arbeit abgeliefert.
    Viel Glück
    Gruß Christian
  2. Vergessen

    Ach ja, Zähler werden erst nach Zahlung von 96,5 % abgerufen, sonst gibbet keine Energie.
    Gruß Christian
  3. wäre das was?

  4. Find ich cool und richtig

    das mal jemand den Mut hat und, selbst auf die Gefahr hin selber angezeigt zu werden, zurück baut!
  5. Sicherungsbürgschaft nach § 648 a BGB

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Sehen Sie dazu den Link.

    Innerhalb von 14 Tagen (?) muss der AG auf Verlangen die Sicherungsbürgschaft stellen (bestenfalls gerichtsfest nachweisbar, dass er das Verlangen nach Sicherungsbürgschaft erhalten hat). Wenn er dem Verlangen nicht nachkommt, erlischt sein Einbehaltungsrecht wegen Mängeln und er die volle Summe ist fällig. Sie können dann einen vollstreckbare Pfändung erwirken.

    Wenn er aber nichts hat  -  was ja hier nicht der Fall ist, den das Haus ist ja da  -  dann kommt es ggf. zur Zwangsversteigerung und Sie werden daraus bezahlt.

    Aber das ist nur meine Meinung, vor Durchführung rechtlich beraten lassen.

  6. Nix war es

    Hallo
    Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall!
    Kunde hat die Fenster nicht bezahlt und wir wollten die Flügel aushängen und wieder mit nach hause nehmen. Bei dem Wollen ist es geblieben. Wurden mit einstweiliger Verfügung durch den Bauherrn und Polizeigewalt! ANGEDROHTEM SCHUßWAFFENGEBRAUCH! dazu gezwungen die schon aufgeladenen Flügel wieder in das Gebäude zu schaffen und wieder einzuhängen!
    Danach haben wir uns in die Grundschuld eintragen lassen! Aufgrund der I. Kategorie die der Bank zustand war mit dem Erlös aus der Zwangsversteigerung für uns Handwerker (Zimmerer Fensterbauer Elektriker) kein Geld mehr vorhanden. Warum auch! Hat ja die Bank gesteigert genau für den geschuldeten Bankkreditpreis!
    Zusammenfassend:
    zusätzliche Zahlungen wurden für die einstweilige Verfügung, Mahnverfahren, Klageverfahren, Grundbucheintrag und Grundbuchlöschung eigene Rechtsanwaltskosten in Höhe von damals noch 12000 DM fällig zuzüglich der fehlenden Restsumme von 20000 DM. Haben also gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen!
    Einen Rückbau kann ich auf keinen Fall empfehlen!
    Besser ist noch die Eintragung im Grundbuch aber da bitte nur vor der Bank! wenn das nichts hinhaut. Dann am besten einen großen Bogen um die Baustelle damit man sich an diese Sache nicht mehr erinnert!
    Man könnte noch sowas wie Abtretungserklärungen und Sondervereinbarungen oder Bürgschaften vorstellen. Wenn aber schon RA's eingeschaltet sind, dann sind diese Vorschläge eigentlich Makulatur! Fragen Sie doch mal Ihren RA, was der zu der Sache meint!
    Mit freundlichen Grüßen

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